Darf man Büroräume anmieten um aus ihnen Proberäume zu machen?

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Proberäume gibts ja bekanntlich nicht wie Sand am Meer, eine Überlegung wert wäre zusammen mit ein paar anderen Bands eine Büroetage zu mieten um darin zu proben. Vorteil is halt, dass das Bürogebäude im Gewerbegebiet liegt und es kein Schwein stört wenn man da mal am Wochende oder Abends Krach macht.

Darf man das? Oder zählt das als "wohnen" und das Ordnungsamt (oder sonstwer, was weiß ich) hat was dagegen?? Was darf man eigentlich auf Gewerbeflächen machen?
 
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Proberäume gibts ja bekanntlich nicht wie Sand am Meer, eine Überlegung wert wäre zusammen mit ein paar anderen Bands eine Büroetage zu mieten um darin zu proben. Vorteil is halt, dass das Bürogebäude im Gewerbegebiet liegt und es kein Schwein stört wenn man da mal am Wochende oder Abends Krach macht.

Darf man das? Oder zählt das als "wohnen" und das Ordnungsamt (oder sonstwer, was weiß ich) hat was dagegen?? Was darf man eigentlich auf Gewerbeflächen machen?

Soweit ich weiß, ist dies Sache des Vermieters. Er entscheidet ob ihr daraus einen Proberaum machen dürft. Also, mit den Vermietern reden.
 
Zunächst mal ist es natürlich die Sache des Mieter, wie Drum-Elk schon sagt. ;)

Die nächste Frage wäre, ob es wirklich ein reines Gewerbegebiet ist. Oder ob dort auch eine Wohnnutzung möglich ist (evtl. bei einem Mischgebiet). Heißt im gleichen Gebäude, bzw. der Umgebung.
Es kann unter Umständen Schallschutzauflagen von der Stadt oder Gemeinde für dieses Gebiet geben, die zum eigenen Schutz bzw. zum Schutz der umgebenden Bebauung und deren Nutzern gedacht sind. Diese werden oft von den Beteiligten Ämter (Umweltschutz, Gewerbeaufsichtsamt usw.) zur Auflage bei einem Neubau oder auch Umbau gemacht.

Solche Auflagen lassen sich bei der Stadt erfragen (Bauaufsicht, Stadtplanung oder was auch immer).

Was man dort machen kann, hängt von o.g. Punkten ab. Ein Gewerbegebiet (gemäß BauGB) dient vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. (Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe, Schreiner, Tischler, Metallbauer, Tankstellen, Geschäfts-Bürohäuser, Vergnügungsstätten..... what ever). Heißt nur in Ausnahmen können Wohnungen zugelassen werden. Die sollen ja auch nicht gesstört werden. ;-)

Was bedeutet jetzt dieser kurze Exkurs zum Thema Baurecht?

Frag 1. den Vermieter und 2. bei der Stadt nach, ob es geht und was es für ein Gebiet ist. (Misch-, Wohn-, Kern-, Gewerbe- oder Wasauchimmergebiet.)

Gruss
GC
 

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