DIN VDE 0701 und 0702

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Hi,

Ampbauer, -reparateure und -restauratoren herbei!

Sagt mal:

Führt Ihr die Geräteprüfungen nach DIN VDE 0701 und 0702 durch?

;)

CU MM
 
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Führt Ihr die Geräteprüfungen nach DIN VDE 0701 und 0702 durch?

Bin zwar alles drei nicht, aber VDE0701/02 war doch die Norm u.a. mit'm Isolationswiderstandstest, Schutzleiter usw. oder? Ich würd mal fast behaupten das das (fast) keiner macht, weil sie eventuell auch gar nicht mal bereit sind dafür das Gerät zu kaufen. Da kannst genauso gut fragen: Wer von den Technikern lässt denn sein DMM regelmäßig kalibrieren? Aber der Ruhestrom wird dann trotzdem auf's mV genau eingestellt, zeigt das 20 Jahre alte Gerät ja an ;)....
 
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Denke auch, dass man die 200mA und 500Vdc erstmal prüfen können muss. Ich kann als Ingenieur wenn ich wollte in meine alte Aus Bildungswerkstatt gehen und den Meister fragen ob ich mal in der Pause was für heimpfusch machen kann, aber zu Hause ist das utopisch. Die Messmittel die ich benutzt habe (secutest s2) gehen bei 2k los
 
Exakt diese Prüfungen meine ich (Ich habe so ein Gerät da, kann daher klugsch*****n, da Schwiegeropa Elektriker war und als er in Rente ging, ging das Prüfequipment zu mir).

Mich würde interessieren, ob es Pflicht ist, diese Prüfungen zu machen. Oder gibt es Ausnahmen:

"Prüfpflicht nach BGV A3 §5:

Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten...Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahmetriebnahme...ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind."

Prüfen wir nicht, handeln wir dann automatisch fahrlässig oder gesetzeswidrig?


B...Wer von den Technikern lässt denn sein DMM regelmäßig kalibrieren?...

ICH! :D

Naja, zumindest als ich es mir betrieblich noch leisten konnte, weil in der Firma damals ein Kalibrierlabor war. Meine olle Röhrenmeßtechnik "kalibriere" ich mir inzwischen nur noch selbst, indem ich mir in gewissen Abständen die Geräte hernehme und mittels moderner Diggitaltechnik auf Anzeigegenauigkeit prüfe (Frequenzmesser und DMM) - was also unter'm Strich für'n hohlen Zahn ist...
 
Ja. Du musst bei bereitstellen auf dem Markt prüfen.
 
ich weiß, dass es viele nicht machen und noch besser: Veranstaltungsverleiher nicht den Nachweis nahhaltiger Protokolle erbringen können und Plaketten tw. gefakt sind, weil ja vor Ort sowieso die Verdrahtung geprüft werden muss.
 
Mich würde interessieren, ob es Pflicht ist, diese Prüfungen zu machen. Oder gibt es Ausnahmen:

Also 100%ig sagen kann ich es dir auch nicht, wenn du dir aber mal den Leitfaden von Amprobe ansiehst (DIN VDE701 -> erstes Suchergebnis bei Google), steht in der Grafik: "Ortveränderliche Geräte" -> "Änderung und Instandhaltung"... Müsstest also, so wie ich das verstehe, bei jeder Instandhaltung (also Reperatur) einmal durchgehen. Die Messung ist ja an sich eigentlich banal, Problem ist halt wirklich nur das hohe Preis vom (zertifizieren) Gerät selbst - wie oben schon angemerkt.

ICH! :D
Naja, zumindest als ich es mir betrieblich noch leisten konnte, weil in der Firma damals ein Kalibrierlabor war. Meine olle Röhrenmeßtechnik "kalibriere" ich mir inzwischen nur noch selbst, indem ich mir in gewissen Abständen die Geräte hernehme und mittels moderner Diggitaltechnik auf Anzeigegenauigkeit prüfe (Frequenzmesser und DMM) - was also unter'm Strich für'n hohlen Zahn ist...

Streber ... Ich könnte höchstens mehrfach mit mehreren DMMs Gegenchecken und arthimetischen Mittelwert bilden ;). Weil das Zeug extra kalibrieren lassen, nö...
 
jetzt ganz allgemein, vor dem "new approach" mussten die Geräte mit dem Gerätesicherheitsgesetz konform sein. In jedem Fall muss eine EG-Konformitätserklärung bei einer Bereitstellung auf dem Markt erfolgen bzw es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Bereitsteller alle Normen erfüllt.

