DGUV V3 Prüfung für jedes Produkt gefordert

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Hallo zusammen,

Eine Frage in die Runde auch insbesondere an die etwas kleineren Musiker Verleiher DJ's etc.

Ist bei euch jedes Gerät jedes Kabel etc. nach DGUV V3 geprüft und gelabelt?

Ich habe jetzt einen Auftrag den ich schon länger angenommen habe doch jetzt stellt sich raus das dort nur Geräte reinkommen die geprüft werden.
Dieses habe ich als kleiner Verleiher nicht und auch wenn ich den finanziellen Aufwand jedes Jahr oder jedes 2 Jahr betrachte ist es ein Wahnsinn ....
Wenn ich jedes Kabel und jeden Vebraucher prüfen lasse dann reden wir von 4 stelligen Summen im Intervall....

Hier wäre ich über ein paar Erfahrungen dankbar.
 
Eigenschaft
 
ACHTUNG: Dies ist keine juristische Rechtsberatung und ich übernehme keine Gewährleistung auf Richtigkeit.

Ich sage nur: Mitgegangen, mitgefangen. Als Gewerbetreibender hast du dich an gewisse Regeln, Vorgaben und Empfehlungen zu halten. Letztere kannstr du befolgen, musst es aber nicht. Die DGUV V3 gehört dazu bzw. du bewegst dich da in einer Grauzone.

Gesetzliche Grundlage:
  1. Laut ArbSchG „§4 Allgemeine Grundsätze“ ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet seine Mitarbeiter zu schützen und mögliche Gefahren an der Quelle zu bekämpfen!
  2. Im „Sozialgesetzbuch 7 15 Unfallverhütungsvorschriften“ ist des Weiteren festgelegt das die DGUV-Vorschriften sogenanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften darstellen und sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich!
  3. Ein Teil der DIN EN ISO 9001 (Zertifizierung) ist die Einhaltung der für das Unternehmen relevanten Vorschriften, Gesetze und Verordnungen.
  4. Zu aller Letzt wird in der DGUV-Vorschrift 1 §1 dargestellt das die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V) für alle Unternehmer und Angestellten gültig sind. Im §2 wird noch auf die Gesetzeslage wie unter Punkt 1 und 2 dargestellt verwiesen.
Quelle: https://main-control.de/Aktuelles/2...en_muss_sich_an_DGUV-Vorschriften_halten.html

Wenn ich dies nun persönlich interpretiere, dann komme ich zu folgendem Schluss:
Als 1-Mann Betrieb (also keine Mitarbeiter) und als nicht Mitglied in der Berufsgenossenschaft (Kleingewerbe/Einzelunternehmen) muss ich dem nicht nachkommen.
Zur Absicherung dieser Vermutung bitte Rechtsberatung beim Profi in Anspruch nehmen.

Ja, solche Dinge sind lästig und kosten Geld, doch was kostet ein Menschenleben? Strom macht nunmal klein, schwarz und hässlich. Deswegen machen solche Vorschriften und Empfehlungen sicherlich sinn, sind jedoch auch teilweise einfach überreguliert.

Ein technischer Defekt kann immer mal, auch unverschuldet, auftreten und dann ist es eben erforderlich, dass man nachweisen kann, dass das betreffende Gerät seit letztem Prüftermin in Orndung war. Keine Versicherung wird in Leistung gehen, wenn da kein Papper drauf ist, vor allem nicht dann, wenn du ein Gewerbe betreibst. So einfach ist das.

Auch können Kunden, wie in deinem Fall, dir vorschreiben, dass du diese Prüfung nachweisen musst und somit kein nicht geprüftes Gerät eingesetzt werden darf. Kommt immer mal wieder vor, was auch vollkommen in Ordnung ist. Dies gilt vor allem und insbesondere für alle möglichen Arten von Verlängerungsleitungen, da hier oftmals der größte Mist passieren kann: Abgerissener PE, beschädigter Mantel, offen zugängliche Kontakte, etc.

Ich würde dir hier empfehlen, lass den Auftrag sausen und teile evtl. deinem Kunden nett mit, dass du keine DGUV V3 geprüften Geräte hast, da es für dich als Einzelunternehmer, ohne anhängige Mitarbeiter und keiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft, nicht zwingend notwendig ist.

In Zukunft, vor allem wenn du weiter expandierst, solltest du dir aber dringend darüber Gedanken machen, denn wehe wenn mal etwas geschieht und einer deiner Kunden oder ein Besucher der VA an einem von dir betriebenem Gerät hängt und zappelt. Da werden dann sehr sehr zeitnah sehr interessante Fragen gestellt.
 
