Echt oder Fälschung?

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Mich würde da weniger die Qualität abschrecken (vielleicht sind die ganz ok für den Preis ;) ) als vielmehr die Chance, dass da überhaupt nie was ankommt. Und mit Einklagen ist da wohl nicht viel.
 
Als ich bei Ebay mal nach ner neuen Gitarre geschaut hab ist mir der Chinese auch unter den Mauszeiger gekommen.

Konnt es net glauben, übrigens hatte der zu dem Zeitpunkt auch noch ne geile Strat.

Wäre auch zu schön um wahr zu sein. Ich ziehe aber generell namhafte und für gutempfundene Gebrauchte vor.

Wäre mir zu riskant gewesen für sowas Geld zu bezahlen :cool:.

Ehrlich gesagt sieht sie schon ein bissl Schmuck aus, aber sie hat bestimmt kein Charakter.

Wenn die Gitarre echt ist, hast du ein ein ganz anderen Bezug zu dem Teil.
Es sei denn du bist Nichtmusiker und zeigst deinen Kollegen "Guck mal ne echte Gibson...!"

Zum Posen vielleicht geeignet, die Bespielbarkeit kann ich nicht einschätzen..:redface:
 
wenn du das teil kaufst MACHST DU DICH STRAFBAR!!!!
Markenrechtsverletzung etc... es gibt ausserdem eine heerschar von anwälten, die sich genau darauf spezialisiert haben, kleine hirnis auszunehmen!

FINGER WEG!!

wenn du "glück" hast, beschlagnahmt der zoll das fake, deine gitte ist weg, dein geld ist weg und ein verfahren hast du auch am hals!

Lernt ihr "büschle" denn nie was dazu. Vorallem: fühlst du dich dann toll und besser auf der bühne mit nem echten gibson fake um den hals??
von der qualität möcht ich nicht reden (kann durchaus brauchbar sein für die paar öcken) aber dann mit gibson logo? also ehrlich, nenene...

schwere kindheit gehabt?
 
aha, und auf Grund welcher § ist der Ankauf strafbar?
das musst du mir mal erklären, ich lerne gerne dazu :rolleyes:

Es geht hier nicht um den Weiterverkauf der Gitarre!!!!

wenn ich kurz zitieren darf:
...
Der Besitz solcher Kopien ist hier straffrei.
Aber: Unabhängig davon unterliegt eine solche Kopie der Einziehung; d.h. die Strafverfolgungsbehörden können ihn ersatzlos beschlagnahmen. Es ist völlig egal, wie der Gegenstand in den Besitz des Betroffenen gekommen ist. In der Regel erfolgt danach die Vernichtung.

Darüber hinaus gilt:
Um einen solchen Gegenstand hier besitzen zu können, muss er erst mal eingeführt werden. Und dieser Import ist schon nicht mehr straflos. Fällt der Gegenstand bereits beim Import dem Zoll auf, wird ein Strafverfahren gegen den Importeur eingeleitet, der Gegenstand eingezogen
...

das ganze post (solltet ihr euch mal durchlesen) zum thema china fakes ist hier nachzulesen: (übrigens verfasst von einem, dessen job DAS ist)

Guitarworld.de | Kauf eines Fakes - Überlegungen und mögliche Folgen


von findigen anwälten möcht ich erst gar nicht sprechen...
 
wenn ich kurz zitieren darf:


das ganze post (solltet ihr euch mal durchlesen) zum thema china fakes ist hier nachzulesen: (übrigens verfasst von einem, dessen job DAS ist)

Guitarworld.de | Kauf eines Fakes - Überlegungen und mögliche Folgen


von findigen anwälten möcht ich erst gar nicht sprechen...

Auch da steht ausdrücklich, das der Besitz bzw. der Kauf hier nicht strafbar ist. Dein Link gibt dir also grundsätzlich Unrecht ;)

Das ein Import eventuell eine ander Geschichte darstellt, ist wohl richtig

Heikel wird es unter Umständen, wenn man das dann weiterverkauft, und das auch wenn man im Text angibt das es eine Fälschung ist.

