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Pixabay - ziemlich fragwürdig

Verklagen werde ich natürlich nicht, weil mir bis jezt kein materieller Schaden entstanden ist. In meinem unendlichen Langmut habe ich mich soeben zu dieser letzten Mail an Pixabay aufgerafft:

"

"Sehr geehrtes Pixabay-Team,
ich bekomme von Ihnen keine Antwort auf Emails, aber ein letztes Mal versuche ich es noch.
Ich hatte ein Account bei Pixabay und hatte einige selbst produzierte Musikstücke hochgeladen. Dazu stehe ich. Ich fand das gut, Anderen meine Musik bereitzustellen.
Dann merkte ich aber, dass ich mich in meinen Verfügungsrechten auf diese Musik doch recht einschränke und beschloss, alles zu löschen.
Offenbar sehr naiver Weise nahm ich an, dies mit dem Löschen meines Accounts zu erreichen. Sehr überrascht stellte ich fest, dass dies nicht nur nicht erfolgte, sondern ich jetzt offenbar überhaupt keinen Zugriff auf meine Stücke mehr habe.
Nachdem ich von Ihnen auf meine Anfrage hin keine Antwort bekam, startete ich eine Diskussion im Musikerboard, die mir suggerieren wollte, ich hätte die AGB nicht gründlich genug gelesen. Aber ich lese sie immer wieder und finde keine Erklärung für diesen Vorgang.
Ich bitte Sie hiermit, mir eine Erklärung zu geben oder, noch besser, die Stücke einfach zu löschen. Sie stehen sowieso auf meiner Homepage zum kostenlosen Hören und Download bereit. Aber da kann ich eben Stücke, zu denen ich nicht mehr stehe, selber löschen. Das sollte immer gehen, oder?
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Rawel "
 
Aus dem pixabay-Forum kommt dies:

"
BlenderTimer (Mai 14, 2023 18:21):
Es ist Pixabay nicht möglich, Inhalte von der Website zu löschen, wenn sie bereits mehrfach heruntergeladen wurden. Denn wenn ein zwielichtiges Unternehmen versucht, einen Verbraucher wegen der Verwendung von Pixabay-Inhalten zu verklagen, muss der Verbraucher in der Lage sein, die Inhalte zu finden, um zu beweisen, dass er das Recht hat, sie zu verwenden. Wenn der Inhalt gelöscht wurde, hat der Verbraucher keine Möglichkeit zu beweisen, dass er das Recht hat, die Musik zu verwenden.
Und um das klarzustellen: Sie haben zugestimmt, dass Pixabay Ihre Inhalte den Verbrauchern für immer zur Verfügung stellt. Sie können sich also nicht wirklich beschweren. In der Upload-Vereinbarung steht:
"Wenn Sie Inhalte auf die Dienste hochladen, gewähren Sie Pixabay eine unwiderrufliche, unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie Lizenz (mit dem Recht, Unterlizenzen zu vergeben) zur Nutzung, Vermarktung, Vervielfältigung, Darstellung, Ausstellung, Ausstrahlung, öffentlichen Aufführung, Verbesserung, Veränderung, Anpassung, Modifizierung oder zum Herunterladen der Inhalte (ganz oder teilweise) für jeden bekannten oder zukünftigen Zweck, einschließlich kommerzieller und nicht-kommerzieller Zwecke. Dies schließt das Recht ein, den Inhalt unter der Inhaltslizenz oder einer anderen Lizenz oder Bedingungen, die von Pixabay jetzt oder in Zukunft angeboten werden, weiterzugeben, einschließlich über eine API."
Wenn Sie Zugang zu einem Ihrer anderen Konten benötigen, senden Sie eine Nachricht an @MoninaPixabay."

Und damit endet diese Episode meines Lebens. Möge sie Anderen die Orientierung erleichtern.
(Rätselhaft bleibt mir ja nur, wieso ich dann einzelne Files löschen könnte, als ich noch Zugriff hatte ...nein... Schluss jetzt...)
 
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Zur Vervollständigung noch der heutige kurze Mailwechsel mit Pixabei, welches nun doch direkt antwortete:

"
vielen Dank, dass Sie sich an Pixabay wenden.

Wir verstehen, dass Sie Ihre hochgeladenen Inhalte entfernen möchten, aber unser Team kann sie nicht löschen. Auf Pixabay hochgeladene Inhalte werden öffentlich und dienen als Referenz dafür, dass sie den Inhalt von Pixabay erhalten haben. Aus demselben Grund können Nutzer die Bilder nicht löschen.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Bild nur löschen können, wenn:
1. Sie es innerhalb der letzten 100 Tage hochgeladen haben; und
2. Es hat weniger als 10 Downloads

Wir können den Inhalt ausblenden/löschen, wenn es Probleme mit dem Diebstahl oder dem Urheberrecht gibt.

