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Band-Auflösung Gema, Songrechte und co.

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Drummerle
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Hallo Zusammen.
Ich brauche mal euren Meinung und Schwarmwissen bei folgendem (fiktiven) Fall:

Ausgangslage:
Eine kleine Hobbyband mit 4-6 kleinen, regionalen Auftritten im Jahr und Album hat sich vor 6 Jahren ein In-Ear-Rack gekauft - von den Gagen mehrer Gigs. Sagen wir mal für ungefähr 1k €.
Nach dem Debut-Album, für das etwas mehr Geld ausgegeben wurde entschloss die Band, die Gema-Gebür des Gitarristen zu übernehmen und als Komponist einzutragen um dort die Tantiemen abzugreifen - Alle Songs wurden jedoch Basisdemokratisch von allen geschrieben. Hätten Sich jedoch alle bei der Gema angemeldet, wären die Beitrittsgebüren nicht refinanziert worden. Die Tantiemen fließen in die Bandkasse.
Kurz nach dem Debut-Album wird die Band durch eine Panemie ausgebremst und es kommt zu Interessenskonflikten. Der Gitarrist verlässt die Band.
Daraufhin entscheidet auch der Sänger die Band zu verlassen und sie löst sich offiziell auf.
Die drei übrigen Mitglieder entscheiden ein neues Bandprojekt zu starten und übernehmen Proberaum und wollen auch das In-Ear Pult behalten. Aber es sind noch ein paar Dinge offen und zu klären:
  1. In Ear Pult: Es gestaltet sich schwierig, einen bestimmten Zeitwert zu bestimmen. Hat irgendjemand eine Erfahrung, wie man hier eine faire Lösung für alle Seiten erziehlen kann? Das erste Angebot der Band wurde als zu niedrig eingestuft. Hier könnte ein Konflikt auftreten, der alle anderen - eigentlich einfacheren Dinge schwerer zu klären lässt.

  2. Gema: Der Gitarrist entscheidet weiterhin in der Gema zu bleiben und übernimmt den Beitrag persönlich. Die Band geht damit dacor, dass die Tantiemen, die evtl. noch eingenommen werden auch an den Gitarristen gehen, diese sollten jedoch relativ gering sein und sich mit den Beträgen, die noch durch die wenigen Streaming-Klicks in waage halten. Diese gehen an eine andere Person. Sollte jemand in einem zukünftigem Bandprojekt mal einen Song covern ist das für alle in Ordnung, solange in der Gemaliste dieser Song angegeben wird. Ist das eine faire Lösung oder habt ihr da andere Erfahrungen?

  3. Song-Rechte: Anders sieht es bei vier Songs aus, die fast fertig in der Dropbox der Band liegen. Es wurden zu 85% fertige Demos erstellt - die Songs wurden jedoch noch nicht veröffentlicht, In der neuen Band möchten die bestehenden drei Musiker einen der Songs weiter bearbeiten. Die neuen Mitmusiker haben Gesang / Gitarre komplett verändert, das Grundwesen des Songs ist aber noch erkennbar. Können an dieser Stelle Sänger und Gitarrist der alten Band veto einlegen, dass dieser Song nicht gespielt werden darf?
Ich würde mal gerne eure Meinung und evtl. Erfahrungswerte zu diesen Punkten hören. Es löst sich ja nich die erste Hobbyband in diesem Fall auf.
Viele Grüße,
Drummerle
 
Es gestaltet sich schwierig, einen bestimmten Zeitwert zu bestimmen.
Warum ist das so? Nix Vergleichbares am Kleinanzeigenmarkt? Besonders exotisches Teil? Immerhin 6 Jahre alt und NP 1000 €. Da sollte sich ein Zeitwert doch irgendwo zwischen 200 und 300 Ocken bewegen.... und da kann man sich dann nicht einigen????
 
Für Deine gewünschte Rechtsberatung empfehle ich:
Ist ein fiktiver Fall, daher keine eigentliche Rechtsberatung, die hier ja garnicht stattfinden dürfte ;)
  1. In Ear Pult: Es gestaltet sich schwierig, einen bestimmten Zeitwert zu bestimmen. Hat irgendjemand eine Erfahrung, wie man hier eine faire Lösung für alle Seiten erziehlen kann? Das erste Angebot der Band wurde als zu niedrig eingestuft. Hier könnte ein Konflikt auftreten, der alle anderen - eigentlich einfacheren Dinge schwerer zu klären lässt.
Das einfachste dürfte sein die Teile bei Ebay als 1 € Aktion einzustellen und selbst zu bieten, was man bereit ist zu zahlen. Erlös wird durch alle geteilt. Wenn weniger geboten wird, Pech für die einen, wenn mehr geboten wird, Pech für die anderen.
Bei Ehescheidungen oder Erbstreitigkeiten macht man das mit einer Zwangsversteigerung, also nicht unähnlich.
Gema: Der Gitarrist entscheidet weiterhin in der Gema zu bleiben und übernimmt den Beitrag persönlich. Die Band geht damit dacor, dass die Tantiemen, die evtl. noch eingenommen werden auch an den Gitarristen gehen, diese sollten jedoch relativ gering sein und sich mit den Beträgen, die noch durch die wenigen Streaming-Klicks in waage halten. Diese gehen an eine andere Person.
Das verstehe ich nicht. Welche andere Person?
Sollte jemand in einem zukünftigem Bandprojekt mal einen Song covern ist das für alle in Ordnung, solange in der Gemaliste dieser Song angegeben wird. Ist das eine faire Lösung oder habt ihr da andere Erfahrungen?
Wenn da mal ein Song durchstarten sollte, ist Streit vorprogrammiert.
Song-Rechte: Anders sieht es bei vier Songs aus, die fast fertig in der Dropbox der Band liegen. Es wurden zu 85% fertige Demos erstellt - die Songs wurden jedoch noch nicht veröffentlicht, In der neuen Band möchten die bestehenden drei Musiker einen der Songs weiter bearbeiten. Die neuen Mitmusiker haben Gesang / Gitarre komplett verändert, das Grundwesen des Songs ist aber noch erkennbar. Können an dieser Stelle Sänger und Gitarrist der alten Band veto einlegen, dass dieser Song nicht gespielt werden darf?

