125A darfst Du als "dummer Endanwender" eh nicht stecken

Abgesehen davon ist es Dir als "elektrotechnisch unterwiesene Person" gestattet, Leitungen zu konfektionieren, allerdings nur dann, wenn sie danach von einer Elektrofachkraft abgenommen werden.
Was den notwendigen Leiterquerschnitt angeht, so ist der nicht generell klar gegeben, da von Leitungslänge und Strom abhängig.
Die o.g. Querschnitte stellen Mindestwerte dar.
Insbesondere bei langen Strecken ist es durchaus sinnvoll, mal den Spannungsfall bei gegebener Leitungslänge und gefordertem Strom zu berechnen.
Er darf 3% nicht überschreiten.
Maßgebliche Länge: Zählstelle bis Verbraucher.
Und achtung: Eine 50m 32A-Verlängerung hat eine effektive Leiterlänge von 100m! (z.B. L1 und N belastet).
(Bei 3 symmetrisch belasteten Phasen kann N allerdings vernachlässigt werden, so dass einfache Länge reicht)
Hinweisen möchte ich noch darauf, dass Aderendhülsen (korrekt gecrimpt!) nicht nur vorgeschrieben sind, sondern auch eine hervorragende Lebensversicherung darstellen.
Als Demoteil hätte ich hier eine Schuko-Verbindung, deren Stecker und Buchse auf Grund hoher Übergangswiderstände (durch Weglassen der Aderendhülsen und mit der Zeit abgebrochene Litzenteile) unlösbar miteinander verschweißt sind.
Zur Berechnung des Spannungsfalls bitte Google bemühen, da findet sich die passende Formel bei Wikipedia, alternativ gab es auch irgendwo mal ein kleines Berechnungstool dazu.