Da muss ich Dich echt mal enttäuschen: Es ist doch bald Weihnachten und da mag ich nicht scharf schießen

Dass Du das alles aus meiner Antwort herauslesen kannst, finde ich super! Du hast völlig Recht, ich weiß natürlich nicht, was
ent spannungsgleichrichter ist. Aber ich tippe mal auf irgendeinen hessischen Dialekt....
Bitte, jederzeit gerne wieder...
Nicht zwingend! Jeder Händler darf Garantiefälle zum Hersteller schicken - er muss es aber nicht tun, das ist seine Entscheidung. Du darfst das Gerät in vielen Fällen auch selbst einschicken....
Aber zunächst einmal geht es doch um Gewährleistung! Für Ansprüche dieser Art ist Dein Händler zuständig. Das ist gesetzlich geregelt.
Jeder andere Händler müsste völlig bekloppt sein, wenn er sich auf seine Kosten um die Schadensfälle seine Konkurrenten kümmern würde.Wenn Du eine vom Hersteller authorisierte Fachwerkstatt bist, natürlich!
Im anderen Fall kannst Du natürlich mit dem Hersteller (bzw. dem wahrscheinlich zuständigen Importeur) reden. Wäre ich der Importeur, würde ich Fremdeingriffe übrigends mit sofortigem Garantieverlust quittieren! Nur weil jemand eine Glühbirne austauschen kann, muss das mit einem Lüfter ja nicht unbedingt klappen. Genehmigt der Hersteller/Importeur dem Bastler die Reparatur dennoch und dieser wird dabei verletzt (z.B. Stromunfall) - kann der H./I. theoretisch in Regress genommen werden! Aus diesem Grund gibt es solche Garantieabwicklungen eigentlich nur da, wo eine Verletzung unwahrscheinlich ist (z.B. Austausch eines defekten Lautsprecherchassis bei einer Box).
Heisst das, Du hast mit Deinem Amp ChiB einen Besuch abgestattet? Ein solches akustisches Problem lässt sich schriftlich naturgemäß ja nun nicht klären, auch nicht am Telefon....