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Pflichtkauf bei Bestellung im Laden

Kuroma
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Guten Tag,

heute habe ich in einem Laden eine Bestellung aufgegeben, war auch ganz zufrieden, musste keine Anzahlung leisten, etc. Ist auch nur eine Kleinigkeit.

Vorher überall rumgesucht, niergends fündig geworden, war auch ganz froh, dass ich es endlich geschafft habe.

So, ich kam also nach Hause, und erfuhr, dass ich diesen Gegenstand nun aber zum halben Preis wo anders bekommen kann. Dachte mir natürlich Prima, sparste dir die Hälfte, aber was ist nun mit der Bestellung?

Die Ware soll natürlich im Laden abgeholt werden, die Bestellung ist bereits abgegeben, ich wollte eigentlich in dem Laden noch regelmäßig einkaufen, was also tun?
 
Eigenschaft
 
Grundsätzlich ist ein Kaufvertrag geschlossen, wenn es zwei (mal vereinfacht gesprochen) übereinstimmende Willenserklärungen gibt.

Der eine sagt, ich will ABC für xx,-€ kaufen und der andere sagt, ich will dir ABC für xx,- € verkaufen. D

Damit ist gundsätzlich ein Kaufvertrag geschlossen. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum man da als Käufer plötzlich raus kann.

Der Verkäufer ist zur Lieferung der Ware verpflichtet und der Käufer zur Zahlung des Geldes.

Im übrigen gilt das hier auch im Flohmarkt. Wenn einer sagt ich kaufe die Gitarre für 400,- Euro und der Verkäufer sagt OK. Dann gilt der Deal. Da kann man morgen nicht mehr sagen - nee - ich will nicht mehr.

Topo :cool:
 
Kann ich es denn nicht "zurückgeben"? Ich habe ja bis jetzt noch nichts bezahlt, würde es auch gern dabei belassen. Denn ich zahle lieber dir Hälfte, als das doppelte.
 
Ich schliesse mich Topo's Ausführungen an.

Du kannst lediglich im Laden mal anfragen, ob was am Preis machbar ist, da Du woanders den Artikel billiger gesehen hast (Ausdruck vom Angebot mitnehmen evtl.) . Allzugrosse Hoffnungen würde ich mir aber nicht machen...
 
Alles, was meine Vorredner gesagt haben, stimmt. Wenn man sich im Preis einer Sache irrt, gilt das als sog. Motivirrtum, also kein Anfechtungsgrund. Vielleicht machts der Laden ja aus Kulanz, rechtlich kannste aber nüscht machen.
 
Kann ich es denn nicht "zurückgeben"? Ich habe ja bis jetzt noch nichts bezahlt, würde es auch gern dabei belassen.

Grundsätzlich kommt man nur mit Kulanz des Händlers aus so einer Sache heraus. Ein Händler könnte, wenn er nicht Kulanz gelten lässt, das Geld einklagen. Da hätte man grundsätzlich keine Chance.

Und warum sollte der Händler darüber hinaus kulant sein? Was hätte er davon? Einen Kunden, der nach dem Kaufvertrag , wenn er woanders was günstiger sieht, sofort zum anderen Händler läuft?

Aber eigentlich viel wichtiger ist die Frage, warum denn jemand heutzutage regulär 50% günstiger sein kann. Da eigentlich alle Händler "mit Wasser kochen", würde ich mal ganz genau die Leistungen/Ware/Service vergleichen und vor allen Dingen hinterfragen.


Aber ich kann Deinen Unmut grundsätzlich verstehen.
Ich bin vor einiger Zeit mit einer festen Kaufabsicht und Marktpreisen im Kopf zu einem Frankfurter Musikalien Händler gegangen, um mir einem Bereich, wo ich absoluter Anfänger bin, etwas zu kaufen.
Der "gute" Verkäufer erkannte sofort, dass ich ein "blutiger" Anfänger war. Er redete mir geschickt das Teil, was ich (auch durch Beratung hier im Forum) kaufen wollte aus und verkaufte mir etwas ca. doppelt so teures. Auf meine Frage, ob dieser Preis für das neue Teil marktgerecht sei und mit den Preisen von Musik-Service Aschaffenburg und Thomann zu vergleichen sei, antwortete der Verkäufer, der Laden sei auf dem gleichen Level wie die beiden genannten und sei mal 5,- € drüber oder drunter. Ich glaubte ihm und mir war es in diesem Moment egal, ob ich 5,- € mehr bezahlen musste oder nicht. Ich wollte das Teil haben und damit "rumspielen"..........

Zuhause angekommen stellte ich fest,
  • dass es sich bei dem Teil um gebrauchte Ware handelte (Kratzer),
  • dass MSA und T. um ein vielfaches günstiger waren,
  • dass mir das Netzteil extra verkauft wurde, obwohl es laut Hersteller und bei jedem anderen Händler dabei ist

Am nächsten Tag hat es in dem Laden eine sehr harte und lautstarke Szene gegeben.......................:);):evil::mad::mad::mad:

Die Jungs aus der Recording- und DJ-Abteilung entschuldigen sich heute immer noch dafür, was ein Kollege aus einer anderen Abteilung dort mit mir versucht hat;).


Topo :cool:
 
Dann hoffe ich mal ein wenig auf Kulanz.
 
Nochwas zur Anmerkung:

Die Preise kleiner Musikalienhändler mit denen von Musikhäusern a la Musik-Service oder Thomann zu vergleichen hinkt. Die "Grossen" haben rabattmässig viel mehr Spielraum. Ein kleiner Musikladen verkauft z. B. mit Glück vielleicht im Jahr max. 10 Gibson Paulas, Thomann und Co. vielleicht 500 oder noch mehr. Durch die Menge bekommen die natürlich beim Hersteller ganz andere Einkaufspreise. Ein kleiner Händler wird immer teurer sein als ein grosses Musikhaus.
Ist der Preis aber doppelt so teuer, sollte man schon nachfragen, wie sich die Preise zusammensetzen. Denn so krass sollte der Unterschied im Einkaufspreis und den Folgekosten wohl dann doch nicht sein und auf vermeintlich besseren Service kann man nicht alles schieben.
 
Schwierig wird es mit der Argumentation nur, wenn der vermeindlich kleine Musikalien Händler in Wirklichkeit ein Großer ist...................;)

Topo :cool:
 
Ein Anruf, gesagt dass ich gerne stornieren würde, keine Komplikationen, alles war ok.
 
Rückgaberecht gibt es nur im sog. "Fernabsatz" nach § 312 d BGB. Im Laden gekaufte Gegenstände haben kein 14 tägiges Rückgaberecht.

Evtl Kulanz oder Gutschrift für ein and. Produkt
 

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