Bitte hier nicht mit Halb-Wissen bzw. klarem Nichtwissen um sich werfen. Ich hab stellenweise ganz gut Ahnung von der Materie, schreibe aber nur dann etwas wenn ich mir auch sicher bin, bzw. weise darauf hin auf wenn ich Nachplappere oder Vermutungen anstelle.

Ich möchte hier weder das herstellen, das Verkaufen und auch nicht das bewusste Kaufen von Kopien gutheissen bzw. verharmlosen. Allerdings sollte man nicht behaupten, das der Ankauf hier eine strafbare Handlung darstellt, so wie du es getan hast.

Der Artikel ist übrigens gut, zeigt deutlich die Relationen
 
mal am rande......

es lief letztens ein bericht über billig zigaretten aus polen, die hier vor einem supermarkt verhökert wurden. alle, die welche gekauft hatten, wurden 50 mtr. weiter von den grünen herren in zivil in empfang genommen. folgen:

zigaretten weg und bussgeld, weil der erwerb von gefälschten markenzigaretten eine (ich glaube es war) ordnungswiedrigkeit darstellt. warum sollte das bei gitarren oder was auch immer anders sein?

hmm........ein fall für matula :D
 
mal am rande......

es lief letztens ein bericht über billig zigaretten aus polen, die hier vor einem supermarkt verhökert wurden. alle, die welche gekauft hatten, wurden 50 mtr. weiter von den grünen herren in zivil in empfang genommen. folgen:

zigaretten weg und bussgeld, weil der erwerb von gefälschten markenzigaretten eine (ich glaube es war) ordnungswiedrigkeit darstellt. warum sollte das bei gitarren oder was auch immer anders sein?

hmm........ein fall für matula :D

ich stelle mal die Vermutung auf das die gefälschten Zigaretten wohl kaum ordnungsgemäß verzollt gewesen sein dürften. Nun hat der Staat ein erhebliches Interesse an ordnungsgemäßer Verzollung ;)

Just Guessing, da müsste ich mich dann doch mehr einlesen
 
zigaretten weg und bussgeld, weil der erwerb von gefälschten markenzigaretten eine (ich glaube es war) ordnungswiedrigkeit darstellt. warum sollte das bei gitarren oder was auch immer anders sein?
Nicht die vermeintlichen Markenzigaretten waren das Problem (hab den Bericht auch gesehen), sondern, wie wary schon schreibt, das illegale Schmuggeln über die deutschen Grenzen (s. auch in dem Bericht die Marihuana-Aktion in dem Tank). An den Zigaretten hat die Steuermarke gefehlt, dass hat sie illegal gemacht.
Wenn du nun aber eine Gitarre von wo auch immer importierst, musst du Zollgebühren zahlen (sonst spielen dann die Zoll-Beamten in der Mittagspause mit der "Gibson"), die sich nach Waren- und Versandwert richten. Geschieht dies nicht kommt die Gitarre dann irgenwann bei einer Auktion vom Zoll untern Hammer, oder sie wird eingestampft (wohl eher letzteres bei derartiger Piraterie).

Greets.
Ced
 
Allerdings sollte man nicht behaupten, das der Ankauf hier eine strafbare Handlung darstellt, so wie du es getan hast.
Warum sollte man das nicht behaupten? Da die Ware ohne Lizenz des Rechteinhabers ist macht man sich beim Kauf derartiger Artikel (unwissentlich) der Hehlerei schuldig (die hier einschlägigen Passagen sind rot eingefärbt):

§ 259 StGB - Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.


Neben einer strafrechtlichen Verfolgung kann es passieren, dass man ein solches Stück erwirbt und dann vom Rechteinhaber zur Kasse gebeten wird (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).
 
wary:
Ist ja spitze, dann kann ich mir einen BMW Nachbau nach Deutschland schleusen lassen und hab wirklich nur was ernstes zu befürchten wenn ich ihn nicht verzolle? Lächerlich, tut mir leid.

