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Gema Kosten-Gebühren für Songs auf der Homepage

  • Ersteller m?chtegenauwisse
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m?chtegenauwisse
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Hallo allerseits,
eine GEMA - FRAGE
Habe richtig lange im WWW rumgeschnüffelt aber irgendwie nichts konkretes gefunden.
Ich brauche eine Info:

Habe eine homepage mit Songs drauf (Mp3 + Mid - ca. 30-45 Sek je Stück) damit Interessenten diese herunterladen können um sich anzuhören wie wir singen und ob´s gefällt. 15 Songs insgesamt (Carlos Santana, Chris Rea, ..halt Tanzmucke)

WAS KOSTET MICH DER SPASS BEI DER GEMA?
 
Eigenschaft
 
H
  • Gelöscht von Hans_3
  • Grund: Done.
Zu dieser Thematik hat die GEMA mehrere Schreiben/Artikel veröffentlicht. Hier die wichtigesten Auszüge:



6. Nutzung von Ausschnitten aus Musikstücken (Werkteile)
a) Es wird oft angenommen, dass für eine bestimmte Spieldauer in Sekunden, eine bestimmte Taktanzahl oder eine bestimmte Notenanzahl eines Werkteiles keine Rechteeinholung von der GEMA vorgenommen werden muss. Das Urheberrecht kennt eine solche Regelung nicht, vielmehr muss dann eine Lizenz bei der GEMA eingeholt werden, wenn in dem Werkteil noch die Individualität des Komponisten zum Ausdruck kommt.
www.gema.de/media/de/online/gema_infoblatt_wp.pdf#nameddest=faq27

III. GEMA-Vergütung
für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires auf privaten Websites zu
Präsentationszwecken:

Nachdem Sie die oben unter Ziffer II. genannten Rechte abgeklärt haben, ist schließlich die GEMA-Vergütung zu entrichten.

Im Fall der von Ihnen beabsichtigen Nutzung ist der Tarif VR-W1 einschlägig.

Die Vergütung für private Websites beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire EUR 25,00 pro Jahr, wobei die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung pro Monat bis zu 2.000 betragen darf.

Ist die Spieldauer eines Werkes länger als fünf Minuten, sind für jede weitere Minute EURO 5 zu bezahlen. Dieser Tarif gilt nur bei Verwendung von bis zu zehn Werken sowie bis zu einer monatlichen Zugriffszahl von bis zu 2.000 Zugriffen mit Musiknutzung. Bei einer größeren Anzahl von Werken oder einer höheren Zahl von Zugriffen finden die Vergütungen für gewerbliche Websites
Anwendung.

Zu den genannten Vergütungssätzen kommen 7% MwSt.

Diese Vergütung gilt für die Speicherung von Werken (Upload) und deren Übermittlung an den Endnutzer, jedoch nicht den Download auf die Festplatte des Endnutzers (siehe unten Ziffer IV.2).

Die Nutzung der Musikwerke darf weder im Zusammenhang stehen mit Werbung bzw. Promotion eines gewerblichen Unternehmens oder eines Produktes noch mit dem Vertrieb vom Gütern bzw. Dienstleistungen noch mit einer nicht-gewerblichen Institution, wie z.B. einem gemeinnützigen
Verein erfolgen.

In der Anlage finden Sie einen Meldebogen zur Anmeldung der Musiknutzung bei der GEMA.
www.gema.de/media/de/online/gema_infoblatt_wp.pdf#nameddest=faq21

GEMA
GESELLSCHAFT FÜR MUSIKALISCHE AUFFÜHRUNGS-
UND MECHANISCHE VERVIELFÄLTIGUNGSRECHTE
DIREKTION INDUSTRIE

Stand: 1. Januar 2005

Vergütungsregelung zur Lizenzierung von Musiknutzung auf Websites von Interpreten

Wenn Sie als Interpret Werke dritter zur Präsentation Ihres Repertoires bzw. Ihrer Interpretation auf Ihre Website einstellen, so ist die Regelung bezüglich der Vergütung - ohne Präjudiz für die Zukunft und zzgl. 7 % MwSt. - wie folgt:

Für die Vergütung von EUR 100,00 können Sie bis zu 5 Musikwerke des GEMA-Repertoires mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten je Werk für ein Jahr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Website einstellen. Dabei können Sie 50 % der Werke innerhalb des Jahres austauschen.

