alles weg ?!?

  • Ersteller Matzegecko
  • Erstellt am
M
Matzegecko
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
03.09.09
Registriert
18.07.05
Beiträge
31
Kekse
0
Ich weiß gar nicht ob das hier reingehört aber vielleicht hat einer Erfahrung mit so was .
Wir haben uns mit 3 anderen Bänds einen Proberaum geteilt
Einer Bänd gehörte der Raum und wir haben jeden monat das geld der haubtbänd gegeben ,das ging ein halbes Jahr gut die letzten drei Monate wurde die miete von denen nicht weitergeben und der Hausmeister hat das schloss ausgewechselt . In dem Raum steht noch mein Schlagzeug ,Verstärker und mein bass
Der Hausmeister weigert sich die sachen freizugeben kann ich auch verstehen aber wir haben uns nichts zu schulden kommen lassen nur der die miete eingesteckt hat ( ist übrigens verschwunden der mensch) .
Morgen geh ich erstmal zur polizei mal gucken was die dazu sagen.
Hat einer schon mal so was mitgemacht der kann ja mal son Erfahrungsbericht geben .
Ik bin voll genervt davon ,weil ihr wist ja wie teuer Musik Instrumente sind ist .
 
Eigenschaft
 
:eek:
Schon ein bisschen arg dreist. Das der Vermieter angepisst ist, ist mehr als verständlich. Ich kann dir jetzt nur nicht sagen wer am längeren Hebel sitzt. Fakt ist: Es gab zumindest ein mündliches Übereinkommen wie die Miete gezahlt wird und ihr habt euch daran gehalten. Hoffentlich hast du noch die Kontoauszüge der letzten Überweisungen um Beweisen zu können dass du auch tatsächlich gezahlt hast. Dann dürfte es eigentlich kein Problem sein an dein Schlagzeug wieder ran zu kommen.
Aber die Polizei kann dir da sicher mehr sagen als ich.
 
Das Einbehalten der Instrumente ist in jedem Fall nicht rechtmässig.
Es sei denn, ihr habt eine Kautionsklausel (Instrumente als Pfand für die Miete)
Wobei auch das sicher nicht rechtlich ok und deshalb nichtig wäre.
IMHO könntest Du den Hausmeister verklagen, wenn er die Instrumente nicht herausgibt.
Das ist Erpressung.

Droh ihm doch da mal damit: Mit einer Anzeige wegen Erpressung.
Der würde blöd kucken.
 
Entscheidend ist, mit wem hat der Vermieter einen rechtmäßig gültigen Vertrag? Nur mit diesem kann er einen Rechtstreit austragen, nur diesen kann er belangen. Der Einbehalt der Instrumente ist selbst innerhalb dieses Rechtsverhältnisses nicht legitim. Da ich die Befürchtung hege, daß Du keine Belege für Eure Zahlungen habt (vermutlich bar in die Hand gedrückt, gell?), solltest Du freundlich aber auch bestimmt an den Vermieter herantreten und Ihm genau dies mitteilen. Weigert er sich weiter, solltest Du einen Anwalt einschalten und Dich und vor allem Ihn belehren lassen.
Bzgl. der Mieters gilt ähnliches, wenn er nicht auftaucht, liegt ein Betrugs- oder Untreuedelikt vor, denn in der Tat ist auch eine mündliche Absprache eine Vertragsform. Ziehe evtl. daraus Deine Schlüsse!

Für die Zukunft: Niemals, NIEMALS !!!, Verträge mündlicher Art abschließen, niemals Bargeld ohne Quittung!

