rechnung für nen gig

maads
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tach

wir hatten am wochenende nen gig. nach der veranstalltung wurde uns gesagt das wir eine rechnung stellen sollen. wie funktioniert das? ist der vereinbarte betrag der im vertrag festgehalten wurde netto oder brutto? was ist wenn der vertag nicht eingehalten wurde. die frei essen und getränke wurden um 50% gekürzt (siehe anderen beitrag von mir).

danke schonmal
 
Eigenschaft
 
Soweit ich weiß benötigt ihr ein Gewerbe um eine Rechnung austellen zu können.
 
jeder mensch darf eine rechnung ausstellung, du darfst (als nicht gewerbe) nur keine mwst ausweisen. meistens ist es auch so gehandhabt das der Vertrag gleichzeitig als Rechnung dient (steht ja alles drauf)

das mit dem essen/getränke ist eine sache die ihr selbst klären müsst, am besten mit dem Veranstalter nochmal reden.

ansonsten einfach ne normale rechnung und die gage drauf schreiben, es gibt auch noch irgend so einen kleinen satz bzgl. der MwSt. der fällt mir aber grad ned musst mal kurz googlen, nach "Rechnung Privat" oder so =)
 
Meist will sich der Veranstalter auch noch die sog. "Vorsteuer" herausziehen. Das dürft Ihr wohl nicht, wenn die Band, falls überhaupt, auch nur ein Kleingewerbe hat.

Ihr dürftet wohl eher eine Quittung über die Gage ausstellen. Rechnungsbetrag incl. MWST. Ergo nicht netto + Steuer 19% = Rg-Betrag.

Catering (keine Imbißware !) schreiben wir eigentlich auch vor. Alkohlfreie Getränke etc
 
Einfach den Betrag bestätigen und gut ist. Statt Quittung schreibst du einfach Rechnug drauf. Adresse, Unterschrift drauf hat bei uns immer gereicht, bevor wir das Gewerbe angemeldet haben.

Vorsicht bei der MwSt. Ich gehe davon aus, ihr seid nicht Umsatzsteuerpflichtig (=MwSt für den Verbraucher, ganz grob).
Auf der Rechnung keine Steuer erwähnen (auch nicht incl. Steuer oder so). Einfach den Betrag und AUS.

Der Veranstalter könnte sich die USt die in eurer Gage enthalten ist nämlich zurückholen, daher will er eine Rechnung. Das geht aber nicht. Lasst euch nicht dazu verleiten, eine Steuer auf der Rechnung auszuweisen, das gibt Ärger. Ihr habt nichts falsch gemacht, der VA hätte sich informieren müssen.

Nebenbei gilt für Künstler der verminderte Steuersatz von 7%.
 
danke für eure antworten.

kann ich, obwohl nicht im vertrag festgehalten, ersatz für die nicht bekommenen speisen und getränke verlangen? ich meine soll ich einfach ne pauschale zusätzlich auf die rechnung setzen,
 
Lass es, wenn du dort nochmal spielen willst. Die 100 Euro machen jetzt den Bock auch nicht mehr fett.
Aber beim nächsten Mal stellst du deine Ansprüche gleich in deinem Vertrag und darin ist das kostenfreie Catering durch den Veranstalter ein Vertragsbestandteil.
 
Würd ich auch von abraten - Geld kriegst du von dem sowieso nicht mehr. Vor allem wenn du keine schriftliche Vereinbarung hast, mit der du ihn drauf festnageln kannst. Da besteht eher die Gefahr, dass er euch in der Szene als Gierlappen darstellt und ihr Probleme kriegt an Gig's zu kommen...

