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Djembe-Musik im Stil der Malinke-Rhythmen. Anmeldepflichtig (GEMA)?

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Congiero
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Hallo,

ich hab` da mal ne Frage an euch...
Ist das Aufführen von Djembe-Musik im Stil der Malinke-Rhythmen GEMA anmelde-pflichtig? :gruebel:
 
Eigenschaft
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, deren Komponisten bei der GEMA gemeldet sind, dann schon.
 
Anmeldepflichtig ist im Grunde jede Art von öffentlicher Aufführung. Wie dieser [Meine Meinung] ---> Mafiahaufen das durchgekriegt hat ist mir ein Rätsel.
Die Gema kann Dir aber nichts in Rechnung stellen wenn Du beweisen kannst daß kein Urheberrecht das die Gema Treuhänderisch vertritt, verletzt ist.

Grundsätzlich gilt: wenn der Komponist mehr als siebzig Jahre tot ist erlischt das Urheberrecht. Das dürfte bei traditionellen Malinke Rythmen in der Regel der Fall sein.
Wenn Du Musik in dem Stil machst, entstehen im Grunde ja sogar Rechte Deinerseits weil Du ja dann der Komponist bist. Dann hast Du nur Ärger mit der Gema wenn Du selbst Mitglied bist und den Titel angemeldet hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meiner Meinung nach wäre es sogar streitig, ob Rhythmus Musik in diesem Sinne ist. Dann ist ja auch die Abfolge von Klatschern Gema-pflichtig...
welche Urheberrechte liegen denn auf B.OO B.XX ?
 
Im Grunde hast Du Recht mit den Klatschern. Schreibe einen Titel, der nur aus Klatschern besteht und Du kannst den als Mitglied Anmelden. Viel mehr machen Acts, wie Safri Duo ja schliesslich auch nicht. Trio hat bei DA DA DA wenigstens noch nen Text dazu geschrieben;)
 
Kaum zu glauben - aber Kakilambe, Gidamba, Lolo und Yankadi sind in der GEMA Datenbank als urheberrechtlich geschütze Werke drin....:mad::bad:
 
Da musst du dich bei Fodé Youla beschweren, was er sich dabei gedacht hat.
 
Im Grunde hast Du Recht mit den Klatschern. Schreibe einen Titel, der nur aus Klatschern besteht und Du kannst den als Mitglied Anmelden. Viel mehr machen Acts, wie Safri Duo ja schliesslich auch nicht. Trio hat bei DA DA DA wenigstens noch nen Text dazu geschrieben;)

Gibt es da nicht sowas wie Wiedererkennungswert der vorhanden sein muss ?

Sonst setz ich mich gleich in meinen Proberaum, trommel von Dark Rock bis Samba so ziemlich alles ein was ich gerade drauf hab, melde das bei der Gema an und kassiere dann für das verwenden von Beats wie sie überall auf der Welt vorkommen.
 
Du musst nachweisen, dass es deinen eigene Komposition ist. Und es muss eine gewisse Schöpfungshöhe haben, sonst geht's nicht.
 
Im Grunde hast Du Recht mit den Klatschern. Schreibe einen Titel, der nur aus Klatschern besteht und Du kannst den als Mitglied Anmelden. Viel mehr machen Acts, wie Safri Duo ja schliesslich auch nicht. Trio hat bei DA DA DA wenigstens noch nen Text dazu geschrieben;)

Anmelden kann man bei der GEMA einen Klatscher-Rhythmus. Das heißt aber nicht, dass man deswegen ein Urheberrecht auf diesen Rhythmus hat. Die GEMA kümmert sich "nur" um die Nutzungsrechte, die aus den Urheberrechten entstehen, nicht um die Urheberrechte selbst. Hätten die Songs von Safri Duo nicht die notwendige Schöpfungshöhe, um schützenswert zu sein, dürfte sie jeder frei aufführen. Eventuellen Forderungen von der GEMA oder auch Urheberrechtsklagen der Komponisten hätten dann keine rechtliche Grundlage. Ich glaube aber, dass nicht nur die Macher von Safri Duo ihre Musik anders einschätzen... ;)
 
Wer ist Fode Youla? Den kenn ich nicht.

Ich kenne zwar Keita, Konate und Co. - kann man die hinterlassenen Werke eines ganzen Volksstammes (Malinke, Youruba) usw. urheberrechtlich sichern? Ich glaube nein. Und dann auch - übersteigen ein paar Beats (Einfach ausgedrückt=auch mal verschoben oder in Abhängigkeit, Synkopen, oder anders ausgedrückt, sehr komplex =Djembe-Ryhthmen, auch 4-5 stimmig) die geforderte Schöpfungshöhe?
 

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