Hier werden 2 Dinge vermischt: Schmuggelware und Produktpiraterie. Das Kippenmarken gefälscht werden lohnt nicht wirklich, erwischt einen der Zoll bei der Einfuhr zahlt man eben kräftig drauf und darf die Dinger abgeben, meldet man sie zahlt man eben "nur" die hohen Zollaufschläge. Bei Produktpiraterie landet die Ware auch in der Müllpresse, die Geschädigten werden informiert und wahrscheinlich interessiert sich dann der Staatsanwalt und auch der Anwalt der Geschädigten Firma für den Fall. Was da finanziell für Strafen drohen weiß ich nicht, für sowas gibt's Kataloge von vergangenen Prozessen. Wie Gibson mit dem Thema umspringt würde mich mal interessieren, vielleicht sollte man mal anfragen :D
 
Wie Gibson mit dem Thema umspringt würde mich mal interessieren, vielleicht sollte man mal anfragen :D

hab ich mal, ist in einem der reichlichen threads zu diesem thema nachzulesen. einfach mal das post von hans_3 durchgehen und einen nach dem anderen durchlesen, irgendwo taucht es auf.

die anzahl von eingeführten gitarren ist so gering, dass es sich für gibson nicht lohnt, den zoll mit gezielter suche danach zu beauftragen. gibson würde hier ja auch nur durch seine impoteure aktiv, für die lohnt es sich noch weniger.

aber man beobachtet sorgenvoll und genau - diese haltung kann sich jederzeit ändern.

die anfrage ist auch schon einen tag älter, inzwischen hat sich die zahl der ebay-fakes gewaltig erhöht - und die theads zu thema auch.
 
§ 259 StGB - Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Strafe nicht).


Dann subsumieren wir das doch mal durch,

1). Wer eine Sache

Problemlos ;) Gitarre ist Sache

2). die ein dritter gestohlen

liegt nicht vor.

3.) durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat

Auch wenn Markenpiraterie natürlich dem Vermögen dritter schadet, liegt das auch nicht vor. Der Besitz an der Gitarre wurde vom Hersteller nicht durch eine rechtswidrige Tat erlangt. Das wichtige Wort ist hier eben erlangt. Es geht nicht etwa um Ware die gegen Patent/Markenrechte etc. verstößt.

Also wo liegt hier Hehlerei vor? Erklär mir das Bitte, bzw. erzähl mal woher du dir dieses Wissen angeignet hast?


Nochmal : Der Ankauf und Besitz solch Gitarre ist nach meinem Wissenstand strafrei, wer mich vom Gegenteil überzeugen will, nur zu, bin gerne bereit Wissenslücken zu schliessen. Dann aber bitte fundiert ;)

Ich rate aber auch ausdrücklich davon ab, Fälschungen zu kaufen bzw. gar zu importieren.

Der Import ist eine andere Geschichte. Damit kenne ich mich auch nicht genügend aus. Nur soviel, es ist scheinbar durchaus nicht unerheblich, ob zum Eigenbedarf oder gewerblichem Handel importiert wird. Generell kann es da durchaus zu erheblichen Problemen kommen, wenn man gefälschte Markenware importiert.

wary:
Ist ja spitze, dann kann ich mir einen BMW Nachbau nach Deutschland schleusen lassen und hab wirklich nur was ernstes zu befürchten wenn ich ihn nicht verzolle? Lächerlich, tut mir leid.

wenn du ihn importieren willst, wirst Du sicherlich Probleme bekommen. Wenn du ihn aber nur (hier) kaufen möchtest, sehe ich da kein Problem für dich, lasse mich da aber eines besseren belehren ;)
 
Quelle: SR 232.11 Art. 62 Betrügerischer Markengebrauch (Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben)

Art. 62 Betrügerischer Markengebrauch

1 Auf Antrag des Verletzten wird mit Gefängnis oder mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft, wer:
a. Waren oder Dienstleistungen zum Zwecke der Täuschung widerrechtlich mit der Marke eines anderen kennzeichnet und auf diese Weise den Anschein erweckt, es handle sich um Originalwaren oder -dienstleistungen; b. widerrechtlich mit der Marke eines anderen gekennzeichnete Waren oder Dienstleistungen als Originalwaren anbietet oder in Verkehr setzt oder als Originaldienstleistungen anbietet oder erbringt.2 Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er von Amtes wegen verfolgt. Die Strafe ist Gefängnis bis zu fünf Jahren und Busse bis zu 100 000 Franken.

