unplugged songs gesucht!

  • Ersteller el hefe
  • Erstellt am
el hefe
el hefe
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
05.12.11
Registriert
09.11.04
Beiträge
156
Kekse
0
Ort
uelsen (grafschaft bentheim)
hallo,

wir suchen für einen gig ein paar unpluggedsongs die recht einfach zu spielen sind. am besten ein paar gänsehautverursacher! :great:
 
Eigenschaft
 
in welche stilrichtung solls denn gehen?
 
Nothing else matters, You shook me all night long, Ironic, Ohne Dich-Selig, with arms wide opoen-Creed, Somebody bring me some water-Etheridge, Junimond, Numb-Linkin Park haben wir mal ne super Schmusenummer draus gemacht, Easy, Father & Son, .....
usw. und sofort
 
Nehmt doch einfach nen coolen Song, der euch gefällt und schreibt ihn um. Is doch nich soo ein riesen Aufwand.
 
Nehmt doch einfach nen coolen Song, der euch gefällt und schreibt ihn um. Is doch nich soo ein riesen Aufwand.
Ich wollts gerade sagen.
Nimm 'ne Akkustik und spiel den Song den Ihr wollt und voilá, schon habt ihr ein unplugged Song.
 
Vorschläge und größtenteils Lieder die ich bisher Unplugged und live verbrochen habe:

Hole - Malibu
Staind - So far away
Eric Clapton - Layla
Nirvana - Rape me / All apologies / Sappy
David Bowie - The man who sold the world
Tracy Chapman - Talkin 'bout a revolution
Eagle Eye Cherry - Save tonight
Nina Simone - Feeling good
Tears for Fears - Mad World
U2 - One
REM - Losing my Religion
Simon & Garfunkel - Mrs. Robinson
Beatles - Hide your Love away
Alice in Chains - Nutshell / Would / Got me wrong
Stone Sour - Bother
Sitting, Waiting, Whishng (vergessen von wem)

und weitere die ich gerad vergessen hab aber noch reineditieren werd ;)
 
Ich wollts gerade sagen.
Nimm 'ne Akkustik und spiel den Song den Ihr wollt und voilá, schon habt ihr ein unplugged Song.

Und vielleicht bald ein 3000 Euro teures Schreiben von einem Label-Anwalt der zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung aufruft. ;)

Beim "Umschreiben" muss man in der Beziehung aufpassen. Rein die E-Gitarren durch akustische zu ersetzen ist wohl noch okay. Genauso wenn man den Song ein bisschen ruhiger spielt. Aber das war's dann auch schon. Keine neue Klavierbegleitung, kein neues Ac-Guit-Lick, kein Weglassen der Bridge, etc.
 
Wie meinen? Kreatives Covern scheint in euren Breitengraden gänzlich verboten. :rolleyes:
Solange die obligatorische GEMA-Gebür gezahlt wird, steht einer Thunderstruck-Version mit 27 Streichern im 5/4 Takt nichts im Wege.

Zum Thema: Es ist vollkommen egal, welches Lied gespielt werden soll. Es wird so gut wie immer auch akkustisch funktionieren.
 
Und vielleicht bald ein 3000 Euro teures Schreiben von einem Label-Anwalt der zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung aufruft. ;)

Beim "Umschreiben" muss man in der Beziehung aufpassen. Rein die E-Gitarren durch akustische zu ersetzen ist wohl noch okay. Genauso wenn man den Song ein bisschen ruhiger spielt. Aber das war's dann auch schon. Keine neue Klavierbegleitung, kein neues Ac-Guit-Lick, kein Weglassen der Bridge, etc.

Es geht hier um einen Auftritt und nicht um eine Tonträgerveröffentichung. Wenn dem so wäre, müßte jede Coverband bei ihren Gigs, jeden Song in der entsprechenden Originalinstrumentation und Besetzung spielen und Jazzer dürften nie mehr inprovisieren usw.

Also für einen Gig, stellt dies überhaupt kein Problem dar, bestehende Songs umzuarrangieren, improvisieren, kombinieren usw.
 
Eric Clapton- tears in heaven
 
anbeiten würden sich auch songs von coldplay:

z.B: yellow, in my place, wenn ein klavier in der besetzung ist trouble...

oder oasis:

life forever, wonderwall (auch immer ein bringer)

oder radiohead:

creep, high and dry oder andronoid paranoid

oder mal an die ganzen unplugged geschicht auf mtv denken...

lenny krawitz - die bluesunplugged version von are you gonna go my way

oder mal was anderes, wie i will survive in der cake version...

greetz
 
Es gibt im Musikbereich viele Irrtümer - das ist einer der teureren, der für nicht wenige kleine Bands schon das Ende bedeutet hat.

