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Coverversion (gratis, nicht kommerziell) im Internet herzeigen?

  • Ersteller PsyRock
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PsyRock
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Rein theoretisch betrachtet, nehmen wir einmal an, ein Musiker (kein Mitglied von GEMA oder so) würde gerne einen Song covern (von einer der ganz großen Bands) und das Resultat im Internet herzeigen, natürlich reinst theoretisch.

Was müßte der Musiker dann z.B. so alles tun? So rein theoretisch... wäre das z.B. überhaupt erlaubt, könnte man die GEMA oder AKM kontaktieren und sich die Rechte dazu (günstig?) kaufen?
 
Eigenschaft
 
ja, dafür braucht man nutzungsrechte die man bei seiner zuständigen verwertungsgesellschaft bekommt. auf den webseiten kann man nachsehen unter welchen tarfi diese nutzung fallen würde.
 
Kassieren die Verwertungsgesellschaften nicht nur für öffentliche Aufführungen und andere Verwertungen? Können Sie einem das Recht einräumen einen song auf eigene Art zu interpretieren, aufzunehmen und zum download anzubieten?
Um ein vorhandenes Lied aufzunehmen und öffentlich zu machen braucht man da nicht das Einverständnis des Rechteinhabers/Komponisten? Sind das nicht oft Verlage oder andere Firmen die in der Regel nichtmal antworten wenn man sie anschreibt?
 
Kassieren die Verwertungsgesellschaften nicht nur für öffentliche Aufführungen und andere Verwertungen?
die GEMA nimmt für ihre mitglieder die nutzungsrechte vervielfältigung, aufführung und wiedergabe wahr.

Können Sie einem das Recht einräumen einen song auf eigene Art zu interpretieren, aufzunehmen und zum download anzubieten?
ja, das recht müssen sie aufgrund dem kontrahierungszwang jedem einräumen, solange es sich um das originalwerk handelt. geht es um eine bearbeitung, muss man zum urheber oder seinem verlag.

Um ein vorhandenes Lied aufzunehmen und öffentlich zu machen braucht man da nicht das Einverständnis des Rechteinhabers/Komponisten?
ja, ist der urheber aber mitglied bei der GEMA, hat er die rechte für vervielfältigung, aufführung und wiedergabe an die GEMA abgetreten, die diese in seinem namen vertritt. also kann er da keinen einfluss mehr nehmen.

Sind das nicht oft Verlage oder andere Firmen die in der Regel nichtmal antworten wenn man sie anschreibt?
wenn man bearbeitungen von werken veröffentlichen will oder werke zB. in film, fernsehen oder theaterstücken (großes recht) nutzen will, ist die GEMA nicht mehr zuständig, dann muss man zum urheber oder seinem verlag. wenn für die kein ordentlicher betrag winkt, der den aufwand lohnt, dann reagieren sie oft nicht. gerade bei hobby- oder amateurmusikern, die nicht viel umsatz machen, ist das leider oft der fall. betriebswirtschaftlich aber auch irgendwo nachvollziehbar, weil natürlich jeder hobbygitarrist seine eigene bearbeitung von zB ACDC veröffentlichen will...
 
So, spät aber doch:
Hier möchte ich noch ergänzen, dass auch sehr viel von der Art des Anfrage abhängt. Zu allererst sollte man sich einmal im Klaren sein, welches Recht man vom Verlag überhaupt erwerben möchte. Dann sollte man sich überlegen, welche Informationen der Verlag für die Genehmigung benötigt, und all das sollte man dann in die Anfrage stecken.
Eine Anfrage ala: " Ey Mann ich möchte mal ein Leid von dier covern, MP3 Im anhang, Horch mal. Darv ich das?" ist eher unproduktiv, auch wenn es noch so cool klingt
Und wenn ein Verlag alle für ihn relevanten Daten bekommt, gibt es in der Regel auch eine Antwort, egal wie viel die Anfrage wert ist. Ich habe in meiner kompletten Abdruckanfragenkarriere (im Durchschnitt 300€ wert) spätestens nach 3 "Erinnerungen" von jedem Verlag eine Antwort bekommen. Dort werden Menschen nämlich dafür bezahlt, Anfragen zu bearbeiten und in der Regel machen sie das auch, sofern das Begehren erkennbar ist.
Für eine Bearbeitung sind in diesem Fall für den Verlag wichtig: Komponist, Textdichter (wer Eindruck schinden will am Besten mit CAE/IPI Nummer, welche in der GEMA Datenbank zu finden ist), Art der Bearbeitung, evtl Hörprobe/Notenauszug, Verwendungszweck (Aufführung, CD-Produktion, Verwendung als Download), falls eingranzbar Verbreitungsgebiet, bei CD/Notenproduktion Auflage und Händlerabgabepreis ...
Am Besten schaust du dich einmal bei den großen Verlagen auf den Homepages um, die haben meist entsprechende Formulare zum downloaden wo du sehen kannst, was sie wissen wollen.

Selbst beim Covern, also dem reinen Nachspielen sollte man, falls es über die reinen Live-Aufführung hinaus geht, am Besten beim Urheber nachfragen. Mir ist z.B. ein Fall bekannt, bei dem eine Nachwuchsband, welche einen bekannten Werbejingle originalgetreu auf CD gebannt hat, Probleme mit dem Urheber bekommen hat und die 500 gepressten CDs einstampfen musste. Sie hätten natürlich einen Rechtsstreit riskieren können, aber welche Nachwuchsband kann sich das schon leisten...

Greets wuiii
 

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