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Hörbeispiele und Urheberrecht

saxycb
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Hallo,

ich werde mal versuchen, etwas Sinnvolles zur Prblematik Hörbeispiele-Urheberrecht-Rechteklärung beizutragen, ohne dabei zu lang oder zu kompliziert zu werden in meiner "Abhandlung". Mal sehen, ob's gelingt.

Also gleich mal vorweg:
Verantwortlich für die Rechteklärung ist immer der Anbieter.
Wer ist nun Anbieter: derjenige, der Musik - in welcher Länge auch immer - zur Verfügung stellt (Variante Österreich) bzw. zugänglich macht (Variante Deutschland).

Paradebeispiel: Ich stelle auf meinem Webspace über T-Online Files ins Netzt. Wer ist nun verantwortlich für die Rechteklärung? Ich - weil es mein Webspace ist (habe mich ja bei T-online dafür registriert). T-Online stellt ja nur die technische Funktionalität zur Verfügung.
Soweit, so gut - doch: wenn ich mich nun nicht drum kümmere, so hängt T-Online dann mit drinnen und kann dann in Folge auch herangezogen werden für etwaige Abgeltungen usw. (Letzteres bezieht sich jetzt auf das österreichische UrhG; weiß jetzt nicht ob es in D-land genauso explizit verankert ist.)

Link setzen:
Im Forum wurde auch die Idee geboren, dass eben jeder User die Files auf seinen eigenen Webspace stellt und dann im Forum nur verlinkt.
Dazu ist Folgendes zu sagen:
Prinzipiell gilt: Einen Link zu setzen stellt noch keine Nutzung im Sine des Urheberrechts dar (dh. keine eigene Rechteklärung notwendig…). Allerdings gibt es eine Ausnahme (die mir bekannt ist), die auf einem OGH-Spruch aus Österreich beruht (ein deutscher OGH wird sich wohl auch auf diesen österr. OGH-Spruch berufen):
Wenn ein Dienst ohne diese Links nicht bestehen könnte, dann ist er logischerweise auf diese Inhalte angewiesen, und das Linksetzen stellt in diesem Fall eine Nutzung im Sinne des UrhG dar (was heißen soll: Rechteklärung für diese Nutzung ist notwendig!).

Beispiel: Ich habe die tolle Idee, eine Top40-Video-Seite zu machen, will mir aber die Rechteklärung "sparen" und stelle daher die 40 Video Files nicht selbst ins Netz sondern setze immer einen Link zu einem anderen Dienst (wo ich die Files halt finde).
Tja: Wenn man sich die Links wegdenkt… dann könnte mein Dienst nicht bestehen. (Eine Video-Seite ohne Videos?!? Geht ja nicht.) Dh. in diesem Fall wäre mein Linksetzen eine eigene Nutzung und ich muss die Rechte für meinen Dienst klären.

(Anmerkung: Bevor jetzt gleich der Einwand kommt "aber der andere, wo ich den Link hinsetze, der bezahlt ja schon was dafür, der hat die Rechte geklärt". Ich bin mir ganz sicher, dass ein anderer für meine Seite keine Rechte geklärt hat - sondern eben nur für seine eigene die entsprechende Bewilligung eingeholt hat. Klar?!?)

So, was heißt das jetzt für das Forum: Wenn im Hörbeispiele-Thread nur Links gesetzt sind und man denkt sich die Links weg… also ich denke, das würde keinen Sinn machen. Hörbeispiele-Forum ohne Hörbeispiele?! Natürlich kann ich keine definitiven Prognosen abgeben, was der OGH sagen würde… aber ich denke, die Analogie zum Video-Seiten-Beispiel wäre schon gegeben…

Praktische Überlegungen und Aufreifen von Ideen aus diversen Threads zum Thema:

Mir ist klar, dass es um die Gesangstechnik geht, und nicht um die Lieder an sich. Das ändert allerdings nichts daran, dass da dann das Lied drinnen steckt in der File. Rechteklärung ist jedenfalls notwendig. (Zweck, Aufmachung, etc. wären dann sicher Kriterien für das Berechnen, wie viel die Bewilligungen kosten. Aber darum geht es hier ja nicht… Fakt ist: Rechteklärung notwendig - und wenn's nur einen cent kosten würde.)

