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Diebstahl von Instrumenten von der Bühne: Absicherung durch Veranstalter

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nobbinobbi
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Wenn man in einem Vertrag mit dem Veranstalter stehen hat: "Der Veranstalter sorgt für die Sicherheit am Aufführungsort und hat eine Versicherung gegen Equipmentschäden/diebstahl." Dann haftet doch der Verstanstalter?? Wieviel man ersetzt bekommt wäre erst mal zweitrangig
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Altes Topic, das... :-D

Dann haftet doch der Verstanstalter??

Hm, wenn ich mal beispielhaft unsere Band ansehe, läuft leider fast nie was per schriftlichem Vertrag. Das meiste läuft mündlich.
Ist nicht vernünftig, das stimmt... :gruebel:
Dennoch denke ich, dass das bei der Mehrzahl der semiprofessionellen genauso läuft.

Also: Es muss diese Klausel erst mal Schwarz auf Weiß geben.

Und wenn es sie dann gibt, müssten beide Vertragsparteien vor dem Konzert erst einmal eine Bestandsaufnahme machen.
Was hast Du dabei, also wofür müsste der Veranstalter genau einstehen... etc.
Ob der das auch so durchzieht?

Im Profi Bereich wird das möglicherweise so gehandhabt. Aber beim nächsten Stadtfest und Freizeitband XY?
Da bin ich mir nicht so sicher... :confused:
 
Auch als "Hobbyband" wollen wir in Zukunft auf einer DIN A4-Seite eine kurze Vereinbarung mit dem Wirt usw. machen, in dem einige Dinge für den Ernstfall geregelt sind. Dazu soll auch Diebstahl etc. vom Veranstaltungsort gehören. Ist natürlich ein heikles Thema. Jede Band kann ja irgendeinen Diebstahl beklagen, der gar nicht stattgefunden hat. Und in realiter wird sich keiner die Mühe machen, alle Einzelteile des Equipments zu fotografieren/notieren. Am wenigsten der Wirt. Dennoch die Frage, ob vielleicht einer hier wirklich Bescheid weiß....
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Irgendwie wird mir langsam klar, dass Diebstahl wahrscheinlich nur bei streng bewachtem Equipment ersetzt wird. So wollen wir folgende Klausel schreiben:
Der Veranstalter sorgt für die Sicherheit der Band und deren Equipment am Aufführungsort und hat eine Versicherung gegen vom Publikum verursachte Schäden an Bandeigentum.
Das müsste doch greifen. Oder?
 
Okay, das geht jetzt vom Diebstahl weg, aber:

Wenn Ihr schon solche Dinge regeln wollt, und falls Ihr gelegentlich Open Air spielt, dann sprecht mit dem Veranstalter auch darüber, wer die Verantwortung für Elementarschäden übernimmt.

Solltest Du für Deinen DIN-A4 Vertrag noch derartige andere Punkte diskutieren wollen, wäre vielleicht eine Auslagerung in ein extra Thema sinnvoll. :gruebel:
Und da Du gerade bezüglich rechtlich haltlicher Floskeln ins Detail gehen möchtest, wäre aber vermutlich auch das Subforum Musikbusiness & Recht eventuell passender.

Für den Fall sag mir bitte Bescheid, dann verschiebe / sortiere ich. :)
 
Mod Edit:

Ein Teil der Antwort wurde ausgelagert aus diesem Topic.
Hier haben sich das Erstellen des Beitrages von InTune und meine Moderation zeitlich überschnitten.
Pie