BumTac
 
und: von drohgebaerden wuerd ich eher abstand nehmen - bringt doch keinem was, wenn man sich da bedrohungen und beschimpfungen an den kopf wirft - versuch lieber das moeglichst sachlich mit hausmeister und v.a. vermutlich eher vermieter zu klaeren - der wird den hausmeister naemlich angewiesen haben, das zeug einzusperren...
 
na drohen werd ik den bestimmt nicht bin ja kein hoolygan
ik war ebend bei de polizei die haben gesagt das ist zivil rechtlich und ich muss einen anwalt hinzuziehen der erstmal herausvindet wo die sachen sind und den kann ih mir nicht leisten
dann wenn die sachen weg sind kann ich zur polizei gehen und diebstahl anzeige machen

ist das zeug halt weg und mit dem hausmeister kann man nicht reden der sagt is nicht sein problem und der vermieter sitzt in berlin und hatt seit 2 wochen sein händy aus
 
Ich würde sofort zur Polizei gehen und den Kerl wegen Diebstahl anzeigen.
Da Du nicht der rechtliche Mieter bist, kann er Dir auch nichts wegnehmen oder Dir den Zugriff verweigern.
 
ihm mit ner anzeige drohen ist ne drohung - auch wenn man dabei nicht seine wohnung zerlegt und seine frau vergewaltigt...
ich mein nur, dass wenn ihr evtl. die sache mit seiner kooperation zu einem kompromiss bringen koennt (er laesst euch euer zeug rausholen und der kram der anderen muss drin bleiben oder so), dann wuerd ich das versuchen, bevor ich ihm mit polizei und klage drohe. Was ja nicht bedeutet, dass man sich nicht parallel auch nach diesem weg bei den entsprechenden stellen erkundigen sollte...
 
Also zum Grundsätzlichen:

A) Es gibt vier Parteien:
Der Vermieter, der Hausmeister als ausführendes Organ des Vermieters, die Hauptband als Hauptmieter, ihr als Untermieter.

B) Ein Vertrags- oder vertragsähnliches Verhältnis besteht:
zwischen Vermieter und Hausmeister, mit Vermieter und Hauptband und zwischen Hauptband und den Bands als Untermieter

C) Was tun?
Erstens: Der Vermieter ist nicht berechtigt, Eure Sachen als Untermieter einzubehalten. Er ist auch nicht berechtigt, den Hausmeister diesbezüglich zu instruieren.
Zweitens: Am günstigsten ist es, wenn Ihr nachweisen könnt (Quittung, Überweisung), dass Ihr Eurer Untermieterpflicht beigekommen seid. Wenn Ihr das nicht könnt, dann Zeugen benennen (auch aus Eurem Kreis), die bezeugen können, dass Euer Geld übergeben wurde und eine Erklärung an Eides Statt (Hiermit erkläre ich/ erklären wir an Eides Statt den ausgemachten Mietanteil in Höhe von xxx dem Hauptmieter übergeben zu haben, heutiges Datum drauf, Ort, Unterschrift(en).
Drittens: Anzeige stellen an Hauptmieter wegen entweder Einbehalten Eurer Miete oder Unterschlagung (da die Polizei fragen, was zutrifft). Die Abschrift der Anzeige aufbewahren.
Viertens: Zum Hausmeister gehen (Anzeige, Eidesstattliche Erklärung, Quittung bzw. Zeugenaussage) und gleichzeitig ein Fax bzw. Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter, dass Ihr bis zum xxx Herausgabe Eurer Instrumente verlangt, andernfalls Ihr auf Kosten des Vermieters und unter Beisein der Polizei die Räume aufbrechen laßt und Eurer Eigentum dort hinausholt. Macht dafür auch eine Liste der Sachen, die Euch gehören und holt unter Aufsicht auch nur die raus und keinesfalls anderes Zeug, das Euch nicht gehört!
Das steht Euch durchaus zu, allerdings müßt Ihr dem Vermieter eine "übliche" Frist gewähren (ich würde es mit etwa einer Woche versuchen - außer es steht beispielsweise ein Gig an, für den Ihr Euer Equipment braucht - wahlweise könnt Ihr Euch dafür auch Equipment ausleihen und Euch das Geld vom Vermieter zurückholen). Meist reicht die Androhung aus - die ja noch unterfüttert wird durch Eure glaubhafte Darstellung, dass Ihr nichts versäumt habt.

