Hi!
Zunächst einmal vielen dank für die Antworten.
Ich habe alles mehrmals druch gelesen und bin froh, hier mehrere Meinungen zu dem Thema gehört zu haben.
Ich würde gerne noch
weitere Meinungen zu dem Dialog hier hören, was sagt ihr dazu ?
Ich hatte ihm jetzt noch einmal wegen den Tonabnehmern und dem Hals geschrieben.
Ich hatte folgende Antworten bekomme (wörtliches Zitat).
Als ich gesagt hatte, dass ein Halsbruch keine normale Gebrauchsspur ist, andere Tonabnehmer drin sind, als er angegeben hatte, und ich dass Kaufdatum für erlogen halte, schrieb er folgendes:
"Also ich kann jetzt meine Fakten benennen: Die Gitarre funktioniert. Nichts ist kaputt und nichts hört sich vom Klang anders oder schlechter an, von dem Datum, wo ich sie kaufte, bis zu dem Zeitpunkt, als ich sie zuletzt in der Hand hatte. Gekauft habe ich sie letztes Jahr im Sommer/Frühling ca und habe 899 bezahlt.Du hast sie für 500 wenige bekommen.[Habe 420 bezahlt] Ich habe auch im Internet nach dieser Gitarre geguckt und da stand "Duncan".
Ob ein Halsbruch oder sowas war, keine Ahnung - mein Bruder sowie Freunden haben die auch benutzt. Wenn man von verschweigen reden würde, dann müsste ich dir ja sagen, was alles damit gemacht wurde, wer sie in der Hand hatte, wieviele Konzerte damit gemacht wurden und ob sich auch jeder die Hände gewaschen hat vor der Benutzung. Niergenswo steht was, wie man was zu beschreiben hat oder sowas. Es ist letzendlich alles heile, nichts kaputt und klingt/funktioniert ohne Makel."
Auf die Frage ob er definitiv nicht bereicht wäre einem Kaufrücktritt zuzustimmen :
" Ich habe ein heiles und funktionierendes Gerät verkauft und das auch für den Preis, der die Wert ist. Ebay gibt da keine Regelungen oder Verpflichtungen an oder sonstiges an.
Und da ich nichts verkehrt gemacht habe und es auch vertraglich angesprochenes Rückgaberecht gibt, beantworte ich deine Frage mit Ja."
Mal rein interessehalber: Wie viel hast du für die Fame den bezahlt? Dann könnte man abschätzen wie hoch die Wertminderung durch den Bruch ist. Abseits jedes Rechts würde mich an diesem Betrag orientieren ob es sich lohnt hier noch mehr Geld und Zeit zu investieren oder die Gitarre vielleicht einfach zu benutzen oder mit einem Verlust von -beispielsweise- 50 einfach weiterzuverkaufen (natürlich dann mit korrekter Beschreibung). Einen Anwalt einzuschalten kostet natürlich direkt Geld und man läuft immer Gefahr am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben. Ich für mich würde dann halt eher privat noch etwas Druck machen, welche Rechte man hat und in welcher Form und mit welchem Inhalt so eine Mängelrüge zu geschehen kann man gut im Netz recherchieren. Ein Brief vom Anwalt ist ja -erst mal- auch nur ein Brief, der auch nicht mehr Rechtswirkung hat als ein privates Schreiben.
Ich habe 420 bezahlt. Das war ein Spontankauf, den ich alleine wegen dem Preis und dem angeblich guten Zustand gemacht hatte.
Mhmmm ... das ist natürlich ärgerlich, aber ich kann Dich zumindest aufgrund der Bilder schon mal sagen das der reparierte Bruch den Anschein hat als ob er gut instandgesetzt worden ist. Optisch natürlich fraglich, aber rein technisch gesehen wohl überhaupt kein Problem. Mein Bandkollege spielt auch so ein Model "NeckBreak" (Gibson Aktustik Gitarre) wie er sie liebevoll schimpft ... nun schon seit 3 Jahren bei ca. 300 absolvierten Gigs un mindestens so vielen Proben ohne einen erkennbaren Nachteil
Ein rechtlicher Rat ist schwierig zu erteilen ... aber das ist ein offensichtlicher Mangel der im Inserat anscheinend weder abgelichtet noch erwähnt wurde. Also ist es ein verdeckter Mangel! Das Recht steht also wenn es hart kommt auf Deiner Seite. Ich würde mich mit dem Verkäufer mit einem Preisnachlas einigen ... wenn er es ablehnt auf jeden Fall den Anwalt einschalten ... mehr kann ich da zu nicht sagen
Die Vernunft bestätigt nicht automatisch das Recht ... Recht muss leider in vielen Fällen erst gesprochen werden
Danke für den Tipp.
Allerdings hätte ich sie mir für das Geld (egal wieviel sie mit Bruch wert ist), alleine wegen dem Gefühl zu wissen, dass der Hals mal komplett ab war, eher nicht gekauft.
(da hätte ich dann gebraucht lieber mehr gezahlt...).
Ich habe ihm jetzt nochmal angeboten die Gitarre komplett auf Vordfermann zu bringen (polieren, einstellen, neue Saiten etc.) und sie auf meine Kosten zurückzusenden.
Wenn das nicht klappt dann werde ich es eventuell wirklich mit einem Anwalt probieren.
Liebe Grüße und Danke,
Simon