Wie meinen? Kreatives Covern scheint in euren Breitengraden gänzlich verboten. :rolleyes:
Solange die obligatorische GEMA-Gebür gezahlt wird, steht einer Thunderstruck-Version mit 27 Streichern im 5/4 Takt nichts im Wege.

Das ist schlicht und ergreifend falsch und diese Annahme kann wie schon gesagt sehr teuer werden. Bei der GEMA kriegst du die einfachen Rechte, wie das Recht, dass du den Song überhaupt aufführen darfst. So lange der Song bei der GEMA angemeldet ist, darf es dir der Urheber nicht verbieten ihn aufzuführen. Thunderstruck darfst du also spielen und AC/DC dürfen es nicht verbieten (da sie ihr entsprechendes Recht dazu an die GEMA abgetreten haben). Das Bearbeitungsrecht aber unterliegt weiterhin dem Urheber (bzw. dessen Label). Willst du ein Werk des Urhebers bearbeiten brauchst du dessen Genehmigung (ausdrücklich so geregelt in §23 Satz 1 UrhG). Es gibt daneben noch den Grenzbereich der freien Benutzung, der aber im Bereich der Musik (rechtspolitisch etwas fraglich) stark eingeschränkt ist (§24 Abs. 2 UrhG) und der bei "kreativen Covern" praktisch nie einschlägig sein dürfte.

Für dein 5/4-Streicher-Thunderstruck brauchst du zwei Rechte. Das Recht das Stück als solches zu spielen (dieses Recht bekommst du (sofern vom Urheber abgetreten) bei der GEMA, die dieses auch einräumen muss) und das Recht das Stück entsprechend zu bearbeiten (dieses liegt entweder beim Urheber oder (falls abgetreten) bei dessen Label). Du musst also zur GEMA und zum Label gehen und Genehmigungen einholen.
 
Nimm dir mal die Live Version von Staind - Outside vor. Die geht echt unter die Haut.
 
Es geht hier um einen Auftritt und nicht um eine Tonträgerveröffentichung. Wenn dem so wäre, müßte jede Coverband bei ihren Gigs, jeden Song in der entsprechenden Originalinstrumentation und Besetzung spielen und Jazzer dürften nie mehr inprovisieren usw.

Also für einen Gig, stellt dies überhaupt kein Problem dar, bestehende Songs umzuarrangieren, improvisieren, kombinieren usw.

Wieder falsch - wieder teuer. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob ich meine Bearbeitung des Songs auf CD veröffentliche oder live spiele. Ich kann mir meine 27 Streicher gerne ins Wohnzimmer einladen oder auch mir das ganze für den Privatgebrauch auf CD brennen. Aber ich darf es nicht ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlichen oder verwerten (§23 Satz 1 UrhG). Und darunter fällt auch das Aufführen des bearbeiteten Stückes auf einer Live-Bühne.

Gerade in diesen Fällen erwischt es im Gegenteil besonders oft Coverbands, die nur live spielen. Da ist man ruck zuck mit einer Unterlassungserklärung dabei, die der Anwalt gerne schreibt, weil er für 55 Cent Portokosten ein nettes vierstelliges Sümmchen einstreicht - ein Sümmchen das oft das Ende der entsprechenden Band bedeutet. Das sollte man schon bedenken.
 
Wieder falsch - wieder teuer. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob ich meine Bearbeitung des Songs auf CD veröffentliche oder live spiele. Ich kann mir meine 27 Streicher gerne ins Wohnzimmer einladen oder auch mir das ganze für den Privatgebrauch auf CD brennen. Aber ich darf es nicht ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlichen oder verwerten (§23 Satz 1 UrhG). Und darunter fällt auch das Aufführen des bearbeiteten Stückes auf einer Live-Bühne.

Gerade in diesen Fällen erwischt es im Gegenteil besonders oft Coverbands, die nur live spielen. Da ist man ruck zuck mit einer Unterlassungserklärung dabei, die der Anwalt gerne schreibt, weil er für 55 Cent Portokosten ein nettes vierstelliges Sümmchen einstreicht - ein Sümmchen das oft das Ende der entsprechenden Band bedeutet. Das sollte man schon bedenken.
Ich glaube du hast erhebliche Probleme damit, das UrhG richtig zu verstehen.

Aber zeig uns ruhig die Bands, die z.B. aufgrund einer unplugged Liveinterpretation, das jähe Ende ereilt hat. Ich meine bei "ruck zuck" und so, muß es ja Beispiele ohne Ende geben.
 
Ich glaube du hast erhebliche Probleme damit, das UrhG richtig zu verstehen.

