• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Verwendung von Marken als Bandname erlaubt?

  • Ersteller Gast33315
  • Erstellt am
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Gast33315
Guest
Edit by Topo:
Bitte Regeln beachten:

Desweiteren bitten wir folgendes zu beachten: In Deutschland ist es unter Strafandrohung verboten, kostenlose Rechtsauskünfte in konkreten Fällen zu erteilen. Ein Jurist wird so etwas ohnehin nicht tun, da er von Rechtsauskünften lebt. Erst recht ist es verboten, wenn Laien versuchen, konkrete Rechtsauskünfte zu erteilen.

Es ist aber erlaubt, in allgemeiner Form über Rechtsprobleme zu diskutieren und es sind sprachliche Spitzfindigkeiten, die die Grenze darstellen, zwischen dem was erlaubt und dem was verboten ist.

Verboten ist z.B.:

Frage: "Ich habe ein Problem. Was soll ich tun?"
Antwort: "Du solltest dies oder das tun!"

Erlaubt ist z.B.:

Frage: "Was kann man tun, wenn man dieses oder jenes Problem hat?"
Antwort: "Meiner Meinung nach könnte man sich so oder so verhalten?"


mehr hier: https://www.musiker-board.de/vb/mus...fuer-den-bereich-musik-recht-bitte-lesen.html


Topo :cool:
 
Eigenschaft
 
Habe den Ursprungsthread zwar mangels zuletzt dünner Präsenz zwar nicht gelesen und Topo hat sicherlich zu Recht dazwischen gefunkt, aber es gibt zur Betreffzeile natürlich schon das ein oder andere Allgemeingültige zu sagen.

Wir hatten mal eine sehr lukrative Musikaktion mit einem großen deutschen Versicherer laufen. Parallel wurde eine Band bekannt, die den gleichen Namen führte wie der Konzern - decken wir mal einen Grauschleier drüber und nennen die Firma: BÜNDNIS.

Ich bin mir sicher, dass sich der Konzern damals seine "Marke" kaum in der relevanten Warengruppe hat schützen, in der eine Band üblicherweise geschäftlich in Erscheinung tritt.

Zudem ist der Begriff, den sich der Konzern als Name zugelegt hat, durchaus auch umgangssprachlich im täglichen Leben zu finden.

Trotz dieser Faktoren und trotzdem der Konzern parallel mit dem Thema Musik als Kommunikationsschiene aktiv war, hat man sich nicht gescheut, mit vollen Rohren auf die kleine Band zu schießen.

Und da steht man als Band dann aufgrund vieler Faktoren immer auf verlorenem Posten:
- Prozesskosten (exorbitant und bar jedweder Bandkasse)
- Namensrecht (Konzerne haben die "Angewohnheit", dass sie normalerweise sicherlich länger existieren, als eine Runde von Rock 'n' Rollern

Es gäbe noch weitere Faktoren, das würde aber jetzt zu sehr den Originalfall outen. Aber alleine die beiden vorgenannten Punkte sind für eine No-name-Band schier unüberwindlich.

Und der Glaube an die Story von David gegen Goliath ist auch auf verlorenem Posten. Das passiert wohl nur alle Million Jahre. Und da das zeitgeschichtlich erst vor ein paar tausend Jahren wohl als "Wunder" geschehen sein soll, dürfte es noch etwas dauern, bis wieder der Kleine dem Großen eins einschenken dürfte.

Also lieber Finger weg von Markennamen für die Band.

Als Mensch mit Marketer-Faible, könnte man sich aber auch eine Strategie zu Recht legen, um gerade auf diesem Konfrontationswege in die Medien zu gelangen... :D

lg.
 
Ich bin mir sicher, dass sich der Konzern damals seine "Marke" kaum in der relevanten Warengruppe hat schützen, in der eine Band üblicherweise geschäftlich in Erscheinung tritt.


lg.

Das Bündnis hat sich eine Wort-/Bildmarke auch für Klasse 41 geholt, und diese Klasse umfaßt auch Dienstleistungen durch Musikdarbietungen (neben vielem anderen).

Grüße

Edit: Zu der Frage aus der Überschrift könnte man - insoweit ohne Rechtsverletzung - sagen: Let it be, let it beeee, let it be, oh let it beeeee....
 

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