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Sollte ich meine selbstkomponierten Stücke schützen?

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Sandra112
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Hallo,

Ich habe schon das Forum durchforstet, aber nichts explizit zu diesem Thema gefunden.:(

Ich habe ein paar selbst komponierte Stücke von mir auf Youtube online gestellt. Jetzt stellt sich mir die Frage. Gemäß dem Fall einem gefällt die Musik und er würde sie irgendwo nutzen, könnte ich ja momentan nichts dagegen unternehmen. Sicherlich halte ich es für eher unwahrscheinlich, dass ich mit meinen Liedern viel Geld verdienen könnte, oder sonstiges, aber man hört ja immer wieder die skurrilsten Sachen.

Daher stell sich mir hier die Frage, ob ich meine Lieder schützen lassen sollte, und wenn ja, wie könnte ich das anstellen? muss ich dafür einen Notar einschalten, denn das ist ja auch immer eine kostenfrage.:confused:

Wäre nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Liebe Grüße,


Sandra
 
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Deine Kompositionen sind von vornherein geschützt.

Es geht nur darum, wie Du es beweisen kannst. Das Hochladen auf YouTube ist schon mal ein erster Nachweis, dass Du am soundsovielten den Song schon hattest. Ein paar Live-Aufführungen vor Bekannten wären zum Beispiel eine andere Möglichkeit sinnvoll, die sind im Streitfall alle Zeugen.
 
Deine Kompositionen sind von vornherein geschützt.

Es geht nur darum, wie Du es beweisen kannst. Das Hochladen auf YouTube ist schon mal ein erster Nachweis, dass Du am soundsovielten den Song schon hattest. Ein paar Live-Aufführungen vor Bekannten wären zum Beispiel eine andere Möglichkeit sinnvoll, die sind im Streitfall alle Zeugen.

Theoeretisch richtig, aber praktisch leider so nicht ganz haltbar... Leider!

1. Sind Urheberrechtsproszesse irrsinnig teuer. Solche Prozessen laufen mit hohen Gegenstandswerten, sodass Du mit Anwalts- und Gerichtskosten von mehreren Tausendern rechnen musst. Solltest Du verlieren, trägst Du außerdem die Kosten der Gegenseite... Da die erste Instanz vor dem Landgericht laufen wird, ist dort auch Anwaltszwang.
2.) Sollte sich wirklich jemand bei Dir bedienen, trägst Du die sogenannte "Beweislast", was bedeutet, dass Du alles darlegen und beweisen musst, was anspruchsbegründent ist - hier der Anspruch auf Lizenzgebühr und möglicherweise Unterlassungsansprüche. Zeugen sind dafür leider - wie auch sonst - das denkbar schlechteste Beweismittel. Was soll ein Zeuge denn bekunden? Er wird sich kaum an jede einzelne Note erinnern. Auch das Hochladen bei Youtube ist schwer nachweisbar. Eine recht sichere Möglichkeit ist das Hinterlegen des Werkes bei einem Notar, und zwar in Schriftform (Noten) und möglicherweise einer CD.
3.) Aber selbst, wenn Dir der Nachweis gelingt, dass Du am Datum X das Werk hinterlegt hast, weißt Du nicht, was die Gegenseite einwenden wird. Möglicherweise werden sie vortragen, dass Ihr (zufällig ähnlichers) Werk älter ist als Deines und das auch nachweisen könne, mit der Folge, dass Du den teuren Prozess trotzdem verlierst. Und das ist nur eine von vielen möglichen Einwendungen.

Unter Juristen gibt es den Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand", und das gilt hier leider auch...

Tut mir leid, dass ich Dir da nichts wirklich ermutigendes erzähelen kann, aber das ist leider Realität...
 
Köttel;4947829 schrieb:
Unter Juristen gibt es den Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand", und das gilt hier leider auch...

Tut mir leid, dass ich Dir da nichts wirklich ermutigendes erzähelen kann, aber das ist leider Realität...

Dann will ich mal was Ermutigendes hintendranklatschen. Durch die Upload bei YouTube hast Du Deine Position nicht verschlechtert, sondern verbessert. Die Nachweispflicht, dass Du einen Song zum Zeitpunkt X bereits hattest, kannst Du nun leichter erbringen als zuvor. Die wohl einzig sichere Variante, Deine Stücke zu schützen, ist und bleibt, sie niemals zu veröffentlichen und sie niemals jemandem vorzuspielen. Das dürfte aber auch nicht in Deinem Sinn sein. :D
Du solltest YouTube als etwas sehen, dass Dir Chancen bieten kann, und nicht als etwas, wo Gefahren lauern.
 
Hello,

Die Frage ist welche Art von Musik Du vorwiegend produzierst.

Sind es Stücke an denen Du monatelang tüftelst oder zB hunderte Instrumentaltracks, mit Synthesizer produziert am Laufband ...

Ich kenne Musiker die an einem Song 1 Jahr arbeiten .... und niemals etwas verdienen ...

und solche die mit ner 900 euro Einsteigerworkstation, Cubase und 2 schmierigen Monitorboxen 1-2 Instrumentalsongs am Tag produzieren und diese u.a. als Filmmusik anbieten (entweder Gemafrei oder in einem Verlag der gezielt Kunden mit Deiner Musik bewirbt) ..... damit kann man sogar ganz gut leben; hängt davon ab ob Du NUR Deine eigene Musik machen möchtest oder je nach Kundenbedarf orientiert - gezielt Tracks produzierst die auch verwendet werden könnten.

Im Grunde hängt es wie bei allen Produkten zum Grossteil vom Marketing ab - wie man eine Person / musik darstellt ...

also reseach - was wird gesucht
musik gezielt produzieren
musik schützen ..... zB gema anmelden und in einen verlag stellen
verdienen

hier stellt sich dann das problem des schützens gar nicht - weil man sowieso am fliessband produziert und synthesizer tracks eher vom effekt leben und nicht so sehr von der einzigsartigen komposition / text;

das problem ist das viele musiker einfach daraufloskomponieren ohne zu fragen ob es einen bedarf für die musik gibt ...

Schutz:
Es gibt noch einige Möglichkeiten. Zb. kann man sich selbst per Post die CD(s) schicken. Das Kuvert geschlossen halten und hebe es mit der Postrechung und dem Poststempel darauf auf. Im Notfall hat man einen Beweis mehr.

Die Musik Online stellen bringt mehrere rechtliche Probleme mit sich die ich hier nicht erörtern kann. Wenn Du selbst Deine Musik digital vertreibst hast du einen Beweis - das Releasedatum Deiner CD.

Youtube kann man insoferne verwenden dass man "Socialmarketing" betreibt, als einen Ausschnitt eines Songs anbietest, ev. auch ein kurzes Video über einen selbst. Niemals den ganzen Song reinstellen, das kann dir auch Probleme mit AKM oder GEMA bringen - hier gibt es Normen wie lange / wie viele Sekunden man einen Track im Netz anbieten kann ... dies ändert sich ständig und ich bin auch nicht auf dem laufenden was genau legal ist ....selbiges für myspace .... heute findet Dich sowieso niemand mehr auf myspace, wenn ALLe auf youtube und myspace sind findet Dich keiner mehr der an Deiner Musik interessiert wäre ....

Warum nicht sich einfach einen Musikverlag suchen? Kann hier keine Eigenwerbung machen - Musikverlage suchen immer wieder auch kurze instrumentale Tracks - um diese als Filmmusik oder für Werbungen zu verwenden;

Auch kann man die Musik bei GEMA, AKM oder ASCAP/ BMI (USA) anmelden und zu guter letzt auch noch selbst einen Musikverlag gründen.