Na dann erklär mir doch mal wie §23 Satz 1 UrhG richtig zu verstehen ist. Bin ja mal sehr gespannt, man ist ja schließlich in der Juristerei immer ggü. völlig neuen Auslegungen aufgeschlossen. Das Problem ist halt, dass die Gerichte inkl BGH, die Gesetzeskommentare, Lehrbücher, usw. das ganze genau so "falsch" verstehen wie ich. Eine Recherche in den Bundestagsdrucksachen würde wohl ergeben, dass selbst der Gesetzgeber das ganze beim Schreiben wohl auch noch falsch verstanden hat. :D Aber dafür gibt's ja in der Rechtswissenschaft Mindermeinungen - und wenn du Glück hast tauchst du da wo bisher unstrittig stand ja dann als Fußnote auf "andere Ansicht: Alexa" :rolleyes: )

Aber zeig uns ruhig die Bands, die z.B. aufgrund einer unplugged Liveinterpretation, das jähe Ende ereilt hat. Ich meine bei "ruck zuck" und so, muß es ja Beispiele ohne Ende geben.

Ich persönlich kenne eine Band die erst kürzlich eine entsprechende Abmahnung erhalten hat (3.300 EUR wenn ich mich recht erinnere) und weiß über diese Band wiederum von einer anderen Band, die mit dieser gemeinsam gespielt hat, die eine ähnliche Abmahnung erhalten hat. Im Vergleich zur ersten Band konnte sich diese die gut 3000 EUR schlicht und ergreifend nicht leisten, womit sie das ganze aufgegeben haben. Daneben kenne ich noch eine Coverband die vor einigen Jahren schon eine Abmahnung gekriegt hat, sich diese zwar prinzipiell leisten konnte, aber danach keine Lust mehr hatte weiterzumachen, eben unter der Bedingung, dass alles nah am Original gespielt werden muss (hatten sie vorher nicht gemacht - deswegen ja auch die Abmahnung). Das sind jetzt Fälle die mir persönlich bekannt sind, außerdem hab ich schon mit nem Anwalt auf dem Gebiet gesprochen, der meinte, dass das ständig vorkommt und auf seinem Schreibtisch landet.

Aber man kann ja mit dem Glauben auch einfach warten, bis es der Label-Anwalt in Schriftform nochmal erklärt - bei mir ist halt jetzt der Vorteil, dass das ganze ein paar tausend Euro billiger ist.
 
Häng dich erst gar nicht auf den einen Paragraphen im UrhG auf, sondern mach dir erstmal klar, was ein musikalisches Werk ausmacht. Mir ist nicht bekannt, daß das UrhG, geschweige denn höhere Gerichte ein musikalisches Werk auf eine detallierte Instrumentalisierung festlegen, geschwiege denn eine 100%ige und detailgetreue Rerpoduktion mit allem Durm und Dran. Ein musikalisches Werk ist in erster Linie auf den Text falls vorhanden und die Melodie/Noten festgelegt. Die Rechtsprechung kann in gewissen Fällen bei den hinterlegten Werken zudem noch weitere Charakteristika hinzunehmen, aber mehr auch nicht. Deine 100%igen Kopiereprodiktion, ist einfach völlig unsinig und es würde mich doch sehr wundern, wenn du vom BGH ein derartiges Urteil hier darlegen kannst.

Desweiteren ist eine Abmahnung ein Schreiben, dass jeder verfassen kann. Wenn sich darauf hin eine Band auflößt o.ä., dann sagt dies rein gar nichts über die Gerichtsbarkeit oder vorhandene Gesetze aus. Das tun i.d.R. rechtskräftige Gerichtsurteile.

I.d.R. hat keine Label ein Interesse daran, Coverbands wegen ihrer Covers abzumahnen oder ihnen ihre Liveauftritte zu verbieten, da sie ja durch die Verwertungsgesellschaften, an solchen Auftritten, die Früchte ihrer Musikschafens ernten. Und mir ist bisher kein derartiger von dir behaupdeter Fall je zu Ohren gekommen. Ich weiß von vielen Coverbands und Musikern die Stücke auf die unterschiedlichsten Arten Live Covern, damit seit Jahren ihr Geld verdienen, aber mir ist keine wie von dir beschriebener Fall zu Ohren gekommen.
 
Häng dich erst gar nicht auf den einen Paragraphen im UrhG auf

Nun, es ist halt der Paragraph der einschlägig ist. ;)

sondern mach dir erstmal klar, was ein musikalisches Werk ausmacht. Mir ist nicht bekannt, daß das UrhG, geschweige denn höhere Gerichte ein musikalisches Werk auf eine detallierte Instrumentalisierung festlegen, geschwiege denn eine 100%ige und detailgetreue Rerpoduktion mit allem Durm und Dran.