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Aufschreiben kann man erst mal alles mögliche... es ist die Frage, ob der Veranstalter das unterschreibt. Ich als Veranstalter würde eine solche Nebenabrede nicht unterschreiben. Warum auch? Was hat er davon, außer das Risiko anschließend für irgendetwas verantwortlich zu sein...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Im Profi Bereich wird das möglicherweise so gehandhabt.:confused:
nicht einmal da kann ich mir das vorstellen. Es wird eine Klausel geben, dass nur Befugte sich in gewissen Bereichen aufhalten dürfen und dafür wird der Veranstalter dann die Sorge zu tragen haben. aber ansonsten? Dann müsste ich ja wie bereits erwähnt, bei jeder Band vorab eine Bestandsaufnahme machen lassen - durch qualifizierte und damit teure Personen - und dann kommt die Band vielleicht noch mit irgendeinem wertvollen Equipment daher?
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Auch als "Hobbyband" wollen wir in Zukunft auf einer DIN A4-Seite eine kurze Vereinbarung mit dem Wirt usw. machen, in dem einige Dinge für den Ernstfall geregelt sind. Dazu soll auch Diebstahl etc. vom Veranstaltungsort gehören. Ist natürlich ein heikles Thema. Jede Band kann ja irgendeinen Diebstahl beklagen, der gar nicht stattgefunden hat. Und in realiter wird sich keiner die Mühe machen, alle Einzelteile des Equipments zu fotografieren/notieren. Am wenigsten der Wirt. Dennoch die Frage, ob vielleicht einer hier wirklich Bescheid weiß....
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Irgendwie wird mir langsam klar, dass Diebstahl wahrscheinlich nur bei streng bewachtem Equipment ersetzt wird. So wollen wir folgende Klausel schreiben:
Der Veranstalter sorgt für die Sicherheit der Band und deren Equipment am Aufführungsort und hat eine Versicherung gegen vom Publikum verursachte Schäden an Bandeigentum.
Das müsste doch greifen. Oder?
hm.... ich könnte mir vorstellen, dass ein Veranstalter sowieso von gestzeswegen eine Haftpflichtversicherung braucht... wäre dann die Frage, ob damit nicht die erwähnten Schäden abgedeckt werden.
Nur weise dem Veranstalter einmal nach, dass er sich schuldhaft verhalten und deshalb deine Gitarre flöten gegangen ist.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
... der einfachere Weg ist meiner Meinung nach a. eine eigene Instrumentenversicherung abzuschliessen und b. einfach auf sein Zeugs acht geben (was bedeutet, dass nicht nur der Fahrer halbwegs nüchtern blieben sollte ;-) ;-) )
 
Der Veranstalter sorgt für die Sicherheit am Aufführungsort und hat eine Versicherung gegen Equipmentschäden/diebstahl
Damit kannst Du im Ernstfall überhaupt nix anfangen:
Der erste Teil des Satzes ist schwammig: Was konkret muss der Veranstalter für die Sicherheit tun? Gilt das nur für Personen oder für Sachen oder für beides?
Der zweite Teil ist höchst fraglich, denn dann müsste der Veranstalter eine Versicherung für fremde (eingebrachte) Sachen haben. Das wäre recht ungewöhnlich.
Prüft da einer der Bandmitglieder die Versicherungsbedingungen, was unter welchen Umständen versichert ist? Eher unwahrscheinlich....

könnte mir vorstellen, dass ein Veranstalter sowieso von gestzeswegen eine Haftpflichtversicherung braucht... wäre dann die Frage, ob damit nicht die erwähnten Schäden abgedeckt werden.
Nur weise dem Veranstalter einmal nach, dass er sich schuldhaft verhalten und deshalb deine Gitarre flöten gegangen ist.
Genau das ist der Punkt: Die Haftpflichtversicherung des Veranstalters gilt regelmäßig nur für sein (schuldhaftes / vertragswidriges) Verhalten und das seiner Mitarbeiter - und da führe mal den Nachweis. Wenn nicht eine dieser Personen vor Zeugen Deine Gitarre / Deinen Verstärker höchst saublöd oder absichtlich über den Haufen wirft, ist da Ende Gelände mit Versicherungsleistung. Und der nette promillige Fan, der Dir sein Bier in den Verstärker kippt (uuups - brizzl-brumm-aus) ist bei dieser Veranstalter-Versicherung hundertprozentig nicht drin.

So wollen wir folgende Klausel schreiben:Der Veranstalter sorgt für die Sicherheit der Band und deren Equipment am Aufführungsort und hat eine Versicherung gegen vom Publikum verursachte Schäden an Bandeigentum. Das müsste doch greifen. Oder?
Im Prinzip kann das greifen - aber kaum ein Veranstalter, der ohne fremde Hilfe bis drei zählen kann, wird sowas unterschreiben / akzeptieren. Der wäre ja dümmer als ein Ziegelstein, er würde ein fremdes Risiko völlig ohne Not übernehmen.

