wir hatten am wochenende nen gig. nach der veranstalltung wurde uns gesagt das wir eine rechnung stellen sollen. wie funktioniert das? ist der vereinbarte betrag der im vertrag festgehalten wurde netto oder brutto? was ist wenn der vertag nicht eingehalten wurde. die frei essen und getränke wurden um 50% gekürzt
a. Schon mal gut, dass Ihr nen Vertrag hattet.
b. Ich hoffe, Du hast den auch korrekt gelesen und verstanden
c. Die Einhaltung des Vertrages muss natürlich von beiden Seiten gegeben sein. Also Kürzung ist nicht ok, mag aber nen Grund haben, den ich nicht kenne.
d. Eine Rechnung ist im Grunde nichts anderes als eine Quittung, weil der Veranstalter das von der Steuer absetzen will ("Betrag x vom Veranstalter y am Datum z in bar erhalten. Unterschrift)
Üblicherweise wird im Vertrag eine Gage vereinbart. Wenn da nichts von Märchensteuer steht, heißt das, der Betrag ist netto, für Euch, die Ihr vermutlich nicht beim FA gemeldet seid, = Brutto, also das was da steht, muss Euch ausgezahlt werden. Wenn Ihr gemeldet seid, und stellt ne Rechnung aus, müsst Ihr die Märchensteuer drauf schlagen. Die kann der Veranstalter bei seiner Steuererklärung wieder abziehen.
Beispiel: Die Gage wird im Anschluss an die Veranstaltung an die Band ohne Abzüge in bar ausgezahlt. -> Ihr bekommt den vereinbarten Betrag in bar, also keinen Scheck, keine Überweisung ggf. gegen Austellung einer Quittung und fertig.
Wenn das dann anders gehandhabt werden soll, bedarf es Eurer Zustimmung (sinnvollerweise vor Beginn der Veranstaltung abzusprechen), wenn da was anderes steht, hast Du wohl ein Problem. Wenn dort steht, dass die Gage Märchensteuer enthält und Ihr sie nicht ausweisen könnt, weil Ihr nicht gemeldet seid, bekommt Ihr sie auch höchstens netto, d.h. abzgl. der Märchensteuer ausgezahlt.
Ihr dürftet wohl eher eine Quittung über die Gage ausstellen. Rechnungsbetrag incl. MWST. Ergo nicht netto + Steuer 19% = Rg-Betrag.
Aber nur, wenn es so im Vertrag steht, dass die Gage Steuer enthält. Ansonsten ist der Betrag netto, und wenn Ihr nicht gemeldet seid,
könnt Ihr keine Steuer ausweisen. Wenn Du eine Quittung mit Steuer unterschreibst, heißt das, Du bestätigst, dass Du von diesem Betrag die ausgewiesene Steuer an's FA abführst, was Du vermutlich nicht machen wirst, wenn Du dort nicht gemeldet bist, und insofern dann ein Problem hättest.
Und überhaupt hier eine kleine Korrektur: Musiker gelten als Künstler, und für die gilt der verminderte Vorsteuersatz von 7%!
Um das ganze Problem zu umgehen, würde ich mich beim FA anmelden und ne Steuererklärung einreichen. Sobald die Gage pro Jahr pro Kopf 2000EUR übersteigt, sollte man es sowieso machen. Da seid Ihr dann in der Lage die Vorsteuer auszuweisen, worüber sich jeder VA freut, das ganze ist gleich ne Ecke seriöser. Für Euch lohnt es sich auf jeden Fall auch, da Ihr dann bei sämtlichen Ausgaben, die Ihr in dem Jahr hattet, die 19% Mwst gegen rechnen könnt, ggf. vom FA am Jahresende erstattet bekommt.
Ganz einfaches Rechenexempel als Beispiel:2000EUR Gage, die Du im Jahr insgesamt netto bekommen hast, das sind 140EUR an Vorsteuer (7%), die Du am Jahresende an's FA abführen würdest (die Ihr vom VA zzgl. bekommen habt), 1500EUR Ausgaben sind 239,50 an Mwst (19%), bekommt Ihr also vom FA 99,50 zurückerstattet, müsst dann 739,50 als zusätzliche Einnahme mit Euer persönlichen Steuererklärung zusätzlich versteuern, was kaum in's Gewicht fällt.