Auf eine Instrumentierung nicht, deshalb habe ich ja auch zuvor geschrieben, dass das reine Ersetzen der E-Gitarren durch Akustische, etc. noch unbedenklich ist. (Wenn es dabei bleibt, s.u. noch dazu)

Ein musikalisches Werk ist in erster Linie auf den Text falls vorhanden und die Melodie/Noten festgelegt.

Der erste Teil der Aussage ist unsinnig, nachdem der Text erstmal mit dem musikalischen Werk nicht viel zu tun hat, es schon gar nicht "festlegt". Der Text ist vielmehr ein Sprachwerk (§2 Abs. 1 Nr. 1). Der zweite Teil ist dafür richtig, nachdem das Urhebergesetz eine starken (übertriebenen) Melodieschutz vorsieht.

Deine 100%igen Kopiereprodiktion, ist einfach völlig unsinig und es würde mich doch sehr wundern, wenn du vom BGH ein derartiges Urteil hier darlegen kannst.

Hab gerade Ferien, aber wenn ich das nächste Mal in der Bibliothek bin, such ich dir mal eins raus.

Desweiteren ist eine Abmahnung ein Schreiben, dass jeder verfassen kann. Wenn sich darauf hin eine Band auflößt o.ä., dann sagt dies rein gar nichts über die Gerichtsbarkeit oder vorhandene Gesetze aus.

Selbstverständlich ist das erstmal nix Rechtskräftiges. Nichtsdestotrotz schreiben die Anwälte ja nicht Abmahnungen die nicht dem Recht entsprechen (vielleicht mal welche in denen das entsprechende Recht strittig ist, aber das war's dann auch). Sie würden sich ja andernfalls regresspflichtig machen.

I.d.R. hat keine Label ein Interesse daran, Coverbands wegen ihrer Covers abzumahnen oder ihnen ihre Liveauftritte zu verbieten, da sie ja durch die Verwertungsgesellschaften, an solchen Auftritten, die Früchte ihrer Musikschafens ernten.

Naja, das ist die eine Seite. Aber es gibt ja noch andere Urheberinteressen als Tantiemen kassieren. Wenn ein Song schlecht und verändert wiedergegeben wird, kann das ja auf den Urheber zurückfallen und diesem schaden. Außerdem werden die meisten Abmahnungen direkt von Anwälten geschrieben, die nicht mehr haben als einen Generalauftrag Urheber- und Markenrechtsverletzungen aufzuspüren und daraus Profit zu erzielen. Größtenteils passiert das auch einfach in der Realität alles so dezentral, dass da die Interessen oft auseinanderdriften.

Ich weiß von vielen Coverbands und Musikern die Stücke auf die unterschiedlichsten Arten Live Covern, damit seit Jahren ihr Geld verdienen, aber mir ist keine wie von dir beschriebener Fall zu Ohren gekommen.

Das sagt aber nicht viel aus. Selbst wenn die Fälle selten wären, ist es etwas was man zumindest bedenken sollte, wenn man seine Songs arrangiert, selbst wenn man dann das Risiko eingehen möchte. Im Übrigen hat die eine Band von der ich erzählt habe, die eine solche Abmahnung gekriegt hat vorher auch schon 10-15 Jahre gespielt.

Fakt ist jedenfalls, dass eine Coverversion in eine Bearbeitung umschlagen kann, die dann der Genehmigung des Urhebers bedarf. Das ist dann der Fall, wenn das ganze eine gewisse Eigenständigkeit ggü. dem Original erreicht. Das ist v.a. in solchen Fällen zu bejahen, in denen für sich genommen urheberrechtsfähige Werkteile hinzugefügt, weggelassen oder erheblich verändert werden. Und das ist halt bei Unplugged-Arrangements je nachdem schon mal der Fall. Denn man muss ja auch sehen, dass es mit der Uminstrumentierung in den wenigstens fällen getan ist. Wenn ich einen E-Bass durch einen Kontrabass ersetze muss ich evtl. die Basslinie entsprechend anpassen; wenn ich ein Klavier hinzufüge, dann klingt es nicht gut, bzw. liefert nix zusätzliches, wenn ich es einfach die Synthy-Sounds 1-zu-1 nachspielen lasse. Also passe ich entsprechend an. Und diese Anpassungen sind nicht selten urheberrechtlich relevant und dann wird's eben problematisch.
 
also sehe ich das richtig, mal beispiel toys and flavour von the hellacopters..
wir lassen das gitarrensolo raus und ich spiele im klaviersolo teil n gitarrensolo was sich entfernt ähnlich dem des klaviers anhört...

das dürfen wir nicht???
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben