Gitarre mit reparierten halsbruch gekauft?

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Mhmmm ... das ist natürlich ärgerlich, aber ich kann Dich zumindest aufgrund der Bilder schon mal sagen das der reparierte Bruch den Anschein hat als ob er gut instandgesetzt worden ist. Optisch natürlich fraglich, aber rein technisch gesehen wohl überhaupt kein Problem. Mein Bandkollege spielt auch so ein Model "NeckBreak" (Gibson Aktustik Gitarre) wie er sie liebevoll schimpft ... nun schon seit 3 Jahren bei ca. 300 absolvierten Gigs un mindestens so vielen Proben ohne einen erkennbaren Nachteil ;)

Ein rechtlicher Rat ist schwierig zu erteilen ... aber das ist ein offensichtlicher Mangel der im Inserat anscheinend weder abgelichtet noch erwähnt wurde. Also ist es ein verdeckter Mangel! Das Recht steht also wenn es hart kommt auf Deiner Seite. Ich würde mich mit dem Verkäufer mit einem Preisnachlas einigen ... wenn er es ablehnt auf jeden Fall den Anwalt einschalten ... mehr kann ich da zu nicht sagen :)

Die Vernunft bestätigt nicht automatisch das Recht ... Recht muss leider in vielen Fällen erst gesprochen werden :(
 
Ich hab ja geschrieben "bei Rechtmäßigkeit der Forderungen". Das muss der TE selbst beurteilen.

Kleines Beispiel:
Meine Freundin hat Babyklamotten über meinen Ebay-Account vertickert. Dabei war ein nagelneues Babyshirt wo das Etikett noch dran war. Es war lediglich ein klitzkleines Loch im Stoff welches vom Pin der Diebstahlsicherung stammte. Also wirklich ein Nadelloch, das halt nicht mehr weg ging weil die die Diebstahlsicherung ungünstig angebracht haben. Meine Freundin hat Lage, Größe, Ursache in der Artikelbeschreibung ausführlich angegeben. Der Großteil der Beschreibung bestand aus diesem "Schaden". Das Oberteil ging dann für 2,50 und 1,40 Versand weg. Es ließ sich nicht lange darauf warten, da beschwerte sich die Käuferin über das Loch. Wir wiesen sie darauf hin, dass das ausführlich beschrieben wurde. Das sah sie nicht ein. Sie wollte ihr Geld zurück. Wir boten ihr an, dass sie auf eigene Kosten das Teil zurück schicken kann und sie dann die 2,50 ohne Versandkosten zurück bekommt. Der Fehler lag ja nicht bei uns. Die hat dann auch mit Anwalt rumgeplärrt (wohlgemerkt wegen nicht mal 4€). Das hab ich mal ganz locker gesehen und sie einfach noch mal auf die korrekte Artikelbeschreibung hingewiesen. Natürlich kein Einsehen. Hab dann selbstverständlich eine negative Bewertung erhalten. Musste mich damit abfinden aber mehr kam nicht.

Solche Vorzeigepersonen der geistigen Führungselite Deutschlands sind mit Sicherheit ein Ausnahme aber immer mal selbst schauen ob der Verkäufer wirklich nicht alles richtig gemacht hat. ;)
 
Hi!
Zunächst einmal vielen dank für die Antworten.
Ich habe alles mehrmals druch gelesen und bin froh, hier mehrere Meinungen zu dem Thema gehört zu haben.

Ich würde gerne noch weitere Meinungen zu dem Dialog hier hören, was sagt ihr dazu ?

Ich hatte ihm jetzt noch einmal wegen den Tonabnehmern und dem Hals geschrieben.
Ich hatte folgende Antworten bekomme (wörtliches Zitat).


Als ich gesagt hatte, dass ein Halsbruch keine normale Gebrauchsspur ist, andere Tonabnehmer drin sind, als er angegeben hatte, und ich dass Kaufdatum für erlogen halte, schrieb er folgendes:

"Also ich kann jetzt meine Fakten benennen: Die Gitarre funktioniert. Nichts ist kaputt und nichts hört sich vom Klang anders oder schlechter an, von dem Datum, wo ich sie kaufte, bis zu dem Zeitpunkt, als ich sie zuletzt in der Hand hatte. Gekauft habe ich sie letztes Jahr im Sommer/Frühling ca und habe 899€ bezahlt.Du hast sie für 500€ wenige bekommen.[Habe 420€ bezahlt] Ich habe auch im Internet nach dieser Gitarre geguckt und da stand "Duncan".
Ob ein Halsbruch oder sowas war, keine Ahnung - mein Bruder sowie Freunden haben die auch benutzt. Wenn man von verschweigen reden würde, dann müsste ich dir ja sagen, was alles damit gemacht wurde, wer sie in der Hand hatte, wieviele Konzerte damit gemacht wurden und ob sich auch jeder die Hände gewaschen hat vor der Benutzung. Niergenswo steht was, wie man was zu beschreiben hat oder sowas. Es ist letzendlich alles heile, nichts kaputt und klingt/funktioniert ohne Makel."