LG, Sketch
 
naja der veranstalter ist ne gemeinde also in der szene wahrscheinlich nicht wirklich involviert. ich werde morgen nochma dort anrufen und die tante fragen wie es sich in dem fall verhält.
 
wir hatten am wochenende nen gig. nach der veranstalltung wurde uns gesagt das wir eine rechnung stellen sollen. wie funktioniert das? ist der vereinbarte betrag der im vertrag festgehalten wurde netto oder brutto? was ist wenn der vertag nicht eingehalten wurde. die frei essen und getränke wurden um 50% gekürzt
a. Schon mal gut, dass Ihr nen Vertrag hattet.
b. Ich hoffe, Du hast den auch korrekt gelesen und verstanden
c. Die Einhaltung des Vertrages muss natürlich von beiden Seiten gegeben sein. Also Kürzung ist nicht ok, mag aber nen Grund haben, den ich nicht kenne.
d. Eine Rechnung ist im Grunde nichts anderes als eine Quittung, weil der Veranstalter das von der Steuer absetzen will ("Betrag x vom Veranstalter y am Datum z in bar erhalten. Unterschrift)

Üblicherweise wird im Vertrag eine Gage vereinbart. Wenn da nichts von Märchensteuer steht, heißt das, der Betrag ist netto, für Euch, die Ihr vermutlich nicht beim FA gemeldet seid, = Brutto, also das was da steht, muss Euch ausgezahlt werden. Wenn Ihr gemeldet seid, und stellt ne Rechnung aus, müsst Ihr die Märchensteuer drauf schlagen. Die kann der Veranstalter bei seiner Steuererklärung wieder abziehen.

Beispiel: Die Gage wird im Anschluss an die Veranstaltung an die Band ohne Abzüge in bar ausgezahlt. -> Ihr bekommt den vereinbarten Betrag in bar, also keinen Scheck, keine Überweisung ggf. gegen Austellung einer Quittung und fertig.
Wenn das dann anders gehandhabt werden soll, bedarf es Eurer Zustimmung (sinnvollerweise vor Beginn der Veranstaltung abzusprechen), wenn da was anderes steht, hast Du wohl ein Problem. Wenn dort steht, dass die Gage Märchensteuer enthält und Ihr sie nicht ausweisen könnt, weil Ihr nicht gemeldet seid, bekommt Ihr sie auch höchstens netto, d.h. abzgl. der Märchensteuer ausgezahlt.

Ihr dürftet wohl eher eine Quittung über die Gage ausstellen. Rechnungsbetrag incl. MWST. Ergo nicht netto + Steuer 19% = Rg-Betrag.
Aber nur, wenn es so im Vertrag steht, dass die Gage Steuer enthält. Ansonsten ist der Betrag netto, und wenn Ihr nicht gemeldet seid, könnt Ihr keine Steuer ausweisen. Wenn Du eine Quittung mit Steuer unterschreibst, heißt das, Du bestätigst, dass Du von diesem Betrag die ausgewiesene Steuer an's FA abführst, was Du vermutlich nicht machen wirst, wenn Du dort nicht gemeldet bist, und insofern dann ein Problem hättest.

Und überhaupt hier eine kleine Korrektur: Musiker gelten als Künstler, und für die gilt der verminderte Vorsteuersatz von 7%!

Um das ganze Problem zu umgehen, würde ich mich beim FA anmelden und ne Steuererklärung einreichen. Sobald die Gage pro Jahr pro Kopf 2000EUR übersteigt, sollte man es sowieso machen. Da seid Ihr dann in der Lage die Vorsteuer auszuweisen, worüber sich jeder VA freut, das ganze ist gleich ne Ecke seriöser. Für Euch lohnt es sich auf jeden Fall auch, da Ihr dann bei sämtlichen Ausgaben, die Ihr in dem Jahr hattet, die 19% Mwst gegen rechnen könnt, ggf. vom FA am Jahresende erstattet bekommt.

Ganz einfaches Rechenexempel als Beispiel:2000EUR Gage, die Du im Jahr insgesamt netto bekommen hast, das sind 140EUR an Vorsteuer (7%), die Du am Jahresende an's FA abführen würdest (die Ihr vom VA zzgl. bekommen habt), 1500EUR Ausgaben sind 239,50 an Mwst (19%), bekommt Ihr also vom FA 99,50 zurückerstattet, müsst dann 739,50 als zusätzliche Einnahme mit Euer persönlichen Steuererklärung zusätzlich versteuern, was kaum in's Gewicht fällt.
 
