Aufhängen einer Vierpunkt Traverse an Turnhallenhaken

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An uns trat ein Kunde heran der Lichttechnik mieten möchten.

Er möchte die Vierpunkt Traverse ( 4 Meter ) an den Deckenhaken einer Turnhalle aufhängen.

Gemeint sind damit die Deckenhaken an denen Kletterseile in der Turnhalle befestigt werden.

Ich bin mir nun nicht sicher ob das in der Art zugelassen ist, befestigt werden soll die Traverse
mit Spanngurten und Ketten.

Stattfinden soll dort eine Karnevallsfeier, es befinden sich also Personen unter der Traverse

An der Traverse befestigt werden sollen 8 LED Pars, 4 Rev II, 1 LED Devil

Grüße

Patrick
 
Eigenschaft
 
Würde ich nicht machen.
Es könnte zwar halten (Kletterseil muss auch 120kg Leute + gewisse Dynamik abkönnen), aber das sind vermutlich keine zugelassenen Flugpunkte und die Sache ist zu heikel, um da auf gut Glück was hinzuhängen. Schon gar nicht, wenn sich Persone unter der Traverse aufhalten.

Mit Spanngurten macht man eine Truss auch nicht fest.
Kettenzug mit Schlupf + Steel heißt hier die Devise.

habt ihr die Möglichkeit, Traversenlifte aufzustellen? Gibt es in der Halle noch andere Anschlagpunkte?
 
Danke für deine Antwort.

Traversenlifte haben wir natürlich, nur müsste man die dann in die Mitte vom Raum stellen.
DAs wird allerdings vom Mieter abgelehnt.
Andere Anschlagpunkte gibt es meines Wissens nicht.
Ich habe den Mieter bereits bei Mietanftage darüber Informiert das diese Aufhängeweise an den vorhandenen HAltepunkten nicht zulässig ist.
Wie sieht es da mit der Haftung aus?
Der Mieter meinte er würde sich das dann selber Aufhängen, allerdings müssen wir die Geräte anbringen und verkabeln und haben damit Kenntniss
darüber das die Traverse unter Umständen an nicht zugelassen Haltepunkten angebracht wird.

Kann man dort einen Haftungsausschluß in den Mietvertrag einbringen oder nicht? Trotz das man Kentniss über den Vorgang hat?
Und man zur Verkabelung ja auch vor Ort ist.

Grüße

Patrick
 
Ich kenne die Örtlichkeit nicht, aber im Zweifelsfall müsste man eben ein Traversenviereck aufstellen. Kann man auch durch entsprechende Beleuchtung "salonfähig" machen ;)
 
Kläre das mit der Haftung bitte mit dem zuständigen Bürgeramt bzw. Ordnungsamt.
bzw. WER ist der Veranstalter? DER hat das zu klären.
Dann wirst du u.U. sehr schnell feststellen was ihr da machen dürft und was nicht.
Der Hausmeister einer öffentlichen Halle ist über das was erlaubt ist und was nicht übrigens genauso gut informiert.

Hierzu bitte keine weiteren Postings in der Art von "man könnte, man sollte man müsste, im Zweifelsfall, unter Umständen..... etc.pp"
 
Servus Harry, ich fühle mich hier einfach mal angesprochen ;) Ich denke ich habe klar gemacht, dass man da nichts hinhängen sollte, wenn man sich nicht ganz sicher ist. Daher auch die alternativen Empfehlungen.

Deine Tipps bezüglich Bürgeramt/Ordnungsamt/Hausmeister sind gut. Man sollte da zumindest mal anfragen, was denn geht. Ob was dabei rauskommt hängt stark von der Kompetenz der jeweiligen Ansprechpartner ab.
 
Servus Hell_Dunkel,
nein - ich habe niemand persönlich angesprochen. Ich wollte nur verhindern, dass der Thread abdriftet.
Ich würde zuerst den Hausmeister ansprechen. Der ist auch derjenige der am Tage der Veranstaltung sagt: Ja oder Nein.
Und richtig: man merkt sehr schnell ob er die Verordnungen und die Reaktion der vorgesetzten Beamten kennt oder nicht. Aber ein Gang zum Ordnungsamt bleibt sowieso nicht erspart wegen des Gestattungs- und des Mietvertrages. Und genau DA gehören diese Punkte geklärt.
 
Das mit dem Karee Aufbau ist natürlich eine super Sache, aber leider nicht im Budget des Mieters :)

Beim Ordnungsamt werde ich eine Entsprechende Anfrage machen, was den Hausmeister anbetrifft ist seine Aussage:

" Was Menschen trägt hält auch eine Alutraverse " was in gewisser weise auch richtig ist, aber keinen Aufschluss darüber gibt ob es nun
rechtens ist eine Traverse an diesen Haltepunkten mit Ketten zu befestigen oder nicht.