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Vielen Dank für die Antworten,

Ja wir explodieren gerade zu und hier werde ich nicht an einer Prüfung vorbeikommen bzw. werde ich mir so ein Gerät mittelfristig anschaffen und auch selbst diese Zertifikate erwerben um dieses selbst zu machen ….

Lästig aber leider ist es eben so wenn man von einer Garage etwas größer wird...
Ich werde jetzt erstmal genau für diese Produkte diese Prüfungen machen um den Auftrag ausführen zu können und dann mich um Weiterbildungen kümmern um es selbst zu machen und im gleichem Zuge es auch kostengünstig für andere anbieten zu können....

Wer das weiterhin liest und auch selbst etwas dazu sagen kann ob er seine Sachen geprüft hat würde mich einfach mal interessieren.....
 
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Ja wir explodieren gerade zu
Dies impliziert zunächst, dass es sich nicht mehr um ein Ein-Mann Unternehmen handelt und du also Mitarbeiter hast. Diese sind schützenswert und damit greift der Arbeitsschutz, welchem du als Inhaber und Unternehmer nachkommen musst.

Gut also, wenn du die DGUV V3 sehr zeitnahe durchführen lässt und zwar an allen Geräten, welche auch von deinen Mitarbeitern bedient werden könnten.

Ob du dann auch selbst, wenn du das Scheinchen dann hast, prüfen darfst... ich weiß nicht. Eine Prüfung muss immer von einer unabhängigen Person durchgeführt werden, daher vermute ich, dass dies nicht zulässig ist und man deswegen einen externen Prüfer beauftragen muss. Da kann dir aber sicher die Berfusgenossenschaft mehr dazu sagen.

und im gleichem Zuge es auch kostengünstig für andere anbieten zu können....
Auch damit wäre ich vorsichtig, denn die Elektroinnung könnte da dann fuchtig werden so von wegen Dumping und unlauterer Wettbewerb. Das sehen die ansässigen Firmen sicher nicht gerne, wenn man die etablierten Marktpreise unterbietet. Bedenke auch, dass du dann als Prüfer für den Prüfling verantwortlich bist, vor allem dann, wenn ein Schaden mit diesem Gerät entsteht. Ich finde du gehst das viel zu naiv an. Da hängt letztendlich ein riesengroßer Rattenschwanz dran und die Kosten sind nicht ohne Grund so wie sie sind.

PS:
Denkst du auch an die Prüfung deines Hebewerkzeuges (Boxenstative, Lichtstative, Traversenlifte) und eingesetztem Anschlag- und Sicherungsmaterial?! Ich erwähne dies nur, da du ja hier schon Bilder eingestellt hast, auf welchen man eine Truss samt geflogenem Material sieht. Sobald das Zeug so steht, dass sich Personen darunter aufhalten könnten muss das so oder so C1 Zertifiziert sein und ist in jedem Fall regelmässig zu prüfen. Dabei ist es auch vollkommen unerheblich, ob dies nun eine privat VA ist oder eine öffentliche VA. Du bist in jedem Fall dafür verantwortlich, vor allem dann wenn mal etwas passiert.
 
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Eine Prüfung muss immer von einer unabhängigen Person durchgeführt werden, daher vermute ich, dass dies nicht zulässig ist und man deswegen einen externen Prüfer beauftragen muss.
Das ist so nicht korrekt. Eine Prüfung wird von einer Elektrofachkraft ausgeführt, diese muss vom Unternehmen als solche beauftragt werden. Ob interner Mitarbeiter oder externer Auftragnehmer ist dabei egal.

In einem anderen Forum gab es vor nicht allzu langer Zeit ein ähnliches Thema, auch bzgl. Prüfungen (im Bereich der VT) für Kunden und den Begriff "Elektrofachkraft": https://paforum.de/forum/index.php?thread/136267-prüfung-nach-dguv-v3/
 
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Bist du dir da sicher? Ich ziele dabei auf Interessenkonflikte ab. Dass es einer Fachkraft bedarf (Elektrofachkraft) ist ohne Frage, doch woher kommt die Person. Ja, sie darf auch aus dem eigenen Betrieb kommen, muss aber meiner Meinung nach frei von Interessen der Geschäftsleitung sein, d.h. die Person muss unabhängig agieren und entscheiden können, so dass es eben zu keinerlei Interessenskonflikten kommt.

