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Frage zum Arrangieren

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LuGo2
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Hallo Forum,

nehmen wir mal ein, das man ein Arrangement zu einem Stück, wo Melodie und Text schon bekannt ist, (von Manfred Siebald: "Geh unter der Gnade") einen 4-stimmigen Chorsatz arrangiert. Würde es dann eurer Meinung nach gegen das Urheberrecht verstoßen, in dem Falle das man das mit seinem Chor aufführen will und es nicht kommerzial vetreiben will?


LuGo2
 
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Da noch niemand geantwortet hat, gebe ich mal meinen Kenntnisstand wieder:

Musikstücke verlieren ihren urheberrechtlichen Schutz erst, wenn der/die Urheber mind. 70 Jahre gestorben sind.

Für das Arrangement eines geschützten Stückes ist prinzipiell die Genehmigung des Urhebers bzw. seines Verlegers notwendig.

Wenn beim Arrangement keine kreative Leistung, sondern lediglich handwerkliche Arbeit vorliegt und Melodie und Text unverändert bleiben, wird man kaum Probleme bekommen, denn Urheber und Verlage wollen natürlich, daß das Werk möglichst oft aufgeführt wird. Bei jeder Aufführung werden bekanntlich Lizenzgebühren (GEMA) fällig, egal, ob man das Stück arrangiert hat oder nicht. M.E. ist es auch prinzipiell unerheblich, ob mit der Aufführung Geld verdient wird oder nicht.

Es gibt allerdings Pauschalverträge zwischen der GEMA und den Kirchen, wo es eine Rolle spielen kann, ob Eintrittsgelder verlangt werden oder nicht.

Näheres ist in den Merkblättern dieser Seite angegeben:
http://www.wgkd.de/verwertungsgesellschaften.html

Viele Grüße

Klaus
 

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