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Ein Coversong vs. Coverkonzert

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Maa83
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Hallo,

hab da nur ne kurze Frage. Muss eine Band, die einen einzigen Coversong spielt die selben Gemagebühren zahlen wie eine Coverband die den ganzen Abend Covers spielt? Ist mir nicht so ganz klar. Auf den Gemaseiten gibt es solche Unterscheidungen bei den Tarifen nicht.

Gruß
Martin
 
Eigenschaft
 
Eine Band bezahlt keine GEMA-Gebühren.
GEMA-Gebühren ist die Sache des Veranstalters.

Der Veranstalter meldet seine VA bei der GEMA an und die Band übergibt dem Veranstalter lediglich eine ausgefüllte Titel-Liste (Musikfolge).
Der Rest geht euch als Band nichts an.
 
sorry, das meinte ich eigentlich auch. Was muss der Veranstalter zahlen? Muss er bei einem Song genausoviel Gemagebühren zahlen wie bei mehreren?
 
Ja, denn die Gema berechnet nicht den einzelnen Song, sondern die VA gesamt.
Die Gema richtet sich bei ihrer Berrechnung nach qm-Veranstaltungsfläche und Höhe des Eintrittsgeld.
Siehe auch den 2. Teil dieser Tabelle, Abschnitt "Tarifauszug für Veranstaltungen mit Unterhaltungs- und Tanzmusik"

Bitte auch das Kleingedruckte mit den "*" am Ende der Tabelle lesen, denn hier geht es auch um die zusätzliche Vergütung von "Pausenmusik" (10% mehr bei Live-Musikveranstaltungen) von div. Tonträgern (CD etc).

Du kannst auch bei der GEMA in deiner Nähe direkt anrufen und dich genauer erkundigen, falls noch Unklarheiten bestehen.
 
Die Tarife kenn ich, ich wollte mich nur vergewissern das man wirklich unabhängig der Anzahl der Stücke zahlen muss. Vielen Dank für die Auskunft :)
 
Cover oder nicht interessiert doch sowieso nicht, oder? Der Veranstalter muss alle Stücke angeben, die gespielt werden. Es ist in dem Moment egal, wenn Musiker und Urheber die selben Personen sind.
 
Hi,

Ja, denn die Gema berechnet nicht den einzelnen Song, sondern die VA gesamt.
Die Gema richtet sich bei ihrer Berrechnung nach qm-Veranstaltungsfläche und Höhe des Eintrittsgeld.
Siehe auch den 2. Teil dieser Tabelle, Abschnitt "Tarifauszug für Veranstaltungen mit Unterhaltungs- und Tanzmusik"

Bitte auch das Kleingedruckte mit den "*" am Ende der Tabelle lesen, denn hier geht es auch um die zusätzliche Vergütung von "Pausenmusik" (10% mehr bei Live-Musikveranstaltungen) von div. Tonträgern (CD etc).

Du kannst auch bei der GEMA in deiner Nähe direkt anrufen und dich genauer erkundigen, falls noch Unklarheiten bestehen.

nur noch einmal eine Nachfrage zum genauen Verständnis. Es ist also egal ob man drei Stunden Coversongs spielt oder nur einen Einzigen, es würde der gleiche Betrag an die Gema fällig ? Warum will die Gema dann unbedingt genau Auskunft darüber haben welche und wieviele Stücke man covert?

Grüße

convoice
 
Zuletzt bearbeitet:
Die GEMA benötigt diese Informationen, um mit den berechtigten Urhebern abrechnen zu können. Für die Vergütung der Veranstaltung selbst ist es vollkommen egal, wieviele und welche Stücke gespielt wurden.

Die Musikfolgen sind für die Dokumentation wichtig, wann, wo, welches Stück gespielt wurde. Diese Angaben fließen dann in die Abrechnung mit den Autoren und das Geld wird nach einem äußert komplizierten Verteilungssystem dann ausgeschüttet. Daher reicht es ja im Übrigen auch, wenn man die Setlists (Musikfolgen) nach der Veranstaltung bei der GEMA einreicht.

Grüße
Marc
 
Hi,

Die GEMA benötigt diese Informationen, um mit den berechtigten Urhebern abrechnen zu können. Für die Vergütung der Veranstaltung selbst ist es vollkommen egal, wieviele und welche Stücke gespielt wurden.

Die Musikfolgen sind für die Dokumentation wichtig, wann, wo, welches Stück gespielt wurde. Diese Angaben fließen dann in die Abrechnung mit den Autoren und das Geld wird nach einem äußert komplizierten Verteilungssystem dann ausgeschüttet. Daher reicht es ja im Übrigen auch, wenn man die Setlists (Musikfolgen) nach der Veranstaltung bei der GEMA einreicht.

Grüße
Marc

Ok, verstehe. Danke für die Erklärung.

Grüße

convoice
 

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