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GEMA Einnahmen in der Steuererklärung

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Thunderbeam
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Hallo ihr Lieben :)

ich hoffe, ein Musiker-Kollege hier kann mir ein Paar Fragen zum Thema
„GEMA Einnahmen“ beantworten .. ich drehe noch völlig durch.

Ich bin Songwriter in einer Band, meine Werke sind bei der GEMA angemeldet.
Neben der Musik habe ich noch meinen regulären 40h Job, der meine Haupteinkommen darstellt.

Für das Jahr 2019 sind durch die GEMA-Werke Einnahmen entstanden, die ich ja jetzt in der
Steuererklärung angeben muss.

Soweit bin ich schon mal, das die GEMA-Einnahmen Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit darstellen.

Aber:
- Wo genau muss ich die Einnahmen angeben?
- sind GEMA Einnahmen Umsatzsteuerpflichtig?
- Welche Rechtsform muss man auf dem EUR Formular ausfüllen?
- muss ich allein für die GEMA Einnahmen ein Gewerbe anmelden?


Sorry für die dummen Fragen, aber ich bin, was Steuern angeht, so ne richtige Flitzpipe :D

Liebe Grüße
Christian
 
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Jetzt schreibe ich doch mal was, weil niemand antwortet. Ich kann deine Fragen aber nicht abschließend beantworten; ich mutmaße einfach mal die Richtung, in die es evtl. geht.

Ich hatte mal eine ähnl. Konstellation, was aber schon 20 Jahre her ist. Da gab es auch noch keine EÜR-Anlage. Du wirst also um eine Nachfrage beim Fin.-Amt oder mehr nicht herumkommen. Die sind i. Ü. auch für solche Nachfragen da...

Also, zunächst müsste man klären, ob es sich um einen Bagatellbetrag handelt, der ohne Gewinnerzielungsabsicht vereinnahmt wurde. Dann gingen ´die drei Euro´ ohne Erklärung vll. auch so durch? Das mag ich für GEMA-Einnahmen nicht bewerten; Gewinnerz.abs. liegt hier schon nahe; es käme vll. auch auf die Summe an.

Bei mir wurden die sozialabgabepfl. Einnahmen damals zusammen mit den Freiberuflereinnahmen in einer einzigen GuV-Rechnung verwurstelt, bzw. das Ergebnis einer separaten Freiberufler-Teilrechnung dann in eine Endrechnung übernommen. Das hatte ich alles formlos gemacht, wenn ich mich recht erinnere.

=>
Grunds. würde ich deine Rechtsform als ´Freiberufler´ einschätzen (Komponist). Du bräuchtest dann kein Gewerbe anmelden und bist auch nicht umsatzsteuerpflichtig, solange deine Bruttoeinkünfte unter 17.500€/Jahr (so meine ich) bleiben. Damals gab es die ´Kleinunternehmerregelung´ noch nicht. Ob das etwas ändert oder du dich als solcher anmelden musst weiß ich leider nicht. Ist bei mir, wie gesagt, 20J. her.

Bei mir war es allerd. so, dass ich mich vorher als ´Freiberufler´ beim Fin.-A. angemeldet hatte. Da hatte ich auch ein Formular ausgefüllt, das Angaben zur Umsatzsteuer wollte, glaube ich. Oder es waren die geschätzten Einkünfte. Ich weiß es nicht mehr...

Ansonsten auch mal googeln ;)
Viel Erfolg.
 

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