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Bruch mit Band - Songs mitnehmen / verbieten zu spielen ?

Klotzi
Klotzi
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Hallo,

habe mich von meiner (ja, ich sage meiner weil ich Gründer der Band war) alten Band aus persönlichen Gründen getrennt und stehe nun vor einem Problem.

Ich habe bei allen Songs am Songwriting mitgewirkt, die Texte liegen alle bei mir (also entstammen meiner Feder) und 2 der Songs sind absolutes Herzblut. Ich möchte einfach nicht, dass diese weitergeführt werden weil mein Inneres daran hängt und ich einfach finde, dass kein anderer Mensch auf dieser Welt ausser mir das Recht hat diese Songs zu singen.

Da ich jetzt eine neue Band gründen und diese 2 Songs weiterverwenden möchte, frage ich mich ob ich es meiner alten Band "untersagen" kann diese 2 Songs zu spielen, da sowohl die musikalischen als auch textalischen Rechte bei mir liegen.

Wenn ich es Ihnen nur so "sage" fruchtet das nicht.

Welche Optionen habe ich ?

Danke und Gruß,

~ Klotzi
 
Eigenschaft
 
Also, sind sie denn komplett auf deinem Mist gewachsen ?

Wenn so 25% davon von deiner alten Band dazugesteuert wurden, finde ich solltest du ihn nicht mit der neuen Band spielen .. das wäre irgendwie nicht recht,
wenn sie allerdings komplett deiner Feder entspringen sollte das in nem Gespräch mit deiner alten Kombo doch eigentlich geklärt werden können oder nicht ?
Ich mein die Jungs sind doch sicherlich auch Musiker (ich weiß, das is nich bei allen die ein Instrument spielen der Fall ... ) und sollten dein Anliegen eigentlich verstehen. Es geht schliesslich nich um ne Schachtel Zigaretten, sondern um ultrapersönliches, geistiges Eigentum ... ich für meinen Teil würde mich zumindest ziemlich lächerlich fühlen, wenn ich einen Song, der nich von mir geschrieben ist auf der Bühne als meinen ausgeben würde ... das werden die doch sicher nich tun oder ? ...

Wie das rechtlich abläuft kann dir sicher irgendwer anders sagen ... weiß da nich so gut bescheid ... hm, Noten und Textblatt, oder CD notarisch absicher fällt mir nur ein ...

lg strongtone
 
Im § 24 (freie Benutzung) des Urheberrechtsgesetztes heißt es wie folgt: "Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."

Ist ein Song erst einmal veröffentlich (öffentlich aufgeführt oder auf Tonträger erschienen), dann kann JEDERMANN AUF DIESER WELT diesen Song weiterverwerten, wenn das Werk dabei NICHT VERÄNDERT / BEARBEITET wird!!!!! Das heißt: Dritte dürfen das Werk nicht nur auf der Bühne spielen sondern es auch auf Tonträger veröffentlichen!!

Das ist Fakt und gilt auf dem ganzen Globus! Ob die Originalautoren an dieser Verwertung partizipieren, ist - insbesondere international - eine Sache, die mit der Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft steht oder fällt!

Man könnte die "Ex-Band" höchstens damit "kriegen", dass man ihnen in der Version der Neuaufführung eine Bearbeitung nachweist - dürfte aber sicherlich schwierig werden, weil die Jungs ja auch das Originalwerk eingespielt haben.

lg.
 
Wie sieht es denn bei Nicht-GEMA-Mitgliedern mit der Durchsetzung von Ansprüchen aus? Ich kann mir drei Möglichkeiten vorstellen:

1. Der Autor kann die Verwertung verbieten, solange seine Ansprüche nicht geklärt sind.

2. Er kann die Verwertung nicht direkt verhindern, aber eine abschreckend hohe Summe fordern.

3. Er kann eine angemessene Summe einfordern, die im Amateurbereich kaum den Aufwand rechtfertigt und eher eine Trotzreaktion hervorruft (wenn der sich ärgert, ist es uns das wert).

Welche davon trifft zu?

Eventuell könnte noch eine GEMA-Mitgliedschaft einen kleinen Stolperstein darstellen, aber auch da können die Nachteile überwiegen.
 
1.) Den/dem Autor/en steht eine Vergütung zu!

2.) Sollte darüber keine Einigung erzielt werden können, ist es richtig, dass auch die Verwertung (Aufführung/Vervielfältigung) nicht möglich ist.