Jedenfalls sollte bspw. ein Prüfprotokoll in dem Fall dienen, um bei Unfall nachweisen zu können, dass man ein kein sicherheitskritisches Produkt jemandem übergeben hat.

Vll habe ich aber auch zu alte Quellen?
Klindt, Der new approach im Produktrecht des europäischen Binnenmarkts: Ver-
mutungswirkung technischer Normung, EuZW 2002, 133

- - - aktualisiert - - -

Die Messung ist ja an sich eigentlich banal, Problem ist halt wirklich nur das hohe Preis vom (zertifizieren) Gerät selbst - wie oben schon angemerkt.
Die Sache ist ja, dass du nur als EFK son Ding ausfüllen darfst. Klar kann denke ich jeder, der Amps bastelt als EuP, aber _dürfen_ ?
 
Hallo,

die Prüfung erfolgt bei mir jedes mal, an jedem Amp und auf Wunsch gibt es das Messprotokoll.
So ist das schlicht Vorschrift. 0701 und 0702 sind ja miitlerweile zusammengefasst und in der 0701/02 steht ausdrücklich, dass bei jeder Reparatur/Instandhaltung die Prüfung zu erfolgen hat (im Übrigen gehört da mehr zu, als nur die drei Messwerte).
Will heissen, Amp aufgemacht, Vorstufenröhre gewechselt => VDE-Prüfung.
Ist kleinlich, aber so ist das. Und die Betriebe müssen die Protokolle aufbewahren oder dem Besitzer aushändigen...ihr könnt euch vorstellen, was da Akten zusammen kommen können :ugly:

Im Privaten Bereich, denke ich, braucht das niemand. Zumal es fragwürdig ist, ob eine nicht Elektrofachkraft, ein vor Gericht statthaftes Ergebnis mit einem entsprechenden Prüfgerät erzielen kann/darf. (Meines Erachtens nicht!)

Insofern gehts hier höchstens um die eigene Gewissensbereinigung und da kann ich nur sagen; jeder der an seinen Amps schraubt, sollte seine Arbeiten gewissenhaft und sorgfältig ausführen. Wenn man unsicher ist, jemanden zu Rate ziehen, der versiert ist.
Dann kann da fast nix mehr passieren :)


Jedenfalls sollte bspw. ein Prüfprotokoll in dem Fall dienen, um bei Unfall nachweisen zu können, dass man ein kein sicherheitskritisches Produkt jemandem übergeben hat.
Das läuft definitiv zu oft nach: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Es gibt etliche Geräte, durchaus auch von namhafteren Firmen, wo es schlicht zweifelhaft ist, ob die den gültigen Normen entsprechen. Aber solange da nichts passiert und kein Sachverständiger da Laut gibt, wird einfach angenommen, dass die Geräte konform sind.

Das Einzige, was da ernster genommen wird sind HF-Geschichten....aber Sicherheit :D
 
Genau meine Rede. So ne Prüfung darf afaik nur eine Elektrofachkraft durchführen. Dementsprechend ist natürlich auch die Aussagekraft des Protokolls im von Swen angesprochenen Fall witzlos.
Normhalber hat man da Sorge zu tragen, dass den anderen aus seinem eigenen Pfusch nichts passiert, und fertig.
 
Die Sache ist ja, dass du nur als EFK son Ding ausfüllen darfst. Klar kann denke ich jeder, der Amps bastelt als EuP, aber _dürfen_ ?

Na ja wenn du ein Gewerbe in dem Bereich hast wirst du mit Sicherheit nicht eine EuP sein sondern eher eine EFK. Ich bin mir nur nicht sicher ob der Prüfer wirklich bei jedem Ampbauer, der dies offiziell auch machen darf, steht? Und da bin ich ebenfalls, wie Bierschinken, dem Verdacht erlegen, dass es in Realität schon so sein kann: Wo kein Kläger da auch kein Richter.
 
Ja klar, sag ich doch. Wird erstmal tendentiell davon ausgegangen, dass es iO ist.
 

Von wegen... Ich muss. :D

Nee, samma so: Ich mache das mit meinen ollen Röhrenmeßkisten schon allein deshalb, um sie in stabilem Betrieb zu halten. Also alle paar Wochen lasse ich sie laufen - ich nenne das "Formierlauf", schon, damit sie sich nicht bei Nichtgebrauch totstehen. Die alten analogen Skalen lassen sich schon gut mittels DMM und Ferequenzmesser überprüfen. Aber Kalibrieren kann ich mir mangels Kalibrierlabor (wurde natürlich "wegrationalisiert" :mad:) nicht mehr leisten und so versuche ich wenigstens, das olle Zeuchs so hinreichend abzeigen zu lassen, wie es noch irgendwie geht. OK, dafür habe ich noch ein paar Ersatzgeräte gehortet...