noch zum Thema Geld verdienen - was Du erwähnt hast: Unterschätze Dich selbst nicht, ich hatte 1997-1998 auf mp3 einige Songs raufgeladen (vorwiegend instrumentale elektronische tracks), als mich plötzlich jemand (kann den Namen und Verlag nicht nennen) via email kontaktierte; Nie hätte ich damit gerechnet mal mit Filmmusik Geld zu verdienen. (dachte mit 18 eher an ne verhunzte Musikerkarriere mit anschliessendem Tibetologiestudium ;-) ) Seitdem habe ich viele Stücke unter Vertrag die im Jahr einiges einbringen. Das seltsame: Ein Synthezizer Track - den ich in 3 Minuten auf CD wurschtelte bringt mir bei weitem das meiste ein, der Track wurde in den letzten 6 Jahren in Ländern wie USA, Japan, Belgien, Österreich, Deutschland usw. verwendet. Habe dann meinen eigenen Verlag gegründet und verwerte eigene und fremde Musik.

also wie bei allem:

isses ein hobby? dann isses im prinzip egal

willst Du Geld verdienen? dann marktnische finden, gezielt dafür produzieren, bei der GEMA melden UND sofort verwenden - damit erledigt sich die Frage nach dem Schützen von Selbst;:gruebel:
 
Hello,

Schutz:
Es gibt noch einige Möglichkeiten. Zb. kann man sich selbst per Post die CD(s) schicken. Das Kuvert geschlossen halten und hebe es mit der Postrechung und dem Poststempel darauf auf. Im Notfall hat man einen Beweis mehr.

(...)

Niemals den ganzen Song reinstellen, das kann dir auch Probleme mit AKM oder GEMA bringen - hier gibt es Normen wie lange / wie viele Sekunden man einen Track im Netz anbieten kann ... dies ändert sich ständig und ich bin auch nicht auf dem laufenden was genau legal ist

Sorry, aber das sind 2 typische Rechtsirrtümer, die immer wieder verbreitet werden - und Du solltest Dich nicht unreflektiert daran beteiligen.

Die GEMA ist ein privatrechtlicher "wirtschaftlicher Verein" und kann infolgedessen nichts anderes machen, als aus abgetretenem Verwertungssrecht der Vereinsmitglieder vorgehen, und wenn Du kein fremdes UhR verletzt, kann sie folglich auch nichts gegen Dich machen. Wenn Du aber fremde Werke verwendest, ist es erst einmal egal, ob Du 5 Sekunden oder 5 Minuten verwendest. Lediglich die Höhe der Linzenzgebühr kann davon beeinflusst werden.

Und ob der an sich selbst adressierte Briefumschlag als gerichtsfester Beweis funktioniert, wage ich ernsthaft zu bezweifeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte tut mir und den anderen Usern hier den Gefallen und laßt keine weitere Diskussion um die urbane Legende eines Beweiswertes des versiegelten und an sich selbst adressierten Briefumschlages aufkommen. UranusEXP hat es in Beitrag #2 bereits in hinreichender Darstellung erwähnt. Danke ;)
 
U
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: Offtopic
Köttel
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ambee
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Köttel
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wow, mit so vielen Antworten hätteich gar nicht gerechnet!

also erst einmal Danke an Euch, dass ihr euch die Zeit genommen habt mir hier ausführlich zu antworten und weiter zu helfen :D

Ich habe mir eure Beiträge durchgelesen und bin zu dem Entschluss gekommen, das doppelt ja bekanntlich besser hält...also werde ich eine Cd per Einschreiben an mich schicken und gleichzeitig habe ich ja noch den YOutube Account. Und das dieser auch sehr hilfreich sein kann, von der Seite habe ich das ganze noch gar nciht betrachtet ;)

Euch allen einen schönen Start in die Woche,


lg

Sandra
 
(..), das doppelt ja bekanntlich besser hält...also werde ich eine Cd per Einschreiben an mich schicken und gleichzeitig habe ich ja noch den YOutube Account.