Sollten Sie Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min je Werkteil nutzen, so zählen 2 Werkteile wie 1 Werk.

Bei einer Einstellung von bis zu 10 Musikwerken mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten je Werk bzw. 20 Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min je Werkteil beträgt die Vergütung EUR 200,00.

Die Vergütung gilt bis zum 31.12.2005 und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7%.

Da diese Website nur Ihre Präsentation erhalten sollte, sollten keinerlei Erträge, z.B. durch Werbebanner o.ä. erwirtschaftet werden.

Diese Vergütung umfasst ausdrücklich nicht das Herunterladen der Werke durch den Endnutzer aufseine Festplatte. Wenn Sie Ihre Werke zum kostenlosen Download anbieten möchten, bitten wir Sie zu beachten, dass dadurch die Musikwerke und Ihre Aufnahmen nicht gegen Missbrauch geschützt sind. Dies kann nur durch technische Mittel sichergestellt werden, die i.d.R. bei gewerblichen Angeboten Anwendung finden.

Wenn Sie dennoch Musikwerke zum Download anbieten möchten, dann finden andere Vergütungssätze Anwendung. Es finden ebenfalls andere Vergütungssätze Anwendung, wenn sich auf Ihrer Website andere gewerbliche Angebote, wie z.B. Mailorder (Bestellen von Tonträgern über Ihre Website) befinden.

Auch möchten wir Sie auf das sog. Recht zur Benutzung aufmerksam machen. Dieses ist das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken anderer Gattungen, z.B. Textwerke, Bildwerke. Dieses Recht wird vom Komponist bei unverlegten Werken und vom Musikverleger bei verlegten Werken i.d.R. selbst vergeben. Das Einverständnis zur Nutzung eines Musikwerkes in Verbindung mit einem Bild bzw. einem Text ist bei dem jeweiligen Verlag bzw. bei unverlegten Werken beim Komponisten direkt vorab einzuholen. Informationen, welcher Verlag Ihr Ansprechpartner ist, erhalten Sie bei unserer Dokumentationsstelle in Berlin (Herrn Krubert, Tel. 030 - 212 45 450 / Frau Köhncke, Tel. 030 - 212 45 460, Email: gema@gema.de) oder über unsere Online-Recherche auf unserer Website unter http://www.gema.de/repertoiresuche/ .

Zur Meldung Ihrer Musiknutzung verwenden Sie bitte den dafür vorgesehenen Meldebogen. Die Musiknutzung muss vor der Einstellung des Angebotes ins Internet bei uns angemeldet werden.
www.gema.de/media/de/online/gema_infoblatt_websites_interpreten.pdf


Weiteres findet man schnell über die angefügten Links.
 
Habe da auch mal eine Frage, die mir nicht durch die Zitate beantwortet wurden: Wie sieht es aus, wenn meine Band eine Homepage erstellen will und dort einige Stücke ihrer CD (ausschnittswiese) vorstellen will in erster Linie eine Hörprobe der Band zu geben, aber auch um für die CD zu werben? Die CD besteht aus gecoverten Liedern, wobei die GEMA-Gebühren für die CD-Auflage entrichtet wurden.

Danke für die Hilfe!
Brokolie
 
Brokolie schrieb:
Habe da auch mal eine Frage, die mir nicht durch die Zitate beantwortet wurden: Wie sieht es aus, wenn meine Band eine Homepage erstellen will und dort einige Stücke ihrer CD (ausschnittswiese) vorstellen will in erster Linie eine Hörprobe der Band zu geben, aber auch um für die CD zu werben? Die CD besteht aus gecoverten Liedern, wobei die GEMA-Gebühren für die CD-Auflage entrichtet wurden.

