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Streit mit Produzenten

benner
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Zur Situation: wir haben vor einiger Zeit in unserem Proberaum ein Demo aufgenommen mit Liedern, die komplett aus unserer Feder stammen. Für die Aufnahmen zuständig war ein "Freund" von uns, der jetzt natürlich all die Aufnahmen noch auf seiner Festplatte hat, wir besitzen allerdings schon eine Kopie davon. Er hat die Aufnahme geleitet und zeichnet für das Abmischen verantwortlich. Vor einigen Tagen haben wir uns sozusagen "zerstritten" und er meinte jetzt, er könnte uns Probleme mit der GEMA machen:

und wenn ihr mir ganz dumm kommt kann ich durch die Gema bewirken, dass ihr eure Platten nicht verkaufen dürft!

Keiner aus der Band ist GEMA-Mitglied, von ihm weiß ich es nicht. Aber das dürfte doch eigentlich keinen Unterschied machen oder? Er ist ja "nur" Produzent...
Das Geld für die Aufnahme (es gibt eine mündliche Abmachung, da es ein sehr geringer Betrag ist) hat er noch nicht erhalten, bekommt es aber diese Woche noch von uns, wir sind dann quasi was die Aufnahme angeht "im Reinen".

Wir wollen das Demo an Veranstalter schicken sowie auf Konzerten verkaufen und Hörbeispiele im Internet zum Download anbieten.

Nach dem was ich hier gelesen habe könnte er uns rein rechtlich eigentlich gar nichts, aber ich hätte es hier gern noch einmal ausdrücklich bestätigt, um sicher zu gehen. Könnte es problematisch werden, dass er noch Kopien der Aufnahme hat? Er kann ja Backups anlegen, also gibt es ja keine Möglichkeit, sicherzugehen, dass er sie irgendwann nicht mehr hat =( Achso, noch was: eine "friedliche" Einigung ist nicht in Aussicht, es sind schwere verbale Geschosse aufgefahren (und abgefeuert) worden und ich würde ihm zutrauen, ohne Vorankündigung seine Drohung wahrzumachen.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, ich habe von der Sache soeben erst erfahren und bin noch ziemlich aufgewühlt...und ich dachte, das passiert immer nur den anderen. Im Nachhinein weiß ich natürlich, dass ein klar geregelter Vertrag sinnvoll gewesen wäre =(
 
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... mit Liedern, die komplett aus unserer Feder stammen.
Grundsätzlich liegen die Urheberrechte bei Euch, und damit entscheidet ihr - und ihr ganz allein - wer wann was mit den Liedern machen darf. Eine schriftliche Abmachung, dass das Verwertungsrecht Euer "Freund" hat, besteht ja offensichtlich nicht. Er kann ohne Eure Zustimmung mit den Songs also gar nichts machen. Wieso da jetzt die GEMA ins Spiel kommen sollte, kann ich gemäß dem oben geschilderten Sachverhalt nicht nachvollziehen.

Unter Umständen beruft sich Euer Freund darauf, an den Aufnahmen selbst die Rechte zu besitzen. Bei dieser Fragestellung würde ich mal einen Anwalt um Rat bitten (falls vorhanden über die Rechtsschutzversicherung).
 
Rechtsberatung ist (nicht nur hier) bekanntlich nicht erlaubt.

Ganz allgemein ist es aber so, dass auch mündlich geschlossene Verträge Rechtsgültigkeit haben.

Nimmt eine Band in einem Tonstudio Songs auf, dann ist das zunächst einmal nur eine "handwerkliche" Dienstleistung.

Ein Produzent greift auch intensiv in die Schaffung eines Werkes ein! Die Autorenrechte bleiben davon unberührt und die Urheberrechte von Komponisten und Textdichtern sind auch nicht übertragbar. Dementsprechend zahlen die Verwertungsgesellschaften die Tantiemen auch nur an die Komponisten, Textdichter und deren Musikverlag/e aus.

Produzenten werden an den Tonträgerverkäufen beteiligt. Produzenten können auch mit Künstlern einen KEV - Künstlerexklusivvertrag abschließen und den/die Künstler über einen zu bestimmenden Zeitraum aneinander binden. Das ist im Prinzip der gleiche Vertrag, der auch zwischen einer Plattenfirma und einem Künstler geschlossen werden kann.

Produzentenleistung kann auch einmalig "erkauft" werden. Z.B. bezahlen Labels einen bestimmten Produzenten mit einer Summe X, um für eine Band eine CD-Produktion zu erstellen. Dann sind mit dieser einmaligen Produktion die Rechte des Produzenten i.d.R. abgegolten.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Label und (Wunsch-)Produzent einen Deal über eine prozentuale Beteiligung an den Abverkäufen einer Tonträger-VÖ vereinbaren (z.B. 1,5 - 2 %).

Wird ein Produzent mit einem KEV für einen Künstler aktiv, dann investiert dieser Produzent in diesen Künstler erst eine entsprechende Leistung (Studiokosten, Fotograf, Biografieschreiber u.v.m.).

Wir ein fixer Betrag für eine produzierende Leistung vereinbart, dann sind i.d.R. die Leistungen abgegolten.

Fakt ist immer: was wurde (mündlich) vereinbart und wie kann es bewiesen werden ( von beiden Seiten).


So, ich hoffe, dass das noch nicht zu gestochen ist, um juristisch korrekt zu sein!

lg.
 
Es geht darum, dass er uns eins reinwürgen möchte. Irgendwie meint er, uns dann Probleme mit der GEMA machen zu können. Ist das in dem Zusammenhang überhaupt möglich?
 
Er kann ohne Eure Zustimmung mit den Songs also gar nichts machen.

Je nach Vereinbarung zwischen beiden, gilt das umgekehrt aber auch!

Bei dieser Fragestellung würde ich mal einen Anwalt um Rat bitten [

Anwalt ist für den Fall der Eskalation sowieso empfehlenswert, dann aber einen, der sich im Musikrecht top auskennt (z.B. Umleitung ).

(falls vorhanden über die Rechtsschutzversicherung).
Zur Rechtsschutzversicherung: da würde ich nicht so optimistisch sein, weil es genauso zum Rohrkrepierer werden kann, wie bei der privaten Haftpflichtversicherung!

Verdient ein Musiker (auch als Amateur) mit seiner Musik auch nur ein paar EUROs, dann ist z.B. eine (allerdings wenig teurere) Berufshaftpflichtversicherung fällig.

Ich wäre mir jetzt nicht sicher, ob sich nicht auch die Rechtsschutzversicherung darauf rausreden würde, dass auch die Einkünfte mit Liveauftritten oder die CD-Verkäufe gewerblicher Natur sind - auch wenn das fiskalische Ergebnis zur Liebhaberei zeigt!

lg.
 
Irgendwie meint er, uns dann Probleme mit der GEMA machen zu können. Ist das in dem Zusammenhang überhaupt möglich?

Die GEMA hält sich nur bei Streitigkeiten zwischen Urhebern untereinander raus und parkt in einem solchen Falle die Tantiemen erst einmal auf einem Sperrkonto - bis der Rechtsstreit gerichtlich entschieden ist.

Was hier konkret mit GEMA gemeint ist, verstehe ich auf den ersten Anschein auch nicht.

Vermutlich kennt sich der Typ selbst nicht genau aus. Sollte er aber - aufgrund der vorher beschriebenen Sachlage Produzentenrechte haben, dann haben Produzentenrechte 50 Jahre Gültigkeit. Aber auch nur auf die entstandene Version.

Es gibt glaube ich noch eine andere Frist für die Wiederverwertung. Das müsste ich aber erst mit einem unserer Dozenten besprechen. Aber ich bin morgen den ganzen Tag unterwegs und kann Dir das jetzt kurzfristig nicht recherchieren.

Vielleicht weiß es ein anderer. Falls nicht werde ich versuchen, es nächste Woche für Dich zu recherchieren.

Aber wie schon gesagt: checkt erst einmal, welchen "Auftrag" habt Ihr diesem Menschen erteilt: handwerkliches Recording oder (Auftrags-)Produzent, der mit Einmalzahlung abgegolten ist.

lg.
 
Das Ganze ist in privatem Rahmen entstanden. Er ist kein produzent im eigentlichen Sinne, er ist nur jemand, der sich privat mit der ganzen Sache auseinander gesetzt hat und deshalb ein wenig Ahnung davon hat. Deshalb haben wir ihn gefragt, ob er für ein geringes Entgeld unser Demo mit uns aufnehmen möchte. Die Rede war niemals von irgendwelchen Beteiligungen etc. Wir haben müdlich vereinbart, ihm einen Betrag zu geben und mehr nicht.
Dazu sagen muss ich noch, dass wir weder mit einer Plattenfirma noch mit irgendwelchen anderen offiziellen Dingen zu tun haben.
 
Also die mündliche Abmachung (und mehr gibt es leider nicht) war eine einmalige Zahlung. Insofern sind unsere Karten erst einmal nicht so schlecht. Wir können das zwar nicht beweisen, er aber auch nicht das Gegenteil :-D Vielen Dank erstmal für die Infos.

Edit: Erst die Worte des Vorredners lesen, dann posten, um sinnlose Doppelaussagen zu vermeiden. Ich merks mir :-D
 

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