Der Veranstalter sorgt für die Sicherheit am Aufführungsort und hat eine Versicherung gegen Equipmentschäden/diebstahl
Damit kannst Du im Ernstfall überhaupt nix anfangen:
Der erste Teil des Satzes ist schwammig: Was konkret muss der Veranstalter für die Sicherheit tun? Gilt das nur für Personen oder für Sachen oder für beides?
Der zweite Teil ist höchst fraglich, denn dann müsste der Veranstalter eine Versicherung für fremde (eingebrachte) Sachen haben. Das wäre recht ungewöhnlich.
Prüft da einer der Bandmitglieder die Versicherungsbedingungen, was unter welchen Umständen versichert ist? Eher unwahrscheinlich....
könnte mir vorstellen, dass ein Veranstalter sowieso von gestzeswegen eine Haftpflichtversicherung braucht... wäre dann die Frage, ob damit nicht die erwähnten Schäden abgedeckt werden.
Nur weise dem Veranstalter einmal nach, dass er sich schuldhaft verhalten und deshalb deine Gitarre flöten gegangen ist.
Genau das ist der Punkt: Die Haftpflichtversicherung des Veranstalters gilt regelmäßig nur für
sein (schuldhaftes / vertragswidriges) Verhalten und das seiner Mitarbeiter - und da führe mal den Nachweis. Wenn nicht eine dieser Personen vor Zeugen Deine Gitarre / Deinen Verstärker höchst saublöd oder absichtlich über den Haufen wirft, ist da Ende Gelände mit Versicherungsleistung. Und der nette promillige Fan, der Dir sein Bier in den Verstärker kippt (uuups - brizzl-brumm-aus) ist bei dieser Veranstalter-Versicherung hundertprozentig nicht drin.
So wollen wir folgende Klausel schreiben

er Veranstalter sorgt für die Sicherheit der Band und deren Equipment am Aufführungsort und hat eine Versicherung gegen vom Publikum verursachte Schäden an Bandeigentum. Das müsste doch greifen. Oder?
Im Prinzip kann das greifen - aber kaum ein Veranstalter, der ohne fremde Hilfe bis drei zählen kann, wird sowas unterschreiben / akzeptieren. Der wäre ja dümmer als ein Ziegelstein, er würde ein fremdes Risiko völlig ohne Not übernehmen.
So wollen wir folgende Klausel schreiben: Der Veranstalter sorgt für die Sicherheit der Band und deren Equipment am Aufführungsort und hat eine Versicherung gegen vom Publikum verursachte Schäden an Bandeigentum.
Das müsste doch greifen. Oder?
Im Prinzip würde das greifen (können) - aber ich kenne keinen Veranstalter, der bei solchen Vertragsregelungen nicht einen Lachflash oder Schnappatmung bekommt. Garantiert ist da nur der Heiterkeitsfaktor - sowas unterschreibt ein Veranstalter, der noch ein paar Latten am Zaun hat, jedenfalls nicht. Der wäre ja dümmer als 15 Meter Feldweg....
... der einfachere Weg ist meiner Meinung nach a. eine eigene Instrumentenversicherung abzuschliessen und b. einfach auf sein Zeugs acht geben (was bedeutet, dass nicht nur der Fahrer halbwegs nüchtern blieben sollte
... sehr guter Tipp!
Nur so am Rande: Ich weiß ja nicht, welche Musik Du mit Deiner Band in welchen Locations machst. Aber möglicherweise solltet Ihr dann lieber in Locations auftreten, wo die Bühne eingezäunt / vergittert ist und die Band von hinten aus dem abgesicherten Bereich auf die Bühne kommt. Da gab's doch mal einen Film mit Patrick Swayze, in dem er einen Manager einer solchen Bar spielt, da spielt die Band hinter Maschendrahtzaun - komme jetzt nicht auf den Titel ...

... Onkel Bing hilft: "Road House" heißt er...
So wollen wir folgende Klausel schreiben: Der Veranstalter sorgt für die Sicherheit der Band und deren Equipment am Aufführungsort und hat eine Versicherung gegen vom Publikum verursachte Schäden an Bandeigentum.
Das müsste doch greifen. Oder?
Im Prinzip würde das greifen (können) - aber ich kenne keinen Veranstalter, der bei solchen Vertragsregelungen nicht einen Lachflash oder Schnappatmung bekommt. Garantiert ist da nur der Heiterkeitsfaktor - sowas unterschreibt ein Veranstalter, der noch ein paar Latten am Zaun hat, jedenfalls nicht. Der wäre ja dümmer als 15 Meter Feldweg....