ThomasA1000
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dr_rollo
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ThomasA1000
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sketch1002
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so hab denen ne rechnung gestellt ,wie ihr geschrieben habt, hab ich einfach keine märchensteuer drauf geschrieben. und weil ich frech bin,die den vertrag nicht eingehalten haben und das dazu noch absolutes fehlbooking war hab ich noch ne pauschale für speisen und getränke draufgehauen. und wir hamms doch tatsächlich überwiesen bekommen.

ich danke euch für eure antworten.

mfg
 
LongLostHope
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ThomasA1000
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sketch1002
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Bitte beim Thema bleiben oder über PN klären.
Jeder weitere Spam/OT, wird kommentarlos gelöscht!

Danke! :great:

4fs
 
ThomasA1000
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Ganz einfaches Rechenexempel als Beispiel:2000EUR Gage, die Du im Jahr insgesamt netto bekommen hast, das sind 140EUR an Vorsteuer (7%), die Du am Jahresende an's FA abführen würdest (die Ihr vom VA zzgl. bekommen habt), 1500EUR Ausgaben sind 239,50 an Mwst (19%), bekommt Ihr also vom FA 99,50 zurückerstattet, müsst dann 739,50 als zusätzliche Einnahme mit Euer persönlichen Steuererklärung zusätzlich versteuern, was kaum in's Gewicht fällt.

Hallo Leute,

ich bin zwar wirklich kein Mathe-Ass, aber trotzdem glaub ich die Rechnung ist falsch.

z B
19% von 1500 sind nicht 239, sondern 285. 1500 - 285 = 1215
1215 + 140 = 1355
2000 - 1355 = 645

Falls ich falsch liege, wie rechnet Ihr?
 
Genau!
Das Problem das die meisten haben, ist immer das auseinanderhalten von Netto und Brutto. Jemand der beim Finanzamt als Vorsteuerabzugsberechtigt läuft, rechnet eigentlich nur mit Netto-Preisen. Also wenn Du mit einem VA über Gage diskutierst, dann eigentlich immer Netto. Wenn Du ihm dann ne Rechnung schreibst, schlägst Du im Prinzip noch die Steuer (als Musiker den vergünstigten Steuersatz von 7%) drauf. Setzt natürlich auch voraus, das der VA alles über's Finanzamt abwickelt, insofern für ihn kein Aufschlag, weil er die 7% vom FA wiederbekommt, während er bei Bands, die nicht beim FA gemeldet sind, also keine Vorsteuer ausweisen auch keine Steuer vom FA wiederbekommt.
Man sollte dies immer klar stellen, um nicht am Ende die Diskussion zu haben, nicht dass er denkt, wenn ihr über 2000EUR Gage verhandelt, dass das incl. Steuer ist.
Für einen Privatmann z.B. wäre eine Netto-Verhandlung unsinning, da er am Ende sonst 7% mehr zahlen muss, als er eingangs verhandelt hatte. Wenn Du Dir als Privatmensch von einem Handwerker ein Angebot erstellen lässt, bekommst Du das üblicherweise auch Brutto, also incl. Steuer.

Somit ist das genau wie Hank schreibt: Verhandelt Ihr über Netto, kommt die Steuer oben drauf (Netto = 100% und von dem Preis plus 7%). Hast Du einen Bruttopreis und Du willst den Steueranteil rausrechnen musst Du immer 100 plus Steuersatz, also 107 oder 119% runterrechnen. Ist aber auch ohne Dreisatz einfach möglich. Wenn ich in einem Musikgeschäft mir etwas anschaue, rechne ich immer den ausgeschriebenen Preis geteilt durch 1,19 und hab dann den Preis, den ich letztlich effektiv dafür zahlen würde. Insofern rechnet es sich für mich auch oft mehr, wenn ich neu oder zumindest von einem Händler kaufe, der Mehrwertsteuer ausweisen kann, als wenn ich gebraucht kaufe.
 
