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Cover eines Covers?

  • Ersteller thomas.h
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thomas.h
thomas.h
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Ja hallo,
wenn ich was covere, muss ich Gema zahlen. Wenn ich jetzt aber ein Cover einer Coverversion spiele, wovon muss ich jetzt Gema zahlen? Fürs erste, fürs 2. oder für beide?
(Also zB gibts ein Gitarrencover von Vivaldis 4Jahreszeiten von Satriani (glaub ich). Wenn ich das jetzt öffentlich nachspiele, kriegt Satriani auch was?
Ich danke
 
Eigenschaft
 
wenn du so ein kleiner musiker mit ner kleinen band bist, is des eigtl. total scheiß egal. ob du was coverst.
 
Du zahlst nur für die Rechte des Urhebers; Vivaldi hätte doch noch reich werden können . . .

Stell dir vor, du coverst ein X-beliebiges Stück von, sagen wir Korn, welches du aber eher so spielst wie die 60er Jahre Coverband aus dem Proberaum neben dir (aaarrrghhh :konfus: :konfus: :badgrin: ): an wen drückst du (lieber) ab??? ;) :D

RICHTIG!!! :rock:
 
Wie schon gesagt, GEMA wird nur fällig für Komponist und Texter eines Stückes, insofern ist es egal, welche Version man nachher spielt (der Komponist ist ja in beiden Fällen derselbe). In deinem Fall ist es sogar wahrschienlich, dass du gar nichts mehr zahlst, weil Vivaldi ja schon ein paar Jährchen tot ist...
ABER: Wenn ein Stück so richtig gründlich umgemodelt wird (was bei Herrn Satriani sehr wahrscheinlich der Fall ist), dann ist u.U. diese Bearbeitung im Sinne der GEMA wieder eine neue Komposition, für die GEMA fällig wird.

Du musst dir aber glücklicherweise keine Gedanken darüber machen, wer was wovon bekommt, weil genau dafür die GEMA da ist. Du schreibst einfach in die GEMA-Aufstellung nach dem Konzert rein "Vivaldis vier Jahreszeitemn in der Bearbeitung von Satriani" und den Rest macht die GEMA. Egal, was du reinschreibst (stimmen muss es natürlich) - es kostet dich bzw. den Veranstalter das gleiche Geld. Ausgenommen natürlich, wenn das Ursprungsstück inzwischen "Public Domain" ist.
Aber hinschreiben musst du es ja eh...

Jens
 
Um das ursprüngliche Beispiel aufzunehmen.
Nach 50 Jahren verfallen die Rechte an einem Musikstück, wenn ich mich recht erinnere und müssen dann neu eingereicht werden. Ich glaub nicht das noch irgendwer die Rechte an Vivalidis Stücken hält, die Gema-Kosten für Orchester wären dann ganz schön gewaltig.
Aber für das selbe Stück von Satriani müsstest du die Gebühr entrichten, is ja noch nicht alt genug.

Greetz
Silberchip
 
Sorry, Silberchip, aber das ist gefährliches (und falsches!) Halbwissen.
Urheberrechte hat man auf Lebenszeit, die müssen nicht "eingereicht" werden.
Und Herr Satriani erwirbt durch eine neue Aufnahme des Stücks auch keine Rechte an Vivaldis Stück, sondern bestenfalls an seiner Bearbeitung, also den Änderungen, die er vorgenommen hat.

Abgesehen davon zahlen natürlich auch Orchester GEMA-Gebühren. Deren Höhe hängt aber nicht von der Zahl der Akteure ab, sondern von der der Zuschauer.

Jens
 
pim schrieb:
Ja hallo,
wenn ich was covere, muss ich Gema zahlen. Wenn ich jetzt aber ein Cover einer Coverversion spiele, wovon muss ich jetzt Gema zahlen? Fürs erste, fürs 2. oder für beide?
(Also zB gibts ein Gitarrencover von Vivaldis 4Jahreszeiten von Satriani (glaub ich). Wenn ich das jetzt öffentlich nachspiele, kriegt Satriani auch was?
Ich danke

es heisst "man" nicht "ich" :)
 
ich habs etwas genauer:

"Gemäß Paragraph 85 des Urheberschutzgesetzes werden die Rechte 50 Jahre nach der Herstellung und 70 Jahre nach dem Tod des geistigen Urhebers frei."
 
Das verwurstet aber auch wieder zwei verschiedene Sachen:
50 Jahre nach dem Erscheinen werden die Verwertungsrechte an einer bestimmten Aufnahme (§85, betrifft aber nur die Aufnahme selbst, nicht das Nachspielen einer solchen) frei,
70 Jahre nach Tod des Autors erlöschen die Urheberrechte (§64).

Jens
 

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