3.) Sollte man trotzdem die Kirche im Dorf belassen und sich z.B. an dem Tarifen der Verwertungsgesellschaften für adäquate Verwertung orientieren.

ABER: Dein Ansatz ist in der Theorie interessant, eine Verwertung durch überzogene Lizenzforderungen zu verhindern. Werde mich anlässlich eines Vertragsworkshops im November hier in der Akademie mal mit einem auf den Musikbereich spezialisierten Anwalt über hier evtl. "erlebte" Erfahrungen unterhalten.
Auf der anderen Seite: als Autor schneidet man sich damit ja ins eigene Fleisch, weil nur eine Verwertung auch KOhle bringt. Und eine Verwertung willkürlich dem einen zum Normaltarif gestatten und beim anderen durch utopische Lizenzforderungen zu verhindern, dürfte bei einem Rechtsstreit in die Defensive zwingen.

lg.
 
Na gut - aber dem Threadersteller liegt ja gerade daran, dass er anderen nicht gestatten möchte, seine Werke überhaupt aufzuführen.

Da das eben nicht über die Autorenrechte zu regeln ist, kann er es nur über die Verwertungsrechte regeln.

x-Riff
 
In unserer Band gab es mal eine ähnliche Situation. Eines Tages beschloss unser Sänger die Band zu verlassen. Die Gründe dafür waren vielfältig und darüber zu spekulieren wer daran schuld war, lohnt nicht. Es war halt so.
Unser Sänger sprach mich zu einem unserer Songs an und meinte, dass er uns aus persönlichen Gründen darum bitten würde, dass wir den Song nicht mehr spielen. Da unsere Songs alle im Proberaum entstanden und somit das Resultat gemeinsamer Arbeit waren, hatten wir (ja okay ich) schon ein Problem damit. Ein Wort gab das andere und das wars.
Letzten Endes haben wir den Song dann nicht mehr gespielt. Da die Vermutung nahe lag, dass es unserem alten Sänger um den (persönlichen) Text des Songs ging und dieser Text seinerzeit von ihm eingebracht wurde, haben wir das Stück ein dreiviertel Jahr später komplett umarrangiert und mit neuem Text versehen. Heute gehört das Teil mit diesem neuen Text wieder ins Programm.
Das Beispiel ist verhältnismässig harmlos, doch ich möchte nicht wissen, was für ein Zoff losgeht, wenn es sich um umfangreichere Werte handelt.
 
Also,

um mal ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen müsste ich jetzt die ganze Story erzählen, aber ich machs mal in Kurzform.

Ich habe die Band ins Leben gerufen, Tage und Nächte an den Songs gearbeitet, viel Herzblut investiert. Die Jungs waren 7 Jahre lang meine besten Freunde und ich kann mit gutem Gewissen sagen dass sie ohne mich nie in Ihrem Leben auf einer Bühne gestanden hätten.

Jetzt muss ich quasi zusehen wie das Ding was ich da mit Ihnen zusammen geformt habe in den Mist geritten wird und das passt mir hinten und vorne nicht.

Es geht hier nicht um dumpfe Rache oder sonstiges, ich möchte einfach nur klarstellen : "Das ist meins und wird meins bleiben. Ihr glaubt Ihr kommt ohne mich zurecht, also spielt Ihr auch meine Songs nicht."

Der Song liegt in sämtlichen Versionen (sowohl in der Urfassung als auch in einer "überarbeiteten" Fassung) als Aufnahmen von mir vor. Gibt es keine Option das ich die Teile auf ne CD brenne, veröffentliche und die Teile bei der GEMA anmelde oder so ?

~ Klotzi
 
Gibt es keine Option das ich die Teile auf ne CD brenne, veröffentliche und die Teile bei der GEMA anmelde oder so ?

Vergiss die GEMA, das würde erst recht das Gegenteil von dem bewirken was Du eigentlich vermeiden möchtest.
Sind die Verwertungsrechte erst einmal abgetreten, hast Du während der Laufzeit des Berechtigungsvertrages keinen Zugriff mehr auf Deine Verwertung. Will heißen: Du kannst nicht mehr entscheiden, das A Deine Songs spielen oder aufnehmen darf und B darf das nicht. Die GEMA kassiert nur und gibt alles frei - bzw. die GEMA braucht auch gar nicht mehr gefragt zu werden, wenn ein solcher Song aufgeführt wird bzw. auf Tonträger veröffentlicht wird. Dieser Song muss dann nur noch mit Werknummer angegeben werden, damit die GEMA die Rechnung rausschickt! That's it!!!!!