Danke für die Hilfe!
Brokolie


Lies bitte nochmal den Beitrag von 00Schneider. Da steht doch alles drin.

Oder wolltest Du wissen, ob... Also: Die Tatsache, dass Du für die CD GEMA zahlst, entbindet Dich nicht, fürs Web auch zu zahlen. Ist ja schließlich ein weiteres Verbreitungsmedium. Auch Amazon, JPC und andere Händler, die Hörproben reinstellen, müssen zahlen.
 
das hinter "oder" meinte ich.

Also im Klartext: FÜr Hörproben muss geblecht werden.
 
Moin,

ich habe darüber nochmal im Urlaub nachgedacht:
Wenn Amazon, JPC und Co. für Musik die sie auf ihrer HP veröffentlichen Gebühren bezahlen ist es ja ok. Aber wenn Amazon nun eine Band wäre und nicht die Orginalsongs verkaufen würden, sondern ihre Covers-CD für welche sie GEMA bezahlt haben, müssten die dann auch bei Hörproben auf ihrer HP GEMA-Gebühren zahlen?
Das wäre ja quasi der Transfer zwischen Amazon und Co. und unserer Band ...

Danke nochmals
 
Brokolie schrieb:
Wenn Amazon, JPC und Co. für Musik die sie auf ihrer HP veröffentlichen Gebühren bezahlen ist es ja ok. Aber wenn Amazon nun eine Band wäre und nicht die Orginalsongs verkaufen würden, sondern ihre Covers-CD für welche sie GEMA bezahlt haben, müssten die dann auch bei Hörproben auf ihrer HP GEMA-Gebühren zahlen?
Das wäre ja quasi der Transfer zwischen Amazon und Co. und unserer Band ...
...das versteh ich nicht ganz.

Aber es ist so, dass für bei der GEMA angemeldete Titel auch immer GEMA-Abgaben gezahlt werden müssen, egal wer diese veröffentlicht, sei es der Urheber selbst, Amazon oder Karl Schmidt aus Untertürckheim.

GEMA-Abgaben beim Verkauf von CDs sind unabhängig vom veröffentlichen im Internet. Für die sogenannten Hörproben/Prelistenings als Streams bis 45 sek. gibt es einen eigenen Tarif.
 
Glaube du hast mich verstanden, sofern ich das an dener Antwort bewerte.
Trotzdem möchte ich es nochmal erklären:
Meine Band hat eine CD aufgenommen. Auf dieser CD sind gecoverte Titel drauf, für die wir GEMA-Gebühren entrichtet haben. Darf ich Lieder als Hörprobe ins Internet davon stellen, ohne GEMA-Gebühren entrichtetn zu müssen?
Das ganze kann man ja nicht mit Amazon vergleichen, weil Amazon ein Händler ist und halt eben keine Band.

Hoffe der Sachverhalt wird deutlicher!
 
Brokolie schrieb:
Glaube du hast mich verstanden, sofern ich das an dener Antwort bewerte.
Trotzdem möchte ich es nochmal erklären:
Meine Band hat eine CD aufgenommen. Auf dieser CD sind gecoverte Titel drauf, für die wir GEMA-Gebühren entrichtet haben. Darf ich Lieder als Hörprobe ins Internet davon stellen, ohne GEMA-Gebühren entrichtetn zu müssen?
Das ganze kann man ja nicht mit Amazon vergleichen, weil Amazon ein Händler ist und halt eben keine Band.

Hoffe der Sachverhalt wird deutlicher!


Es ist egal, ob Du Händler bist oder nicht. Es steht doch klipp und klar da oben, wann Du zahlen muss. (Wie oft soll man es noch wiederholen :mad: :)

Wenn Sie als Interpret Werke dritter zur Präsentation Ihres Repertoires bzw. Ihrer Interpretation auf Ihre Website einstellen, so ist die Regelung bezüglich der Vergütung - ohne Präjudiz für die Zukunft und zzgl. 7 % MwSt. - wie folgt:
 
Ich habe eben folgende Email bekommen....