Unter Umständen ist es sogar Sinnvoll diese Mietanfrage abzulehen, denn von seitens des Veranstalters gibt es da keinerlei Einsicht das vorher geprüft werden sollte
ob der Aufbau zulässig ist oder nicht.

Grüße

PAtrick
 
Bezüglich Hausmeister in dem Fall: klingt zwar relaxed - aber er weiß es nicht. Und im Fall des Falles bringt euch eine solche Aussage nicht weiter.
Es gibt beim Ordnungsamt jemand der sagen muss Ja oder Nein, glaub es mir. Aber wie gesagt: das würde ich dem Mieter/Veranstalter überlassen weil DER unterschreibt sowohl Gestattung als auch Mietvertrag, nicht du.
 
He Harry,

Ich habe ja bereits bei Mietanfrage des Veranstalters darauf hingewiesen das diese Aufbauform
Amtlich geprüft und genemigt werden muss.

Meine grösste Sorge ist aber, wer haftet wenn etwas passiert?
Immerhin habe ich die Ausrüstung verliehen und habe Kenntnis vom fragwürdigen Aufbau den der
Mieter meiner Ausrüstung plant.

Hier können Menschenleben in Gefahr sein, und bin ich als Verleiher in der Pflicht solche Aufbauten zu verhindern?

Ich möchte in die Auftragsbestätigung reinschreiben das der Mieter von mir darauf hingewiesen wurde das die Aufbauvariante fragwürdig ist und ich jegliche Haftung ablehne, die frage ist nur ob der Text auch Bestand hat wenn wirklich was passiert.

Besten Dank für die bisherigen Antworten

Grüße

Patrick
 
Sorry Patrick - aber eine Rechtsberatung
1. dürfen wir nicht
und
2. können wir nicht geben
siehe Boardregeln

Und genau das verlangst du.
Du sprichst was von "Auftragsbestätigung". Bist du gewerblich? Dann ist das ja wohl kein Problem, das über deinen Rechtsberater in die Geschäftsbedingungen mit reinzunehmen.
Machst du es privat - oder vielleicht sogar schw... ?? Dann nützt dir auch eine Auftragsbestätigung nix.
Dann würde ich sagen : wir beenden den Thread hier
 
Du hast völlig recht, ich sollte da meinen Rechtbeistand befragen.

Trotzdem danke ich euch für die vorangegangenen Postings und werde dem Forum weiter treu bleiben.

Ja ich mach das Gewerblich und verdiene damit mein Geld.

Sonst hätte ich nicht die Ausrüstung die ich habe :)

Nochmal danke an alle für die Tips.

Grüße

Patrick
 
Was Harry schreibt ist absolut richtig.

Hinzufügen möchte ich nur die Frage, ob du dir wirklich sicher bist, einen solchen Auftrag stemmen zu können. Wenn der Mieter Dry&Hire annimmt und alles selbst aufbaut, ist das sein Problem. Moralisch bist du aber in der Pflicht, vergiss auch das nie ;)

Sobald du aber beim Aufbau beteiligt bist, bist du als Anbieter (bzw. der bestellte TL) verantwortendlich für den Aufbau. Das Stichwort ist wie so oft: Gefahrenanalyse. Die macht der TL (wohl du). Das Ordnungsamt kann jederzeit einschreiten.
Passiert was, bist du (der TL) fällig. Das kann ich nicht schöner umschreiben.

Ich bin wieder raus, hab Urlaub ;)
 
Servus,

ich würde lieber auf den Job verzichten, als in irgendeiner Form an so einer Konstruktion beteiligt zu sein.

Wenn du uns noch ein paar Infos über die Halle zukommen lässt, könnten wir versuchen, eine legale und sichere Lösung zu finden. Dass ein Trusskaree zu teuer ist dachte ich mir schon fast. Es kommt ja auch nicht so viel Material rein.

Gruß
Martin
 
Sicher spielt die Moral eine große Rolle, bedauernswert finde ich nur das der Veranstaltende Verein also der Ausrüstungsmieter sich seiner Verantwortung den Gästen gegenüber nicht bewusst ist.
Nicht einmal geringe Mehrkosten für Traversenlifte werden akzeptiert von einem "kleinen" Karreeaufbau ganz zu schweigen.
Was die Frage angeht ob ich den Auftrag stemmen kann:
Das Material was dort benötigt wird ist minimal wie ich im ersten Post beschrieb.
Ich habe mir den Mund fuselig geredet und auf Gefahren eindringlich hingewiesen.
Ich habe mich nun entschieden den Auftrag abzulehnen da ich die Aufbauweise nicht verantworten kann und ich nicht möchte
das durch meine Ausrüstung die gemietet und unzulässig verwendet wird Menschen gefärdet werden.
Die Moral spielt hier die größte Rolle, da ich ja bereits seit Mietanfrage über die Aufbauumstände informiert bin.

