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Ex-Mitglied will uns verklagen

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MetalGiz
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Meine Band hat folgendes Problem und daher brauchen wir nun Meinungen, Ratschläge, Beispielurteile oder irgendwas, was uns weiterhilft:

Wir mussten uns von einem unserer 2 Gitarristen trennen (aus div. Gründen). Nun ist er der Meinung, dass die Riffs die er geschrieben hat, der neue Gitarrist nicht spielen darf.
Man muss dazu sagen das der Ex die Riffs aber mit unserem anderen Gitarristen zusammen entworfen hat.
Er will nun einen Anwalt einschalten und eine Urheberrechtsklage veranlassen. Weiterhin möchte er 10% von allen Gigs, die wir spielen.

Man muss aber dazu sagen, wir sind eine recht neue Band und haben noch keine Gigs - lediglich einen diesen Sommer, welcher aber unbezahlt ist^^. Eine CD haben wir auch nicht draußen...

Wir sind aber der Ansicht, dass die Songs der Band gehören. Also auch die Riffs. Jeder von uns hatte vorher schon in anderen Bands gespielt und niemand hat seine Parts bei verlassen der Band mitgenommen...

Kann er wirklich gegen uns Klagen? Und wenn ja, gegen wen? Gegen alle oder gegen den neuen Gitarristen?

Ich finde das ehrlich gesagt alles ein wenig albern, aber nach einer kurzen Recherche im Netz, bin ich mir grade nicht ganz sicher, ob er Recht hat bzw. nicht doch damit durchkommen würde.

Um die Songs noch eben schnell schützen zu lassen, haben wir kein Geld. Ich hatte aber die Idee, die Songs so schnell wie möglich auf CD zubringen (ein Freund betreibt ein Studio - das würde uns also nichts kosten) - dann wären wir doch damit, die Ersten, die die Songs publiziert hätte und haben somit automatisch die Rechte oder?


Wir sind über jede Meinung dankbar.


MFG

MetalGiz
 
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glaube kaum, dass er nachweisen kann, dass die riffs von ihm stammen geschweige denn teilweise von ihm stammen. ich sehe daher eine eher geringe chance für den kerl.

sehe ich das richtig, dass ihr euch im amateur bereich bewegt? da ist das echt ziemlich lächerlich diese 10% zu verlangnen (das wärs auch im professionellen bereich wahrschienlich.. aber im amateurbereich ist schon fast witzig).
 
Um die Songs noch eben schnell schützen zu lassen, haben wir kein Geld. Ich hatte aber die Idee, die Songs so schnell wie möglich auf CD zubringen (ein Freund betreibt ein Studio - das würde uns also nichts kosten) - dann wären wir doch damit, die Ersten, die die Songs publiziert hätte und haben somit automatisch die Rechte oder?

Rechte bekommt man durch's Schreiben, nicht durch's Aufnehmen oder 'schützen lassen'.
Dem 2. Gitarristen gehören die Rechte an allem, was er gemacht hat (natürlich ihm Rahmen einer gewissen schützenswerten Eigenleistung). Das ist nicht zu ändern.

Bei einem Streitwert von 0 Euro braucht ihr allerdings den Rechtsweg nicht zu fürchten. Solange es nicht wenigstens um ein paar hundert (besser ein paar Tausend) Euro geht, wird sich wohl kein Anwalt auf so etwas einlassen.
 
Bei einem Streitwert von 0 Euro braucht ihr allerdings den Rechtsweg nicht zu fürchten. Solange es nicht wenigstens um ein paar hundert (besser ein paar Tausend) Euro geht, wird sich wohl kein Anwalt auf so etwas einlassen.

Sehe ich genauso. Setzt euch lieber mit ihm bei einem Bier zusammen und diskutiert das mal ordentlich aus. Und dann versucht eine Einigung zu bekommen. Wie alt seit ihr eigentlich, wenn ich fragen darf?
 
Der Anwalt verlangt als Honorar einen Anteil vom Streitwert. Ohne Streitwert kein Honorar und also kein Anwalt, der sich auf sowas einlässt. (Um die Summen zu nennen: Einen Brief vom Anwalt schreiben lassen kostet etwa 50 Euro, ein Anwalt verlangt etwa 10 Prozent des Streitwerts, soweit ich mich erinnere.)
Wenn Euer Gitarrero dennoch klagt (weil der Papa ne private Rechtsschutzversicherung hat oder er in der Familie nen Anwalt hat), achtet darauf, dass es nicht zur Vorladung kommt. Ab der Vorladung kommt es zu Prozesskosten, die auf alle Beteiligten abgeschoben werden und ziemlich hoch sein können. Für das Geld könnt Ihr zusammen ne Menge Bier trinken gehen :D
Vielleicht ist es das beste, das Gekeife einfach zu ignorieren und weiter zu mucken.
 
