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Cover auf der Facebookseite

dodl
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Morgen,

Ich hab versucht, den ganzen Rechtskram hier zu durchschauen, aber so ganz blick ich nicht durch.
Angenommen eine Band würde an sich nur eigene Sachen machen, aber im Rahmen einer Castingshow soll sie eine Covernummer bringen.
Soweit egal denke ich, die werden dort schon wissen wie man das handelt.

Die Frage ist - dürften sie das selbstgedrehte Demovideo, das die Covernummer beinhaltet auch auf die eigene FB Seite pappen?
Oder gibt es mittlerweile überhaupt legale Alternativen auf die sie verlinken könnten?

danke
martin
 
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ambee
  • Gelöscht von ambee
Primär gilt: es gilt immer die Vorgaben/Nutzungsbedingungen des Portalbetreibers einzuhalten! Dieser ist in erster Linie gegenüber den Urherbern verantwortlich - erst in zweiter Linie könnte dieser gegenüber den Uploadern Regress anmelden.

FB hat hierzu eine eigene Infoseite (um den nachfolgenden Link aufzurufen, musst man sicherlich eingeloggt sein):
https://www.facebook.com/help/308895412492789

Dort steht eindeutig:

Ich möchte einen Inhalt auf Facebook posten und bin nicht sicher, ob ich damit gegen die Urheberrechte einer anderen Person verstoße. Was kann ich tun?

Wir können dir keinerlei juristischen Rat geben. Wenn du dir nicht sicher bist, solltest du den Inhalt nicht auf Facebook posten. Das Posten urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Erlaubnis kann einen Rechtsverstoß darstellen. Wenn du den Inhalt bereits hochgeladen hast, solltest du ihn von Facebook entfernen.

Ob man oder alle sich daran halten, überlasse ich jetzt jedermanns/fraus Einschätzung.

Was die Einbindung von Cover-Versionen z.B. auf der eigenen Bandwebsite einer Coverband in Deutschland kostet, habe ich kürzlich erst hier erklärt:
https://www.musiker-board.de/thread...l-sekunden-gemapflichtig.552494/#post-7411014

Was die AKM in Österreich verlangt, müsste ich erst recherchieren. Tipp: einfach mal dort anrufen, falls deren Website nichts hergibt.
 
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Gruesse!

Danke fuer die Links!
Ganz vergessen - die Band koennte auch den Text ändern. Was das ganze dann ohnehin zu einer erlaubnispflichtigen Bearbeitung machen wuerde. Da bliebe dann nur, die Rechteinhaber zu kontaktieren...
Nur, ob sich ein Riesen Major Label wegen so etwas ueberhaupt beim Hobby Dilettanten meldet? Mal sehen :)

danke
martin
 
Nur, ob sich ein Riesen Major Label wegen so etwas ueberhaupt beim Hobby Dilettanten meldet? Mal sehen :)

Das Problem ist, dass eine ausbleibende Antwort nicht bedeutet, dass man unter Radar fliegt und loslegen kann. Die melden sich so lange nicht, wie es klein und harmlos ist. Wenn ein Video dann viral wird und ein Erfolg ist die Motivation sich mit etwas zu beschäftigen gleich riesig. :/
 
Wirklich?????

Nun zum Thema: Das mit den Coversongs ist immer so eine Sache. Aber generell braucht man für Coversongs immer die Erlaubnis des Rechteinhabers, auch wenn diese vermehrt Milde walten lassen und die Coverversionen ihrer Fans nicht sperren. Aber rechtlich abgesichert ist man eben nicht und das Blatt könnte sich auch sehr schnell wenden.
Bei großen Unternehmen kann es vorkommen, dass diese Verträge mit der GEMA haben und dann muss man für eine Coverversion nicht die Rechte einholen. Die Problemstellung hier: "Ist das noch ein Cover oder schon eine Bearbeitung" (selbst schon erlebt, dass man aus Angst einen Fehler zu machen, lieber gar nichts macht)

Ps: Ich kann jedem empfehlen mal in ein paar Vorlesungen Medienrecht, als Gasthörer, zu gehen, sofern die Möglichkeit besteht. Kann ganz interessant sein.
 
Aber generell braucht man für Coversongs immer die Erlaubnis des Rechteinhabers, auch wenn diese vermehrt Milde walten lassen und die Coverversionen ihrer Fans nicht sperren. Aber rechtlich abgesichert ist man eben nicht und das Blatt könnte sich auch sehr schnell wenden.
Bei großen Unternehmen kann es vorkommen, dass diese Verträge mit der GEMA haben und dann muss man für eine Coverversion nicht die Rechte einholen. Die Problemstellung hier: "Ist das noch ein Cover oder schon eine Bearbeitung" (selbst schon erlebt, dass man aus Angst einen Fehler zu machen, lieber gar nichts macht)

Du hast es im letzten Satz zwar selbst noch angesprochen aber man braucht eben nicht generell die Erlaubnis. Wenn es eine "nahezu vollständige Übereinstimmung mit dem Original" ist, dann entsteht durch die Aufführung ein Vergütungsanspruch, verhindern kann man das aber nicht. Bei einer Bearbeitung muss die Zustimmung vorliegen.
 
Ein paar ganz interessante Zeilen dazu hab ich noch gefunden!

http://www.musikgutachter.de/parodie.html


Ganz salopp formuliert - wenn man die Nummer so richtig verhunzt, dann könnte man sich auf obigen Standpunkt zurueckziehen? :)
Noch dazu wenn auf der Seite sofort ersichtlich ist, dass die Band ganz offensichtlich eine reine Freakshow ist.

cu
martin
 
Einen wichtigen Punkt sollte man bei Facebook auf jeden Fall beachten: die Rechte Übertragung an Facebook, sobald man dort etwas hoch lädt.
Das ist u.U. nicht ohne......:evil:
Anders kann es sich gestallten,wenn man z.B. ein Youtube oder vimeo Video auf Facebook verlinkt.

Topo :cool:
 

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