So wollen wir folgende Klausel schreiben: Der Veranstalter sorgt für die Sicherheit der Band und deren Equipment am Aufführungsort und hat eine Versicherung gegen vom Publikum verursachte Schäden an Bandeigentum.
Das müsste doch greifen. Oder?
Im Prinzip würde das greifen (können) - aber ich kenne keinen Veranstalter, der bei solchen Vertragsregelungen nicht einen Lachflash oder Schnappatmung bekommt. Garantiert ist da nur der Heiterkeitsfaktor - sowas unterschreibt ein Veranstalter, der noch ein paar Latten am Zaun hat, jedenfalls nicht. Der wäre ja dümmer als 15 Meter Feldweg....
... der einfachere Weg ist meiner Meinung nach a. eine eigene Instrumentenversicherung abzuschliessen und b. einfach auf sein Zeugs acht geben (was bedeutet, dass nicht nur der Fahrer halbwegs nüchtern blieben sollte
... sehr guter Tipp! :great:


Nur so am Rande: Ich weiß ja nicht, welche Musik Du mit Deiner Band in welchen Locations machst. Aber möglicherweise solltet Ihr dann lieber in Locations auftreten, wo die Bühne eingezäunt / vergittert ist und die Band von hinten aus dem abgesicherten Bereich auf die Bühne kommt. Da gab's doch mal einen Film mit Patrick Swayze, in dem er einen Manager einer solchen Bar spielt, da spielt die Band hinter Maschendrahtzaun - komme jetzt nicht auf den Titel ... :gruebel: ... Onkel Bing hilft: "Road House" heißt er...
So wollen wir folgende Klausel schreiben: Der Veranstalter sorgt für die Sicherheit der Band und deren Equipment am Aufführungsort und hat eine Versicherung gegen vom Publikum verursachte Schäden an Bandeigentum.
Das müsste doch greifen. Oder?
Im Prinzip würde das greifen (können) - aber ich kenne keinen Veranstalter, der bei solchen Vertragsregelungen nicht einen Lachflash oder Schnappatmung bekommt. Garantiert ist da nur der Heiterkeitsfaktor - sowas unterschreibt ein Veranstalter, der noch ein paar Latten am Zaun hat, jedenfalls nicht. Der wäre ja dümmer als 15 Meter Feldweg....
 
Ich habe mir das hier jetzt nicht alles durchgelesen, aber einen Teil des Equipments, insbesondere Amps, könnte man auch einfach mal mit unauffälligen GPS Trackern ausrüsten. Für den Fall das mal was weg kommt, kann man das Zeug direkt orten. Man sollte sie nur so anbringen, dass man sie nicht sieht. Also bitte nicht oben auf dem Amp befestigen :D

Und Vielleicht die Geräte in irgeneiner Form registrieren lassen. So wie man das auch bei Fahrrädern macht. Damit man in Zweifellsfalle auch beweisen kann, dass einem die Sachen gehören. Wobei sich das ja im grunde schon durch den besitz des GPS Trackers ergibt. Man ortet ja kein Gerät, dass man nicht selbst mit einer solchen technik ausgestattet hat.
 
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Ich habe mir das hier jetzt nicht alles durchgelesen, aber einen Teil des Equipments, insbesondere Amps, könnte man auch einfach mal mit unauffälligen GPS Trackern ausrüsten. Für den Fall das mal was weg kommt, kann man das Zeug direkt orten. Man sollte sie nur so anbringen, dass man sie nicht sieht. Also bitte nicht oben auf dem Amp befestigen :D
kostet dann aber eine monatlich Grundgebühr für die Simkarte, etc. soweit ich informiert bin.
 
Ja fünf Euro. Im Verhältnis finde ich das schon okay. Zumal du das Ding vieleseitg einsetzen kannst. Zum Beispiel auch bei ggf. dementen Großeltern oder Eltern etc.
 
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OT, muss aber sein:
Meine Güte, hab ich da oben in #7 wirklich die Hälfte doppelt und dreifach geschrieben? Mittendrin war ein (ausgeschnittener) Teil des Textes weg und ließ sich nicht mehr sichtbar einsetzen, da hab ich's halt sinngemäß nochmal geschrieben. und nun ist alles wieder da...

Ich würd's ja gerne jetzt bearbeiten, kann ich aber wohl nicht mehr (kein Button "Bearbeiten" mehr da)...

Tut mir leid wegen der Verwirrung , Entschuldigung! :embarrassed:
 
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