Bezüglich GEMA und Weltrepertoire: Es wurde einmal angesprochen, dass eine GEMA-Rechtsanwalt behauptet hätte, dass die GEMA das gesamte Weltrepertoire vertrete und "wenn es nach der GEMA ginge, es dann überhaupt keine Musik geben dürfe, die nicht gema-geschützt sei".
Ich weiß nicht, mit da von der GEMA gesprochen wurde bzw. ob da nicht aneinander vorbeigeredet wurde. Jedenfalls vertritt die GEMA "nahezu" das Weltrepertoire. (Im U-Musik-Bereich sind's ca 98%.) Warum nur nahezu: Weil eben nicht jeder Mitglied einer Verwertungsgesellschaft wird auf dieser Erde. Aber Achtung: nicht gleich annehmen, diese anderen Werke wären frei… hier vertritt nur der Komponist bzw. Textautor seine Rechte selbst (dh Rechteklärung ist auch hier notwendig - nur musst du eben mit ihm/ihr sprechen und nicht mit der GEMA für diese paar Songs).

Bezüglich Werke in voller Länge oder nur Teile daraus:
Auch ein Teil eines Werkes ist geschützt. Dh. mit der Regel "nur Teile aus Werken verwenden" schränkt man zwar die User in den Möglichkeiten ein; rechtlich gesehen ändert sich allerdings nichts.
(Anmerkung: nein, ein einzelner Ton ist wohl keinem Werk eindeutig zuordenbar… aber manche Werke sind beispielsweise bereits durch zwei Töne charakterisiert. Und dadurch…

Bezüglich McCartney hat auch mal Covernummern gesungen zum Üben, warum dürfen dann wir nicht?!:
Da bin ich mir auch sicher, dass er das hat - zum Üben. Aber ich gehe doch mal stark davon aus, dass er es nicht geschützte Werke bei öff. Veranstaltungen gesungen hat ohne dass dafür die Rechte geklärt waren oder dass er seine Übungscoverversionen ins Internet gestellt hat oder auf CD gepresst und verkauft/verschenkt an die Menschheit. Der Unterschied "öffentlich verwenden" / "privat etwas machen" ist hoffentlich klar. Oder doch nicht?!

Mein persönlicher Vorschlag:
Was ist, wenn man die User dazu anhält, bei Hörproben (wo's ja um die Technik gehen soll) eben nicht Lieder zu covern sondern einfach eine kleine Improvisation zu machen, wo die Technik deutlich wird? Man muss ja nicht immer gleich ein Lied komponiert haben.
Manchmal, wenn auch nicht immer so schön, kann man's ja auch durch Tonübungen verdeutlichen, nicht?!

Ein anderer Vorschlag wäre, die Board-Inhaber mal zu bitten, eine Pauschalregelung für das gesamte Board mit der GEMA zu vereinbaren. Oder zumindest mal verhandeln. Dann müssten wir nicht so große Restriktionen hinnehmen bzw. uns in der Grauzone (bzw. Schwarzzone) bewegen. Die GEMA-Leute sind ja auch nur Menschen und da kann man die Sache ja mal schildern und versuchen eine tragbare Lösung zu finden…


Ist jetzt doch ziemlich lange geworden der Text. Hoffe, es hilft zumindest ein klein Wenig weiter.

Bis bald
saxycb

PS: Ich bin übrigens kein Jurist, habe mich aber ein Weilchen mit Urheberrecht im Musikbereich beschäftigt…

Danke, saxycb!
@ all: bei Fragen, Unklarheiten oder Verständnisproblemen bitte keine Hemmungen, postet ruhig, wenn Ihr etwas etwas nicht versteht oder genauer wissen wollt.
LG!
Peter
 
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