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Equipment als Schuldenausgleich

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Wäre ein Unter-Vermieter berechtigt, Teile des Equipments, das noch im Proberaum stünde nach einer längeren Zeit von 1-2 Jahren zu verkaufen um dadurch verbliebene Mietschulden auszugleichen, wenn der Unter-Mieter nicht mehr greifbar wäre und weder vollständiger Name noch sonstige Personalien bekannt wären? Lässt sich das sagen oder müsste definitiv der Rechtsweg gegangen werden, bevor der Schritt möglich wäre?
 
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Ich empfehle dazu einen Anwalt zu konsultieren.
 
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Du wirst hier keine Rechtsbelehrung erhalten.

Aber ich glaube nicht, dass er das darf. Egal ob 1 Woche oder 10 Jahre, es ist nicht sein Eigentum.
Da müsste man schon einen Gerichtsbeschluss haben um das Zeug zu pfänden. Nur meine Meinung - kein Wissen
 
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Was um alles in der Welt ist
ein Unter-Vermieter
???

Und
wenn der Unter-Mieter nicht mehr greifbar wäre und weder vollständiger Name noch sonstige Personalien bekannt wären
, dann hat der (Unter)Vermieter ziemlich gepennt. Wer vermietet denn, ohne seinen Mieter zu kennen? Schön doof...

Keine Rechtsberatung, aber ich werfe mal das Stichwort "Vermieterpfandrecht" in die Runde. Wie's dann weitergeht, weiß der Rechtsanwalt (und der ist nicht so teuer, wie man oft glaubt, und bringt die Angelegenheit meistens zu einem befriedigenden Ende).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dem "keine Rechtsberatung" hier schließe ich mich an. Aber überleg mal, was gebrauchtes Equipment nach 1 bis 2 Jahren weiterem Rumstehen noch bringt. Und auch wenn ein Anwalt nicht so teuer ist, wie man manchmal glaubt, sind seine Kosten vom Anspruchsteller zu tragen, schmälern also noch weiter den möglichen Ertrag und das sind von vermutlich so um die 300 Euro, wenn es bei einer Rechtsberatung bleibt, bis sicher vierstellig, wenn ein Gerichtsurteil beschafft werden muss.
 
überleg mal, was gebrauchtes Equipment nach 1 bis 2 Jahren weiterem Rumstehen noch bringt.
Das kommt auf das Equipment an. Mehr wert wird's in aller Regel nicht ;)

Und auch wenn ein Anwalt nicht so teuer ist...
Da stellt sich doch schon die Frage, wen @MechanimaL verklagen will, wenn er nicht mal weiß, wie der "Unter-Mieter" heißt und dieser nicht greifbar ist...

Aus der anderen Richtung betrachtet: Wie hoch ist das Risiko, dass der "Unter-Mieter" noch kommt und sein Equipment herausverlangt, wenn er, ohne die Miete zu zahlen, verschwunden ist und sich offenbar seit längerer Zeit nicht mehr um das zurückgelassene Zeug kümmert? Die sich daraus ergebende Handlungsmöglichkeit ist kein Rat meinerseits, sondern nur eine eher pragmatische Überlegung. :engel:
 
So unter Rockern: wenn ihr eh keine Freunde seid, was gibt's zu verlieren?
:cool:
 
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Wäre ein Unter-Vermieter berechtigt, Teile des Equipments, das noch im Proberaum stünde nach einer längeren Zeit von 1-2 Jahren zu verkaufen um dadurch verbliebene Mietschulden auszugleichen, wenn der Unter-Mieter nicht mehr greifbar wäre und weder vollständiger Name noch sonstige Personalien bekannt wären? Lässt sich das sagen oder müsste definitiv der Rechtsweg gegangen werden, bevor der Schritt möglich wäre?
Von welchem Rechtsweg ist eigentlich die Rede?

Natürlich ist der Rechtsweg einzuhalten. Ist nur die Frage, wie der aussieht ...
Wenn es einen Mietvertrag gibt, steht da auch irgendwas über Kaution und Umgang bei Mietschulden oder so etwas. Normal ist doch, dass man seine Mietschulden einfordert. Und zwar schriftlich und dann mit Mahnung und dann mit Androhung von eines einklagbaren Titels. Und dann könnte irgendwann auch die Pfändung des Zeugs, was im Proberaum rumsteht, anstehen.