Zum weniger Grundsätzlichen 1:
Wenn Vermieter respektive Hausmeister seit einiger Zeit wissen, dass der Hauptmieter Untermieter hat, ist dies faktisch eine Duldung dieses Verhältnisses, das Euch nach einer gewissen Zeit als Duldungsrecht einer Untervermietung mit dem Status eines ordentlichen Untermietern mit Untermietvertrag gleichsetzt.

Zum weniger Grundsätzlichen 2:
Insgesamt muss die Situation gar nicht schlecht für Euch sein.
Nehmt mal Verbindung mit dem Vermieter auf (Fax/Brief/Einschreiben mit Rückschein), in dem Ihr sagt, dass Ihr erstens mit ihm an einem Strang zieht, was das Einfordern seiner Mietrückstände angeht (Eure Anzeige ist da Gold wert) und zweitens bereit seid, als neuer Hauptmieter einzutreten (allerdings ohne für aufgelaufende Mietschulden des Hauptmieters einzutreten).

Denn der Vermieter hat ja von diesem Zustand auch nichts.
Er versucht nur, irgendwie an sein Geld zu kommen, aber was er mit Euch macht, ist nicht rechtens.

Wenn er merkt, dass Ihr an einem Strang mit ihm zieht und zuverläßigere Mieter gewinnt (Dauerauftrag in Aussicht stellen, Mietkaution in Aussicht stellen) und damit wieder Geld reinkommt, ist es für ihn günstiger als die Situation jetzt.

Wenn Ihr sowas wollt, dann ist es schon sinnvoll, eine gewisse Drohkulisse glaubhaft anzudeuten (durchaus auch die Variante mit dem Gig, wo Ihr halt Euer Equipment braucht und wenn er es ungerechtfertigt unter Verschluss hält, er für die Kosten aufkommen muss), aber Euch nicht so stur zu stellen, dass er Euch als neuen Hauptmieter nicht haben möchte.

Das wären so Anregungen meinerseits.

Viel Erfolg anyway,

x-Riff
 
die polizei hatt gesagt ich soll zum amtgericht gehen das werd ich morgen auch tuhn ik schreib morgen was bei rausgekommen ist .
die polizei hat auch gesagt das es ein klomplizirter zivielrechts fall wäre und länger dauern könnte das ganze .
man man man als bänd machste schon was mit :screwy:
 
lasst euch beim amtsgericht eine einstweilige verfügung über die herausgabe eurer Instrumente geben.
Weiterhin wäre es intessant zu erfahren wie alt ihr seid. und inwieweit ihr einen rechtsverbindlichen "mietvertrag" als untermieter abschließen hättet können. Das sind dann fragen mit denen sich im notfall ein rechtsanwalt auseinandersetzten muss.

probierts erst mal mim gericht...
 
Hi!

Ist ne doofe Geschichte, aber so wie du es beschreibst formaljuristisch imho eigentlich eine klare Angelegenheit.

1. Ihr/Du seid nicht der vertragliche Mieter, richtig? -> Somit kann gegen euch kein Begleichungsanspruch seitens des Vermieters gestellt werden.

Zu klären wäre ob sich der Vermieter im Mietvertrag das Pfandrecht auf die im Raum befindlichen Instrumente bei Mietschuld vorbehält. (Dies gilt aber nur für das Eigentum des vertraglichen Mieters.) Das wäre blöd für euch, da ihr bestimmt keine Auflistung der Besitzverhältnisse in eurem Proberaum gemacht habt!?! (Oder?) Das heißt, ihr könnt nicht beweisen, was euch gehört und was dem eigentlichen Mietschuldner gehört..... Auch Rechnungen sind nur Indizien - es besteht ja theoretisch die Möglichkeit, daß ihr euer Equipment an den Mietschuldner verschenkt habt. ;)

Zu klären wäre auch, ob es eine vertraglich festgelegte Kaution gibt, i.d.R. 2-3 MM. (Das halte ich übrigens für wahrscheinlicher.) Wenn die angelaufenen Mietschulden diese nicht übersteigt, wird die Kaution vom Vermieter einbehalten und deckt somit die Mietschulden.
Abklären!