Edit: ich hab Unsinn geredet. Das war eher meine persönliche Meinung und hat mit einer rechltich korrekten Aussage nichts zu tun. Könnte andere evtl. verwirren, daher: Selbstzensur ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch hier gilt:

ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein.

Dass jemand "glaubt, schlechte Karten zu haben" oder "nicht gut findet, wenn andere die Songs weiterspiele, weil es mein Eigentum ist" ist erstmal unerheblich.

Richtig ist, dass der Anwalt nach Streitwert bezahlt wird, er kann aber auch auf Stundenbasis abrechnen oder (seit neuestem) ein Erfolgshonorar vereinbaren.

Jedoch hier die Lösung der materiellen Rechtslage:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__9.html

Wenn ihr die Stücke zusammen geschrieben habt (also der 2. Gitarrist mit einem oder mehreren Bandmitgliedern), seid ihr Miturheber eines verbundenen Werkes. Als solche könnt ihr seine Zustimmung zur Aufführung verlangen. Verbieten, die Songs zu spielen kann er also schonmal gar nicht.

Die Frage der angemessenen Vergütung ist eine andere. Bei Michael Jacksons Thriller-Album ist die angemessene Vergütung für einen Textteil höher als bei einer unbekannten Band (lies übrigens hierzu § 32 UrhG).

Wenn ihr also im Ergebnis keine nennenswerten Umsätze erzielt, dürfte eine angemessene Vergütung eher verschwindend gering aussehen...

Dazu kommt, dass er erstmal einen Anwalt finden muss, der sich so einer Sache annimmt. Bei einer reinen Streitwertabrechnung verdient der nämlich nichts. Wenn es kein Stammmandant ist, werden viele auf Stundenbasis abrechnen. Ein selbständiger Anwalt nimmt da schnell mal € 150,00 - 250,00 pro Stunde.
Das gibt der Gitarrist nicht aus, wenn er als Vergütung evtl. 50 Euro erwarten kann.

EDIT: noch was: in diesem fiktiven Beispielsfall würde ich folgendermaßen vorgehen:

1. § 9 UrhG ausdrucken
2. Dem Gitarristen sagen, dass sein Ansinnen, euch die Aufführung zu verbieten ziemlich aussichtslos ist.
3. Ihm nahelegen, jetzt den Proberaum zu verlassen.
4. Abwarten und Tee trinken.
 
Moin,

so wie ich das lese, geht es fikitv um eine Amateurband die keine grossen finanziellen Interessen hat, oder?

Ich denke auch nicht, das es ein Anwalt gibt, der das übernimmt?

Wo "er" aber erfolg haben kann, ist, wenn die Band noch Stücke im Netz hat, auf denen "er" mitgespielt hat. Also alles auf was "er" selber gespielt hat, hat "er" auch "persönliche Rechte" drauf. Daher darf man auch nicht mal eben eine Session aufnehmen und online stellen. Auch nicht wenn es nur improvisationen sind. Derjenige, der spielt, hat die Rechte auf sein eigenes Geduddel.

Ich habe das selber mal durch, habe leider mit den falschen Leuten Musik gemacht und bin ausgestiegen. Im Nachhinein hatte ich meine Gründe, das ich meinen Namen nicht mehr mit der Band (in der Öffentlichkeit) in Verbindung bringen wollte. Daher habe ich schriftlich meine Zustimmung zurück gezogen, das mein Name, die Stücke auf denen ich mitgespielt habe, etc. mit den Bandmitgliedern in Verbindung gebracht wird.

Wenn es weiterhin online gewesen wäre, hätte ich myspace und die anderen Seitenbetreiber informiert, das eine Verletzung der AGB vorliegt, und Seiten wie myspace fackeln nicht lange, sondern sperren oder löschen die Page.

Über die 10 Prozent-Forderung lässt sich erst mal lächeln. Das wären für "ihn" immerhin Einnahmen, für die sich auch das Finanzamt interessiert. Und ob "er" sich das antun will?

Eine andere Alternative wäre natürlich, das die Band sich trennt und schwubs eine neue Band mit neuen Namen gründet. Da die Band noch nicht auf der Bühne war, ist der Name eh erst mal zweitrangig.

