1 Jahr alte SG, defekter Poti -> Garantie?

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Hallo zusammen,

am 09.03.2009 hab ich mir meine Gibson SG gekauft.
Nun scheint der Volume Poti vom Bridge PU kaputt zu sein (äußert sich durch starkes kratzen, ab und zu wird der PU auch mal extrem leise, obwohl der Vol. Poti voll aufgedreht ist).

War damit nun im Musikladen, wo ich sie auch gekauft hab. Der Verkäufer meint nun dass es kein Garantiefall ist, weil es unter Verschleiss fällt. Aber nach nicht mal einem Jahr?

Es wird zwar nicht die Welt kosten, aber ist das wirklich korrekt so wie der Verkäufer es macht?
 
Eigenschaft
 
Erst einmal sind Garantie und Gewährleistung zwei verschiedene Dinge. Garantie ist eine vom Verkäufer gewährte Zusatzleistung, Gewährleistung ist Pflicht. Gewährleistung bedeutet, dass der Artikel zum Zeitpunkt des Verkaufs sich in dem im Kaufvertrag festgelegten Zustand befindet; bei Neuware also einwandfrei. Seit 2002 beträgt die gesetzliche Gewährleistung bei Neuware 24 Monate, die dir der Händler gewähren MUSS! Bei Gebrauchtware kann die Gewährliestung gekürzt werden.

Der Verschleiß eines Potis wird nicht in Zeit, sondern Betätigungen gemessen. Der Hersteller gibt also an, wie viele Betätigungen das Poti aushält, bevor sich Verschleißerscheinungen zeigen. Solange du tagtäglich allerdings nichts anderes tust, als die Gitarre lauter und leiser zu drehen, sollte es schon ein Jahr halten! Korrekt ist das Verhalten des Händlers nicht, aber ob es sich (zeitlich und finanziell) lohnt dagegen anzustinken eine andere Sache. Ich würde dort einfach nicht mehr einkaufen, vor allem da der Aufwand zum Austausch eines Potis wirklich lächerlich gering ist.
 
Potis drehen gehört sicherlich nicht zu meinen Freizeitbeschäftigungen. Aber danke für die Bestätigung, sehe ich die Sache also nicht ganz so falsch.

Naja also der Laden ist an und für sich eigentlich echt ok. Nur ein Verkäufer ist halt ein ziemlich unsympatischer A***, der war heut leider da.. Gitarren werden immer beim anderen Verkäufer gekauft.
 
Wenn ich ein Jahr lang am Lautstärkepoti einer Stereoanlage drehe und es entsteht ein Defekt, ist es bei Händlern völlig normal, dass die Gewährleistung gegeben wird. Ich habe dort noch nie Diskussionen gehört.

Das sollte Dein Gitarrenladen berücksichtigen.

Nur ein Verkäufer ist halt ein ziemlich unsympatischer A***, der war heut leider da.. Gitarren werden immer beim anderen Verkäufer gekauft.

Die Situation kenne ich und verlange bei solchen Personen immer einen anderen Ansprechpartner. Gilt nicht speziell für Gitarrenläden.

Viel Erfolg beim gewährleisten :)
 
Leider gibt es da das kleine Problem der Beweislastumkehr nach einem halben Jahr. Will sagen, während des ersten halben Jahres muss der Händler Dir ein Fehlverhalten nachweisen um einer Gewährleistung zu entgehen. In Deinem Fall liegt nach einem Jahr die Beweispflicht bei Dir. Mit anderen Worten jegliche Leistung Deines Händlers ist guter Wille... es sei denn Du kannst wirklich nachweisen, dass das Poti nicht durch Dein Fehlverhalten kaputtgegangen ist. Leider lohnt sich das bei einem 10,-€ Artikel nicht.

Konsequenz: Verlange den Geschäftsführer, wenn der das genauso sieht wie der Verkäufer, dann sag Deinem Händler, dass er Dich bei einem solch unkulanten Verhalten nicht mehr wieder sieht, und all diejengien, die Dich kennen auch nicht ;)
 

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