....
WARNUNG AN ALLE MUSIKER!

*****************************

Die GEMA hat arbeitslose Rechtsanwälte beauftragt, die Webseiten zu
kontrollieren auf unangemeldete Hörproben. Uns, sowie einen meiner
Mitmusiker hat es schon erwischt! Die Strafen sind unverhältnismäßig hoch
und belaufen sich auf ca. 25.000.- Euro und mehr je nach dem wie lange ihr
schon Demos auf der HP habt und wie viele Male diese angeklickt wurden und
heruntergeladen wurden! Reine Abzocke!!! Also meldet rechtzeitig an und
macht das publik, damit nicht mehr von uns pleite gemacht werden!!!

Die Titel auf der Website müssen bei der GEMA angemeldet und dürfen nicht
zum runterladen sein! (rechte Maus), sondern müssen gestreamt angeboten
werden und nicht länger als 45 Sek. Lang!!! Auch wenn es eigene Titel
sind!!! Schickt diesen Newsletter oder einen eigenen an alle Musiker,
Sänger, Agenturen, die Ihr kennt und warnt sie!!!


Was mich daran stört ist der Satz: Auch wenn es eigene Titel
sind!!!

Das kann doch hoffentlich nicht wahr sein.....und falls Doch; könnte mir das jemand erklären.
Wir haben/ und wollen nix von der GEMA. Somit hat die GEMA auf unsere selbst komponierten, nicht angemeldeten Titel keinerlei Anspruch. Und die Gecoverten Songs haben wir nicht auf der HP.
Somit passt doch alles.......oder muss Ich schon mal auf neue Knastwäsche sparen?!
 
XwaldiX schrieb:
Was mich daran stört ist der Satz: Auch wenn es eigene Titel
sind!!!

Das kann doch hoffentlich nicht wahr sein.....und falls Doch; könnte mir das jemand erklären.
Wir haben/ und wollen nix von der GEMA. Somit hat die GEMA auf unsere selbst komponierten, nicht angemeldeten Titel keinerlei Anspruch. Und die Gecoverten Songs haben wir nicht auf der HP.
Somit passt doch alles.......oder muss Ich schon mal auf neue Knastwäsche sparen?!

Die koennen dir gar nichts wenn es deine eigenen Songs sind und sie NICHT bei der Gema angemeldet sind.

Ich geh doch auch nicht zu MC Donalds und hol mir die Erlaubniss bei Burgerking zu Essen. ;)
 
Na also......kann mein Geld für anderen Kram ausgeben......
 
Und warum tut dagegen niemand was? Hat man denn im Internet nun auch keine Freiheit mehr?
gerade so große wie amazon dürften sich doch bei sowas ziemlich ans bein gepinkelt fühlen.
 
Gripir schrieb:
Und warum tut dagegen niemand was? Hat man denn im Internet nun auch keine Freiheit mehr?

Merkwürdigen Freiheitsbegriff hast Du. Das Urheberschutzgesetz schützt Komponisten, Textdichter, Fotografen etc. davor, dass ihre Leistungen unentgeltlich öffentlich vervielfältigt werden. Und dagegen willst ausgerechnet Du als (angehender?) Musiker, für den diese Gesetze eigens gemacht wurden, was unternehmen? Ganz schön schizophren :D
 
Nein ich sehe das nich so sorry. dumm formuliert.
Aber aus der Sicht eines WEbmagazins, welches Mp3s mit Einverständnis verlinkt muss dann auch zahlen oder wie?
 
Gripir schrieb:
Nein ich sehe das nich so sorry. dumm formuliert.
Aber aus der Sicht eines WEbmagazins, welches Mp3s mit Einverständnis verlinkt muss dann auch zahlen oder wie?

Wenn die Songs Gema-Plichtig sind ja.

Ich muss auch sagen das ich da eigentlich keinen Missstand sehe. Wenn eine Band meint zur Gema gehen zu Muessen und sich ausrechnet damit Geld zu Machen muss sie sich eben auch damit abfinden. Es ist ja so das die Knete dem Kuenstler des Songs gutgeschrieben wird. Ist nichts anderes wenn du deine Konzerte selbst bei der Gema anmeldest. Da zahlst du als Band auch erstmal bis dann wieder ausgezahlt wird.

Ich kenns auch von Samplern. Eine Nicht-Gema-Band zahlt da z.B. 500,- Euro das sie drauf darf eine Gema-Band gleich mal 1000,- Euro da sie durch ihre Gema-Mitgliedschaft die Gesamtproduktion des Samplers hochtreibt.
 
Hm, ab wann bringts es denn dann für ne Band sich dort anzumelden? (also Bands mit eigenen Songs natürlich). Da muss ich ja schon relativ häufig wo gespielt werden, damit ich das wieder reinbekomme oder nicht?
 
hofgabes schrieb:
Hm, ab wann bringts es denn dann für ne Band sich dort anzumelden? (also Bands mit eigenen Songs natürlich). Da muss ich ja schon relativ häufig wo gespielt werden, damit ich das wieder reinbekomme oder nicht?
Richtig, und deswegen lohnt sich das ganze (wie hier schon oft gesagt) eigentlich erst dann, wenn Band XYZ im Radio gespielt wird o.ä.

Jens
 
Wer also ausschließlich Songs auf der HP anbietet, die selbst Komponiert und Getextet wurden, hat von diesen Gema-Kosteneintreibern absolut nix zu erwarten.

Wer Coversongs auf der HP anbietet (...bei der Gema gemeldete Songs anderer Künstler...) muss Zahlen - was ja auch logisch ist und!!! die Vorgaben dafür einhalten.( kein DL, nur Streamen, maximal 45 sekunden oder so,....)
Presst Ihr eure Coversongs auf eine CD - müsst Ihr dafür Gema zahlen, da Ihr ja die Werke anderer Musiker spielt und diese dann auch logischer weise Kohle dafür bekommen.
Mit der CD bietet Ihr diese Lieder ja der Öffentlichkeit an.
Mit den Downloads auf eurer HP macht Ihr ja nix anderes. Deshalb müsst Ihr auch dafür zahlen.

Wer eigene Songs auf der HP anbietet und selber Gema-Mitglied ist ( ...Ihr also einen ordentlichen Jahresbeitrag bezahlt, damit die Gema sich darum kümmert daß Ihr eure Kohle bekommt, wenn irgend jemand eure Songs spielt....) muss dafür natürlich auch bezahlen.
Theoretisch bezahlt Ihr für das anbieten eurer GEMA-Songs auf der HP und wiederum Theoretisch bekommt Ihr dieses Geld ja von der Gema wieder zurück.....In der Praxis ist das aber glaub nicht 1:1 was man zurückbekommt....kein Plan.

Die Gema wir immer als das Böse schlechthin dargestellt.
Das Problem liegt aber daran, daß hier im Board sicherlich 95% der Beiträgeschreiber leider niemals in den Genuss kommen werden, daß die Gema ihnen Kohle überweist weil deren Song in allen Radios, Fernsehspots, und was auch immer laufen.
Wer diesen Durchbruch geschafft hat, wird sicherlich gerne Gema-Gebühren bezahlen damit die sich um's "Geldeintreiben" kümmern.

Gema ist sinnvoll, wenn die eigenen Songs häufig öffentlich gespielt werden.
Für die restlichen 95% Musiker - zu denen Ich mich auch zählen darf - ist und wird die Gema niemals von Bedeutung sein.

Eigentlich doch ganz logisch, oder?!?:great:
 
XwaldiX schrieb:
und!!! die Vorgaben dafür einhalten.( kein DL, nur Streamen, maximal 45 sekunden oder so,....)
Das sind keine Vorgaben, es gibt nur verschiedene Tarife nach denen abgerechnet wird. Beim Download muss z.B. pro Download gezahlt werden, beim Stream pauschal je nach Zugriffe auf die Homepage.
 
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