Das heißt, dass es einen nachweisbaren Weg von Rechnung, nicht bezahlung, Mahnung etc. gibt.
Wenn keine Adresse bekannt ist, sollte die rauszufinden sein. Auch das ist nachweisbar.

Das sind alles Sachen, die man machen kann, ohne dafür einen Anwalt zu bemühen. Wenn man das schon gemacht hat, kann man auch schauen, ob es irgendwo eine kostenlose Rechtsberatung gibt, wo man die letzten Fragen klärt.

Da nachdem, was Du schreibst, aber davon auszugehen ist, dass gar kein Mietvertrag vorhanden ist (weil Du ja sonst den vollen Namen und die letztbekannte Adresse hättest), habt Ihr eine mündliche Vereinbarung getroffen, bei der man allerdings davon ausgeht, dass sie dem entspricht, was allgemein gültig ist, also dass Ihr einen üblichen Mietvertrag geschlossen hättet, hättet Ihr einen geschlossen, wobei Du wieder zurück auf Start bist. Du musst also in irgendeiner Form nachweisen, dass Mietschulden entstanden sind, seit wann und in welcher Höhe und dass Du Dich bemüht hast, die einzutreiben und die Person ausfindig zu machen - überr Freunde, Bekannte etc.

Nur mal by the way: Ich vermute, der Ex-Untermieter hat keinen Schlüssel mehr. Wie hat denn dann eigentlich die Schlüsselübergabe stattgefunden und was war denn dann die Vereinbarung?
Und geht es Dir eher darum, dem einen auszuwischen oder geht es Dir darum, irgendwas von den aufgelaufenen Mietschulden zurück zu bekommen, willst Du sein Zeug haben oder brauchst Du den Platz, den das Zeug des Ex-Untermieters im Proberaum beansprucht?

Nur mal so als Überlegung: Man könnte mal versuchsweise das Zeugs auf ebay-Kleinanzeigen reinsetzen mit der Aufforderung, dass die Person, der das gehört, sich binnen von zwei Monaten bei Dir melden soll. Beziehungsweise, wer weiß, wem das gehört, mit Dir Kontakt aufnehmen soll. Dann hast Du wenigstens irgendwas gemacht, um da Ordnung reinzubringen.

x-Riff
 
Man könnte mal versuchsweise das Zeugs auf ebay-Kleinanzeigen reinsetzen mit der Aufforderung, dass die Person, der das gehört, sich binnen von zwei Monaten bei Dir melden soll.
Gaaanz schlechte Idee!
"Ich verkauf was, was mir nicht gehört" (und das schreibe ich auch noch in die Anzeige rein) ist ein Fall für den Staatsanwalt...

Beziehungsweise, wer weiß, wem das gehört, mit Dir Kontakt aufnehmen soll.
Zum einen bin ich nicht sicher, ob ebay-Kleinanzeigen für solche Aufrufe zur Verfügung steht.
Und zum anderen müsste das Zeug schon was Außergewöhnliches sein oder besondere Kennzeichen haben, denn Equipment, das in Proberäumen rumsteht, ist meistens Stangenware. Wer soll anhand von Bildern da wissen, dass ausgerechnet dieses Zeug dem XY gehört? Und "Das ist meine Marshall-Box" kann praktisch jeder behaupten, der einen Kaufbeleg für eine solche Box vorweisen kann.

wenn ihr eh keine Freunde seid, was gibt's zu verlieren?
In diese Richtung gehen auch meine Überlegungen.
 
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Zum konkreten Fall kann (und will) ich nichts sagen. Aber ich weiß aus dem Bekanntenkreis von einer Frau, die dem erst verschwundenen und dann in einer JVA aufgefundenen Mieter (einer Wohnung) den Inhalt der Wohnung (Möbel, Fernseher, wasweißichnoch) abkaufen musste, bevor sie die Wohnung - auf eigene Kosten - räumen, entmüllen und renovieren konnte. Die vorausgegangene Räumungsklage ging natürlich auch auf ihre Kosten, so wie sie auch auf den Mietschulden sitzen blieb (mir von der Frau selbst erzählt, also nicht über x Ecken im Stille-Post-Verfahren erfahren!). Verrechnen der Mietschulden mit dem Kauf des Wohnungsinhalts war offenbar auch nicht möglich, sie musste dem Typen das Geld tatsächlich überweisen ...
 
@Houself Zwo
das mit ebay war natürlich nicht als Verkaufsanzeige gedacht ...
 

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