Ich bedanke mich noch einmal bei allen Postern für die Hilfe und Beteiligung.

Grüße
Patrick
ICQ:417217444
 
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Ich glaube das war eine gute Entscheidung. Den finanziellen Ausfall muss man in dem Fall eben akzeptieren. Aber das wird nicht bedeutend sein, wenn der Veranstalter nichtmal Geld für Lifte hat ;)

Das einzige, was schade ist, dass den Job jetzt mit 95% Wahrscheinlichkeit einer macht, der sich um die Sicherheit der Gäste nicht kümmert und dass die Truss vermutlich genau so aufgehängt wird. Denn die Sicherheit der Gäste steht bei dem Veranstalter offensichtlich in der Prioritätenliste weit unter dem finanziellen Aspekt. Eine Ansicht, in der er durch die Aussage des Hausmeisters bestätigt wird.
 
Also vergeben wurde der Auftrag nun an einen Privatmann !

Der macht das ganze für 90 euro, ich frage mich wo er so günstig die Ausrüstung herbekommt.

Montiert wird die Ausrüstung an einer Leitertraverse ( 2 Punkt Traverse ).

Nun der Hammer: Es werden Kettenlifte aus dem Baumarkt eingesetzt die an den Deckenhaken montiert sind und die Traverse hochziehen.

Ich habe nun gerade eben allerdings anonym das zuständige Ordnungsamt darüber informiert, die mir allerdings sagten das sie von den anzuwendenden Vorschriften
keine Ahnung haben, selbst der Abteilungsleiter nicht.

Ich habe dann gesagt das das Amt zu einer Prüfung verpflichtet ist da es sich um ein öffentliches Gebäude handelt und das gegebenenfalls das Bauamt
hinzugezogen werden muss.

Grüße

Patrick
 
Ich habe nun gerade eben allerdings anonym das zuständige Ordnungsamt darüber informiert, die mir allerdings sagten das sie von den anzuwendenden Vorschriften
keine Ahnung haben, selbst der Abteilungsleiter nicht.

1. Finde ich gut, dass du es gemeldet hast
2. Die Aussage vom Ordnungsamt ist ja mal richtig dreist. Wenn die sich damit nicht auskennen müssen sie eben jemanden hinzuziehen, der davon Ahnung hat.
Muss denn die Traverse erst jemanden auf den Kopf fallen, bevor mal jemand seinen Allerwertesten hochkriegt?
 
Ich habe nun gerade eben allerdings anonym das zuständige Ordnungsamt darüber informiert, die mir allerdings sagten das sie von den anzuwendenden Vorschriften
keine Ahnung haben, selbst der Abteilungsleiter nicht.
Was machen die eigentlich den ganzen Tag? Genau DIE müssen darüber befinden (so sagt man doch im amtsdeutsch), sonst niemand.
kopfschüttel......

Und dass die Equipment-Vergabe so ausgeht wie oben beschrieben war zu erwarten.

Einerseits machen wir es uns recht einfach: wenn ich daran denke wie vor 20,25 oder 30 Jahren aufgebaut und verkabelt wurde - insbesondere bei "Dorffesten" - ist es geradezu ein Wunder, dass man nicht ständig von irgendwelchen Unfällen gelesen hat. Aber passiert ist tatsächlich nix - jedenfalls nicht dass ich wüsste.
Andererseits wird es insbesondere hier in D sehr mit den Vorschriften übertrieben.
Das gäbe eine schier endlose Diskussion.

Was jedoch NICHT sein kann: dass nach Lust und Dollerei innerhalb der verschiedenen Gemeinden darüber befunden wird wie es gerade frei Schnauze nach dem persönlichen Wohl- oder Unwohlsein der Ordnungsbeamten geht. Und nach dem Mitlesen und dem Mitschreiben in diversen Threads bin ich zu der Erkenntnis gekommen, dass in D mit vielerlei Maß gemessen wird.
Und das geht mir ganz schön auf den Senkel. :mad:
Wir hier bei uns können auf gut Deutsch gesagt nicht mal einen Furz lassen, ohne dass vorher ein Gas-Abluft-Kanal genehmigt und installiert wurde.

Ich gehe davon aus, dass - leider - das Ordnungsamt der Stadt Heilbronn hier nicht mitliest.
 
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