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Ausstieg aus Band während Aufnahmearbeiten

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Chris79
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Hallo,

folgende Situation:

Angenommen eine Band macht Aufnahmen, die in den letzten Zügen stehen. Das Material wurde bisher nicht veröffentlicht, weil die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Nun verlässt ein Bandmitglied die Band und hat dabei schon seine Aufnahmearbeiten komplett beendet. Könnte man die Veröffentlichung der Aufnahmen, als ausgestiegenes Bandmitglied, letztlich unterbinden? Müsste die restliche Band dann das Instrument neu aufnehmen lassen, um es einfach zu ersetzen oder gar komplett neue Aufnahmen machen, um die Sachen veröffentlichen zu können?

Über ein paar Ratschläge würde ich mich freuen!

Liebe Grüße

Chris
 
Eigenschaft
 
Bin mir nicht sicher, aber so lange das Stück bei der GEMA nicht mit dem Kerl als Komponist (bzw. als ein Komponist) gemeldet ist, hat er keine Urheberrechte darauf.
Auch die Aufnahme von ihm ist ein "mündlicher Vertrag" mit euch ... und wahrscheinlich habt ihr nicht über Rechte im Falle eines Ausstiegs geredet.
 
aber so lange das Stück bei der GEMA nicht mit dem Kerl als Komponist (bzw. als ein Komponist) gemeldet ist, hat er keine Urheberrechte darauf.
Stimmt so nicht. Urheber ist man, sobald man ein Werk schafft. Einfach so, dass deutsche Urheberrecht sorgt dafür. Die GEMA oder eine sonstige Anmeldung hat damit überhaupt nichts zu tun.
 
Wenn's darum geht, dass jemand einen Anteil an der Komposition mit eingebracht hat in ein "verbundenes Werk", kann man in der Regel ohne triftigen Grund die Veröffentlichung nicht verbieten - hat aber als Miturheber immer einen Anspruch auf "angemessene Vergütung". Das ist der urheberrechtliche Aspekt.

Wenn es wirklich nur um das Einspielen geht, sind Leistungsschutzrechte betroffen. Da kenne ich mich nicht so aus. Würde nach persönlicher Spontanmeinung aber sagen, dass beim Einspielen quasi stillschweigend ein Vertrag zustande gekommen ist, dass man gemeinsam aufnimmt und das dann selbstverständlich veröffentlicht wird - unabhängig davon, ob und wann jemand aussteigt. Eine Beteiligung an den Einnahmen sollte dann aber auch rüberwachsen.

Ein solches Beispiel zeigt aber, dass generell ein Bandvertrag gut ist, in dem solche Sachen wie Ausstieg eines Bandmitglieds und Umgang mit existierenden Aufnahmen/Kompositionen genau geregelt sind.

@aCardi: Wer Urheber ist, der ist Urheber und hat bei Verwertung Anspruch auf angemessene Vergütung. Die GEMA hat mit der Frage, ob etwas urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, genau genommen nichts zu tun - die ist zum Geldeintreiben da. Quasi ein Inkasso-Unternehmen für die Musiker, die sich entscheiden, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.
 
Alles klar, sorry, Fehlaussage meinerseits!
 
Hi Chris79,

diese Situation wünscht sich niemand, da aber die Dinge so zu liegen scheinen, wie sie liegen, geht es wohl hauptsächlich darum, einen vernünftigen Umgang damit hinzubekommen, bei dem sich keiner der Beteiligten über den Löffel barbiert fühlt.

Dazu zählt natürlich schon, wie Ihr auseinandergeht - eher im Sinne eines Rosenkrieges oder eher im Sinne eines "wir gehen getrennter Wege, aber wollen uns nichts böses".

Weiterhin kann die Perspektive eine Rolle spielen. Denn eine Band wirft ja in der Regel keine CD auf den Markt, um danach nichts mehr zu machen. Es folgen ja dann Auftritte etc. - also Aufführungen der Musik.

Grundlage ist zunächst, dass Ihr gemeinsam etwas geschaffen habt. Daran hat der Musiker, der die Band verläßt, einen Anteil, der nicht wegzudiskutieren ist. Einen vernünftigen Umgang angenommen, wäre eine Aussprach sinnvoll, die eine Einigung in etwa diesem Sinne einschließt: Ich werde auf der CD als Beteiligter genannt und wir einigen uns darauf, inwieweit ich an möglichen Einnahmen durch die CD/Musik beteiligt werde. Dort, wo keine anderen Vereinbarungen vorliegen (oder so sie vorliegen, aber angefochten werden) werden in der Regel die Sätze der GEMA als Orientierung herbeigezogen. Da solltet Ihr Einblick nehmen und einen Vorschlag machen, der sich daran orientiert. Und dann solltet Ihr das schriftlich fixieren.

In dem Falle, dass man sich grundsätzlich versteht, geht es darum, dass keiner dem anderen Steine in den Weg legt.
Auch in dem Falle, dass man sich nicht mehr versteht, würde letztlich das als Maßstab genommen werden. Das heißt, dass es unbillig wäre, wenn das aussteigende Mitglied den anderen ihr Weiterkommen und ihren möglichen Erfolg verunmöglichen wollte. Es geht nur darum, dass sein Beitrag ausreichend gewürdigt wird.

Im Falle eines Rosenkrieges gilt das gleiche - es ist nur ungleich schwieriger, aufwändiger und zeitraubender, in einem Streit zu klären, was nun ausreichend ist und was nicht.

Mein Vorschlag wäre, dass sich die verbliebenen Bandmitglieder schlau machen, was die GEMA vorsieht, sich zusammensetzt und einen Vorschlag als Diskussionsgrundlage erstellt.
Dann würde dem aussteigenden Mitglied dieser Vorschlag unterbreitet und man setzt sich zusammen, um das zu erörtern. Es kann sehr hilfreich sein, Leute hinzuzuziehen, die beide Seiten kennen und die von beiden Seiten akzeptiert werden, um als eine Art Mittelsmänner zu fungieren, um mal die Luft rauszulassen, wenn es heiß wird und als Orientierung eine Einigung herbeizuführen.

Viel Erfolg dabei!

x-Riff
 
Intelligenterweise würde ich die Aufnahmen so lassen wie sie sind, und wenn es ein Erfolg wird das andere, ehemalig band Mitglied an dem Erfolg beteiligen.

Die Aufnahmen neu zu mischen halte ich nicht für sinnvoll, weil ja die Situation, wenn ein anderer Musiker spielt, eine andere ist.

Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass die Aufnahmen mit dem neuen band member dann so gut sind wie mit dem ehemaligen.

Das kann in bestimmten Situationen natürlich aber auch anders sein. Sagen wir, wenn das neue Bandmitglied der band schon länger bekannt war, in dem Sinne das vielleicht auch schon Proben oder jam sessions liefen.

Generell würde ich die Aufnahmen aber nicht in der Weise 'verstümmeln' wollen, weil ich kann mir nicht vorstellen das es was bringt.

Steve
 
unsinn, solche aussagen kann man ohne die band, die musiker und die songs zu kennen, unmöglich treffen. was machst du wenn das ausgestiegene bandmitglied der sänger oder frontmann der band ist?

man muss abwägen. eine neuaufnahme ist ein ziemlicher aufwand und kostet geld und zeit. andererseits ist es natürlich schöner, auch für die fans, wenn die aktuelle besetzung auf den aufnahmen zu hören ist. außerdem muss man das ex-mitglied nicht an den einnahmen der leistungsschutzrechte beteiligen.

muss man zB nur die bassspuren austauschen ist das in den meisten fällen kein problem und sollte schnell gehen. wird oft auch so gemacht, wenn die aufnahmen nicht sauber oder zufriedenstellend aufgenommen wurden. schlagzeug ist schon schwieriger, da das bei rockpop-nummern das grundgerüst bildet.
 
Hi Leute,

danke für die zahlreichen Antworten. Ich merke, dass mein Beispiel, wie ich es mir denke, doch etwas komplexer wird. Aber ich probier es einmal:

-Band wäre nicht bei der GEMA gemeldet
-Band wäre eine ohne Deal mit wenig Auftritten
-das zu ersetzende Instrument wären die Drums ;-)

Denke, dass es dann für das aussteigende Mitglied eh sinnlos wäre, von den verkauften CDs einen gewissen Anteil zu verlangen. Worum es mir jetzt hauptsächlich geht: Ein Bandmitglied hat ja keine Kontrolle über das letztliche Handeln deren Bandmitglieder. Angenommen der Sänger probt alle Songs in englisch und singt dann bei den Aufnahmen deutsche Texte ein? Hier könnte man doch absolut nachvollziehen, dass man gewisse Sachen selbst einfach nicht veröffentlicht haben wollte, wenn diese nicht dem entsprechen, was man sich vorgestellt hat. Sei es: der Sänger singt plötzlich deutsch oder singt englische Phantasiewörter-Lyrics über die Sachen. Das wär dann der Punkt wo man sagen würde:

-veröffentlichen düfte man nur, wenn das Instrument ausgetauscht werden würde und man namentlich bloß nicht erwähnt wird
-keine Veröffentlichung, weil man ja dann wüsste, dass die Band eine Neuaufnahme eh nicht finanzieren könnte und somit dieser Schrott nicht publik wird

Kann man also sagen: das eine Instrument muss ausgetauscht werden, damit es veröffentlicht werden kann, weil man sich für gewisse Teile, die auf dem Tonträger zu hören wären, einfach schämt und man sich anderes vorgestellt hat?

Freue mich wieder über viele Meinungen dazu!

Danke und Gruß

Chris
 
Ihr als Band könnt Euch natürlich entscheiden, dass die Aufnahmen eines Bandaussteigers durch ein Neu-Mitglied oder gesampelte/programmierte drums (in dem Fall) ersetzt werden. Gleiches gilt für andere Instrumente.

Falls der Bandaussteiger an der Komposition der songs beteiligt war und das nicht geändert wird, hat er dennoch weiter einen Anteil an der Entstehung und damit eines möglichen finanziellen Erfolges. Gleiches gilt für die songs, bei denen seine/ihre Aufnahme geblieben ist und dann vermarktet wird.
 
Könnte derjenige, der die Band verlässt, von den anderen verlangen, dass das Instrument ersetzt wird, damit es zu einer Veröffentlichung kommt? Wie ich ja beschrieben habe, hat man ja keinen Einfluss darauf, was die anderen Musiker im Studio für Arbeiten abliefern. Und das wäre dann der springende Punkt.
 
Hi Leute,

weil der Fall doch etwas komplexer ist, habe ich mich eben dazu entschlossen, mir rechtlichen Rat ein zu holen, den ich auch erhalten habe.

Gerne kann dieser Thread geschlossen oder gar gelöscht werden!

Ich danke dennoch allen, die sich hier geäußert haben!
 
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