Echt oder Fälschung?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
1 Auf Antrag des Verletzten wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft, wer eine Garantie- oder Kollektivmarke vorsätzlich in reglementswidriger Weise gebraucht.

...das wäre doch wohl der fall oder nicht?
 
nun ja ich denke das wird in deutschland nicht anders sein. warum auch.

weil die Gesetze nicht in jedem Land gleich sind ;)

und kaufen tust du das teil ja nicht hier sondern in japan oder hab ich da was falsch verstanden?

Das Teil aus der Auktion kaufst Du in der Tat nicht hier, aber grundsätzlich kann man auch im Inland Fake-Gitarren erwerben.

Man sollte halt den Import und den Kauf trennen.
 
1) in DIESEM fall sprechen wir aber von einem import

2) du glaubst nicht wirklich, das gerade in deutschland, die gesetzgebung wesentlich anders ist? ich schätze sogar eher noch schärfer........nu mal butter bei die fische ;)
 
1) in DIESEM fall sprechen wir aber von einem import

das stimmt, und das habe ich auch bereits festgestellt. Dennoch ist das zu trennen, und wenn nur der Import strafbar ist, ist es der Kauf eben nicht

2) du glaubst nicht wirklich, das gerade in deutschland, die gesetzgebung wesentlich anders ist? ich schätze sogar eher noch schärfer........nu mal butter bei die fische ;)

mir ist zumindestens nicht bekannt, welchen Straftatbestand der Kauf erfüllen sollte, und bin mir in der Sache auch ziemlich sicher.
 
......ich nehm alles zurück :D

Quelle: Gefälschte Markenartikel - Rechtslage für Verbraucher - SWR4 Baden-Württemberg | SWR.de

Der Kauf an sich und der Besitz sind aber grundsätzlich straflos. Zumindest in Deutschland. In Italien droht immerhin ein Ordnungsgeld für die Käufer; ähnlich ist es in Frankreich. In Deutschland sind Besitz und Einfuhr aber nur strafbar, wenn sie für geschäftliche Zwecke erfolgen.

Gott sei Dank hat hier endlich mal einer geschrieben, wie die Fakten wirklich liegen!:great:

Ich hab mich zu dem Thema mal mit nem Anwalt für Markenrecht unterhalten; ich fass die Fakten mal eben zusammen:

Die Einfuhr von Produktfälschungen ist bis zu einem Wert von 175 € erlaubt (kann man überall nachlesen); Voraussetzung ist, dass die Ware persönlich importiert wird (z.B. als Reisemitbringsel), auf dem Postweg gilt diese Ausnahmeregelung nicht und der Zoll kann rigoros beschlagnahmen.

2. Der Import ist grundsätzlich straffrei, solange der Zoll nicht die Absicht eines gewerblichen Handelns unterstellen kann - hier stellt lediglich das Inverkehrbingen eines gefälschten Artikels die Straftat dar.

Alles in allem ist die Geschichte also für den Privatmann unproblematisch, er geht aber natürlich das Risiko ein, dass der Zoll bei der Einfuhr die Gitarre einkassiert.

Ein ganz anderes Thema ist natürlich die ethische Komponente, ob es der Käufer mit sich vereinbaren kann, wissentlich Firmen zu schädigen und Arbeitsplätze zu gefährden.

Aber Leute, da könnt Ihr noch so schimpfen und gegen die interessierten Käufer wettern, letztlich entscheidet es jeder für sich selbst.
 
1 Auf Antrag des Verletzten wird mit Gefängnis oder mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft, wer:

auch wenn es aus dem schweizer recht ist, ähnlich wird das hier auch gehandhabt. wer keine markenpiratrie anzeigt, dessen rechte werden auch nicht geschützt.

die zöllner treten bei verdacht in kontakt mit dem namens-inhaber. wenn es den nicht interessiert, handelt der zoll auch nicht weiter
 
Anstatt darüber zu diskutieren: Kauft euch den Mist einfach nicht und gut is. Man kann für 300 bzw 500 Euro auch Gitarren bekommen die legal und gut sind wo man nichts fürchten muss - ihr seid keine Anwälte also könnt ihr nicht wissen wie diese Gesetze denn letzendlich interpretiert werden. Einfach nicht kaufen und Ende. Ist das denn so schwer?
 
Sowohl in oben verlinktem Beitrag (SWR) als auch in diesem Beitrag (WDR) ist von Strafbarkeit bei Kauf von Plagiaten die Rede.

Die Einfuhr von Produktfälschungen ist bis zu einem Wert von 175 € erlaubt (kann man überall nachlesen)
So ein Unsinn: es wird höchstens geduldet, eine Rechtsverletzung bleibt jedoch eine Rechtsverletzung.

Habe mal eine Fachkanzlei kontaktiert. Der Kauf und/oder Besitz eines Plagiats kann ein Steuerstrafverfahren auslösen (Tatbestand: Inverkehrbringen markenrechtsverletzender Ware). Zusätzlich kommen eine strafrechtliche Verfolgung wegen Hehlerei (wie bereits oben beschrieben) sowie ein Verstoß gegen § 14 Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG) in Betracht.

Wer sich dem Thema näher widmen möchte: Wolfgang W. Göpfert - Die Starfbarkeit von Markenverletzungen


@ Presswurst

Ich gebe Dir grundsätzlich Recht. Da die hier im Raum stehende Frage sich jedoch immer beim Kauf von Ware stellt, die man vorher nicht geprüft hat, ist das Thema (insbesondere die möglichen juristischen Folgen) vielleicht doch nicht ganz unwichtig.
 
So ein Unsinn: es wird höchstens geduldet, eine Rechtsverletzung bleibt jedoch eine Rechtsverletzung.

Geduldet, erlaubt, toleriert...wo ist der Unterschied? Fakt ist, dass Dir die Waren bei der persönlichen Einfuhr bis zu einem Wert von 175 € nicht abgenommen werden. Punkt!

Habe mal eine Fachkanzlei kontaktiert. Der Kauf und/oder Besitz eines Plagiats kann ein Steuerstrafverfahren auslösen (Tatbestand: Inverkehrbringen markenrechtsverletzender Ware). Zusätzlich kommen eine strafrechtliche Verfolgung wegen Hehlerei ... in Betracht.

Die Hehlerei ist die bedeutendste Anschlussstraftat an einen zuvor begangenen Diebstahl. Sie beschreibt den Tatbestand, dass jemand eine Sache, die ein anderer gestohlen hat, sich oder einem Dritten verschafft. Die Hehlerei ist im deutschen Strafrecht in § 259 StGB geregelt. Auch der Versuch ist strafbar.

Tolle Fachkanzlei hast Du an der Hand...ich kann beim Kauf eines Plagiats keinen Aspekt der Hehlerei entdecken. Aber ich hab auch bestimmt im Studium nicht aufgepasst.

Ich denke, alle weiteren Aspekte hab ich in meinem ersten Post schon beleuchtet.
 
Bevor hier von beiden Seiten immer mehr Hobby-Halbwahrheiten verbreitet werden, machen wir lieber mal dicht. So langsam entwickelt sich das ohnehin in die Richtung unerlaubter Rechtsberatung....

Wer dazu klipp und klare Infos will, der möge sich an einen Juristen mit entsprechender Fachrichtung wenden.

[Juristerei-Modus ON]

ausserdem kommt das doch eh immer auf die Umstände des Einzelfalls™ an :D

[OFF]
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben