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Neuer Text für bestehende Lieder

Mony
Mony
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Hallo,

ich habe inzwischen mein 4. Lied fertig geschrieben und 2 weitere in Arbeit.

Die ersten 3 Lieder basieren auf Liedern, die es bereits gibt. 2 sind schottische Volkslieder, das dritte ist ein neueres Lied von einer Band, die es noch gibt. Ich habe also nur neue Texte dazu geschrieben.
Wie ist jetzt die rechtliche Lage? Was muss ich schreiben, wenn ich die Texte auf meiner HP veröffentliche? Bei selbst komponierten Liedern würde ich ja schreiben "written and composed by...." oder so, wie formuliert man das bei Traditionals und wie bei aktuelleren Liedern? Muss ich bei dem dritten Lied die Band um Erlaubnis bitten?
Ich will später mal eine CD mit meinen Liedern machen, wie ist dann die rechtliche Lage?

Bei den neuen Liedern habe ich die Melodien selbst geschrieben, bin mir aber nicht sicher, ob ich dabei nicht doch unwissentlich schon existierende Melodien verwendet habe. Was ist, wenn das der Fall ist? Wie kann ich das rauskriegen und wie kann ich mich schützen, damit ich keinen Ärger kriege, falls ich doch "geklaut" habe?

Gruß,
Mony
 
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Hallo,
ich habe inzwischen mein 4. Lied fertig geschrieben und 2 weitere in Arbeit.

Die ersten 3 Lieder basieren auf Liedern, die es bereits gibt. 2 sind schottische Volkslieder, das dritte ist ein neueres Lied von einer Band, die es noch gibt. Ich habe also nur neue Texte dazu geschrieben.
Wie ist jetzt die rechtliche Lage? Was muss ich schreiben, wenn ich die Texte auf meiner HP veröffentliche? Bei selbst komponierten Liedern würde ich ja schreiben "written and composed by...." oder so, wie formuliert man das bei Traditionals und wie bei aktuelleren Liedern?


Formulieren kannst du prinzipiell wie du willst. Es gibt auch im deutschen Recht keinen Copyright-Vermerk oder ähnliches. Rechtliche Anforderungen bestehen da beim eigenen Werk nicht, bei fremdem Werk ist der Urheber entsprechend zu nennen (§13 UrhG). Bei Traditionals ist es im Normalfall üblich einfach statt dem Urheber "Traditional" zu verwenden, also z.B.: music: (traditional), lyrics: XYZ - du solltest dich allerdings vergewissern, dass es sich bei den Traditionals wirklich um solche handelt. Oftmals gibt es doch einen Urheber, der noch nicht 70 Jahre tot ist, noch viel öfter, gibt es im Laufe der Jahre Bearbeitungen dieses Traditionals die ihrerseits urheberrechtlich geschützt sein können, auch wenn das Werk ansich ein Volkslied ist. "Whiskey In The Jar" kannst du natürlich z.B. jederzeit hernehmen, sobald du aber das Gitarren-Riff der Thin Lizzy-Version verwendest, wird es problematisch, weil diese Bearbeitung des Traditionals ein geschütztes Werk darstellen kann.

Muss ich bei dem dritten Lied die Band um Erlaubnis bitten?

Das Versehen eines Liedes mit einem neuen Text ist eine neue Verbindung des ursprünglichen Werkes. Eines solche Verbindung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Urhebers.

Ich will später mal eine CD mit meinen Liedern machen, wie ist dann die rechtliche Lage?

Die rechtliche Lage ändert sich bei einer CD-Veröffentlichung nicht entscheidend von einer Veröffentlichung auf der Homepage. Du hast ja geschrieben, du willst auf der Homepage die Texte veröffentlichen. Geschieht das in Textform ohne Verbindung zum Musikwerk, dann bedarf es keiner Genehmigung des Urhebers. Der Text ist erstmal für sich auf jeden Fall eine eigenes Werk, dessen Urheber du bist. Erst die Verbindung mit dem Musikwerk ist der kritische Punkt. Dennoch muss man aufpassen. Unbedenklich ist die Veröffentlichung des bloßen Textes (auch wenn ein geschütztes Musikwerk zu Grunde liegt), bei Verweisung auf das ursprüngliche Werk beginnen dann aber bereits die ersten Probleme.

Bei den neuen Liedern habe ich die Melodien selbst geschrieben, bin mir aber nicht sicher, ob ich dabei nicht doch unwissentlich schon existierende Melodien verwendet habe. Was ist, wenn das der Fall ist? Wie kann ich das rauskriegen und wie kann ich mich schützen, damit ich keinen Ärger kriege, falls ich doch "geklaut" habe?

Eigentlich gar nicht. Auch die unbewusste Verwendung einer fremden Melodie ist im Rechtssinne ein Plagiat. D.h. es besteht auf jeden Fall ein Unterlassungsanspruch (bei Fahrlässigkeit zusätzlich ein entsprechender Schadensersatzanspruch). Wie man sich jetzt praktisch gegen eine solche unbewusste Verwendung schützen kann, da kann ich dir nicht weiterhelfen. Da kann man sich kaum davor schützen, weil es eben unbewusst passiert. Du kannst dir ja deine CD-Sammlung zur Überprüfung durchhören, aber viel mehr wirst du da nicht machen können.
 
Hallo Bernd,

danke für deine schnelle Antwort!

Wie kriege ich denn jetzt den Urheber heraus? Gibt die Gema Auskunft darüber? Ich habe schon in der Datenbank auf der Gema-Seite gesucht, aber da stehen für einen Titel ja oft verschiedene Komponisten. Woher weiß ich dann, ob es nun ein Traditional ist oder nicht?
Die beiden Lieder, die vermutlich Traditionals sind, wären "Star Of The County Down" und "Auld Lang Syne".

Das Versehen eines Liedes mit einem neuen Text ist eine neue Verbindung des ursprünglichen Werkes. Eines solche Verbindung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Urhebers.
Wie sind denn die Aussichten, dass man die Zustimmung bekommt?

Gruß,
Mony
 
... Wie sind denn die Aussichten, dass man die Zustimmung bekommt? ...
wenn deine Texte nicht irgendwie daneben sind, ist das in der Regel eine Verhandlungssache, bei der es um Geld geht!
 

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