Bsp.:
Bei der Prüfung eines teuren und dringend benötigten Mischpultes stellt sich heraus, dass dieses durch die Prüfung gefallen ist. Nun ist die prüfende Person aus dem eigenen Betrieb und gehört gar der Geschäftsleitung an bzw. ist mit für den Job verantwortlich bzw. weiß über die Sachlage und dass der Auftrag abgewickelt werden muss. Interessenskonflikt, denn wenn dem so ist und die prüfende Person das Gerät "übersieht" oder durchwinkt, obgleich es einen messbaren Defekt hat, ist dies nicht gut und wäre zu vermeiden. Deswegen bin ich der Meinung, dass es hier zu keinerlei Interessenskonflikten kommen darf und die prüfende Person eben unabhängig und frei von geschäftlichen Interessen sein muss.

In der IT bei der DSGVO ist es ebenso. Der Datenschutzbeauftragte darf keinerlei administrative Arbeiten am IT System nnehaben und darf nicht durch die Geschäftsleitung oder anderen Instanzen beeinflussbar sein, da es eben zu Interessenskonflikten kommen kann. Sicher darf der Datenschutzbeautragte auch aus den eigenen Reihen stammen, aber dieser muss eben frei von Interessenskonflikten sein, um frei in seiner Entscheidungsfindung zu sein.
 
Hier muss man natürlich an das Verantwortungs- und Haftungsbewusstsein der EFK und des Unternehmers/Veranstalters apellieren. Solange nichts passiert, ist alles ok, aber wenn etwas passiert und das durchgewunkene Gerät ist daran schuld und hat keine fristgerechte Prüfung hinter sich, dann werden natürlich Fragen gestellt. Hat die Efk dokumentiert, dass das Gerät aus dem Verkehr gezogen wurde (ist so etwas nötig? Aber besser man hat als man hätte)? Ob es bei einer gefälschten Prüfung seitens der BG Mittel und Wege gibt, herauszufinden, ob das Gerät bereits zum Zeitpunkt der Prüfung defekt war, kann ich nicht sagen.

Aber warum sollte man die Interessen der Geschäftsleitung/des VA umsetzen (bzw warum sollte die Geschäftsleitung die Efk zu illegaler Handlung drängen), wenn man von ihr für die rechtmäßige Prüfung beauftragt wurde (hoffentlich schriftlich)? Dann kann man auf so eine Beauftragung eines Mitarbeiters gleich verzichten, in dem Fall haftet dann wohl eben das Unternehmen.
 
für die rechtmäßige Prüfung beauftragt wurde
Genau dies ist der springende Piunkt: Beauftragt.
Kann sich der Inhaber oder die Geschäftsleitung selbst dazu beauftragen? Ich würde mal sagen nein. Der TS fragt aber genau danach und ist vor allem gleichzeitig wohl Inhaber als auch Teil der Geschäftsleitung.

Eine hierfür beauftragte Person ist rein formell frei von Interessenskonflikten, also alles gut. Darf aber deswegen auch nicht an Instanzen teilhaben, welche dazu führen könnten.

Ein externer Prüfer hat rein formell nur das Interesse die Prüfung korrekt durchzuführen und aufgrund der Ergebnisse entsprechende Ma0nahmen durchzusetzen.
Ein interner Prüfer muss eben dem oben genannten genügend und muss daher unabhängig sein.
Die Beauftragung ist formell, egal ob extern oder intern.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
aber wenn etwas passiert und das durchgewunkene Gerät ist daran schuld
Eben drum und so weit darf es eben nicht kommen.

Aber warum sollte man die Interessen der Geschäftsleitung/des VA umsetzen (bzw warum sollte die Geschäftsleitung die Efk zu illegaler Handlung drängen)
Kein Ahnung. Deiner Fantasie diesbezüglich sind keine Grenzen gesetzt.
Mitarbeiter wird gedroht diesen zu entlassen.
Mitarbeiter erhält Bonus/Vergünstigungen.
Mitarbeiter möchte sich gut mit der Geschäftsleitung stellen, um eben einen persönlichen Vorteil heraus zu arbeiten.
Gründe dafür gibt es genügend, vor allem dann wenn eben Interessenskonflikte bestehen.

Bsp in der IT.
Als bestellter Datenschutzbeauftragter kann ich klipp und klar Anweisungen, auch entgegen der Geschäftsleitung, durchsetzen, ohne dass ich mir Gedanken über eine Kündigung machen muss, sofern meine Maßnahmen verhältnismässig und richtig sind. Ich bin von gesetzeswegen geschützt und damit frei von Interessenskonflikten.

