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Entsendung Ausland

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Orgelmensch
Orgelmensch
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Ich spiele demnächst in Frankreich...sagt euch das Thema Entsendung und Formular E101 was???
Da ich nur nebenbei Musik mache und mein regulärer Arbeitgeber keinen blassen Schimmer hat...ein Kotztrip!!!
Bürokratie wie aus einem Kafkaroman...
Grausam!!!
 
Eigenschaft
 
Ja, ich weiß...
Mein Problem:
Mein Arbeitgeber, der mich bezahlt, Krankenkasse, Sozialversicherung etc... entsendet mich nicht!
Das ist ein reines Privatvergnügen...deshalb weiß jetzt meine Krankenkasse scheinbar nicht weiter...
Du mußt ja einen Arbeitgeber angeben, der dich entsendet, mein Arbeitgeber hat nichts damit zu tun und ich bin nicht als Freiberufler angemeldet, weil es sich nicht rentiert...und nu???
:(
 
Und warum machst Du nicht einfach Urlaub in Frankreich und machst dabei etwas Musik?

Und was unterscheidet sich denn nun genau davon, was Du hier machst - ich nehme an: tagsüber Fronarbeit und ansonsten Musik mit mehr oder weniger Bezahlung.

Ich sach mal so: Wenn Du für ne Weile in Frankreich arbeitest und nebenher Musik machst - wen interessiert das?
Oder Du fährst halt nach Frankreich und arbeitest dort nicht - dann ist es halt Urlaub und im Urlaub machst Du Musik.
 
Der Veranstalter verlangt, wie alle da drüben einen Nachweis über deine Sozialversicherung und Krankenversicherung...die Franzosen sind da sehr bürokratisch!
Ohne Nachweis und ausgefülltes E101 keine Musik!!!
Hier will sowas keiner sehen.
Da drüben sind die sehr korrekt!!!
:confused:
 
Oh je - ich beginne zu verstehen.
Also: Dich engagiert in Frankreich niemand, wenn Du das nicht vorweisen kannst?

Also bräuchtest Du hier einen Arbeitgeber, der Dich entsendet, damit Du in das Formblatt paßt?
Du bist ja sozial- und krankenversichert über Deinen "richtigen" Arbeitgeber.
Und wenn Dich nun eine Band oder so auf 400 €-Basis oder Mini-job-mässig oder einfach als Honorarkraft einstellt und Dich entsendet? Also er dürfte nix davon haben und müsste aber auch nix zahlen - irgendwie so, denke ich mal.

Mal ein ganz anderer Gedanke ... Kann man nicht mal irgendjemand anrufen von so einem Austauschdienst oder eine Künstlervereinigung, die sich mit Auslandsaufenthalten von hiesigen Künstlern auskennt und eventuell ein paar Tips auf Lager hat? Weil so ganz die Ausnahme kann das ja nun auch nicht sein ...
 

KOmme gerade erst von ganztägigen Auswärtsterminen und habe von zu Hause aus auch keinen Zugriff auf meine Bürodaten. Aber möglicherweise kann ich Dir direkt aus der Praxis Infos besorgen.

Eine ehemalige Praktikantin von uns arbeitet inzwischen für ein "Quasi-Pendent"-Rockbüro in Paris. Ich versuche die mal morgen zu kontaktieren, denn ich denke, dass Du sicherlich nicht der erste "Amateur" mit einem Auftritt in F bist.

Kann sein, dass die Antwort aber ein/zwei Tage dauert. Ein weiterer Kontakt fällt mir gerade ein. Ein guter Bekannter (er hat zur NDW-Zeit den Welthit "Pogo in Togo" für die "United Balls" geschrieben), arbeitet auch sehr viel in Frankreich. Möglicherweise kann auch er aus der Praxis Infos liefern.
 
KOmme gerade erst von ganztägigen Auswärtsterminen und habe von zu Hause aus auch keinen Zugriff auf meine Bürodaten. Aber möglicherweise kann ich Dir direkt aus der Praxis Infos besorgen.

Eine ehemalige Praktikantin von uns arbeitet inzwischen für ein "Quasi-Pendent"-Rockbüro in Paris. Ich versuche die mal morgen zu kontaktieren, denn ich denke, dass Du sicherlich nicht der erste "Amateur" mit einem Auftritt in F bist.

