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Covern?

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drivein
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Hallo erst mal,
also ich habe mit ein paar freunden eine neue Band gegründet.
Und wir haben uns vorgenommen erst mal ein paar gecoverte Lieder zu spielen...
Wenn wir dann auf einer Veranstaltung (z.B. Stadtfest) einen Auftritt haben;dürfen wir dann die gecoverten Lieder spielen oder müssen wir erst beim Künstler (von dem das Lied eigentlich ist) nachfragen ob wir das dürfen?
 
Eigenschaft
 
Ich sag mal so: Es wird euch kein Künstler (ich gehe mal von einem mit hohem Bekanntheitsgrad aus) dafür verklagen. Wie das rechtlich genau aussieht weiß ich auch nicht...
 
Wenn wir dann auf einer Veranstaltung (z.B. Stadtfest) einen Auftritt haben;dürfen wir dann die gecoverten Lieder spielen oder müssen wir erst beim Künstler (von dem das Lied eigentlich ist) nachfragen ob wir das dürfen?
sind die urheber gema-mitglied, ja.
durch die mitgliedschaft vertritt die gema automatisch alle aufführungsrechte für die werke der urheber und räumt sie jedem ein der sie verlangt. allerdings muss dafür natürlich eine gebühr entrichtet werden, die trägt der veranstalter. wie das bei einem stadtfest ist, bei dem möglicherweise auf einer frei zugänglichen bühne gespielt wird und kein eintritt verlangt wird, weiß ich nicht. also am besten beim veranstalter des festes nachfragen und denjenigen das mit der gema abklären lassen. auf jeden fall muss es bei der gema angemeldet werden.

sie die urheber nicht mitglied muss für jeden song einzeln das aufführungsrecht eingeholt werden.
 
Wir haben damals auch mal bei einem Band Contest gespielt wo es vorher hieß das alles, auch covern, erlaubt is. Als wir aber dann dort waren hieß es plötzlich nur eigene Songs, wegen GEMA Gebühren, die der Veranstalter nicht tragen konnte/wollte. Da aber keiner von der GEMA dort anwesend war hat man uns trotzdem erlaubt Coversongs zu spielen nachdem wir einfach irgendwelche fiktive Songtitel in die GEMA-Liste eingetragen haben.

Auf einem Stadtfest würde ich das natürlich nicht riskieren, da weiß man nie, ist schließlich seeeehr öffentlich. In dem Fall wird euch der Veranstalter (außer er ist gut situiert) die GEMA Gebühren natürlich abzwacken wollen.

Nehme ich jedenfalls stark an :rolleyes:
 
Die Ausgangsfrage war doch, ob die Urheber bei der öffentlichen Aufführung gefragt werden müssen, wenn ich als Ausübender die Songs covern möchte.

Hier gibt es nur eine richtige Antwort und lautet: Nein.

Richtig ist, dass dem Urheber dafür aber eine angemessene Vergütung zusteht (bei verwertungsrechtlich geschütztem Material kassiert diese in Deutschland die GEMA, bei GEMA-freiem Repertoire der Urheber selbst). Diese ist allerdings - auch richtig - in aller Regel vom Veranstalter zu entrichten. Also: Veranstalter informieren, dass ihr covern wollt. Dann sagt ER ihr dürft oder er sagt ihr dürft nicht.

@Jaymz Hetfield: Musikfolgen sind Urkunden...

Grüße
Marc
 

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