Im Fall der DGUV muss eben der damit beauftragte oder gar bestellte Mitarbeiter das ganze verhältnismässig durchsetzen, d.h. im Bedarfsfall auch den Stecker vom Gerät abknippsen, ohne sich damit arbeitsrechtliche oder gar persönliche Konsequenzen aufzuladen.
 
Kann sich der Inhaber oder die Geschäftsleitung selbst dazu beauftragen? Ich würde mal sagen nein.
Ich würde sagen: kommt darauf an ;)
In den Texten der DGUV steht, soweit ich weiß, dazu nichts explizit. Beauftragt der Inhaber (als Person) sich selbst als Efk, könnte ich es einerseits als Insichgeschäft abtun und vermeiden, andererseits haben doch gerade die kleinen 1- oder 2-Mann-Verleihbuden eben nicht das Geld für einen externen Prüfer und machen es selber (wieso jemanden beauftragen, wenn man selbst die fachlichen Voraussetzungen hat?). Ich finde, besser man hat überhaupt eine Efk, gerne aus den Reihen der Geschäftsleitung, als gar keine.
 
gerade die kleinen 1- oder 2-Mann-Verleihbuden eben nicht das Geld
Damit ist ja schon das nächste gaaaaanz große Problem am Start, denn welche Kleinstbude macht das denn überhaupt? Welche Kleinstbude hat denn überhaupt eine Fachkraft? Das sind in der Regel Hobbieisten oder Personen, welche halt mal hier Fuß fassen wollen. Verstehst was ich meine? Unser TS ist das beste Beispiel dafür und solche gibt es zu Hauff da draussen. Es ist ja löblich, dass sich der TS in eine korrekte Richtung bewegen möchte, doch wird er es auch tun und wenn ja wie lange wird es andauern?

Schau doch einfach mal bei den ganzen Klein VAs auf Hebewerkzeug, Anschlagmittel, Leitungen, Geräte. Man wird da immer und immer wieder Material finden, welches nicht geprüft ist, obwohl es geprüft sein müsste.

Selbst in den meisten Betriebsstätten (Arztpraxen, Rechtsanwaltsbuden, Steuerfachbuden, etc.) finden sich Gerätschaften, die noch nie einen Papper gesehen haben und wohl auch nie sehen werden.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
In den Texten der DGUV steht, soweit ich weiß, dazu nichts explizit.
Und damit ist das ganze fast sinnfrei, denn über dieses Schlupfloch kann man sich immer irgendwas zhusammen basteln.

Bei der DSGVO hat man direkt einen Riegel vorgeschoben, in dem man eben aufgrund von Interessenskonflikten solche Konstrukte ausschliesst.
 
Vielen Dank für die viele Infos.
Ich werde mich morgen nochmal mit jemanden unterhalten der solch eine Prüfung hat und mal fragen ob er das vielleicht kostengünstig machen kann.....

In der Tat bin ich aus dem nichts heraus entstanden und es wächst halt aber mir ist immer wichtig alles ordentlich und professionell um zusetzen und Funktionstüchtigkeit und Zuverlässigkeit steht ganz oben .
Eine Firma jährlich zu beauftragen ist finanziell absolut schwachsinnig da es Beträge in 4 stelliger Summe sind und sich jedes Jahr wiederholt.
Eine große Veranstaltungsfirma wird das weniger Interssieren weil diese auch Aufträge hat die von anderem finanziellem Rahmen kommen als wie bei mir....

Wichtig wäre es ,dass ich es selbst machen könnte....aber ob dieses machbar ist , muss man erfragen......

Es stehen einige Weiterbildungen an die ich einfach machen will um möcht in der Region sicher weiter zu bilden ..ö
 
Etwas was hier vielleicht völlig vergessen wurde:

Man kann lammentieren, geht mich nichts an, ich bin 1Mann Betrieb und ist mir völlig egal. Mag sein, alles schön und gut.



ABER:

Wenn dein Kunde, in seiner Vergabeverantwortung, dir als Auftragnehmer vorgibt das du dich an gesetzliche und BG Vorschriften halten musst, dann ist dies ein Teil Auftrags. Du hast nun effektiv drei Möglichkeiten:

1. sich an Gesetze und Vorschriften halten

2. einfach ignorieren und im Zweifelsfall Vertragsstrafen oder Auftragsverlust riskieren

3. Auftrag ablehnen und an eine andere Firma, die sich an Gesetze und Vorschriften hält, abgeben
 
Ich bin schon auf der Suche nach einem Gerät was ich kaufen werde.
Ob ich es dann selbst prüfen darf weis ich nicht aber ich habe jemand den ich kenne der solch einen Schein hat und dann gibts halt mal ein Kasten Bier und etwas Trinkgeld das er mal in meine Halle kommt und ein paar Stecker einsteckt.....
 