Schade nur, dass das nicht zweifach, sondern nullfach ist.:rolleyes:

Dir auch eine schöne Woche! :)
 
bez. gema:

das ist leider kein rechtsirrtum von mir sondern war in den letzten 2 jahren gängige praxis, sobald man bei einer rechteorganisation ist - darf man mit seiner eigenen musik längst nicht alles machen, es gibt hier klare regeln inwieferne man seine EIGENE musik im internet anbieten darf; (fremde rechte sowieso nur nur als onlineshop nach vertragsschluss mit der gema) vor allem was man NICHT darf, und dazu gehört das "zum download" anbieten der EIGENEN songs auf der eigenen homepage ohne die GEMA zu involvieren;

wenn Du Deine Musik zum download anbietest OHNE mit der GEMA einen Vertrag zu haben wirst Du Probleme bekommen, damit umgehst Du die Organisation mit welcher Du einen Vertrag hast;

http://www.postpla.net/musik-planet/gema-kleinen-bands.29049.html
hier ein beispiellink, musiker wurden auf 25.000 euro verklagt ...

googelt mal diese thematik, hier gibt es jede menge klagen von seiten der gema!!!

kuvert: ein poststempel ist ein urkundliches dokument, zumindest in österreich und als zusätzlicher beweis in einem gerichtsverfahren durchaus verwendbar; ob ihr damit gleich ein verfahren gewinnt ist eine andere sache ....
 
@ton4music:

Es geht nicht darum, dass man als GEMA-Mitglied bestimmte Regeln zu beachten hat.

Es geht darum:
- solange Du nicht die GEMA gehst, kannst Du mit Deinen eigenen Songs machen, was Du willst (war in Deinem Posting zumindest missverständlich ausgedrückt)
- mit einer GEMA-Anmeldung kann man seine Songs nicht schützen. Das Geld fließt dann anders, die GEMA treibt Lizenzen ein, aber ihr ist egal, wie der Song klingt. Wenn ein anderer Urheberrechtsinhaber den für sich reklamiert, sperrt die GEMA erstmal die Ausschüttungen. Aber sie beteiligt sich nicht daran, diesen Urheberrechtsstreit aufzuklären. Eine GEMA-Anmeldung ist daher kein hilfreicher Tipp auf die Antwort, wie man seine Songs schützen kann.
- Du kannst mit der Post auch leere, unverschlossene Umschläge verschicken und die CD dann zehn Jahre später reinstecken und zukleben.
 
Köttel;4961839 schrieb:
Schade nur, dass das nicht zweifach, sondern nullfach ist.:rolleyes:

Dir auch eine schöne Woche! :)

Das ist ja hier hart umstritten, ob das so geht oder nicht.
und selbst wenn es im Endeffekt nicht möglich ist mit diesen Methoden etwas vor Gericht zu erreichen, dann hat man es wenigstens versucht. Sollte man letzendlich doch dadurch etwas ändern können, würde man sich in den A..... beißen, es nicht getan zu haben.

Ich denke um hundertprozentig Richtige Antworten zu erhalten, muss man letzendlich wohl doch einen Anwalt fragen, der auf so etwas spezialisiert ist.


Trotzdem Danke an euch alle, die sich so viel Mühe mit ihren Antworten gegeben haben!:great:

Gibt es eigentlich Jemanden hier, der damit schon persönliche Erfahrungen gemacht hat und daher vielleicht etwas mehr Praxisnähe zu den ganzen Theorien geben kann?


lg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
naja solange man nicht zur gema geht .....

im profigeschäft geht ohne GEMA .... NIX; natürlich kann man ohne AKM / GEMA herumwurschteln und für ein paar kröten seine songs auf gemafreien plattformen verkaufen, wir machen mit unserem verlag business mit mittleren bis grösseren filmfirmen, da wird zunächst mal etwa 700 bis 3000 euro gezahlt für nen song, dann kommt das geld von der gema;

bei der grössenordnung würden mir graue haare wachsen wenn ich das alles gemafrei machen würde ;-)

(ne ehrliche meinung: ich habe mit gemafreier dingsbums immer die erfahrung gemacht dass ich kaum kohle damit mache und die leute das gefühl haben was nix kostet is billigst muke .. ... wenn wir ne CD unter vertrag nehmen kommt in der regel auf 5-7 tracks 1 anwendung pro jahr mit minestens 300 euro ... das ist schon das worst case szenario...)

zumindest im filmmusikbereich gehts auch weniger darum nen song zu schützen (sind ja instrumentalsongs, entweder sowieso klassisch, zb johann strauss .... da gibts keine urheberrechte mehr sondern nur die qualität des orchesters .... oder elektronisch, da gehts eher um soundeffekts als um ein individuelles motiv welches kopiert wird ....) - sondern die copyrights und ancilliary rights optimal umzusetzen; mich kümmert das überhaupt net wenn jemand meinen song kopieren sollte weil:

wenn er kein geld damit macht - was solls

wenn er geld damit macht kann ich klar beweisen wann ich den song angemeldet hab, und dann kann ich mir auch den anwalt leisten um den typen zu verklagen; und glaub mir ein medienanwalt hat überhaupt kein problem - die sache mit der kopie in kürzester zeit aufzudecken, die meldung bei der gema / akm beweist ja ganz klar dass der song schon vorher existierte; dann geht es nur darum ... wurde ein individuelles motiv kopiert oder nicht? im klassischen bereich ist das klar ersichtlich; ein guter freund von mir hat sich auf dieses gebiet spezialisiert, der kann mir im vorhinein sagen wie meine chancen stehen, wennd er fall klar ist - ist es so gut wie 100% dass man die klage gewinnen wird;

bei pop musik denk ich mir oft ... mal ganz ehrlich bum bum bum i love u ....u love me eheheh schnick schnack schnuck cool gangsta rap ... was iss daran schon gross schützenswert .... der computer hat sowieso die ganze arbeit gemacht

was wir als verlag machen: wir warten einfach wenn einer unserer songs kopiert wird; grund: wenn der kopierer in die charts kommt kann man schön verklagen, wenn der song nix wird, warum überhaupt aufregen ....jemand der songs kopiert hat selten den schneid um es zu schaffen und mit ner offiziellen coverversion kann man viel bekannter werden als wenn man heimlich ne no name produktion kopiert ....

eine unserer bands verwendete "nights in white satin", wir haben für sie die rechte geklärt mit harry fox .... jetzt haben sie nen schönen song auf der CD wo sofort jeder aufhorcht wenn es gespielt wird ...
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn er geld damit macht kann ich klar beweisen wann ich den song angemeldet hab
...
die meldung bei der gema / akm beweist ja ganz klar dass der song schon vorher existierte

Nein, mit einer GEMA-Meldung kannst Du nur beweisen, dass Du einen Song mit einem bestimmten Namen angemeldet hast. Das hat aber nichts damit zu tun, wie der Song klingt. Das interessiert die GEMA nicht und das will sie auch nicht wissen.

Eine GEMA-Mitgliedschaft/-Meldung bringt einen in Sachen "Schutz" des Werkes nicht weiter. Die GEMA ist ein Inkasso-Unternehmen.
 
(...) und glaub mir ein medienanwalt hat überhaupt kein problem - die sache mit der kopie in kürzester zeit aufzudecken, die meldung bei der gema / akm beweist ja ganz klar dass der song schon vorher existierte; dann geht es nur darum ... wurde ein individuelles motiv kopiert oder nicht? im klassischen bereich ist das klar ersichtlich; ein guter freund von mir hat sich auf dieses gebiet spezialisiert, der kann mir im vorhinein sagen wie meine chancen stehen, wennd er fall klar ist - ist es so gut wie 100% dass man die klage gewinnen wird; (...)

Wieviel Urheberrechtsprozesse hast Du denn bislang geführt?

Mir war gar nicht klar klar, dass bei den oft jahrelangen Urheberrechtsprozessen nur Pfeifen involviert sind...;) Im Ernst: ein ebenso findiger "Medienanwalt" auf der anderen Seite hat ebenso mannigfaltige Verteidigungsmittel zur Verfügung, den "100%" - Fall gibt es nicht, mit Ausnahme der Verwendung von Samples vielleicht.

Bzgl. Der GEMA [Edit: im Profigeschäft] hast Du allerdings Recht.
 
Zuletzt bearbeitet:
naja solange man nicht zur gema geht .....

[...]

bei der grössenordnung würden mir graue haare wachsen wenn ich das alles gemafrei machen würde ;-)

(ne ehrliche meinung: ich habe mit gemafreier dingsbums immer die erfahrung gemacht dass ich kaum kohle damit mache und die leute das gefühl haben was nix kostet is billigst muke

Ich habe den Eindruck, hier geht eniges durcheinander. GEMA-freie Musik bedeutet nicht, dass diese Musik frei von Rechten ist und nichts kostet! Es bedeutet, dass die GEMA den Künstler nicht in punkto Verwertung vertritt. Der Künstler vermarktet seine Werke also eigenverantwortlich. Daraus zu schließen, dass diese Musik "nix kostet" ist falsch. Frag Deinen Medienanwalt. ;)

wenn er geld damit macht kann ich klar beweisen wann ich den song angemeldet hab, und dann kann ich mir auch den anwalt leisten um den typen zu verklagen; und glaub mir ein medienanwalt hat überhaupt kein problem - die sache mit der kopie in kürzester zeit aufzudecken, die meldung bei der gema / akm beweist ja ganz klar dass der song schon vorher existierte; dann geht es nur darum ... wurde ein individuelles motiv kopiert oder nicht? im klassischen bereich ist das klar ersichtlich; ein guter freund von mir hat sich auf dieses gebiet spezialisiert, der kann mir im vorhinein sagen wie meine chancen stehen, wennd er fall klar ist - ist es so gut wie 100% dass man die klage gewinnen wird;

Hast Du bei der Gema denn die Kompositionen (Noten, Arrangements) hinterlegt, um Ähnlichkeiten eines Plagiats beweisen zu können? :rolleyes:

bei pop musik denk ich mir oft ... mal ganz ehrlich bum bum bum i love u ....u love me eheheh schnick schnack schnuck cool gangsta rap ... was iss daran schon gross schützenswert .... der computer hat sowieso die ganze arbeit gemacht

Sorry, aber aus solchen Formulierungen spricht die Arroganz. Wer keine Ahnung von Popmusik hat, mag das vielleicht so sehen. Aber genauso könnte man unken: Filmmusik klingt immer gleich, ein paar Strings, ein paar Pauken und ein paar "Aaaah"-Chöre. Ich persönlich mag Filmmusik. Sie ist für mich (wenn gut gemacht) die klassische Musik der Neuzeit. Aber ich mag auch Popmusik. Zu behaupten, dass dort der Computer die Arbeit macht und das Ergebnis nicht schützenswert ist, zeugt von Unwissenheit.
 
@ OfferusX

Um ton4music etwas in Schutz zu nehmen: Ich fasse den Anfang seines Posts so auf, dass er wohl meint, dass eine effektive Verwertung in professionellem Umfeld ohne die Gema kaum vorstellbar ist - und da würde ich ihm Recht geben.

Den Rest Deines Beitrags kann ich aber voll und ganz unterschreiben! :)
 
Köttel;4985121 schrieb:
Um ton4music etwas in Schutz zu nehmen: Ich fasse den Anfang seines Posts so auf, dass er wohl meint, dass eine effektive Verwertung in professionellem Umfeld ohne die Gema kaum vorstellbar ist - und da würde ich ihm Recht geben.

Die GEMA wird doch eigentlich erst interessant, wenn Airplay im Spiel ist, oder? CD-Verkäufe und Downloads kann man doch ohne die GEMA abwickeln.
Acts, die nicht oder nur sehr selten im Radio oder in Clubs gespielt werden, profitieren doch kaum von der Gema. Oder sehe ich das falsch?
 
Nach meinem Halbwissen kann man vor allem mit Airplay, aber auch mit vielen Live-Auftritten in möglichst vielen unterschiedlichen Regionen die Punkte für die Ausschüttung sammeln. Die Einsätze in Clubs sind, wenn ich das richtig kapiert habe, im Grunde irrelevant, weil dort in der Regel pauschal abgerechnet wird und die GEMA keine Liste mit Einzelinterpreten erhält.
 

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