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Bekannte Lieder akkustisch neu einspielen?

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DexterHolland
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Servus allerseits :) ,
Ich habe vor bekannte Lieder von relativ bekannten Bands mit ner AkkustikGitarre neu aufzunehmen. Dabei würde ich dann die Gesangsspur durch eine Gitarrenspur ersetzen, d.h die Noten spielen ;). Die Lieder würde ich dann gerne auf einer Homepage veröffentlichen. Nun die Fragen:
Muss ich die Bands um Erlaubnis fragen?
Muss ich die Lieder so nennen, wie sie auch im original heissen? Würde es mir Arbeit ersparen, die Lieder anders zu nennen?
Muss ich sonst noch irgendwas beachten?

Vielen Dank im Vorraus
Gruß Julian :great:
 
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Hi Julian,

es handelt sich dabei prinzipiell um "normale" Coverversionen, die durch die GEMA lizenziert werden müssen, wenn Du sie im Internet veröffentlicht hast. Die Band hat im Grunde gar nichts damit zu tun.

Vom Umbennen würde ich Dir abraten. Man könnte Dir vorwerfen, dass Du vertuschen wolltest, um welche Lieder es sich handelt. Eine Umbennenung steht Dir nicht zu, da die Stücke nicht Dein geistiges Eigentum sind.

Grüße
Marc
 
Erstmal vielen Dank für die sehr schnelle Antwort.
Ich muss ehrlich gestehen, ich habe die Sufu nicht wirklich lange bemüht und nicht alle pinned threads durchgelesen, was ich normal mache und auch machen sollte ;) .

Ich dachte, man darf nicht einfach Lieder von Bands covern? Stimmt das nicht? Dachte ich müsste dann eventuell mit der Band/ dem Laben sprechen damit ich covern darf, ausser das stück ist 30 jahre alt oder so?
Was "bei der Gema lizensieren" heisst weiss ich auch noch nicht, lese ich aber jetzt nach ;)

Danke schonmal :)
 
Sorry für die für unverständliche Formulierung ;)

Durch die GEMA lizenziert werden, heisst, veröffentlichst Du diese Coverversionen, hat die GEMA einen Anspruch, dafür eine Vergütung nach ihren Tarifen zu kassieren.

Die 30 Jahre... ich weiss nicht wo das her kommt, ist aber falsch. Du kannst jedes urheberrechtlich geschützte Stück, dessen Urheber z.B. Mitglied der GEMA oder einer ausländischen Verwertungsgesellschaft ist, ohne Erlaubnis des Urhebers covern und aufführen oder vervielfältigen. Jedoch besteht auch dann stets ein Vergütungsanspruch der GEMA. Vom Urheber oder Verlag musst Du Dir nur eine Genehmigung, wenn Du das Stück bearbeitest, also grundlegend veränderst, oder z.B. Bilder oder Filme damit unterlegst (Fall 1: Bearbeitungsrecht, Fall 2: Benutzungsrecht).

Grüße
Marc
 
Okay, vielen, vielen Dank!
Ist alles sehr teuer wie ich nachgelesen hab, werde das wohl erstmal sehr privat machen ;).
Bewertung folgt!
 
Du kannst jedes urheberrechtlich geschützte Stück, dessen Urheber z.B. Mitglied der GEMA oder einer ausländischen Verwertungsgesellschaft ist, ohne Erlaubnis des Urhebers covern und aufführen oder vervielfältigen.

In wie weit gilt denn eine Instrumentalversion als bearbeitung? Ab wann kostet es was bzw. ab wann ist eine Erlaubnis oder Gebühren nötig?

Oder muss ich das so verstehen, egal was ichdamit mache, wenn ich es veröffentliche KANN die Gema etwas dafür verlangen?
 
fåñåtiç;1911425 schrieb:
In wie weit gilt denn eine Instrumentalversion als bearbeitung? Ab wann kostet es was bzw. ab wann ist eine Erlaubnis oder Gebühren nötig?

Im Normalfalle ist ein Instrumental keine Bearbeitung. Es kann aber sein, dass der/die Autor/en sagen, dass Ihr Werk nur in der Gesamtheit von Komposition und Text erscheinen soll. Dann könnten die Dir wegen dieser "Verfremdung" die Aufführung/Vervielfältigung untersagen. Insofern lieber sicherheitshalber den Musikverlag anfragen, bevor Du die Instrumentalversion auf CD pressen lässt. Dann gest Du wirklich auf Nummer sicher.

Oder muss ich das so verstehen, egal was ichdamit mache, wenn ich es veröffentliche KANN die Gema etwas dafür verlangen?

Sorry, die GEMA MUSS Lizenzgebühren verlangen, wenn Titel aus ihrem Repertoire z.B. bei einer CD-VÖ veröffentlicht werden. Ist z.B. nur ein Titel von 10 Songs auf der CD durch die GEMA geschützt, dann wird auch nur eine anteilige Gebühr fällig. ABER: der eine geschützte Titel verursacht Urheberrechtsgebühren.

lg.
 

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