Zu klären wäre auch, ob der Mietvertrag fristgerecht gekündigt wurde und beendet ist. Ist das nicht der Fall und das Mietverhältniss ist noch aktiv, darf der Vermieter nicht einfach die Schlößer auswechseln.


Übrigens sind hier zwei unterschiedliche Rechtsfälle vorhanden:

1. Der Proberaumvermieter verwährt dir den Zugang zu deinem Eigentum und behält dieses rechtswidrig ein (Imho grenzt das schon an Unterschlagung).
2. Der Hauptmieter hat deinen Teil der Miete veruntreut. (Ist für dich aber ziemlich wurscht. Außer du willst das von dir ihm anvertraute Geld zurück haben!?! :confused: )

Vorschlag:
Du hast keinen Vertrag mit dem Vermieter. Somit kann er von dir auch keine Mietschuldbegleichung verlangen. Das weiß er wahrscheinlich auch - jetzt mußt du ihm nur verdeutlichen, daß du das auch weißt! ;) :) Meistens suchen sich solche Zeitgenossen nur einen Dummen, der die Suppe auslöffelt. Diesen schüchtern sie ein und kassieren dann.
Mach ihm selbstbewußt klar, daß er bei dir an der falschen Adresse versucht sein Geld zu bekommen und verlange die sofortige Herausgabe deines Eigentums.

Es gibt eine relativ günstige Rechtsberatung http://www.juraxx.com an die du dich im Falle eines Falles wenden kannst. Imho für diese Rechtslage vollkommen ausreichend. Ein netter Brief eines Anwalts wirkt manchmal Wunder! ;)

Du kannst dich hier auch noch ein wenig schlau machen. http://www.frag-einen-anwalt.de (Ist leider kostenpflichtig.)

In Zukunft:

  1. Vereinbarungen sollten immer schriftlich festgehalten werden. Mündliche Vereinbarungen sind zwar geauso rechtsbindend, in der Praxis aber schwer zu beweisen.
  2. Macht eine Auflistung des Eigentums (evtl. mit Foto). Wem gehört was? Namen, Adressen und Unterschriften aller Nutzer des Proberaums. Jeder sollte eine unterschriebene Kopie erhalten. Von Personen die man nicht kennt sollte man sich sogar den Ausweis zeigen lassen um sicher zu gehen, daß die Angaben stimmen. (Man weiß ja nie...)
  3. Bei Bezug eines neuen Proberaums, solltet ihr datierte Fotos des Raums machen (Mängel, Schäden, etc.). So konnt ihr beweisen, daß die Mängel schon bestanden bevor ihr angemietet habt.
  4. Informiert den Vermieter über Änderungen, z.B. wenn eine neue Band als Untermieter den Proberaum benutzt. Laßt den Vermieter evtl. sogar einen Untervermietungsvertrag gegenzeichnen. Das erspart evtl. Streß, wenn es um Forderungen seitens des Vermieters geht. Zum Beispiel in einem Schadensfall.

Viel Erfolg! :)
 
So erstmal ein fetten DANK an alle die hier ihr wissen bereitgestellt haben.
Ich hab noch mal mit dem Hausmeister geredet da hatt er gesagt das der Gerichtsvollzieher da war und die sachen abgehold hatt.
Das hab ich prüfen lassen und es stellte sich herraus das er gelogen hatt ( er hatt die sachen noch) das sagte ich ihm dann noch und hab in gebeten mir wenigstens die sachen zu zeigen (als beweiß das er sie nicht verkauft hatt ) da sagte er nur die sachen sind weg wo geht mich nix an und ich sollte nicht weiter nerven .
Ebend grad noch gleich zum Gericht gerannt Fall geschildert die sagten da das das auf keinen fall rechtens ist was der da macht und haben gleich ne Anzeige aufgegeben , jetzt heißt es warten .

IK hoff mal das wird noch
 
Hoffe mit Dir mit.