Grüsse
Hauke
 
um wieviel stücke handelt es sich denn ? wenn das 3 stück sind würd ich ihm sagen er kann euch mal kreuzweise und ihn zum teufel schicken !
zur not gebt ihm pro song nen bier das is schon mehr als genug wenn ihr mit eurem zeugs exakt 0€ umsatz macht ;)
 
sehe ich das richtig, dass ihr euch im amateur bereich bewegt? da ist das echt ziemlich lächerlich diese 10% zu verlangnen (das wärs auch im professionellen bereich wahrschienlich.. aber im amateurbereich ist schon fast witzig).

Du siehst das völlig richtig. Wir sind alle keine Berufsmusiker. Dazu kommt noch, dass wir in dieser Formation erst ein halbes Jahr zusammen sind. Aus Erfahrung mit vorherigen Bands, weiß ich, dass sich unsere Gagen, wenn es dann soweit ist, so um die 50€ pro Abend bewegen werden - meistens sogar ohne zusätzliche Fahrtkosten... Ich find echt albern, wegen solchen Dingen klagen zu wollen.


Wo "er" aber erfolg haben kann, ist, wenn die Band noch Stücke im Netz hat, auf denen "er" mitgespielt hat. Also alles auf was "er" selber gespielt hat, hat "er" auch "persönliche Rechte" drauf. Daher darf man auch nicht mal eben eine Session aufnehmen und online stellen. Auch nicht wenn es nur improvisationen sind. Derjenige, der spielt, hat die Rechte auf sein eigenes Geduddel.

Da gibt es noch nix. Es gibt zwar ein paar Proberaummitschnitte, die man halt so zum m"mal hinterher anhören und auswerten" macht, aber keinesfalls etwas verwertbares, was auf Myspace gestellt werden könnte.


um wieviel stücke handelt es sich denn ? wenn das 3 stück sind würd ich ihm sagen er kann euch mal kreuzweise und ihn zum teufel schicken !
zur not gebt ihm pro song nen bier das is schon mehr als genug wenn ihr mit eurem zeugs exakt 0€ umsatz macht

Er meinte, er lässt uns die Liste der Bbtreffenden Songs über seinen Anwalt zukommen^^ - vermutlich muss er selber erstmal überlegen, welche Songs das sein könnten^^ Aber deine Idee ist toll!


Übrigens will er Noten haben, die beweisen, dass er die Riffs als erster Geschrieben hat. Aber selbst enn er nen zettel hat mit Datum drauf - wer sagt uns denn, dass er den nicht grade eben geschrieben hat. Ich mein so n Datum kann man ja problemlos Fälschen....
Ich weiße aber, dass die beiden Gitarristen am Anfang immer zusammensaßen und die Riffs gebastelt haben, meist bei dem EX daheim. Sie haben ihre Ideen gleich ins GP eingetabbt, damit sie nicht vergessen werden. Was geschieht gemäße dem Fall, er hat die ersten GP-Tabs noch, welche auf seinem rechner erstellt wurden, mit in dem Fall nachweisebarem Datum? Er hat sie ja dennoch nciht allein geschrieben,s ondern mit dem anderen zusammen... Aber das kann man ja nicht nachweisen...

Mit Bierchen trinken wirds bei ihm wol nix, er hasst uns alle zu tiefst, weil wir ihn nichtmehr mitspielen lassen. Also will er nur noch über Anwalt kommunizieren :great:
Is schon lustig, wenn jemand mitte 20 sich aufführt wie anfang 4....
Wir wissen auch nicht was er hat und warum er sich so aufführt... es gab keinen Streit oder ähnliches - aber wir mussten uns zum Wohle der Band einfach von Ihm trennen. Wir haben auch immerwieder betont, dass das nichts persönliches ist und haben ihn triftige Gründe für seine Entlassung genannt (u.A. seine Drogenprobleme und div. damit zusammenhängenden Probleme) Sicher war das in dem Moment hart für Ihn - für uns auch, aber es ging nicht anders. Und wir sind immer ruhig und sachlich geblieben...
Tja, es gibt leider keine Gebrauchsanweisung für cholerische Narzitsen mit übermäßigem Geltungsbedürfnis...
 
ganz ehrlich: scheisst drauf .. wegen was will er euch verklagen ? es gibt keine aufnahmen und ihr macht kein umsatz .. ergo gibts absolut null streitwert ..wenn er meint er müsste für viel geld nen anwalt einschalten soll er das machen .. in 99% der fälle is das nämlich alles nur geblubber. wenn sein dad nicht grade anwalt is würd ich mir um den keine weiteren sorgen machen .. der is grade bissl gepisst weil er aus der band geflogen is aber ich glaub sobald er mal schaut wieviel nen anwalt kostet wird er seehr schnell von seiner idee abrücken und sich ärgern dasser nicht wenigstens den kasten bier angenommen hat ;)
 

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