Aber Du siehst, schon mit meinem ollen Röhrenscope konnte ich die überlagerte Störfrequenz ned sehen, weil dessen Auflösung zu gering ist... Also ist es eigentlich für'n A***h...

Zur DIN: ich denke, man muss prüfen und so ist es in der Vorschrift ja auch drin. Das wird möglicherweise auch ein Grund sein, warum z.B. aus Worms i.d.R. nur Bausätze angeboten werden. :gruebel:

Sven, klar, es sind nicht nur die Meßwerte... Sichtprüfung gehört ja schon mit dazu und das setzt wiederum voraus, dass man geschult ist oder die Kenntnis hat, hier bereits schon Fehler oder Gefahrenquellen zu erkennen.
 
So etwas hier finde ich immer am besten. Rechtlich betrachtet ist Hersteller und in manchen Fällen Quasihersteller, macht aber auf "ich bin Privatperson usw." Unabhängig von den VDE-Plaketten/ Protokllen und der fehlenden CE wird wahrscheinlich der ganze Scheiß noch nicht mal versteuert.
 
Ist doch Standard...

Keinem oder kaum einem Bastler ist klar, dass er eigentlich voll in der Haftung steht.
Da heisst es dann immer "Verkauf von privat" und die Leute denken, in dem Moment, wo es den Besitzer wechselt, seien sie aus der Haftung.
Fakt ist, wenn da etwas passiert und nachgewiesen werden kann, dass das Gerät aus Bastlerhand stammt, dann ist der Bastler voll(!) in der Haftung.

Der muss dann erstmal nachweisen, dass sein Gerät den Normen entspricht. Da hilft kein "Aber ich hab alles ganz sauber aufgebaut und hab den Schutzleiter mit dem Multimeter gemessen". Fail! - Da hilft nur ein gültiges Prüfprotokoll von einer Elektrofachkraft mit zugelassenem Prüfgerät.
 
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Hm, vielleicht andersherum: Man müsste potentielle Käufer darauf hinweisen, hier nach dem Kauf und vor dem ersten Einschalten erst einmal so einen Amp prüfen zu lassen. :gruebel:
 
Naja, der Mann ist ET-Ing. ich habe auch in den 80ern Nachrichtentechnik studiert und bin im VDE, das heisst aber nix, ich habe seit 1993 nicht mehr in diesem Fachbereich gearbeitet. In Ansehung der Dritten (Käufer, Interessenten, Geschädigte) tritt er auf wie ein Hersteller, er hat so ein Preusolabel, er spricht die Leute mit "Kunden" an, und versucht sich gleichsam mit einem Haftungsausschluss; das funktioniert aber nicht. Er kann weder die Kardinalspflichten, die Gewährleistungen ausschließen nocht gg. Richtlinien verstoßen. Das ist ein teuere Angelegenheit. Entweder mit Fortbildungsnachsweisen und Produkthaftpflicht oder gar nicht. Halbschwangere fragen auch nach den Alimenten ...
 
Nur weil man ET Ing ist, heißt das auch noch lange nicht dazu befähigt zu sein die Gefahren einzuschätzen. Klar ist die Annahme nciht weit hergeholt, aber ich bin auch Etechniker und ohne meine Ausbildung zum Elektroniker hätte ich nichtmal nen Lötkolben in der Hand gehabt (jetzt rein vom Studium her) und dürfte trotzdem als EFK gelten.
 
es ist insofern schon ausschlaggebend; im Schadensfall gibt es zwei Betrachtungen 1. den Verstoß gg. Normen, Richtlinien und Gesetze und 2. der Befähigungsnachweis, d. h. kann er entsprechende Sachkenntnis selbst od. durch eingesetzte Erfüllungsgehilfen nachweisen. Pkt. 1. muss nicht zwingend mit dem Schadensereignis im kausalen Zusammenhang stehen.
 
Ja, nur sehe ich einen Akademiker als dazu befähigt an, bei Gefahr für Leib und Leben (vor allem Anderer), sich einzugestehen, dass man trotz der erworbenen Qualifikation (mit abgeschlossenem Etechnik-Studium gilt man ja als EFK) nicht die Sachkenntnis hat - sofern das zutrifft.
Mit den Punkten hast Du natürlich trotzdem vollkommen Recht.
 

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