• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Hörbeispiele GEMA Mitglied

  • Ersteller musicmacher
  • Erstellt am
musicmacher
musicmacher
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
16.05.19
Registriert
27.01.06
Beiträge
295
Kekse
476
EDIT: Achja wir leben ja in Deutschland nochmal alles umformulieren
soll ja keiner denken ich wollte hier etwa Rechtsberatung in Anspruch nehmen!
Heut ist mal wieder so ein Tag da würd ich am liebsten auswanderen, bei den ganzen Gesetzen hierzulande fasst man sich doch an den Kopf! HERR LASS ES HIRN REGNEN!!!

OK Sorry, geht wieder. Hier also mein fiktiver Fall:

Hallo, PERSON X ist gerade dabei eine Website für seine Firma zu entwerfen.
Natürlich möchte Person X auch ein paar Hörproben reinstellen. Die sind alle von Person X, aber PEROSON X ist GEMA-Mitglied und hat ja damit seine Rechte an diesen Verein abgetreten.

Es gibt ja diese Geschichte das zunächst bi ende 07 GEMA Mitglieder Ihre werke kostenlos auf Ihrer Website per streaming von dieser komischen GEMA-Website für Mitglieder zur verfügung stellen dürfen. Aber laut den Doku menten, wie Person X sie versteht gilt dies nur für private unkommerzielle Homepages, also nicht für Person x´s Firmanwebsite...:-( Und jetzt kommt der Hammer: Die lizensierung kostet 50€ pro Song pro Monat! Bei 10 Songs sind das 500€ pro Monat!!!!

Gibt es da wirklich keine Ausnahme?! Person X will doch nur SEINE EIGENE Musik in kleinen häppchen zur Verfügung stellen damit PErson X mehr Kunden bekommt, die bei Person X auftragskompositionen machen die dann der GEMA wiederum neue Umsätze bringen.
Es ist doch echt zum kotzen, Personx ist doch sonst echt Pro GEMA eingestellt, aber das diese blöden Beamten selbst ihre eigenen Mitglieder deren angestelle sie eigentlich sind derartig drangsalieren, sowas gibts doch nur in Deutschland!!! Wenn die AFMA gründer das wüssten, die würden sich im Grabe umdrehen!

Das einzige was Person X einfällt ist, Person X´s Sachen auf CD zu brennen (natürlich auch wieder gegen Kohle) und so tun als wollte Person X sie online verscherbeln damit Person X diesen 150 euro pro Jahr tarif nehmen kann weils ja für die Promo der CD ist. Aber wer kauft sich wohl das Hörbeispiel einer Sound CI eines Unternehmens auf CD? Und was sollen die Kunden denken?!
Also diese Alternative ist eigentlich völlig unakzeptabel.

Gibts da doch noch eine Möglichkeit die PERSON X übersehen hat? Es muss doch machbar sein auszüge seiner eigenen werke für bezahlbares Geld auf seiner Firmenwebsite zur verfügung zu stellen? Das machen doch alle! Zahlen die pöersonen y alle soviel Kohle?!

Dieser fall ist natürlich rein fiktiv würd mich einfach mal so interessieren. Ist schon komisch wie sehr ich mich über Dinge die mich garnicht betreffen ereifern kann.....

gruß

musicmacher
 
Eigenschaft
 
Jedes GEMA-Mitglied kann selbst entscheiden, welche Verwertungsrechte es der GEMA zur Wahrnehmung überträgt.

Wenn jemand in seinem Berechtigungsvertrag die Online-Verwertung streicht, dann ist die GEMA für deren Verwertung nicht zuständig!

Bei Volksmusikern - zumindest hier in Bayern - ist es inzwischen fast üblich, dass die der GEMA z.B. die Aufführungsrechte nicht abtreten, weil (echte!!) Volksmusiker wollen, dass ihre Musik möglichst Verbreitung findet. Und da sind die GEMA-Gebühren leider hinderlich!

Umgekehrt muss man dann aber auch selbst seine Online-Rechte wahrnehmen - was global schwierig werden dürfte.

Das ist quasi die Grenz-Variante!

Dass der GEMA-Passus mit dem e-commerce-Verbot auf Mitglieder-Websites, wo Songs zu Promozwecken geteasert werden, in der Praxis absoluter Quatsch ist, habe ich in meinem Tutorial hierzu ja bereits artikuliert (https://www.musiker-board.de/vb/mus...en-fuer-band-websites-mit-hoerbeispielen.html)

Mal abwarten, ob der GEMA demnächst dazu etwas praktikableres einfällt. Wie man hört arbeitet die GEMA bis ca. Ende Juni an einer Neuausrichtung der Lizenzierung von Musik auf Bandwebsites. Bin auch schon gespannt, was da dann praktikables bei rum kommt.

Im Moment kann ich Dir nur sagen: Online-Verwertung kündigen (was der GEMA nicht gefallen wird und wo sie sich sicherlich auch dagegen wehren dürfte / zumindest mit Kündigungsfristen etc.) ODER noch ein paar Wochen warten und hoffen, dass die GEMA sich bei der Online-Lizenzierung an der praxisrelevanten Umsetzung orientiert.

lg.
 
