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Steuerrecht: Inhalt einer Rechnung

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Beccy030
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Hi ihr Steuerprofis,
nachdem das Thema -Steuer ausweisen ja/nein?- schon geklärt wurde, hab ich da mal ne weiterführende Frage:
Eine Band (Liebhaberei) stellt nem Veranstalter ne Rechnung über die Gage. Schreibt man dann in die Rechnung "+ 0% MwSt - 0,00 €"? Ist das steuerrechtlich so richtig ausgedrückt? "Die Band ist umsatzsteuerbefreit" wär ja nicht so korrekt, oder? Und die Steuer-Nr. fällt bei Liebhaberei doch auch weg?!
Thx a lot
 
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Hi ihr Steuerprofis,
nachdem das Thema -Steuer ausweisen ja/nein?- schon geklärt wurde, hab ich da mal ne weiterführende Frage:
Eine Band (Liebhaberei) stellt nem Veranstalter ne Rechnung über die Gage. Schreibt man dann in die Rechnung "+ 0% MwSt - 0,00 €"? Ist das steuerrechtlich so richtig ausgedrückt? "Die Band ist umsatzsteuerbefreit" wär ja nicht so korrekt, oder? Und die Steuer-Nr. fällt bei Liebhaberei doch auch weg?!
Thx a lot

Hallo,

also allgemein darf man keine USt ausweisen, wenn man sie nicht ans FA abführt. Wer niht umsatzsteuerpflichtig ist schreibt also einfach den normalen Betrag in die Rechnung. Einen Zusatz wie 0% USt oder ähnliches würde ich weglassen.
Warum soll das "umsatzsteuerbefreit" nicht korrekt sein? Das kommt eben darauf an, ob die Band das ist oder halt nicht. Aber es nutzt imho auch nix das reinzuschreiben.
Was genau meinst du mit Steuer-Nr.? Warum sollte die auf die Rechnung?
Falls die Umsatzsteueridentifikationsnr. gemeint ist, so dürfte die Band doch gar kein haben, oder? Die normale Steuernr. dient nur dem FA zur Identifikation und ist für Außensthende irrelevant.
Bitte beachtne: Umsatzsteuer und "Liebhaberei" haben nix, aber auch gar nix miteinander zu tun!! Liebhaberei ist ein Begriff des Einkommensteuerrechts und bezeichnet die fehlende Gewinnererzielungsabsicht. Die ist für die USt aber irrelevant.

Gruß
Chris
 
Na, so ganz im Allgemeinen gehört in eine Rechnung die Steuer-Nr. und die Ust.
Soweit ich weiß kommt die Ust-ID doch erst bei ner Rechnung fürs Ausland rein.

Ok, Liebhaberei ist nur für die Einkommensteuer. Also die einzelnen Bandmitglieder. Verstanden.

Dann versteh ich das aber mit der GbR nicht. Wenn die auch keinen Gewinn erziehlen will, was ja logisch wär wenn es die einzelnen Mitglieder auch nicht wollen, ist die Band dann automatisch umsatzsteuerbefreit? Muss man da dann nix beantragen?
Danke nochmal für die Hilfe.
 
Na, so ganz im Allgemeinen gehört in eine Rechnung die Steuer-Nr. und die Ust.
Soweit ich weiß kommt die Ust-ID doch erst bei ner Rechnung fürs Ausland rein.

Warum wollt/sollt/müsst ihr denn überhaupt eine "Rechnung" stellen?
Wenn ihr nicht umsatzsteuerpflichtig seid, hat eine "Rechnung" iSd UStG für den Rechnungsempfänger doch gar keinen Sinn. Da er keine USt an euch gezahlt hat, kann er auch keine beim FA geltend machen.

Für die Berücksichtigung als Werbungskosten/Betriebsausgaben im Rahmen der Einkommensteuer genügt ein bloße "Quittung", nach dem Motte "... bestätige Betrag X dankend erhalten zu haben." Fertig.

Für die Frage der Umsatzsteuerpflicht: Unternehmer iSd UStG sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Für den Begriff des "Unternehmers" reicht es auch aus, wenn man keine Gewinnerzeilungsabsicht hat, siehe § 2 Abs.1 UStG.
Als Band leigt man daher meist in der sogen. Kleinunternehmerregelung, d.h. Umsätze die ein Unternehmer (= Bang) unterhalb einer gewissen Grenze macht sind umsatzsteuerfrei.
Bitte beachten: Unternehmer iSd §2 UStG =|= Gewerbetreibender =|= Kaufmann =|= Unterehmer iSd §14 BGB
Das sind alles unterschiedliche Begriffe mit unterschiedlichen Vorausssetzungen und unterschiedlichen Rechtsfolgen.

Gruß
Chris
 

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