Kann Dir allerdings in dem Fall auch weiterhin raten, zu versuchen den Vermieter direkt zu kontaktieren.
Es kann sein, dass er über die Eigenmächtigkeiten des Hausmeisters nicht oder nur nebelhaft informiert ist - schließlich hat der Euch ja auch nicht die Wahrheit gesagt, was die Geräte angeht - kan sein, dass er einfach behauptet, dass der Vermieter gar nicht erreichbar ist und einfach seinen Stiefel durchziehen will.

Kann sein, dass der Vermieter ganz froh ist, Informationen aus einer anderen Ecke zu beziehen - schließlich wird er zum Teil das ausbaden müssen, was sein Hausmeister da anzettelt.

Einfach mal selbst schauen, was der so meint.

x-Riff
 
Den Vermieter wuerd ich auf jeden Fall auch kontaktieren - und wenn der Hausmeister son bockmist verzapft dann wuerd ich auch den Weg zum Gericht antreten - und den Vermieter auch darueber informieren... Wer weiss was der Hausmeister mit den Sachen macht und wo er die lagert...

Viel Glueck... Ich drueck dir auf jeden Fall die Daumen!
 
Woow! Ich glaub jetzt hakts!! :eek: Der Typ reitet sich immer weiter rein.... Bin gespannt wie der da wieder rauskommen will!

Halte uns auf dem Laufenden.
 
Ich würd dem Hausmeister gleich noch ne Schadensersatzklage wegen entgangener Leistungen mit dranhängen, da du die Sachen ja nun einige Zeit nicht nutzen konntest. Solche Leute gehört ordentlich in den Arsch getreten!
 
Ach du Scheiße, ich muss sagen ich bin echt geschockt.... was nimmt der sich eigentlich raus? Leute gibts.... tretet dem ordentlich in den Arsch und gebt ihm von mir auch noch einen mit:D
Wünsch euch das beste!
 
Bis jetzt is noch nix gekommen die Anwälten oder wer auch immer das war vom Amtsgericht hatt gesagt das dauert erstmal bis zu 2 wochen weil grad urlaubszeit ist.
Gestern haben wa uns nen neuen Proberaum gesucht und wenn wir alles wieder kriegen wovon alle ausgehen den ik das bis jetzt erzählt habe ,können wir wieder weiter machen :rock:.
Ich weiß eigentlich müste man son schwei... ordentlich bluten lassen (schadenersatz klage) aber ik bin froh wenn ich meine sachen wieder habe und dann kann der sich von mir aus ins kn.. fi... weil man hätte das ja auch alles viel besser regeln können aber der Hausmeister lügt uns noch an und will uns für dumm verkaufen .Ungefär so war das Telefonat mit dem Hausmeister
ER : Ja stimmt der Gerichtvollzieher war doch nicht da ,aber der kommt bald (was nicht stimmt denn ich hab mit den Gerichtsvollzieher gesprochen)
ich : Na wo sind denn die sachen
er : die sind irgendwo inner lagerhalle wo weiß ich nicht
ich : na sie müssen doch wissen wo die sind
er : ich glaub die sind in berlin
ich: das is doch blödsinn hier wegen den sachen hier son aufstand zu machen
wir können das doh auch normal regeln ohne anwalt
er : is mir egal mit dem anwalt die sachen sind sowiso weg
ich : sie wissen das das iligal is was sie machen das könnte diebstahl werden
er : das lass mal meine sorge sein

ich kann mir schon vorstellen wie der sich rausreiten will DRUM_ELK , der wird uns nen parr schläger aufen hals schicken aber das is mir wiederum egal Hauptsache ik krieg mein zeug wieder
 
Also Schadenserstatz könntet ihr wohl auch nicht einklagen, dazu müßtet ihr beweisen, daß ihr dadurch einen Schaden erlitten habt, z.B. Verdienstausfall.

Na, zuzutrauen wäre es ihm, dass er so blöd ist und wirklich ein paar Schläger losschickt.....
 

Ähnliche Themen

ZooMeister
Antworten
21
Aufrufe
4K
x-Riff
x-Riff
FuckingHostile
Antworten
12
Aufrufe
2K
OFFFI
O
GieselaBSE
Antworten
35
Aufrufe
10K
GieselaBSE
GieselaBSE

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben