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Band ohne Gewinnerzielungsabsicht betreiben

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dogfish
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Angenommen die fiktive Band "ASDF" entschließt sich nach mehrmonatigen Proben aufzutreten und einige Gigs gegen Gage zu spielen. Den einzelnen Mitgliedern ist bewusst, dass die Erträge aus den gespielten Gigs die jährlichen Aufwendungen für Proberaum, Anfahrten & Co. nicht auffangen können - das Erzielen eines Gewinns ist also mittelfristig nicht möglich bzw. auch nicht angestrebt. Weiterhin möchten die Mitglieder der fiktiven Band die Verluste aus der Band-GbR auch nicht steuerlich geltend machen, um so einer möglichen Steuerrückforderung nach "offizieller" Einstufung als Liebhaberei durch das Finanzamt zu entgehen. Ziel der Band ist also eigentlich nur, den zukünftigen Vertragspartner einheitlich (als GbR) entgegenzutreten (beispielsweise bei der Rechnungstellung für Auftritte) sowie die Einnahmen und Ausgaben beim Finanzamt anzuzeigen, um einem möglichen Vorwurf der Steuerhinterziehung zu entgehen. Wie könnte die Band dieses Vorhaben angehen?
 
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Ähnliche Fälle wurden hier schon im Forum sehr oft beschrieben, wenn auch die Fragestellung selten so konkret auf diesen einen Fall abzielte. Dass die Gewinnerzielungsabsicht ganz entscheidend ist, hast Du ja schon selbst geblickt. Der Clou ist nun, dass ohne Gewinnerzielungsabsicht die Einnahmen auch nicht steuerlich relevant sind (jedenfalls nicht für die Einkommensteuer, in ganz seltenen Spezialfällen wird trotzdem Umsatzsteuer fällig). Es ist also nicht mal nötig, dem Finanzamt Einnahmen und Ausgaben anzuzeigen. Die fiktive Band kann also ohne weiteres einfach so vor sich hinwurschteln, ohne dass sich die GbR-Mitglieder dem Finanzamt gegenüber erklären müssen.

Allerdings ist dringend anzuraten, für SÄMTLICHE Ausgaben die Belege akribisch zu sammeln. Das betrifft einerseits die gemeinsamen Ausgaben der Band wie Proberaummiete, Fahrtkosten usw., als auch die persönlichen Ausgaben der GbR-Mitglieder für Saiten, Instrumente, Verstärker. Wenn nämlich eines Tages das Finanzamt Fragen stellen sollte, muss der defizitäre Betrieb lückenlos nachgewiesen werden. Persönliche Ausgaben der GbR-Mitglieder (darunter fallen auch Abschreibungen für Equipment) wären nach unternehmerischen Gesichtspunkten sogenannte Sonderbetriebsausgaben, die also den Gewinn weiter drücken.

Wenn der defizitäre Betrieb ausreichend nachgewiesen wird, hat die Band steuerlich nichts zu befürchten. Denn ist es ist ja oftmals umgekehrt so, dass das Finanzamt Gesellschaften, die dauerhaft Verlust machen und versuchen, das abzusetzen, letzlich als Liebhaberei (Hobby) einstuft und die Verluste nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden und sogar Nachzahlungen für die Vergangenheit verlangt werden.
 
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