Kann sein, dass die Antwort aber ein/zwei Tage dauert. Ein weiterer Kontakt fällt mir gerade ein. Ein guter Bekannter (er hat zur NDW-Zeit den Welthit "Pogo in Togo" für die "United Balls" geschrieben), arbeitet auch sehr viel in Frankreich. Möglicherweise kann auch er aus der Praxis Infos liefern.

Bin für jeden Tipp zutiefst dankbar!
Cheerio
Orgelmensch
 
Lösung:
Krankenkasse schickt Formular, man seine Daten aus und die Daten des Veranstalters und schickt es an Krankenkasse zurück!
Der Arbeitgeber muß in meinem Fall nicht eingetragen werden.
Krankenkasse bestätigt den Versicherungsstand und zeichnet Formular ab und schickt es wieder zurück.
So kann es dann den Franzosen übergeben werden...

GEHT DOCH!!!

Cheers
Orgelmensch...
 
Na prima - bei allen Fährnissen und möglichen Amtsschimmeln hat doch in vielen Fällen die Praxis sich ein gewisses Recht erarbeitet und mit etwas Recherche ergeben sich dann oft Lösungen.

Manchmal nicht einfach - aber hauptsache, es funzt am Ende.

Na dann: viel Spaß und viel Erfolg in Fronkreusch Fronkreusch

x-Riff
 
@ Orgelmensch

Rein interessehalber: die Prozedur hat nun aber nur zur Folge, dass Du in Frankreich keine Sozialversicherung zahlen musst, oder? Wer gewährt Dir denn Krankenversicherungsschutz in Frankreich?
 
Meine Krankenkasse TK gilt in der ganzen EU!
Außerhalb der EU mache ich immer im Reisebüro für ca. 10 Euro eine Versicherung für die Zeit des Aufenthaltes!
Dann bist du auf der sicheren Seite.
Cheers
 
Mir ist noch nicht ganz klar, wie für die Zeit Deines Frankreichaufenthaltes Dein Beschäftigungsverhältnis in D aussieht. Das könnte mitunter nämlich zum Problem werden. Vielleicht hast Du das aber auch schon geklärt und ich hab es nur zwischen den Zeilen irgendwie nicht erkannt.

Meines Wissens nach sieht es nämlich so aus, dass - nehmen wir mal den schlimmsten Fall an - wenn Du Dich in F einer ärztlichen Behandlung unterziehen musst und derzeit keinerlei Beiträge in die KV eingezahlt werden, Du zwar den Status Mitglied bei der KV weiterhin behältst, aber sie trotzdem die Leistungen des Arztes nicht übernimmt. Auch wenn die KV die Leistungen in der EU grundsätzlich zahlt, gilt das nach meinem Kenntnisstand nur für die Zeit, in der Beiträge gezahlt werden...

Bitte korrigiere mich jemand, wenn ich falsch liege. Ich bin mir jedoch relativ sicher.

Wie lange ist denn der Aufenthalt überhaupt? Besteht Dein Arbeitsverhältnis hier ganz normal weiter und werden Beiträge gezahlt?

Viele Grüße
Marc
 
Der Aufenthalt ist Privatvergnügen...wenn ich im Urlaub einen Unfallhabe zahlt die Kasse ja auch.
Meine Musikertätigkeit ist unterhalb der Einkommenssteuergrenze...daher egal!
Cheers
Orgelmensch
 
Wollte ja nur helfen, da kann's nämlich schon mal ein böses Erwachen geben, wenn man die ausländischen Arztrechnungen dann selbst bezahlen darf.

Wenn Dein Arbeitsverhältnis in D ganz normal weiter besteht, und Du ganz normalen tariflichen Urlaub nimmst, klar zahlt dann Deine Krankenkasse. Irgendeine "Einkommensteuergrenze" spielt hier überhaupt keine Rolle, weil wir vom Sozialversicherungs- und nicht vom Steuerrecht sprechen. (Wobei nebenbei bemerkt steuerlich auch ALLE Einkünfte - auch vorübergehende ausländische - zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit addiert werden MÜSSTEN...)

Ich würde nur ausschließen wollen, dass die Krankenkasse auf Leistungen verzichtet, weil sie irgendwie Informationen über eine mglw. sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in F erhält.

Aber vielleicht (hoffentlich) bleibst Du ja gesund, dann ist es WIRKLICH egal ;)

Grüße
Marc
 

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