Ansonsten gilt das, was ich oben schon geschrieben habe - so ist das Urheberrechtsgesetz. Lies das vielleicht nochmals durch. Ich habe den Eindruck, Du hast das noch nicht verstanden.

Ansonsten ist die Frage im Raum, wie fit Deine früheren Bandkollegen mit dem Urheberrecht sind. Falls die das auch nur peripher mal gehört haben, könntest Du versuchen zu bluffen. Sprich: Du verbietest ihnen die Aufführung oder weitere Verwendung Deiner/Deines Songs. Wenn Sie naiv an die Sache herangehen, dann glauben sie Dir das vielleicht sogar und knicken ein.

Falls sie sich aber auskennen... :mad:

lg.
 
1.)
ABER: Dein Ansatz ist in der Theorie interessant, eine Verwertung durch überzogene Lizenzforderungen zu verhindern.

Das ist genau der Weg, den in den USA einige "Fans/Künstler" beschreiten bzw. wollen, um bestimmte Songs damit auch nur einer gewissen Gruppe zugänglich zu machen.
Ich hatte schon mal vorher kurz hier darüber berichtet.

Und ich kann das sogar verstehen, wenn man z.B. nicht will, dass seine eigene Musik im Baumarkt gespielt oder als "Backing quasi im Porno Film" ;) läuft.


Topo :cool:
 
Und ich kann das sogar verstehen, wenn man z.B. nicht will, dass seine eigene Musik im Baumarkt gespielt oder als "Backing quasi im Porno Film" ;) läuft.

Insbesondere letzteres betrifft aber die Leistungsschutzrechte - und da haben Label/Verlag/Künstler (je nach interner vertraglicher Konstellation) ohnehin gefragt zu werden und können jederzeit auch NOGO sagen. Unabhängig von der Bezahlung!

lg.
 
Insbesondere letzteres betrifft aber die Leistungsschutzrechte - und da haben Label/Verlag/Künstler (je nach interner vertraglicher Konstellation) ohnehin gefragt zu werden und können jederzeit auch NOGO sagen. Unabhängig von der Bezahlung!

lg.

Schade das ich jetzt nicht sagen kann - da könnte ich dir aber Prono Filme zeige, wo bestimmt niemand gefragt worden ist.........;) :D


Topo :cool:
 
Schade das ich jetzt nicht sagen kann - da könnte ich dir aber Prono Filme zeige, wo bestimmt niemand gefragt worden ist........

Tja, gucken die Plattenbosse nur keine Pornos...? :confused:

Aber im Ernst: die Rechteverfolgung ist mittlerweile zur Boombranche geworden. Mit entsprechenden Ergebnissen (nur ein kleiner Ausschnitt der letzten Tage):

"YouTube löscht 30.000 Dateien" (Musikmarkt Online, 23.10.2006)
"YouTube verrät Nutzerdaten" (Netzzeitung, 23.10.2006)
"Milliardenrechnung für YouTube" (Berliner Zeitung, 17.10.2006)
...

lg.
 
heyho, ich habe genau das selbe problem wie der threadhersteller! meine band steht kurz vor der auflösung ... alle initiative beim songwriting ging NUR von mir aus, d.h. ich habe die Riffs gebracht, ich habe den Ablauf gebracht, einfach ALLES ... texte sind nur vereinzelt vorhanden, wenn dann kommen sie aber auch zu 100% von mir ...

jetzt ist meine erste Frage: bin ich alleiniger Urheber dieser Songs, wenn der Bassist und Drummer im Proberaum einfach nur irgendwas dazugespielt haben?? ich würde das eher als künstlerische freiheit bezeichnen, denn der Rahmen war ja von mir vorgegeben ... oder? :confused:

zweite frage: gibt es denn wirklich gar keine möglichkeit irgendwie zu verhindern, dass meine songs (also quasi alle) vom drummer und basser in einer neuen besetzung weiterhin im programm dabei sind??

ich habe zwar alle antworten gelesen, aber irgendwie blick ich noch nicht so ganz durch was ich da für möglichkeiten habe :redface:

ich wär auch verdammt dankbar, wenn ihr mir da möglichst schnell weiterhelfen könntet! (am besten irgendwie mit irgendwelchen §§ , damit ich was zum vorzeigen habe ...)
 