Sie können mehr über unsere Nutzungsbedingungen hier lesen: https://pixabay.com/service/terms/, Sie können Abschnitt 6 lesen: Hochladen von Inhalten

Ich hoffe, das hilft Ihnen! Wir warten auf Ihre Antwort..."

Naja ,dachte ich, wenn die nun schon warten, dann noch diese paar Zeilen von mir:

"
Ich habe ja jetzt verstanden, dass es dämlich war, Musikstücke von mir auf derartige Weise zu "verewigen". Das wärs.
Ihrer Argumentation kann ich dennoch nicht folgen. Über Löschvorgänge kann man zur Nachweisführung ebenso digital Buch führen wie meine Bank das tut, wenn ich Geld abhebe. Auch ist mir nicht klar, warum zunächst 10 Downloader unwichtiger sind als der elfte.
Aber Sie können beruhigt sein. Ich unternehme nichts weiter und versuche einfach, Pixabay zu vergessen."
 
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Juristisch fände ich es ganz interessant, ob das nicht von vornherein unwirksam ist.

Ich hab jetzt gerade gelesen, dass Pixabay vom Uploader eine Creative-Commons-Lizensierung erfordert. Aber Creative Commons kollidiert ja im Grunde mit deutschem Urheberrecht, nach dem man nicht auf "angemessene Vergütung" verzichten kann. Hat sich jemand schon mal damit genauer beschäftigt?
 
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Juristisch fände ich es ganz interessant, ob das nicht von vornherein unwirksam ist.
Ich habe jetzt gesehen, dass Pixabay ein in Deutschland ansässiges Unternehmen ist. Seltsam finde ich, dass die Ansprechpartner eine Anwaltskanzlei ist. Zumindest sollte so aber deutsches Recht auch durchsetzbar sein. Zumindest sofern gegen ein Recht verstoßen wird.

Hat sich jemand schon mal damit genauer beschäftigt?
Der Fragesteller könnte ja einmal bei einer Kanzlei für Internet und Medienrecht eine kostenlose Ersteinschätzung vornehmen lassen. Ich hatte damals bei einem Problem gute Erfahrungen mit WBS gemacht, kennen vermutlich viele, jetzt WBS_Legal. https://www.wbs.legal/kontakt/

Zuerst hatte ich das Anliegen geschildert, es wurde geprüft und ich habe eine kompetente Ersteinschätzung kostenfrei bekommen und konnte überlegen die Kanzlei zu beauftragen. Ich habe es dann beauftragt und die Einschätzung hat sich als korrekt erwiesen.

Natürlich bieten viele Kanzleien kostenlose Ersteinschätzungen an. Sofern dem Fragesteller das Anliegen wichtig ist, kann er sich ja mal an eine Kanzlei seines geringsten Misstrauens wenden :) Ich würde in so einem Fall aber wirklich zu Fachkanzleien raten, die sich mit diesem Rechtsgebiet gut auskennen. Der normale Anwalt vor Ort der alles macht, ist da vermutlich nicht so erfahren.
 
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@Christian_Hofmann So wie ich den Fragesteller verstanden haben, will er da eh keine Zeit mehr rein investieren und so wichtig ist es ihm nicht.

Das hier...
Ich hab jetzt gerade gelesen, dass Pixabay vom Uploader eine Creative-Commons-Lizensierung erfordert. Aber Creative Commons kollidiert ja im Grunde mit deutschem Urheberrecht, nach dem man nicht auf "angemessene Vergütung" verzichten kann. Hat sich jemand schon mal damit genauer beschäftigt?
...war von mir als eher allgemeine Frage gedacht, aus purer Neugier.
 
Pixabay hat mir jetzt plötzlich angeboten, dass meine Musiken nur noch sichtbar sind für jene, die sie bereits heruntergeladen haben. Das habe ich angenommen, und es funktioniert. Warum nicht gleich (und grundsätzlich) wenigstens so?
 
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Finde es immer wieder erstaunlich, welche Lösungen sich auftun, wenn man am Ball bleibt und nachvollziehbar seinen Standpunkt vertritt.

Faire Sache, finde ich, die am Ende dabei rausgekommen ist. Gut, dass Du nachgehakt hast!

x-Riff
 
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