AI/ neuronale Netzwerke für Effekte, Mixing

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Für AI-generierte Musik gibt es kein Copyright, egal in welchem Land. Man kann ein Lied mit eigenen Texten aufpeppen, dann behält man die Urheberrechte an den Lyriken, aber das war's.

Suno.ai ist ein gutes Beispiel, wie künstliche Intelligenz durch ihre bloße Existenz eingespielte Rechtssysteme und Märkte komplett aushebeln kann. Im Grunde stehen wir jetzt schon in einer neuen Welt mit ganz anderen Regeln, die es erst einmal zu erforschen gilt. Die Legislative wird eine Jura-AI brauchen, um überhaupt noch durchblicken und mithalten zu können, so schnell geht die Entwicklung. Und das ist erst der Anfang.

Früher haben wir die Computer gehackt, jetzt hacken sie uns.
 
Für AI-generierte Musik gibt es kein Copyright, egal in welchem Land.
Ich würde ergänzen: noch...

Schließlich müssen die Gesetzgeber an dieser Stelle erst noch tätig werden, weil das Thema AI/KI bisher wohl noch nirgendwo legislativ behandelt wurde.

Ansonsten stimme ich dir zu.
 
Ich würde ergänzen: noch...

Da bin ich mal sehr gespannt. AI wirft philosophische Probleme auf, die wir bisher nicht kannten. Bisher war z. B. klar, dass ein Hundehalter für Fehltritte seines Tieres haftbar gemacht werden konnte, weil ein Hund komplexe juristische Konzepte und Regelungen gar nicht begreifen kann.

Die "Haustiere" der Zukunft werden sehr viel klüger sein als ihre Besitzer, wer haftet dann für wen? Wie könnte man ggf. eine AI bestrafen?
 
Wie könnte man ggf. eine AI bestrafen?

Stecker rausziehen? Speicher löschen?

Die "Haustiere" der Zukunft werden sehr viel klüger sein als ihre Besitzer, wer haftet dann für wen?

Der Besitzer natürlich. Wenn der zu doof ist seiner KI-Maschine anständiges Benehmen beizubringen, wer sonst sollte dafür haften?

Das tut ja nichts ohne dass der Anwender irgend einen Input eingibt.
 
Dazu hat mal eine wichtige Frau gesagt: "Das ist ja für uns alles noch Neuland". Da ging es zwar um etwas anderes, aber nun hat sie doch wieder Recht. :ROFLMAO:
 
Es ist nicht auszuschließen, dass generierte Musik und Lyrics Urheberrechtsverletzung begehen. Sei es nur in Teilen. Immerhin ist das Ergebnis ein Kompost aus urheberrechtlich geschützten Werken.

In dem Fall wäre der haftbar, der die Rechte für sich beansprucht. Bei Suno Pro/Premium also der User und Free darf sowieso nicht kommerziell verwendet werden.

Das heißt: Sich mit fremden Federn zu schmücken, kann durchaus riskant sein.
 
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In dem Fall wäre der haftbar, der die Rechte für sich beansprucht.

Glaub ich nicht. Wie soll das gehen und wer soll das beurteilen. In den meisten Stilen sind die Stücke sowieso recht ähnlich, weil sich auch die Musiker gegenseitig inspirieren. Die AIs machen es auch nicht anders, denn 1:1 wird nirgendwo geklaut. Damit würde man ein Riesenfass aufmachen und am Ende geht das aus wie das Hornberger Schießen.
 
Wie soll das gehen und wer soll das beurteilen.
Beispiel: Es findet sich jemand, der behauptet, dass dein von der KI generierter Song oder ein markanter Teil davon seinem Werk sehr ähnelt. Er geht damit vors Gericht und die Anwälte, Richter und Gutachter urteilen dann darüber.

Da du es veröffentlicht hast und Suno dir alle Rechte übertragen hat, haftest du dafür, falls vorm Gericht entschieden werden sollte, dass der Kläger Recht hat.

Sie geben dem Nutzer nicht grundlos alle Rechte, sondern sichern sich im Falle des Falles ab.
 