^^ kann mir denn niemand weiterhelfen??? es wäre echt wichtig

:confused: :confused: :confused:
 
jetzt ist meine erste Frage: bin ich alleiniger Urheber dieser Songs, wenn der Bassist und Drummer im Proberaum einfach nur irgendwas dazugespielt haben?? ich würde das eher als künstlerische freiheit bezeichnen, denn der Rahmen war ja von mir vorgegeben ... oder? :confused:

Hi Wogawi, sorry, dass Du noch keinen Response bekommen hasts. Ich selbst bin momentan leider auch kaum online sondern im Auto unterwegs.

So, wie Du die Entstehung der Songs schilderst, kommt die Substanz, sprich die Melodieführung der Songs und auch die Texte von Dir alleine. Damit bist Du der Urheber.
Die eher ausfüllenden Beiträge Deiner Mitmusiker lassen keine eigenständige schöpferische Leistung erkennen. Mit einem ähnlichen Terminus formuliert das auch die GEMA.
Stellt sich noch die Frage, ob oder wie Du das ggf. nachweisen kannst, denn wenn die anderen zu zweit oder dritt sind und behaupten, dass Sie an der Entstehung von Melodie und Text gemeinschaftlich mitgewirkt haben, dann steht Aussage gg. Aussage. KÖnnte vertrackt werden.

zweite frage: gibt es denn wirklich gar keine möglichkeit irgendwie zu verhindern, dass meine songs (also quasi alle) vom drummer und basser in einer neuen besetzung weiterhin im programm dabei sind??

Leider NEIN! Wenn ein Werk einmal auf diesem Planeten veröffentlicht wurde (aufgeführt, auf Tonträger ...), dann darf jeder auf diesem Globus dieses Werk ungefragt aufführen (nicht bearbeiten oder bearbeitet aufführen).

Insofern können sich weder Jagger/Richards dagegen wehren, dass Ihr "Satisfaction" covert, noch kannst Du Dich wehren, dass Deine Werke gecovert werden.

Entscheidend ist nur der Vergütungsanspruch. Jagger/Richards sind über die GEMA verwertungsrechtlich vertreten; d.h. die GEMA recherchiert, ob das Werk aufgeführt wurde und kassiert dann dafür.
Diesen Vergütungsanspruch hast Du auch. Fraglich ist aber, ob Du - falls nicht GEMA-Mitglied - von der Aufführung Deiner Werke erfährst und dann mitkassieren kannst.

lg.
 
Hi Wogawi, sorry, dass Du noch keinen Response bekommen hasts. Ich selbst bin momentan leider auch kaum online sondern im Auto unterwegs.

So, wie Du die Entstehung der Songs schilderst, kommt die Substanz, sprich die Melodieführung der Songs und auch die Texte von Dir alleine. Damit bist Du der Urheber.
Die eher ausfüllenden Beiträge Deiner Mitmusiker lassen keine eigenständige schöpferische Leistung erkennen. Mit einem ähnlichen Terminus formuliert das auch die GEMA.
Stellt sich noch die Frage, ob oder wie Du das ggf. nachweisen kannst, denn wenn die anderen zu zweit oder dritt sind und behaupten, dass Sie an der Entstehung von Melodie und Text gemeinschaftlich mitgewirkt haben, dann steht Aussage gg. Aussage. KÖnnte vertrackt werden.



Leider NEIN! Wenn ein Werk einmal auf diesem Planeten veröffentlicht wurde (aufgeführt, auf Tonträger ...), dann darf jeder auf diesem Globus dieses Werk ungefragt aufführen (nicht bearbeiten oder bearbeitet aufführen).

Insofern können sich weder Jagger/Richards dagegen wehren, dass Ihr "Satisfaction" covert, noch kannst Du Dich wehren, dass Deine Werke gecovert werden.

Entscheidend ist nur der Vergütungsanspruch. Jagger/Richards sind über die GEMA verwertungsrechtlich vertreten; d.h. die GEMA recherchiert, ob das Werk aufgeführt wurde und kassiert dann dafür.
Diesen Vergütungsanspruch hast Du auch. Fraglich ist aber, ob Du - falls nicht GEMA-Mitglied - von der Aufführung Deiner Werke erfährst und dann mitkassieren kannst.

lg.

ok, erstmal danke für die antwort! :great: ... vielleicht muss ich noch dazu sagen, dass wir die songs noch nicht veröffentlicht haben ...

