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Arrangements aufnehmen und auf Plattformen streamen

herrtill
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Hallo zusammen,

auf die Gefahr hin, das meine Frage schon einmal gestellt worden ist, ich es aber nicht finden konnte, wende ich mich nun an die Community hier.

Die Ausgangssituation ist folgende:
Wir spielen mit unserem Musikverein viel Unterhaltungsmusik, aber auch auch konzertant. Aus unserer Gemeine (sind ein Dorfverein) kam nun der Wunsch uns auch auf Spotify und Co zu finden.
Also habe ich recherchiert.

Nach vielen Telefonaten, hat sich für uns herausgestellt, dass wir mit der GEMA nicht in Kontakt treten müssen, sondern das die Plattformen für uns tun (also Spotify und co.). Es geht letztendlich also nur darum, ob wir mit den Versionen, die wir aufnehmen Geld verdienen können (auch wenn dies nicht unser primäres Ziel ist).
Solange sich unsere Aufnahmen also um Cover Versionen handelt sind wir rechtlich im Rahmen (solange die Versionen bei der GEMA gemeldet und unter der korrekten Nennung der Copyright-Inhaber)
Nun arrangieren wir ja nicht selbst und kaufen die Musik bei den gängigen Verlagen direkt ein (z.B. Rundel).
Die gängigen Blasmusik Werke, die von den Verlagen verlegt werden, also sie die Bild- und Bearbeitungsrechte haben, sind damit relativ einfach abgedeckt und Rücksprache ist aufgrund der Größe der Verlage auch recht einfach möglich.

Nun stellt sich mir allerdings die Frage wie es mit den größeren Werken aussieht. Wir spielen viel Unterhaltung und damit kommen wir relativ schnell in Kontakt mit Sony und co. Zwar beziehen wir hier die Noten auch über z.B. Rundel, allerdings haben diese nur die Druckrechte erhalten. Auch finde ich bei der GEMA meist keinen Eintrag der Bearbeitung. Wie müsste ich also hierbei korrekt vorgehen? Führt da ein Weg an den großen Verlagen und Rechteinhabern vorbei? Oder kann ich davon ausgehen, dass wenn das Arrangement abgedruckt werden darf, wir das auch so aufnehmen dürften? (Falls ein Beispiel benötigt wird: Cinderella's Dance für Blasorchester bei rundel.de) Letztendlich steht das Copyright darunter und der Hinweis, dass der Abdruck genehmigt wurde.

Ich hoffe diese Frage ist nicht zu spezifisch

Viele Grüße
 
Willkommen im Forum!

Ich hoffe diese Frage ist nicht zu spezifisch
Das Problem besteht eher darin, dass im Forum keine Rechtsberatung stattfinden darf.

Ist aber ein interessanter Punkt.
Ich würde zwar ganz naiv davon ausgehen, dass die Noten für Blasorchester offiziell angeboten werden und nach dem gesunden Menschenverstand (der in der Juristerei allerdings keine Rolle spielt) wohl kaum zum Schiffchenfalten benutzt werden dürften, sollten eigentlich Aufführungsrechte selbstverständlich sein.
Warum kauft man sonst diese Noten, wenn man sie nicht aufführen darf?

GEMA ist sowieso geregelt (durch den Veranstalter bei Konzerten bzw. durch die Plattformen).

Was sagt denn Dein zuständiger Blasmusikverband zu dem Thema?

Dass bei bekannten Hits und Filmmelodien abseits der deutsch-holländisch-japanischen Blasmusikbearbeitungen zwangsläufig immer die Großkonzerne à la Sony & Co. und wer weiß noch wie viele diverse Rechteinhaber im Boot sitzen, ist zwangsläufig so.

Direkter Ansprechpartner wäre für Euch dennoch der Notenverlag - in dem Fall Rundel.

Ich sehe da [meine Aussage besitzt jedoch keinerlei Wert] keine Probleme - die hättet Ihr nur bei eigenen Arrangements/Bearbeitungen.

Viele Grüße
Torsten
 

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