Auflagen für Showlaser im Geschäft

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feiermeier
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Hallo
welche auflagen gibt es wenn ich ein laser wie z.B. JB Systems Lounge Laser in einem geschäft abends nach geschäftsschluss betreiben will und wer ist für betrieb verantwortlich
geschäftsinhaber der den laser verkauft oder installateur
 
Eigenschaft
 
Operator bzw. Veranstalter sind verantwortlich.

Du brauchst ab einer gewissen Klasse auf jeden Fall einen LSB (LaserSchutzBeauftragtenschein) und die Installation muss u.U. vom TÜV abgenommen werden.
Genauere Infos können dir die Profis hier geben.

LG
 
Hallo feiermeier,

der von dir ausgesuchte Laser ist ein Gerät der Klasse 3b. Ergo darf er nur von einem LSB (Laserschutzbeauftragtem) installiert werden. Dieser trägt dann auch die Verantwortung der Auswahl, Planung und Installation. Zum Betrieb kann eine Person (auch ohne LSB) abgestellt werden. Bei einem Unfall ist der beauftragte LSB allerdings auch dann haftbar.
"In einem Geschäft" heißt, hier geht es um eine gewerbliche Nutzung. D.h.: der Laser muss dem Gewerbeaufsichtsamt sowie der Berufsgenossenschaft angezeigt werden.
 
Ich denke der Laser darf Betreiben werden wenn er wie du schreibst nach geschäftsschluss im geschäft betrieben wird und wenn ausgeschlossen wird das sich Personen im wirkungsbereich aufhalten und auch keine strahlen z.b.durchs schaufenster nach aussen treten.
 
Schonmal dran gedacht, dass viele Oberflächen (vor allem in 'nem Geschäft) reflektieren? Nur mal so als Beispiel, aber hier (klick) sind mehrere Personen durch Laser verletzt worden, weil eine Zeltplane reflektiert hat...

Ich denke der Laser darf Betreiben werde

Du denkst, dass es so ist, aber Du weißt es nicht! Ich finde es einfach nur fahrlässig, wenn man ohne fundiertes Wissen u.U. falsche rechtliche Auskünftige gibt, die in diesem Fall theoretisch sogar zur Erblindung von Schaulustigen führen kann! :mad:

Gib doch keine solchen Ratschläge wenn Du Dir nicht ganz sicher bist! Es wird hier niemanden verboten zu schreiben, aber Deinen Post hättest Du wenigstens als explizite Vermutung kennzeichnen können.

Gruß, Lukas
 
Deswegen habe ich ja geschrieben "ich denke" außerdem weiter zum ende das "ausgeschlossen wird das strahlen aus dem geschäft treten" das gilt natürlich auch für Reflexionen.

Bauartbedingt durch das eingebaute "Grating" wird der Strahl sogar bei Ausfall des Motors aufgebrochen und dadurch abgeschwächt. Nichtsdestotrotz ist er in 3B eingestuft und darf in der Öffentlichkeit nicht ohne weiteres (LSB,Tüv etc) Betrieben werden. Ist das ganze im verschlossenen Laden angebracht und darauf begrenzt, kann der dort Leuchten wie er will...
 

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