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Tim
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Hallo,
ich formuliere die Frage mal allgemein:
Darf Person A in der privat gemieteten Wohnung tagsüber (7-20 Uhr) täglich 30-60 Minuten Singen üben, auch in teils brachialer Lautstärke?
Nehmen wir an, im Mietvertrag steht was von Zimmerlautstärke, ist das nicht dann Definitionssache, was man als Zimmerlautstärke erachtet?
Ist es überhaupt zulässig die Lautstärke beim Musizieren zu beschränken, wo dies doch oft in der Praxis gar nicht gehen wird, wenn man konsequent üben will?
Gruß
Tim
ich formuliere die Frage mal allgemein:
Darf Person A in der privat gemieteten Wohnung tagsüber (7-20 Uhr) täglich 30-60 Minuten Singen üben, auch in teils brachialer Lautstärke?
Nehmen wir an, im Mietvertrag steht was von Zimmerlautstärke, ist das nicht dann Definitionssache, was man als Zimmerlautstärke erachtet?
Ist es überhaupt zulässig die Lautstärke beim Musizieren zu beschränken, wo dies doch oft in der Praxis gar nicht gehen wird, wenn man konsequent üben will?
Gruß
Tim
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