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 8 Miturheber​


(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.
(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern. Jeder Miturheber ist berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen; er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen.
(3) Die Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes gebühren den Miturhebern nach dem Umfang ihrer Mitwirkung an der Schöpfung des Werkes, wenn nichts anderes zwischen den Miturhebern vereinbart ist.
(4) Ein Miturheber kann auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten (§ 15) verzichten. Der Verzicht ist den anderen Miturhebern gegenüber zu erklären. Mit der Erklärung wächst der Anteil den anderen Miturhebern zu.
 
Fiktiv… ne, is klar …
 
Um wieviel Einnahmen von der GEMA handelt es sich? Ist nach der Auflösung der Band mit weiteren Einnahmen zu rechnen? Ansonsten empfehle ich die Suche nach "GEMA Austrittsformular"
 
So wie ich das sehe,, geht es in allen drei Punkten um eine interne Bandeinigung.
Beim ersten Posten geht es ja (nur) um die Ermittlung eines gerechten Wertes. Der liegt beim Zeitwert oder eben bei dem jetzt zu erzielenden Marktwert. Das dürfte mit etwas Fleißarbeit zu erledigen sein. "Wurde als zu niedrig eingestuft." ist halt so eine Sache. Man könnte beispielsweise auch hier auf dem Board nach einen realistischen Verkaufswert fragen und dann den Mittelwert nehmen. Oder eben tatsächliche second-hand-Verkäufe der letzten Zeit. Als letztes Mittel geht eben auch, dass derjenige, dem der so zu erzielende Preis zu niedrig erscheint, das Zeug zu diesem selbst aufkauft und dann eben zu dem höheren Preis verkauft, den er glaubt, erzielen zu können.
Wichtig ist hier, sich auf ein Verfahren zu einigen, nicht auf einen Preis. Bei letzterem sind Konflikte vorprogrammiert, da die Preisvorstellungen sehr unterschiedlich sein können.

Zu 2: Wenn der Gitarrist das so weiter machen will, ist doch alles gut. Solange er es tut. Ein letter of intent oder eine gemeinsame Einigung dieser Praxis schriftlich festzuhalten, scheint mir sinnvoll. Ob man damit etwas gerichtsfestes in der Hand hat, ist eine zweite Frage. Aber menschlich scheint es ja so weit zu funktionieren. Und Vertrauen ist ja auch oft gerechtfertigt und Menschen handeln oft nach ihren Werten.

Das Covern von songs sehe ich persönlich sehr unproblematisch. Es gibt dabei ja zwei Profiteure: der Gitarrist als Adressat von GEMA-Einkünften, die dieser dann weiterverteilt und die Band, welche den song covert (verkaufte songs, Auftritte etc.). Das ist doch nicht anders als in jedem anderen Fall.

Zu 3: siehe post #4
Für eine interne Klärung scheint mir wichtig, dass sich alle gegenseitig blockieren können, dass sie aber auch dem Grundsatz folgen können, dass Musik dazu da ist, aufgeführt zu werden. Wenn die einen den anderen nicht gestatten, songs neu zu bearbeiten, dann können die anderen sehr viel Wirkung entfalten, um überhaupt eine Nutzung der Original-songs zumindest zu verschleppen. Dahinter liegen oft andere Konflikte, die über diese Frage ausgefochten werden, genau so wie viele Scheidungskonflikte über die Kinder bzw. das Sorgerecht ausgetragen werden. Keine/r von Euch hat die vier songs doch gemacht, damit sie im Keller liegen. Man kann die Bearbeitung auch so verstehen, dass eben nicht fertiges Material von einigen vereinnahmt wird, sondern sie eben eine eigene Bearbeitung vorlegen und damit die Band entlasten, ohne ihr den berechtigten Anteil an der Urheberschaft streitig zu machen. Denn auch bei bearbeitetem Material geht ein Teil der Einnahmen an die Urheber des Originals.
Kurz: für mich ist das im Wesentlichen eine Frage der Blockade oder der Nicht-Blockade. Kann man wählen wie man will. Man wird für beide Seiten nachvollziehbare Argumente und Sichtweisen finden. Und zwar für eine sehr, sehr lange Zeit.

Im Übrigen ist es so wie bei vielem in einem Forum: Man hört nicht alle Seiten, kennt nur einen Teil dessen, was überhaupt los ist, soll aber Erfahrungen und Einschätzungen beisteuern. Kann man machen. Kann auch hilfreich sein. Muss aber nicht.

Herzliche Grüße und viel Erfolg im Sinne einer tragbaren, gütlichen Einigung!

x-Riff
 

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