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Da du es veröffentlicht hast und Suno dir alle Rechte übertragen hat, haftest du dafür, falls vorm Gericht entschieden werden sollte, dass der Kläger Recht hat.
Das ist aber Spekulation. Derzeit gibt es ja noch keine Gesetze, die sich mit dieser Thematik befassen.
 
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Das ist aber Spekulation. Derzeit gibt es ja noch keine Gesetze, die sich mit dieser Thematik befassen.
Die KI hat noch keine Rechte, aber sie veröffentlicht ja auch nichts. Der Mensch macht es und ihn kann man verklagen.
 
Der Mensch macht den Prompt
Was ist ein Prompt?

Nehmen wir mal an, ich lasse einen Ghostproducer für mich einen Song machen und veröffentliche ihn in meinem Namen. Im Falle einer Urheberrechtsklage (wo ein Dritter behauptet, dass es von ihm geklaut ist) kann ich vielleicht nachweisen, dass es nicht von mir ist, aber ich habe es in die Welt gesetzt und damit Geld verdient. Somit muss ich dafür gerade stehen und nicht der Ghostproducer.

So einen Fall gab es mit der KI noch nicht, aber es wäre leichtsinnig zu glauben, dass man es im Falle des Falles auf die Technik schieben kann und selbst fein raus ist.
 
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Das ist dann aber kein KI spezifisches Problem. Das kann mir auch passieren, wenn ich selbst einen Song schreibe und ihn veröffentliche. Wenn jemand meint, mein Song dei dem seinen zu ähnlich, kann derjenige mich auch verklagen. Oder sehe ich das falsch?
 
nehmen wir mal an, ich lasse einen Ghostproducer für mich einen Song machen und veröffentliche ihn in meinem Namen. Im Falle einer Urheberrechtsklage (wo ein Dritter behauptet, dass es von ihm geklaut ist) kann ich vielleicht nachweisen, dass es nicht von mir ist, aber ich habe es in die Welt gesetzt und damit Geld verdient. Somit muss ich dafür gerade stehen und nicht der Ghostproducer.
im Falle das du mit einem Ghostproducer zusammenarbeitest gibt es überlicherweise eine vertragliche Vereinbarung, daher sollte vor Gericht das relativ einfach zu klären sein, und sollte sich herausstelen das die Vorrwürfe berechtigt sind, wäre der Ghostproducer verantwortlich und belangbar für seine Dienstleistung die dich getäuscht hat.
Solltest du, angenommen,ein respektierter Künstler sein der in der Öffentlichkeit steht, ist es wohl dann auch so das du dann auf der Öffentlich Seite der Buhmann wärst, und entweder du der bist, der Songs klaut, oder der bist, der seine Songs nicht selber schreibst sondern von einem Ghostproducer und nur vorgibst so zu tun, also der Schaden wäre so oder so da
 
im Falle das du mit einem Ghostproducer zusammenarbeitest gibt es überlicherweise eine vertragliche Vereinbarung
Dort wo das Urheberrecht greift, sind meines Wissens nach Ghostproducer illegal, weil in dem Fall die eigentlich nicht übertragbaren Urheberrechte übertragen werden.

Illegale Handlungen vertraglich festzuhalten, ist nicht die übliche Vorgehensweise.
 
ich habe nicht geschrieben das das Urheberrecht abgetreten werden soll, üblicherweise gibt es eine Übereinkunft über die Nutzungsrechte welche an den Auftraggeber übertragen werden, aber Ghostwriting an sich ist vielerorts, auch bei uns in Österreich, legal, die Urheberrechte verbleiben beim Autor.

Aber es gibt sicher auch vereinbarungen mit handschlag-qualität und Freundschaftsdienste, die weniger einen "offizielen" Charakter, insofern kann man bestimmt nicht alles über einen Kamm scheren.

Insofern, ich bin schon bei dir wo du sagst das du als Künstler der den Song veröffentlichst auch dafür gerade stehen muß, und der ja dann auch den Schaden hat.
 
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Wenn die Urheberrechte beim Autor verbleiben, dann sind das Auftragsarbeiten und kein Ghostwriting..
 
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