Auf die Frage ob er definitiv nicht bereicht wäre einem Kaufrücktritt zuzustimmen :


" Ich habe ein heiles und funktionierendes Gerät verkauft und das auch für den Preis, der die Wert ist. Ebay gibt da keine Regelungen oder Verpflichtungen an oder sonstiges an.
Und da ich nichts verkehrt gemacht habe und es auch vertraglich angesprochenes Rückgaberecht gibt, beantworte ich deine Frage mit Ja."




Mal rein interessehalber: Wie viel hast du für die Fame den bezahlt? Dann könnte man abschätzen wie hoch die Wertminderung durch den Bruch ist. Abseits jedes Rechts würde mich an diesem Betrag orientieren ob es sich lohnt hier noch mehr Geld und Zeit zu investieren oder die Gitarre vielleicht einfach zu benutzen oder mit einem Verlust von -beispielsweise- 50€ einfach weiterzuverkaufen (natürlich dann mit korrekter Beschreibung). Einen Anwalt einzuschalten kostet natürlich direkt Geld und man läuft immer Gefahr am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ich für mich würde dann halt eher privat noch etwas Druck machen, welche Rechte man hat und in welcher Form und mit welchem Inhalt so eine Mängelrüge zu geschehen kann man gut im Netz recherchieren. Ein Brief vom Anwalt ist ja -erst mal- auch nur ein Brief, der auch nicht mehr Rechtswirkung hat als ein privates Schreiben.
Ich habe 420€ bezahlt. Das war ein Spontankauf, den ich alleine wegen dem Preis und dem angeblich guten Zustand gemacht hatte.

Mhmmm ... das ist natürlich ärgerlich, aber ich kann Dich zumindest aufgrund der Bilder schon mal sagen das der reparierte Bruch den Anschein hat als ob er gut instandgesetzt worden ist. Optisch natürlich fraglich, aber rein technisch gesehen wohl überhaupt kein Problem. Mein Bandkollege spielt auch so ein Model "NeckBreak" (Gibson Aktustik Gitarre) wie er sie liebevoll schimpft ... nun schon seit 3 Jahren bei ca. 300 absolvierten Gigs un mindestens so vielen Proben ohne einen erkennbaren Nachteil ;)

Ein rechtlicher Rat ist schwierig zu erteilen ... aber das ist ein offensichtlicher Mangel der im Inserat anscheinend weder abgelichtet noch erwähnt wurde. Also ist es ein verdeckter Mangel! Das Recht steht also wenn es hart kommt auf Deiner Seite. Ich würde mich mit dem Verkäufer mit einem Preisnachlas einigen ... wenn er es ablehnt auf jeden Fall den Anwalt einschalten ... mehr kann ich da zu nicht sagen :)

Die Vernunft bestätigt nicht automatisch das Recht ... Recht muss leider in vielen Fällen erst gesprochen werden :(
Danke für den Tipp.
Allerdings hätte ich sie mir für das Geld (egal wieviel sie mit Bruch wert ist), alleine wegen dem Gefühl zu wissen, dass der Hals mal komplett ab war, eher nicht gekauft.
(da hätte ich dann gebraucht lieber mehr gezahlt...).

Ich habe ihm jetzt nochmal angeboten die Gitarre komplett auf Vordfermann zu bringen (polieren, einstellen, neue Saiten etc.) und sie auf meine Kosten zurückzusenden.
Wenn das nicht klappt dann werde ich es eventuell wirklich mit einem Anwalt probieren.


Liebe Grüße und Danke,
Simon
 
Ich würde gerne noch weitere Meinungen zu dem Dialog hier hören, was sagt ihr dazu ? [...]dann werde ich es eventuell wirklich mit einem Anwalt probieren[...]

Und führe uns nicht in Versuchung !! Ja, mir ist bekannt, dass in diesem Thread Leute mitdiskutieren, die man als absolut professionell, sachlich und fachlich korrekt handelnd und schreibend einschätzen darf. Aber bevor hier tatsächlich irgendjemand, irgendetwas "Grenzwertiges" verlauten lässt, was wem auch immer vermeidbar schaden könnte, mache ich hier dicht. Eigentlich hast Du selbst, Simon, ja auch die für Dich richtige Entscheidung bereits ernsthaft in Erwägung gezogen (zweiter Teil meines Zitats aus Deinem Vor-Post). Und ich bin der Überzeugung, dass alle hier diese Entscheidung unterstützen würden bzw. es bereits hier so geäussert haben ;-) !! Die Moderation
 
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