der strang hat zwar schon paar wochen aufm buckel ;-)

aber eine frage habe ich da doch noch:
weiter vorne wird etwas über das gegenrechnen und die erstattung geschrieben..

ich muss die rechnung jetzt nciht nochmal abschreiben aber da stand soviel wie:
wenn ich 100 euro abgeführt habe und 150euro an anderer stelle bezahlt habe bekomme ich 50 euro erstattet..

das ist doch blödsinn oder?
ich kann doch nicht mehr erstattet bekommen als ich abgeführt habe!
bei dem ganzen umsatzsteuergedöns geht es doch nur darum, dass am ende nur EINMAL gezahlt wird und zwar vom endverbraucher und dann in voller höhe

hier mal eine vereinfachte aber deutliche beispielrechnung (von der ich hoffe sie ist richtig):
ich veranstalte einmal im jahr ein konzert
ich verkaufe 1000 eintrittskarten für je 107€ und jede enthält 7€ umsatzsteuer
das bedeutet der endkunde (der besucher des konzerts) zahlt insgesamt 7000 euro umsatzsteuer
und genau diese umsatzsteuer will das finanzamt in voller höhe haben
nun kann sich das auf verschiedenste weise zusammensetzen..beispielhaft wäre.
ich hab ne 5 köpfige band und jeder bekommt 10% der gage plus umsatzsteuer 700€ also 3500€ sind schonmal weg
für das restliche geld also 500 mal 107€ =53500€
kaufe ich sach und dienstleistungen ein, die jeweil 19% umsatzsteuer enthalten gebe also netto ungefähr 45000 euro aus
in der umsatzsteuererklärung sage ich dem finanzamt also, dass ich zum einen 3500€ umsatzsteuer an die künstler gezahlt habe und zum anderen 8500€ umsatzsteuer an anderer stelle
= 12000€
dann sage ich , dass ich 7000€ umsatzsteuer eingenommen habe.
dann sagt das finanzamt: alles klar, weil du ja schon 12000 bezahlt hast musst du die 7000 nicht abführen bzw falls du sie schon abgeführt hast bekommst du sie zurück
man ist also insgesamt immernoch bei 107000 euro und das finanzamt hat die darin enthaltenen 7000 schon bekommen..

zur verdeutlichung noch eine kleine rechnung
die musiker haben ausgaben für diesen einen auftritt (zb durch anschaffung eines instrumentes etc.)
netto hatte jeder 10000€ bekommen + 700€ umsatzsteuer
einer kaufte ein instrument für 4000€ netto also 4760€ inklusive umsatzsteuer
einer kauft für 2000€ netto also 2380 euro inklusive umsatzsteuer
nun machen beide ihre umsatzsteuererklärung:
von nummer eins will das finanzamt insgesamt 700 euro..da er schon 760 bei dem instrumentenhändler gelassen hat sagt das finanzamt: alles klar umsatzsteuer wurde bezahlt
bei nummer zwei sagt das finanzamt: du hast erst 380 euro gezahlt - wir wollen aber 700 -> gib uns die restl. 320€

soweit mein verständnis dieser sache.
worum es mir geht ist: das finanzamt sagt doch nicht zu musiker nummer1: hey klar du bekommst die 60€ von uns geschenkt - oder??
das wäre mein frage!
 
*gelöscht wegen kurzfristiger inhaltlicher Unsicherheit*
 
@ maads
Kleinen Tipp! Würde mit deinem letzten Beitrag recht vorsichtig sein. Vielleicht kennt dich ja trotzdem einer hier im Forum. Willst ja auch weiterhin Gigs bekommen.
 
soweit mein verständnis dieser sache.
worum es mir geht ist: das finanzamt sagt doch nicht zu musiker nummer1: hey klar du bekommst die 60€ von uns geschenkt - oder??
das wäre mein frage!

Doch, so ist das.
 

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