Dies wäre die unterste Kampflinie, wenn es DGUV konform sein soll.
https://www.benning-shop24.de/sicherheitspruefgeraete-benning-st-725-050316-p-782.html

Und nein, der kleinere 710er ist nicht vollständig DGUV konform. Warum? Das hängt mit der Meßmethode des Schutzleiters zusammen. Auch kann der 710er nur passiv messen. Der 725er kann aktiv messen und ist damit auch für Geräte mit Trafo/Netzteil zu gebrauchen, was in der VA Technik ja sehr häuftig vorkommt.

Alles darunter ist nicht zu gebrauchen.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Ob ich es dann selbst prüfen darf weis ich nicht
Messen darfst du selbst und auch prüfen. Allerdings muss eben eine Elektrofachkraft daneben stehen und das dann Abnehmen. Die Plakte darf nur die Elektrofachkraft ausstellen bzw. die korrekte Prüfung samt Meßwerte im Prüfbuch bestätigen.

Ich frage mich gerade was an den letzten Posts nicht klar wa, denn aus denen geht genau dies unmissverständlich hervor.
 
Das Fluke ist sicherlich der Mercedes unter den Messgeräten, keine Frage.

Oh, was ich noch vergessen hatte: Jedes Meßgerät muss natürlich auch selbst geprüft sein, sonst ist die Messung null und nichtig. Das heißt, dass du dein Prüfgerät selbst regelmässig prüfen lassen musst, am besten durch den Hersteller selbst. Bei Fluke wird das sicher nicht billig. Nur so ein wirrer Gedanke von mir.

Ist die Kiste denn selbst noch innerhalb der Prüffrist? Da könnte sich das Schnäppchen ganz schnell als Groschengrab herausstellen.
 
Dass muss ich alle noch abklären......
Fand das Angebot für um die 800€ interessant.....
 
Nach langem hin und her und etlichen Telefonaten steht fest:

Es wird keine Prüfung geben.

Weil :

1. Der finanzielle Rshmen sprengt alles weil :

A) Kien Elektriker bin und keine Weiterbildung zum DGUVV3 Prüfer machen darf und auch bei einer 2 Wöchigen Ausbildung zur Elektrofachkraft und danach noch die DGUV Prüfung ablegen muss trotzdem noch ein Elektriker mich kontrollieren.

B) die Prüfung bei mir jährlich sein müsste und ih soviele Artikel hätte das wir nie größere 4 Stellige Summe jährlich hätten wenn ein Prüfdienst dieses macht.


Ich werde für den einen Auftrag etwas abspecken und nur gewisse Dinge hinstellen und diese werden geprüft.

Ich habe auch mit anderen Firmen gesprochen die teilweise seit 25 Jahren existieren und diese haben sowas auch nicht trotz Angestellter und Co.

Sollte ich mal größer werden und einen festen Angestellten haben dann werde ich einen Elektriker einstellen :)
 
ALTER JETZT PLATZT MIR DER KRAGEN!!!

du vermietest allen ernstes Hüpfburgen und Musikanlagen, die Kindern zugänglich sind, und bist nicht bereit vernünftig zu arbeiten?


wir wollen zwar nicht hoffen, das jemand einen schlag bekommt, aber bei dir wäre es der richtige
 
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Mein Tipp: Du leihst dir ein Testgerät (oder kaufst dir eines für etwa 800€, etwa das Benning ST 725), liest dir ein bisschen was zusammen über Prüfablauf, Gerätebedienung etc. und prüft immer die Geräte, die für einen Auftrag rausgehen. Vernünftiges Labeling der Geräte nicht vergessen. Die meisten Prüfgeräte sagen dir sogar, was du wie zu prüfen hast und ob die Werte im Rahmen der Norm liegen oder nicht.

In meinen Augen ist eine Prüfung von jemandem, der vlt nicht zu 100% den Anforderungen an einer EFK gerecht wird, besser als gar keine (aber du erscheinst ja auch nicht komplett ahnungslos). Selbst wenn die letzte Prüfung länger her ist als die Frist erlaubt, besser als nix.
 

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