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Fragen zu Demo-CD, hymnennutzung, schutz

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Hi-Ha-Hammett
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also, folgende situation: meine band haben schon ein paar songs, 3 davon möchten wir nun professionell aufnehmen lassen und auf cd bannen, und diese kostenlos verteilen. eines dieser lieder fängt mit einem teil der chinesischen nationalhymne an, deshalb wollte ich fragen, wie es ausschaut, ob gebühren anfallen, wie viel anfallen, und wo ich diese begleichen muss. um die lieder zu schützen habe ich im tut gelesen, es per einschreiben und versiegelt an mich selbst zu schicken, sollte dann kein problem sein, oder?

danke schonmal für die zeit die ihr euch genommen habt, uns durchzulesen :)

freue mich auf antworten
 
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danke hab ich schon gesehn :) wollte nur nochmal sicher gehen ;)
 
durch ein einschreiben wird nicht der inhalt der sendung festgelegt, sondern nur das datum.
also ist es unsicher.

richtig sicher kannste nur sein, wenn du mit all deinen noten, texten, songs zum notar gehst.

allerdings ist ein werk schon geschützt, sobald es erschaffen wird.
das ist gesetzlich geregelt.

falls es jemand klaut und es dich stört, muss man natürlich beweisen, dass man das werk zuerst erschaffen hat, was natürlich schwierig werden kann.

einschreiben geht vor gericht glaub ich nicht.
 
achso, okay, naja, es wurde ja gesagt, es zu versiegeln, und da mit dem einschreiben das datum festgelegt wird, und der inhalt versiegelt ist, naja........

weißt du vll, wie hoch solch notariatsgebühren sind?
 
okay, aber meine hauptsorge ist immernoch die chinahymne, die in einem der lieder vorkommt...wenn da irgendjamend ne antwort weiß, wäre es sehr hilfreich
 
Die Melodie der chinesischen Nationalhymne wurde von Nie Er komponiert, der 1935 im Alter von nur 23 Jahren starb. Der Komponist wäre also länger als 70 Jahre tot und das Urheberrecht dürfte damit erloschen sein.
 
okay, danke euch beiden :)
 
einschreiben geht vor gericht glaub ich nicht.
Könnte das bitte ein Kenner verneinen oder bestätigen?

Meiner Meinung geht das 1. sehr wohl und 2. du widersprichst hier dem:

https://www.musiker-board.de/vb/musikbusiness-recht/52145-tutorial-wie-sch-tze-ich-meine-songs.html

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Du hast ein geschlossenes Paket, dem Stempel und der Einschreibequittung mit deiner CD und dem Track vom Mai 03 . Du gehst vor Gericht, lässt dieses Paket vom Gerichtsnotar oder weisswer öffnen und alle Anwesenden stimmen dir zu, dass dies der gleiche Track ist, den Britney Spears im Dezember 03 erst geschützt hat und dass dieses Paket eine Sendung vom Mai 03 ist.

Fall sollte ja klar sein, oder? In welchen Fällen bitte nicht?
 
Nicht so rumschreien und stattdessen einfach mal 45 Sekunden lang die Suchfunktion bemühen, dann stolpert man über diesen sehr lesenswerten Post:

Wie schütze ich meine Riffs
 
Die Melodie der chinesischen Nationalhymne wurde von Nie Er komponiert, der 1935 im Alter von nur 23 Jahren starb. Der Komponist wäre also länger als 70 Jahre tot und das Urheberrecht dürfte damit erloschen sein.
aber möglicherweise nicht die leistungsschutzrechte, sollte es gesamplet und nicht selbst eingespielt werden
 
Nun, man könnte ja mal sehen, dass man ein historische Aufnahme nimmt, die vielleicht von 1910 oder so ist, da dürfte das Leistungsschutzrecht auf jeden Fall abgelaufen sein.
 

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