ACHTUNG:

3 Wer Waren, von denen er weiss, dass sie zur Täuschung im geschäftlichen Verkehr dienen sollen, einführt, ausführt oder lagert, wird auf Antrag des Verletzten mit Haft oder mit Busse bis zu 20 000 Franken bestraft.
 
Quelle: SR 232.11 Art. 63 Reglementswidriger Gebrauch einer Garantie- oder Kollektivmarke (Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben)

Art. 63 Reglementswidriger Gebrauch einer Garantie- oder Kollektivmarke

1 Auf Antrag des Verletzten wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft, wer eine Garantie- oder Kollektivmarke vorsätzlich in reglementswidriger Weise gebraucht.
2 Ebenso wird auf Antrag des Verletzten bestraft, wer sich weigert, die Herkunft der reglementswidrig mit einer Garantie- oder Kollektivmarke versehenen und in seinem Besitz befindlichen Gegenstände anzugeben.
3 Sind nur unwesentliche Bestimmungen des Reglements betroffen, so kann von einer Bestrafung abgesehen werden.
4 Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er von Amtes wegen verfolgt. Die Strafe ist Gefängnis und Busse bis zu 100 000 Franken.
 
also im Schweizer Recht kenn ich mich nun auch überhaupt nicht aus, ich rede vom deutschen Gesetzt wenn ich von einem Kauf hier spreche.
 
Quelle: SR 232.11 Art.*63 Reglementswidriger Gebrauch einer Garantie- oder Kollektivmarke (Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben)

Art. 63 Reglementswidriger Gebrauch einer Garantie- oder Kollektivmarke

1 Auf Antrag des Verletzten wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft, wer eine Garantie- oder Kollektivmarke vorsätzlich in reglementswidriger Weise gebraucht.
2 Ebenso wird auf Antrag des Verletzten bestraft, wer sich weigert, die Herkunft der reglementswidrig mit einer Garantie- oder Kollektivmarke versehenen und in seinem Besitz befindlichen Gegenstände anzugeben.
3 Sind nur unwesentliche Bestimmungen des Reglements betroffen, so kann von einer Bestrafung abgesehen werden.
4 Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er von Amtes wegen verfolgt. Die Strafe ist Gefängnis und Busse bis zu 100 000 Franken.

das trifft aber wohl eher auf die Fälscher in China zu, bei denen das Schweizer Recht nur schwer durchzusetzen sein wird ;)


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ACHTUNG:

3 Wer Waren, von denen er weiss, dass sie zur Täuschung im geschäftlichen Verkehr dienen sollen, einführt, ausführt oder lagert, wird auf Antrag des Verletzten mit Haft oder mit Busse bis zu 20 000 Franken bestraft.

da müsste man mal einen Kommentar zu lesen. Für mich steht nicht ganz fest ob genau die gekaufte Ware der Täuschung im geschäftlichen Verkehr dienen soll, oder nur grundsätzlich dafür gedacht sein soll.

Kauf Müllers Lieschen bewusst eine gefakte Gibson ist mir nicht ganz klar ob diese Gibson dann für die Täuschung im geschäftlichen Verkehr vorgesehen ist, wenn sie die Gitarre selber spielen möchte :confused:
 
also im Schweizer Recht kenn ich mich nun auch überhaupt nicht aus, ich rede vom deutschen Gesetzt wenn ich von einem Kauf hier spreche.

nun ja ich denke das wird in deutschland nicht anders sein. warum auch. und kaufen tust du das teil ja nicht hier sondern in japan oder hab ich da was falsch verstanden?
 
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