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KSK-Abgaben?

Beyme
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Ich habe mich gerade durch den Sticky zum Thema Konzertvertrag durchgearbeitet. Dort ist auch die Rede davon, dass man die Zahlung der KSK-Abgaben vertraglich regeln sollte.

In welchen Fällen wird die überhaupt fällig? Doch nur, wenn eines der Bandmitglieder tatsächlich in der KSK Mitglied ist, oder?
 
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In welchen Fällen wird die überhaupt fällig? Doch nur, wenn eines der Bandmitglieder tatsächlich in der KSK Mitglied ist, oder?

Sry, leider falsch!

Die Künstlersozialabgabe (KSA) müssen Verwerter (Veranstalter etc.) an die Künstlersozialkasse (KSK) für jedwede Leistung eines freien Kreativen abführen - egal, ob der dort versichert ist oder nicht.

Will heißen: die KSA wird auch fällig für ausländische Bands ODER für Hausfrauen, die nebenbei gg. Honorar Gedichte rezitieren ODER für Amateurmusiker, die hauptberuflich oder als Student bereits Sozialversichert sind ODER ODER ODER...

Geht einfach mal davon aus, dass für jedwede freie Kreativleistung (nicht nur Mucke, auch Pressetexte für eine Bio, die man sich von einem freien Journalisten schreiben lässt, oder für das Plakat, das man sich von einem freien Grafiker gestalten lässt, die Künstlersozialabgabe fällig ist.

UND:
Wer als Band so genannte "Lohnmusiker" (Gastmusiker gegen Bezahlung) BESCHÄFTIGT, ist AUCH KSA-PFLICHTIG!!!
DAmit kämpfen momentan nicht nur die großen Orchester sondern auch etliche bekannte deutsche Mittelklasseacts, die z.B. zweimal pro Jahr mit einer Lohnmucker-Truppe auf Deutschlandtournee sind!
Die KSK kassiert hier in den meisten Fällen sogar einmal zusätzlich: nämlich vom Veranstalter für die komplett gezahlte Abendgage und dann nochmals vom "Bandleader" für die von diesem bezahlten Gastmusiker.

Schockiert? Dann hoffe ich, dass das Nachdenken beginnt! Denn auch wenn Bands - aus der Not geboren - z.B. eigene kleine Festivals veranstalten (weil sie keine Gigs bekommen) sind sie automatisch Veranstalter und KSA-pflichtig!

Also passt alle auf! Die KSA wird seit kurzem auch von Rechercheuren der Rentenversicherungsanstalt unterstützt und das Netz zieht sich immer enger um Veranstalter zusammen.

Verjährung: man ist KSA-pflichtig für das laufende Jahr UND die vollen vier zurückliegenden Jahre! Aktueller Abgabesatz für 2008: 4,9 % auf alle dem Künstler zufließenden Leistungen.

lg.
 

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