Hallo, erstmal vielen Dank für Deine Antwort!

hm ja das ist ja das ding, wenn person x online verwertung kündigt ist da bestimmt wieder ne riesen frist dabei, und falls person x mal eines Tages einen Hit landen sollte (man soll die hoffnung ja nie aufgeben:D) kann itunes person x´s musik verschenken, das kann ja auch nicht sinn der sache sein...

Wie ist das eigentlich wenn es sich um nicht angemeldete Werke handelt?
Theoretisch ist person x ja verpflichtet die eigenen Werke alle anzumelden. Aber was passiert wenn person x das einfach nicht tut, und die GEMA dann die Werke natürlich nicht in ihrem repertoire finden wird? Auf der Website von Person x steht ja nicht explizit, das person x der urheber ist.


gruß

musicmacher
 
hm ja das ist ja das ding, wenn person x online verwertung kündigt ist da bestimmt wieder ne riesen frist dabei, und falls person x mal eines Tages einen Hit landen sollte (man soll die hoffnung ja nie aufgeben) kann itunes person x´s musik verschenken, das kann ja auch nicht sinn der sache sein...

Das ist u.a. einer der Gründe, warum Verwertungsgesellschaften Sinn machen (können).

Wenn man aber nicht bei der GEMA ist und einer der Songs wird im Laufe des Jahres - der Lottoschein lässt grüßen! - zum "Hit", dann besteht für Autoren aber noch immer die Möglichkeit bis November GEMA-Mitglied zu werden, um an der Verwertung für das laufende Jahr partizipieren zu können

Wie ist das eigentlich wenn es sich um nicht angemeldete Werke handelt?
Theoretisch ist person x ja verpflichtet die eigenen Werke alle anzumelden. Aber was passiert wenn person x das einfach nicht tut, und die GEMA dann die Werke natürlich nicht in ihrem repertoire finden wird? Auf der Website von Person x steht ja nicht explizit, das person x der urheber ist.

Denk' an so etwas gar nicht mal! Das ist ein klarer VERTRAGSBRUCH!
Auch wenn das vielleicht nicht gleich auffällt, aber irgendwann kommen solche krummen Dinger immer nach oben! Oder einer hängt Dich hin, weil Du gerade mal mit ihm im Clinch steckst. Oder...oder...oder...

Such' lieber eine legale Möglichkeit. Und wenn Dir die Online-Tarifierung der GEMA zu teuer oder zu unpraktikabel ist, dann artikuliere das gegenüber "Deinem Verein", denn als solche Solidargemeinschaft sieht sich die GEMA ja.

Wenn denen keiner sagt, was die Mitglieder unpraktikabel finden, dann werden die auch nicht "motiviert" an Verbesserungen zu arbeiten.

Und sollte es diese Veränderung hin zu Deinen Bedürfnissen nicht geben (können), bleibt Dir noch immer, den Berechtigungsvertrag zu kündigen und bei der nächsten Unterschrift nur die Verwertungsrechte an die GEMA abzutreten, die für Dich relevant sind oder sein können.

lg.
 
Alles roger, Ich habe mal bei der GEMA angerufen und unser fallbeispiel geschildert.
Laut deren Auskunft reicht eine Lizensierung für Prelistenings zur "Unterstützung der verbeitung von Musikwerken" Somit darf man für 150 € im Jahr bis zu 20 Titel die jeweils maximal 45 Sekunden dauern dürfen per Streaming anbieten.

Alle angaben natürlich ohne Gewähr!
Am besten diesen Text nicht lesen!
Mit Urteil vom 12 Mai was weiß ich wann bin ich für musik-board.de links nicht zuständig.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!
Sollte einer dieser Paragraphen unwirksam werden, werden die anderen davon nicht berührt!

So ich hoffe ich hab nix vergessen! Heut zutage ist ja die Redefreiheit schon so eingeschränkt, dass man schon beim schreiben eines Forumbeitrages mit einem bein im Knast steht....
Aber Polizisten beim g8 gipfel mit steinen und mollies bewerfen is schon OK, das heist ja heutzutage deeskalation oder was? Ich verstehe diese Welt nicht mehr....

Akte geschlossen.
 
ich mach die akte kurz nochmal auf...

betrifft das auch seiten wie myspace.com oder die soundgarage bei antenne bayern???
 
ruf am besten mal bei der GEMA an, musst Du auf der Website gucken, es gibt ne spezielle telefonnummer für Musiknutzung im www.

Bei myspace könne es probleme geben wil die sicherlich eine nicht unerheliche anzahl von PIs (page impressions)im Jahr haben ab einer bestimmten grenze wird es (erhelich) teurer.

Auch ist die Frage zu klären, wer überhaupt für die zahlung der beiträge zuständig ist, myspace oder Du...
 
(Kann gelöscht werden.)
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben