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Riffs & Notenabfolgen

  • Ersteller Julian1609
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Julian1609
Julian1609
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Guten morgen und Hallo,

Letztens haben meine Band und ich unseren Bassisten aus der Band geworfen da eine Zusammenarbeit nicht möglich war, der Rauswurf wurde leider ziemlich heftig mitgeteilt aber leider ging es nicht anders. Naja aber das wieso soll jetzt nicht das Thema sein.

Ich frage mich lediglich ob Für Riffs aus Songs das Urheberrecht ebenfalls gilt und ob wir Konsequenzen zu spüren bekommen könnten.

Teils hatte er halt in einem Lied das Grundriff geschrieben, auf die ich dann den ganzen Rest mit meiner Band geschrieben habe.

Allerdings hat er dieses Riff selber nie eingespielt denn ich habe das Riff immer aufgenommen (er war teils zu schlecht es im Takt mitzuspielen)

Also meine Frage hierbei wäre jetzt.

A: Könnte er uns verklagen wenn wir das Riff weiterhin so benutzen und:

B: würden wir es in einer anderen Tonart spielen bzw vielleicht 1 Intervall ändern zb statt A--0-7-8 / A--0-8-7 wäre das Urheberrecht von ihm nicht mehr gültig ?

Gruß Julian
 
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A: Er darf klagen, wie er will. Bringt aber nix, weil ... weiterlesen bei B:
B: Urheberrecht auf eine Basslinie? Ich glaube, das ist ein bisschen weit hergeholt. Es handelt sich ja nicht um einen kompletten Song und ich nehme auch nicht an, dass euer Bassist sich diese Linie schützen liess.

Ansonsten, lies mal hier: https://www.musiker-board.de/threads/tutorial-wie-schütze-ich-meine-songs.52145/
 
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B ist wurscht und zu A meine allgemein formulierte private Meinung:

Ein Miturheber kann die Verwertung von gemeinsam geschriebenen und schon veröffentlichen Songs nicht verbieten (Stichwort "verbundenes Werk"). Er hat aber wie jeder Urheber bei jeder Nutzung einen Anspruch auf "angemessene Vergütung ". Man könnte ihn also auszahlen, wenn er nicht über die GEMA vertreten wird.

Nach meiner Erfahrung kommt es aber auf die Rechtslage sowieso nicht an. Wenn da Streit entstanden ist, geht es ohnehin nur darum, dem anderen nichts zu gönnen und möglichst viel verbrannte Erde zu hinterlassen. Da wird der alleinige Verweis auf die Rechtslage nicht helfen. Um solche Konflikte zu lösen, muss man alles daran setzen, wieder lieb zueinander zu sein.
 
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B ist wurscht und zu A meine allgemein formulierte private Meinung:

Ein Miturheber kann die Verwertung von gemeinsam geschriebenen und schon veröffentlichen Songs nicht verbieten (Stichwort "verbundenes Werk").

Bist du dir da gaaaanz sicher?(Das habe ich von einem Anwalt kürzlich anders gehört)

Ansonsten zu Julian, wenn ihr übrigen der Band ehrlich meint, euer Ex-Bassist hat an einigen Liedern eine Art Mitautorenschaft, würde ich diese Lieder vorerst nicht mehr spielen. Mit etwas Abstand könnt ihr eventuell mit dem Bassisten darüber reden... . Tönhöhe änders bringt aber nüscht. "Imagine" von John Lennon 2 Halbtöne höher ist immer noch Imagine von John Lennon. Kleinste andere Änderungen bringen da auch nichts.
 
Bist du dir da gaaaanz sicher?(Das habe ich von einem Anwalt kürzlich anders gehört)

Ich habe es von einem Anwalt so gehört und finde das Gesetz auch eindeutig. In Paragraph 8 zu Miturhebern steht:

"(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern. "

Und im folgenden Paragraphen zum verbundenen Werk steht es ganz ähnlich.
 
Da dies immerhin 2 Lieder sind haben wir die Bassline kurzerhand einfach komplett umgeändert sodass man den Ursprung nicht mehr hört, war für uns jetzt vielleicht keine moralisch richtige aber eine sichere Entscheidung.

Ich meine Sobald man aus:

das hier... ...das hier macht
G---7-9-10---------------------------- G---10-9-10-----------------------
D------------7-9-10------------------- D------------7-10-9-7-------------
A--0-------0------------0--3-3-3-3-- A--0-------------------0-3-3-3-3-
E-------------------------------------- E-----------------------------------

Dürfte sein Urhebereinspruch nicht mehr gelten oder ?

Die Songs sind nicht offiziell veröffentlicht bis jetzt. Lediglich ein Youtube Video ist damit vorhanden welches aber ebenfalls noch Privat ist.
 
Die Songs sind nicht offiziell veröffentlicht bis jetzt

Das Urheberrecht gilt auch für unveröffentlichte Werke.
Der Urheber bestimmt immer, was mit seinem Werk passieren darf, auch ob es veröffentlicht werden darf.
Ein alleiniger Urheber hat zum Beispiel das Recht, eine Veröffentlichung zu unterbinden. Z.b. weil er nicht mehr zu seinem Werk stehen kann oder weil es aus irgendwelchen Gründen nicht angemessen findet, es zu veröffentlichen.

Wenn euer Ex-Bandmitglied den Song mitgeschaffen hat, so ist es nicht die Basslinie, sondern der Song, an dem er Miturheber ist. Sogar wenn ihr ihn völlig ohne Bass spielt.
Aber ob diese Basslinie die Voraussetzungen erfüllt, urheberrechtlich geschützt zu sein, ist die Frage. Da muss schon ein bisschen was ganz Individuelles dabei sein. "Schöpfunsgshöhe" wird das fachchinesisch genannt. Ich bin mir aber nicht sicher, ob man mit Kanonen auf kleine Spatzen schießen sollte.
 
Hmm okay alles klar. Ich sollte hier vielleicht mal mehr infos geben.

Laut deiner Definition sagst du also, das sobald der Bassist eine Bass-Line dazu "beigetragen" hat, er auch Miturheber ist, richtig ?

Wie sieht es dann allerdings im folgendem Falle aus:

Unser Ex-Bassist hatte die obrige Idee undzwar nur diese Line. Diese hat er mir dann halt beigebracht und ich habe mich komplett alleine hingesetzt, die Drums, die restlichen Bassparts, die Gitarren und die Lyrics dazu geschrieben, zusammengesetzt und arrangiert sowie aufgenommen.

Also letztlich wurde nicht zusammen der Song geschaffen sondern das Riff von mir alleine zu einem Lied verarbeitet.

Also dürfte es ja jetzt so Aussehen:
- Der Song kann ja in dem Zustand meines Erachtens nach nicht fertig sein bzw. ich denke mir eine neue Bassline aus, welche mir besser gefällt - Gilt da sein Urheberrecht noch ?
- Selbiges gilt für Song Nummer 2, ALLE Parts von mir aufgenommen und miteinander arrangiert.

Natürlich sollte man mit Kanonen nicht auf kleine Spatzen schießen, in unserem Bandalter kann man sich wahrsch keinen guten Anwalt leisten aber nebenbei finde ich es mal eine wichtige Erfahrung die man hierbei machen kann, weswegen ich es genau wissen will ^^

Gruß Julian
 
Also: hier kann nur allgemein geschrieben werden. Rechtsberatung zum Urheberrecht oder für Einzelfälle kann es hier nicht geben.
Folge doch mal den Links, die dir schon gegeben wurden. Da steht noch einiges Sinnvolles zu Miturhebern.


So wie du es beschreibst, verstehe ich es so, das ohne die Ursprungsidee des Bassisten der Song so gar nicht entstanden wäre. Korrekt? Also was ist dann die Frage?
 
Die Frage ist, ob eine nachhaltige Abänderung der Bassline aufgrund von "kosmetischen" Gründen seine Urheberrechte zunichten machen würden im Endeffekt.
 
Sorry, lies doch einfach mal die Links oder schau nach, ob diese Basslinie schützenswertes Gut sein könnte.

Was sollen denn kosmetische Gründe sein?
 
"(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern. "

Ich denke, wir sind hier alle keine Anwälte und ganz konkrete Rechtsberatung könnte man hier sowieso nicht geben. Dennoch allgemein und kurz:

In dem von die zitierten Abschnitt wird extra darauf hingewiesen, wann ein Miturheber seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht verweiger darf.

D.h.: Es gibt sehr wohl Fälle, in denen er das verweigern darf. Sonst würde da stehen: Ein Miturheber darf eine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht verweigern. Also blank und ohne Einschränkungen.

Wenn es so wäre, wie du schreibst, müsste der Miturheber ja auch gar keine Einwilligung geben. Es wäre einfach erlaubt.

Es steht da aber anders, und das hat Gründe!
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Da dies immerhin 2 Lieder sind haben wir die Bassline kurzerhand einfach komplett umgeändert

Es geht bei dem Urheberrecht nicht nur um Töne, es geht auch um Rhythmik und andere Dinge. Zudem gäbe es wohl beide Lieder ohne den Bassisten nicht.

Ganz allgemein: Der Bassist ist Miturheber der ganzen beiden Lieder. Rechtlich werden nicht Anteile oder Prozente einer Urheberschaft ermittelt.
Entweder ist einer am gesamten Werk Miturheber oder gar nicht.

Euer Bassist ist offenbar Miturheber, also vergiss es... .
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube, Ihr macht Euch unnötig einen Kopf. Wenn jemand einen Miturheber-Anspruch erhebt, muss er diesen auch nachweisen können. D.h. er liefert die Aufnahme einer Basslinie, wo eindeutig hervorgeht, dass die Aufnahme vor Erstehung des Songs gemacht wurde, oder er liefert Zeugen, oder noch blöder: Ihr habt mal irgendwo (z.B. auf einem CD-Cover eines Demos) die Aussage getätigt, wer bei der Songentwicklung beteiligt war. Typisch: All songs by xx, xy, xz, yy.
 
Hmm stimmt eigentlich...

Jaa habe ich mir auch gedacht dass wir uns da zu viel kopp drum machen.

Wir gucken einfach wies kpmmt.

Gruß Julian
 
Also ich würde es, relativ entspannt, so sehen: wer hat den Song tatsächlich geschrieben, also Idee für den Song, wesentliche Melodien/ Akkordfolgen und Text. Ich hab als Bassist auch immer zu den Songs meiner Bandkollegen eine Basslinie selbst entworfen und gespielt. Wär aber nie auf die Idee gekommen, deswegen an dem Song mitgeschrieben zu haben.
Oder anders gesagt: Lennon/ McCartney oder Jagger/Richards haben ihren Bandkollegen ja wohl auch nicht im Detail gesagt wie sie den Songs spielen sollen, scheinen aber als alleinige Urheber auf.
Der Rest ist in meinen Augen Bearbeitung. Wie das im Urheberrecht im Detail aussieht ist die Frage, die dir aber wohl nur Experten - also Anwälte, die in dem Bereich sattelfest sind - beantworten kann. Denn das Urheberrecht ist recht komplex und kann ein Minenfeld sein. Siehe die aktuelle Klage gegen Led Zeppelin...
 
Ich glaube, Ihr macht Euch unnötig einen Kopf. Wenn jemand einen Miturheber-Anspruch erhebt, muss er diesen auch nachweisen können. D.h. er liefert die Aufnahme einer Basslinie, wo eindeutig hervorgeht, dass die Aufnahme vor Erstehung des Songs gemacht wurde, oder er liefert Zeugen, oder noch blöder: Ihr habt mal irgendwo (z.B. auf einem CD-Cover eines Demos) die Aussage getätigt, wer bei der Songentwicklung beteiligt war. Typisch: All songs by xx, xy, xz, yy.

Finde ich jetzt ziemlich bescheiden als Beitrag. Auch, weil du hier Mod bist!

Der TE hat klar eingeräumt, dass es um Lieder geht, deren Ausgangsbasis ein Beitrag von dem Bassisten ist.

Mit dem, was du da als `Tipp` schreibst, kann man eigentlich überhaupt nicht mehr mit anderen Musik machen, außer man dokumentiert wirklich absolut alles. Da kann man wirklich nur den Kopf schütteln über solche Beiträge!
 
Zum einen war das jetzt nicht als 'Tipp' gemeint, keine Ahnung, wie Du darauf kommst. Wenn es klar ist, wer an der Entstehung von Songs teilgehabt hat, dann lässt man demjenigen auch seinen Anteil zukommen - fertig! Und wenn der TE das, wie Du sagst 'klar eingeräumt' hat, dann sollte man jetzt nicht versuchen, seine Parts so abzuändern, dass man ihm den Finger zeigen kann, zumindest würde ich mich daran nicht mit Tipps beteiligen wollen.
In der Praxis ist es aber doch so, wie @stoffl.s es auch geschrieben hat. Gerade im Amateur-Bereich, in dem wir uns und wohl auch der TE bewegt, muss man sich da erst einmal gar nicht zu große Gedanken machen. Die Ansprüche fangen dann an, wenn es um Geld geht, und das kann ja wohl erst der Fall sein, wenn auch durch das Aufführen oder Veröffentlichen von diesen Songs die GEMA in's Spiel kommt. Dann würde ich anfangen, mir Gedanken zu machen, ob man gerade solche Songs nicht lieber im Mülleimer verschwinden lässt.

Und ob ich hier Mod bin, oder nicht, hat nichts damit zu tun, dass ich eine eigene Meinung haben darf. Heißt doch nicht, dass ich alles besser weiß. Meine Aufgabe hier ist eher organisatorischer Art ;)
 
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@ Rollo,

ich vermute auch, dass es eher nicht um Geld geht. In deinem ersten Absatz sind wir ja auch einer Meinung.

Ich denke aber nicht (dein zweiter Absatz), dass man das so trennen kann und darf. Ob es um Geld geht oder nicht, ändert absolut nichts an seiner Mitautorenschaft.

Wenn es auch nicht als `Tipp´ von dir gemeint war, kann man es durchaus als eine gewisse Aufforderung missverstehen, was du teils schreibst.
 
@clone : Also, ich muss mich hier nicht rechtfertigen, aber ich kann in meinem Beitrag oben weder einen Tipp oder irgendeine gewisse Aufforderung erkennen, das liegt mir auch völlig fern.
Ich finde halt oftmals voreiligen Aktionismus unnötig, und habe lediglich meine Meinung geäußert, dass ich den Ball flach halten würde. Bevor jemand klagt, muss es schon ein gewisses Potential haben.
Und wenn sich tatsächlich irgendein Song einer Band irgendwann mal als 'Hit' herauskristallisiert, dann sollten/müssen auch alle an der Entstehung beteiligten ihre Scheibe davon abbekommen. Ist halt eher nur unwahrscheinlich.

Kann aber auch mal passieren. Beispiel: Ich weiß nicht, ob irgendwer hier die Entstehungsgeschichte dieses völlig bescheuerten Songs 'Die immer lacht' verfolgt haben. Da schreibt eine völlig unbekannte Frau einen Song für ihre Freundin, nimmt den auf und brennt ihn auf eine CD. Irgendein Mädchen findet den Song toll und stellt ihn bei Youtube rein. Dort hören ihn zwei DJs, 12 Jahre, nachdem der Song entstanden ist!!, remixen ihn und es wird ein Hit. Natürlich suchen sie nach dem Interpreten, finden auch die Frau, und die profitiert nun von den Tantiemen.
So weit so gut,... Wenn sich jetzt herausstellt, dass sie vielleicht nur den Text geschrieben hat, aber jemand anders die Gitarrenakkorde , dann hätte der natürlich genauso Ansprüche, weil er als Miturheber gilt, obwohl ihm das damals bei der Entstehung des Songs vermutlich völlig wumpe war. Und hier geht's tatsächlich um ein wenig mehr Geld. Der Song ist unglaublicherweise bis auf Platz 2 der deutschen Charts gewandert.
 

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