das ganze ist eine längere geschichte: erst waren wir coverband, dann ist der sänger ausgestiegen und während wir in den letzten eineinhalb Jahren nach einem vernünftigen Sänger gesucht haben (aber leider keinen gefunden haben), haben wir eben "meine" eigenen Sachen gespielt. Es kam nie zu einem Auftritt bei dem die Songs "öffentlich" gespielt wurden, wir haben auch keine CD aufgenommen (wie auch, ohne gesang ...) - ABER: wir haben gelegentlich auf CD die Probe mitgeschnitten, allerdings "nur" für uns ...
wie sieht die sache dann aus? :confused:

tja, die anderen sind zu zweit ... ich bin alleine ... da hab ich wohl sehr sehr schlechte chancen, denn ich denke mal "freundschaflich" lässt sich dieser Konflikt nicht lösen - spätestens beim Geld hört die Freundschaft ja bekanntlich auf ...
 
@Klotzi: Die Welt ist klein... Ich kenn dich und du kennst mich, und ich kenne auch deine Ex-Band :D. Rockcity no 1!

Meiner Meinung nach ist ein gutes Gespräch mit den anderen der beste Weg, so entsteht auch kein Streit. Über irgendwelche Rechtswege dagegen vorzugehen erzeugt echt unangenehme Spannungen und ruft bestimmt irgendwelche Trotzreaktionen hervor. Beispielsweise, dass die Band einen Song komponiert, der dem verbotenen offensichtlich ähnlich ist, nur ums dir "zu zeigen".
Dann beginnt auch die Lästerei und solche sachen...
 
Moment mal! Nur weil ein Werk veröffentlicht wurde, wird es nicht gleich zum Freiwild! Es heißt ja "§24 (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden." Nur weil ich mal mit meiner Band "Knockin on heavens door" 1:1 cover, ist es noch lange kein selbstständiges Werk! Außerdem heißt es direkt danach: "(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird." Also darf ich ein Knockin on heavens door mit komplett anderem Text und Melodie in der Stophe, aber mit selben Refrain nicht veröffentlichen und verkaufen.
Mal was ähnliches. Ich habe zusammen mit einem anderem Künstler ein Bild gemalt, also eine Kollaboration. Obwohl ich selbst eine Menge Arbeit reingesteckt habe, darf ich dieses Bild nicht im Alleingang ohne Erlaubnis meines Kollegen (auch Urheber) veröffentlichen und verkaufen und er, der einen genauso großen Schöpfungsanteil an dem Werk hat, darf es auch nicht ohne meine Erlaubnis im Alleingang verkaufen und veröffentlichen. Es sei denn die Arbeit war so aufgeteilt, dass man bequem trennen konnte (z.B. bei einem Portrait, ich mal die Person und der andere den Hintergrund. Ich könnte also ohne Erlaubnis des anderen die portraitierte Person mit anderem Hintergrund veröffentlichen und er kann seinen Hintergrund ohne Person drauf ohne meine Erlaubnis veröffentlichen).
So wird das sicher auch bei der Musik laufen. Wenns einfach trennbar ist, z.B. Instrumental von der Restband und Lyrics vom Sänger, dann kann die Band ohne Erlaubnis des Sängers den Song mit anderen Lyrics aufführen, wenn der Sänger - Urheber des ursprünglichen Textes - abgehaun und stinkig ist. Stammt aber der Song mit Lyrics und Instrumental außer z.B. dem Bass aus der Feder des Sängers, kann die Band diesen Song nicht aufführen, wenn er dagegen ist. Der Sänger kann den Song aber ohne Erlaubnis der Band, die mitgewirkt hat auch nicht aufführen, es sei denn bei diesem Beispiel der Bass hat sowieso nur Grundtöne geachtelt :D
 
Stammt aber der Song mit Lyrics und Instrumental außer z.B. dem Bass aus der Feder des Sängers, kann die Band diesen Song nicht aufführen, wenn er dagegen ist. Der Sänger kann den Song aber ohne Erlaubnis der Band, die mitgewirkt hat auch nicht aufführen, es sei denn bei diesem Beispiel der Bass hat sowieso nur Grundtöne geachtelt :D

ok, d.h. du bist auch der Meinung, dass der Bass u. das Schlagzeug in meinem Fall nur "füllmaterial" sind und nicht an der eigentlich schöpferischen Leistung beteiligt ...

gibt es irgendeinen § wo definiert wird, was als eigenständige, schöpferische Leistung zählt und was nur Ausschmückung ist? oder ein § wo drin steht, ab wann man als Urheber gilt ??
 

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