Ein paar aussagefähige Bilder würden uns definitiv helfen, die Sache nachzuvollziehen.
Nur so als Tip, wie ich das Verbraucherrecht auffasse:
der
Händler (hier Session) ist nur für die
gesetzliche Gewährleistung zuständig.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
Diese Gewährleistungspflicht des Händlers endet sowieso nach 2 Jahren.
Nur in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf bist Du hinsichtlich nicht erkennbarer Mängel wirklich aus dem Schneider bist, weil die Beweispflicht solange beim Händler liegt.
Für dein Anliegen ist also Kawai zuständig, nicht Session. Was Session erzählt, ist in deiner Sache irrelevant, weil der Schaden eben erst nach mehr als 2 Jahren deutlich wurde. Das muss wohl so sein, denn sonst hättest Du sicher sofort etwas unternommen. Schließlich würdest Du nicht abwarten, bis eine Behebung des Schadens dein Privatvergnügen wird.
Vergiss beim
Schreiben an Kawai den Hinweis nicht, dass dein Problem trotz "Wohnzimmeraufstellung" und der vergleichsweise geringen Beanspruchung dieses "professionellen Gerätes" durch die normale Hobbyausübung eingetreten ist.
Garantie ist in Deutschland Sache des Herstellers, also
KAWAI Europa GmbH
Europark Fichtenhain A 15
47807 Krefeld, Deutschland
https://www.kawai.de/support/contactus/
Die Garantie von Kawai wurde inzwischen auf 5 Jahre ausgeweitet.
Ich vermute mal, die Formulierungen für die alte 3 Jahre-Garantie dürften in der Sache ganz ähnlich ausgesehen haben. Das sollte aus deinen Kaufunterlagen hervorgehen.
Durchlesen und Unterlagen bereitlegen/kopieren macht auf jeden Fall Sinn, wenn Du gegenüber Kawai in Verbindung treten möchtest.
https://www.kawai.de/service/kawai5jahregarantie.pdf
Gruß Claus