Also meines erachtens liegt die Grenze irgendwo um 7000 Euro im Jahr?! Darüber muss man Steuern abführen.
Allerdings: Auch wenn man darunter bleibt, muss man sich eine Steuernr. besorgen und eine Steuererklärung jedes Jahr abgeben (damit das Finanzamt weiß, dass keine Steuern anfallen ;-) )
Ob Du zusätzlich auch noch einen Gewerbeschein brauchst (dann kämen Abgaben an die Industrie- und Handelskammer (?) dazu, ~400 Euro/Jahr) kann ich Dir nicht sagen. Aber i.d.R. reicht eine Steuernummer.....
Eine Steuernummer hat jeder. Du meinst möglicherweise die
Umsatz
steuer-
Identifikationsnummer..
Ein Kleinunternehmer bekommt
keine USt-ID und die Grenze liegt bei 17.500. Ein Kleinunternehmen wird nicht beim Finanzamt angemeldet, sondern nur beim Gewerbeamt.
Auszug:
Kleinunternehmer - § 19 UStG
"Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden USt im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (Kleinunternehmerregelung). (...)"
Als Umsatz bezeichnet man die Summe, die insgesamt eingenommon wird (nicht den Reingewinn). Ein Tonstudiobetreiber, der sein Equipment ständig erweitern und ausbauen muss, wird also mit einem Kleinunternehmen als einzige Einnahmequelle nicht auskommen. Ein Webdesigner beispielsweise, der überwiegend mit Freeware oder Open-Source-Programmen arbeitet und jedes neue Photoshop-Upgrade benötigt, kann mit den 17.500 schon einigermaßen über die Runden kommen.
andere frage. ein kumpel hat eine band und will in meinem studio was aufnehmen aber ich würde kein geld kein geld von ihm wollen, er gäbe mir dann aber doch so, sagen 200 euro und das wäre mit 10 anderen bands genau so, wäre das steuerpflichtig? da man weder eine rechnung ausstellt noch irgendein geld verlangt kann man das doch als geldgeschnek ansehen oder? (ich spreche absichtlich im konjunktiv)
Eine skurille Frage. Wenn Du eine Leistung oder Ware anbietest (Studioarbeit/Vermietung) und dafür Geld annimmst, kann man wohl kaum von einem Geschenk sprechen. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob Du Geld "verlangst", nur ob Du es "annimmst". Meinst Du, den Fiskus interessiert es, dass Du das Geld "eigentlich nicht haben wolltest"? Und wenn Du keine Rechnung ausstellst und es es nicht bei der Steuer angibst, nennt man das Schwarzarbeit. Der Begriff "Geldgeschenk" nützt eigentlich nur Deinem Gewissen. Wenn Du es nicht haben willst, dann nimm es nicht.
Um beim Bäckerbeispiel zu bleiben: Er könnte ebenso behaupten, dass er die Brötchen nur verschenkt
und dafür Geldgeschenke entgegen nimmt. Oder der Maurer, der Gärtner, der Klempner - sie alle arbeiten für lau und staunen über die vielen Geschenke in ihrer Brieftasche....
